Formenwerkstatt GmbH
Reichelsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
243.439,12 |
161.329,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
2.261,00 |
| II.
Sachanlagen |
243.439,12 |
159.068,15 |
| B.
Umlaufvermögen |
195.793,70 |
228.211,94 |
| I.
Vorräte |
8.400,00 |
8.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.661,74 |
72.933,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
124.731,96 |
146.878,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.600,00 |
8.060,00 |
| Summe
Aktiva |
440.832,82 |
397.601,09 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
238.759,54 |
274.527,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
176.592,97 |
161.717,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
37.166,57 |
87.810,27 |
| B.
Rückstellungen |
53.699,16 |
41.724,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
148.374,12 |
81.349,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
28.593,46 |
39.029,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
119.780,66 |
42.319,36 |
| Summe
Passiva |
440.832,82 |
397.601,09 |
Anhang
A. Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.Nach
den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.Von den
größenabhängigen Erleichterungen im
Sinne des § 274a HGB bezüglich der dort
aufgeführten Kriterien bzw. der Form der Darstellung
wurde soweit zulässig Gebrauch gemacht.
Auf den Ausweis ggf. vorhandener latenter Steuern
wurde im Sinne des § 274 HGB verzichtet.
Auf die Erstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
3 HGB verzichtet.
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein,
soweit ein entsprechendes Vorjahr gegeben war. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen (Going Concern-Prinzip) im Sinne des § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Stichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen, soweit vorhanden, wurden wie folgt
bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Anlagegegenstandes.
Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach
steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend zunächst
degressiv und später linear vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr
als 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden ggf. sofort
abgeschrieben bzw. als Sammelposten Geringwertige
Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der
gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2a EStG auf 5
Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am
Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgestellt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennwert angesetzt und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben. Erkennbare
Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden
durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen, sofern vorhanden, wurden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die sonstigen
Rückstellungen, sofern vorhanden,
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ausgewiesenen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten, sofern
vorhanden die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten
Steuern.
Einzelerläuterungen
Sonstige Angaben
Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro
28.593,46 (Euro 39.029,76)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr Euro 119.780,66 (Euro 42.319,36)
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Im Wirtschaftsjahr 2019 waren durchschnittlich 10
Personen beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt: Herr Hüseyin Isik
Groß Bieberau, den 23.10.2020
Formenwerkstatt GmbH - Reichelsheim
(Geschäftsführer)
Datum der Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss vom
23.10.2020 festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Groß Bieberau, den 23.10.2020
Formenwerkstatt GmbH - Reichelsheim
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 23.10.2020
festgestellt.
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