Fachärztliches Zentrum am Altmark-Klinikum GmbH
Selbe AdresseArztpraxen für Allgemeinmedizin
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Lorenz seit 26.8.2024 | Prokura |
Jürgen Richter seit 3.11.2021 | Geschäftsführer |
Michael Dr. Schoof seit 6.2.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt | 49.90% |
Altmarkkreis Salzwedel | 39.00% |
Altmarkkreis Salzwedel | 11.10% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Altmark-Klinikum gGmbHGardelegenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Altmark-Klinikum gGmbH, Gardelegen1. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Überblick über Organisation und Geschäftstätigkeit 2018 hat die Salus Altmark Holding gGmbH ihre wirtschaftliche Geschäftstätigkeit mit dem Ziel aufgenommen, ihre Gesellschaften und Geschäftsbereiche als leistungsstarke Unternehmen des Krankenhaus- und Sozialwesens zu positionieren und damit eine nachhaltige Entwicklung für die somatische und psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt zu verwirklichen. Der Zusammenschluss der landeseigenen Salus gGmbH und der kreiseigenen Altmark-Klinikum gGmbH erlaubt es, die wachsenden Herausforderungen in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu bewältigen. Die Altmark-Klinikum gGmbH wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eine Beteiligung der Salus Altmark Holding gGmbH. Gemäß Konsortialvertrag des Landes Sachsen-Anhalt und des Altmarkkreises Salzwedel hat der Altmarkkreis Salzwedel in diesem Zusammenhang 61 % seiner Geschäftsanteile an der Altmark-Klinikum gGmbH in die Salus Altmark Holding gGmbH eingebracht. Das Klinikum wird im Rahmen der Krankenhausplanung des Landes Sachsen-Anhalt als Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit den Krankenhausstandorten Gardelegen und Salzwedel geführt. Es werden die Fachgebiete Innere Medizin, Chirurgie, Pädiatrie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie (Belegabteilung) und HNO (Belegabteilung) vorgehalten. Ergänzt werden die Behandlungsfächer um die ausgewiesene Klinik für Geriatrie, eine interventionelle Kardiologie, die Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin und die Abteilung Radiologie. Die Klinik verfügt über eine staatlich genehmigte Pflegeschule. Im Krankenhausplan 2022 des Landes Sachsen-Anhalts, welcher am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist, wurde das Altmark-Klinikum mit den Standorten Gardelegen und Salzwedel als Krankenhaus der Basisversorgung mit 387 Betten aufgenommen. Das Geschäftsjahr 2023 stellte die Altmark-Klinikum gGmbH im Hinblick auf die vergangene Corona Pandemie und deren nachhaltige Auswirkungen vor große Herausforderungen, wenngleich eine Steigerung der Leistungszahlen zum Vorjahr erreicht werden konnte. 1.2 Marktumfeld Personal Der Wettbewerb um qualifiziertes Personal hat sich in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Der Gesundheitssektor benötigt aufgrund der gesetzlichen Veränderungen und der demographischen Entwicklung heute und in Zukunft deutlich mehr Personal. Auch die Konkurrenz der Arbeitgeber untereinander um knappes Personal nimmt weiter zu. Insbesondere im ländlichen Raum ist es herausfordernd offene Stellen adäquat zu besetzen.[1] Die Altmark-Klinikum gGmbH begegnet dieser Situation durch die Schaffung adäquater Aus- und Fortbildungsbedingungen an der Pflegeschule in Salzwedel, die Prüfung der Akquise ausländischer Mitarbeiter/innen, die Anerkennung als akademisches Lehrkrankenhaus für die Gewinnung angehender Ärzte und Arztinnen und die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber. Die allgemeine Personalsituation, die durch die vergangene Corona Pandemie zusätzlich angespannt wurde, konnte mit den genannten Maßnahmen verbessert werden, bleibt aber dennoch ein Brennpunkt.[2] [2] Siehe hierzu auch Risikoberichterstattung. Wettbewerb Allgemein ist zu beobachten, dass der Wettbewerbsdruck weiter zunimmt und im Gesundheitsmarkt Verbundlösungen beliebter werden. Echten Wettbewerb gibt es in Teilbereichen. Die Altmark-Klinikum gGmbH ist alleiniger Anbieter der Grund- und Notfallversorgung im Altmarkkreis Salzwedel. Von beiden Standorten ist das nächste Krankenhaus mindestens 30 km entfernt. Das geographische Alleinstellungsmerkmal veranschaulicht die Bedeutung des Versorgungsauftrages im Altmarkkreis Salzwedel. Doch trotz dieser vermeintlich guten Ausgangssituation darf die steigende Erwartungs- und Anspruchshaltung des immer mobil werdenden Patienten/innen und gut informierten Angehörigen nicht unterschätzt werden. Im Radius von 50 km befinden sich um Gardelegen zwölf Krankenhäuser und um Salzwedel sechs Krankenhäuser. Demographischer Wandel Die Einwohnerzahl in Sachsen-Anhalt ist im Berichtsjahr um 0,4 % gefallen.[3] Demnach wird sich die Patientenstruktur aufgrund der anhaltenden Urbanisierung, dem fehlenden Zuzug auf dem Land, der Seniorisierung und dem erwartetem Rückgang der Geburtenzahlen hin zu mehr Patient/innen mit altersbedingten Erkrankungen wie Herz-, Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen, mit psychiatrischen Krankheitsbildern und multimorbiden geriatrischen Patient/innen entwickeln und somit die Anforderungen an die zukünftige Versorgungslandschaft determinieren.[4] Wettbewerb Allgemein ist zu beobachten, dass der Wettbewerbsdruck weiter zunimmt und im Gesundheitsmarkt Verbundlösungen beliebter werden. Echten Wettbewerb gibt es in Teilbereichen. Die Altmark-Klinikum gGmbH ist alleiniger Anbieter der Grund- und Notfallversorgung im Altmarkkreis Salzwedel. Von beiden Standorten ist das nächste Krankenhaus mindestens 30 km entfernt. Das geographische Alleinstellungsmerkmal veranschaulicht die Bedeutung des Versorgungsauftrages im Altmarkkreis Salzwedel. Doch trotz dieser vermeintlich guten Ausgangssituation darf die steigende Erwartungs- und Anspruchshaltung des immer mobil werdenden Patienten/innen und gut informierten Angehörigen nicht unterschätzt werden. Im Radius von 50 km befinden sich um Gardelegen zwölf Krankenhäuser und um Salzwedel sechs Krankenhäuser. Demographischer Wandel Die Einwohnerzahl in Sachsen-Anhalt ist im Berichtsjahr um 0,4 % gefallen.[1] Demnach wird sich die Patientenstruktur aufgrund der anhaltenden Urbanisierung, dem fehlenden Zuzug auf dem Land, der Seniorisierung und dem erwartetem Rückgang der Geburtenzahlen hin zu mehr Patient/innen mit altersbedingten Erkrankungen wie Herz-, Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen, mit psychiatrischen Krankheitsbildern und multimorbiden geriatrischen Patient/innen entwickeln und somit die Anforderungen an die zukünftige Versorgungslandschaft determinieren.[2] Digitalisierung Die Digitalisierung beschäftigt derzeit alle Mitbewerber im Gesundheits- und Sozialsektor. Hier gilt es sowohl die Anforderungen von E-Health-Gesetz, Krankenhauszukunftsgesetz und GWB Digitalisierungsgesetz sowie Anforderungen an die IT-Sicherheit, als auch die steigende Anspruchshaltung der internen Nutzer/innen und Patient/innen mit den finanziellen Gegebenheiten in Einklang zu bringen. Das ANNOTeM-Netzwerk wurde in 2020 auf den Standort Salzwedel erweitert. Im Jahr 2021 wurde beschlossen, sich auch dem Netzwerk "Teleneurologische Angebote für Therapeutinnen und Therapeuten in Norddeutschland (Akronym "TATheN") anzuschließen. Diese telemedizinischen Netzwerke bestehen bis heute fort und sind fester Bestandteil bei der Versorgung von neurologischen Patienten. Mit dem führenden IT-Dienstleister DMI GmbH & Co.KG (DMI) wurde ein kompetenter Partner für die Einführung der digitalen Patientenakte gefunden. Die Digitalisierungsarbeiten finden am Standort Uchtspringe statt. Ein entsprechendes datenschutzkonformes Logistikkonzept ist erarbeitet und realisiert. [3] Vgl.https://statistik.sachsen-anhalt.de/themen/bevoelkerung-mikrozensus-freiwillige-haushaltserhebungen/bevoelkerung/bevoelkerungsstand :~:text=Zahl%20des%20Tages%3A%202%20177,Bev%C3%B6lkerungsfortschreibung%20bis%20September%202023%20dar.; abgefragt am 26.01.2024 [4] Vgl. zu den Aspekten Personal und demographischer Wandel https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/pflege-geht-der-gesundheitswirtschaft-die-puste-aus/; abgefragt am 26.01.2024 Digitalisierung Die Digitalisierung beschäftigt derzeit alle Mitbewerber im Gesundheits- und Sozialsektor. Hier gilt es sowohl die Anforderungen von E-Health-Gesetz, Krankenhauszukunftsgesetz und GWB Digitalisierungsgesetz sowie Anforderungen an die IT-Sicherheit, als auch die steigende Anspruchshaltung der internen Nutzer/innen und Patient/innen mit den finanziellen Gegebenheiten in Einklang zu bringen. Das ANNOTeM-Netzwerk wurde in 2020 auf den Standort Salzwedel erweitert. Im Jahr 2021 wurde beschlossen, sich auch dem Netzwerk "Teleneurologische Angebote für Therapeutinnen und Therapeuten in Norddeutschland (Akronym "TATheN") anzuschließen. Diese telemedizinischen Netzwerke bestehen bis heute fort und sind fester Bestandteil bei der Versorgung von neurologischen Patienten. Mit dem führenden IT-Dienstleister DMI GmbH & Co.KG (DMI) wurde ein kompetenter Partner für die Einführung der digitalen Patientenakte gefunden. Die Digitalisierungsarbeiten finden am Standort Uchtspringe statt. Ein entsprechendes datenschutzkonformes Logistikkonzept ist erarbeitet und realisiert. In der Mitte des Jahres 2022 begann die Pilotphase zur Digitalisierung von Papierakten. Seit Oktober 2022 werden kontinuierlich Akten zur Digitalisierung verschickt und im Krankenhausinformationssystem für die Nutzer zugänglich gemacht. 1.3 Unternehmensziele und Strategie [5] Qualitätsmanagement Die Altmark-Klinikum gGmbH ist in die Unternehmensziele und -strategie der obersten Konzerngesellschaft, der Salus Altmark Holding gGmbH, eingegliedert. Die Salus Altmark Holding gGmbH ist ein vielfältig aufgestelltes und fachlich-inhaltlich leistungsfähiges Unternehmen mit integrierten Versorgungsangeboten und dem Anspruch der Qualitätsführerschaft. Zum Qualitätsmanagement (QM) gehören alle Maßnahmen der Unternehmensführung, die zur Erhaltung und Verbesserung der Prozesse dienen und damit die gewünschte Qualität der Leistungen gewährleisten oder erhöhen. Die Erstellung eines effektiven und funktionierenden Qualitätsmanagements zählt zu den Kernaufgaben der Geschäftsführung, wobei die Umsetzung im Einzelnen in der Regel auf erfahrene, entsprechend ausgebildete oder geschulte Mitarbeiter übertragen wird. Ein effektives Qualitätsmanagement zielt darauf ab, Fehler und Mängel im Arbeits- oder Leistungsprozess zu antizipieren und zu vermeiden oder zu korrigieren. Nachdem in den zurückliegenden Jahren ein zuverlässiges und wirksames QM-System nach DIN EN ISO 9001:2015 aufgebaut und stetig weiterentwickelt wurde, erfolgt dessen Überwachung seit 2021 durch eigene QM-Expertise, flankiert durch die bisher bekannte DIN EN ISO 9001:2015 und Aufrechterhaltung der bereits aufgebauten Strukturen. Das Qualitätsmanagement (QM) in den Einrichtungen der Salus Altmark Holding wird ohne externes Zertifizierungsverfahren durchgeführt. Leitfaden für alle Einrichtungen der Salus Altmark Holding gGmbH ist die zentrale Qualitätsmanagementrichtlinie, die alle wesentlichen Anforderungen der Norm DIN EN ISO 9001:2015 berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass das Qualitätsmanagement mit ebenso großer Sorgfalt und bewährter Vorgehensweise wie bisher gesichert und weiterentwickelt wird. Erklärtes Ziel bleibt weiterhin, die Strukturen und Prozesse im Sinne der Ergebnisqualität regelmäßig kritisch zu hinterfragen und kontinuierlich zu verbessern. In die Prüf- und Überwachungszyklen werden auf Basis eines internen Prüfplans alle Wirkungsbereiche der Salus Altmark Holding einbezogen. Externe Überprüfungen erfolgen weiterhin u.a. über den jährlich zu erstellenden strukturierten Qualitätsbericht der Krankenhäuser, die MDK-Prüfungen und die Heimaufsicht im Bereich betreuen & pflegen sowie die Jahresberichterstattungen der ambulanten Praxen an die Kassenärztliche Vereinigung. Insgesamt wird mit der Neuregelung sowohl die Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben gesichert als auch das interne Qualitätsmanagement als Führungsaufgabe gestärkt. [5] Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Angaben, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurde. Im Jahr 2023 erfolgte ein Überwachungsaudit des Brustzentrums Altmark am Standort Salzwedel. Für das Jahr 2024 ist die Zertifizierung des Alterstraumatologiezentrums am Standort Gardelegen im April avisiert. Hygienemanagement Aktives Hygienemanagement hat in allen Bereichen des Salus Altmark Holding Konzerns hohe Priorität und stellt die Basis wirksamer Risikoprävention dar. Die Berufung einer Hygieneärztin mit Verantwortung für den gesamten Konzern ermöglicht die einheitliche Umsetzung hoher Standards in allen Gesellschaften der Salus Altmark Holding gGmbH. Strategische Ausrichtung Im Jahr 2020 wurde eine Machbarkeitsstudie "Versorgungskonzept für die Kliniken der Salus Altmark Holding" mit dem Ergebnis erstellt, dass für eine langfristige Eigenversorgung der Neubau von Produktionsküchen im Cook & Chill-Verfahren dringend für notwendig erachtet wird. Durch die Corona-Pandemie geriet das Projekt in einen zeitlichen Verzug, welcher in den Jahren 2022 und 2023 verkürzt wurde. Strategisch ist die Salus Altmark Holding gGmbH (SAH) darauf ausgerichtet, sich als dauerhaft leistungsfähiges und bedeutendes Unternehmen der öffentlichen Gesundheits- und Sozialwirtschaft in Sachsen-Anhalt zu positionieren, das maßgeblich zur qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung auch in ländlichen Regionen beiträgt. Nachhaltigkeit Zur Bearbeitung dieses neuen Themenbereiches wurde zum 1. Juli 2022 Herr Mathias Schulze als Manager für Nachhaltigkeit, Energie und Umwelt in der Salus Altmark Holding gGmbH (SAH) eingestellt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde an der Strukturierung und dem Aufbau der Managementsysteme zur entsprechenden Berichterstattung gearbeitet. Hierzu wurde eine konzernweite Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Ein Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) konformer Nachhaltigkeitsbericht ist, entsprechend aktuellen Vorgaben, im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 vorgesehen. Ausführlichere Informationen hierzu sind im Konzernlagebericht enthalten. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Corona-Pandemie und die Energiekrise haben in Europa und insbesondere in Deutschland deutliche Spuren hinterlassen. Die deutsche Wirtschaftsleistung liegt derzeit nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie vor knapp vier Jahren. Deutschland verzeichnet damit seit Beginn der Corona-Pandemie das geringste Wachstum aller Volkswirtschaften des Euro-Raums. Gegenüber dem Vorjahr wird ein Schrumpfen der Wirtschaftsleistung um 0,3 % erwartet.[6] Entgegen den Entwicklungen der letzten Monate des Berichtsjahres stieg die Inflationsrate in Sachsen-Anhalt im Jahresschnitt um 6,0 % an. Die Teuerung erreichte in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt des Jahres 2023 einen Indexstand von 117,3 zum Basisjahr 2020.[7] [6] Vgl.: https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202324/JG202324_Kurzfassung.pdf; abgefragt am 22.01.2024 [7] Vgl.: https://statistik.sachsen-anhalt.de/themen/preise-und-verdienste/preise c329362; abgefragt am 22.01.2024 In den ersten drei Quartalen im Jahr 2023 haben die Krankenkassen ein Defizit von rund 1,0 Mrd. € verbucht. Somit ergeben sich Finanzreserven von 9,3 Mrd. €.[8] Der Landesbasisfallwert in Sachsen-Anhalt lag 2023 bei 3.994,28 € (Vorjahr: 3.825,10 €). Mit dem Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) am 1. Januar 2019 sollte die Personalausstattung für Krankenhäuser verbessert werden. Neben der Ausgliederung der Finanzierung der Pflegepersonalkosten aus den DRG's (Regelung zum Pflegebudget) beinhaltete dieses Gesetz auch noch diverse andere Regelungen (u. a. zu Fixkostendegressionsabschlag und Ausbildungsfinanzierung). Insgesamt sollen bundesweit 13.000 neue Stellen in Krankenhäusern und 13.000 neue Stellen in Altenpflegeeinrichtungen bei bereits heute existierendem Fachkräftemangel geschaffen werden, was den Wettbewerb um Fachkräfte auch vor dem Hintergrund der in dem Gesetz verbindlich festgelegten Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche noch weiter intensiviert.[9] Auch die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) ist ein wichtiger Bestandteil des PpSG. Auch im Berichtsjahr hat sich der Druck auf Einrichtungen des Gesundheitswesens weiter verstärkt. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt (KGSAN) präsentierte bereits im Juni 2019 eine Studie zu der Investitionslücke und dem aktuellen Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt. Danach beläuft sich die durchschnittliche Investitionslücke der Krankenhäuser Sachsen-Anhalts in den Jahren 2006 bis 2017 auf 1,5 Mrd. €.[10] Die wirtschaftlichen Herausforderungen für die Altmark-Klinikum gGmbH haben in den zurückliegenden Jahren wie für eine Vielzahl anderer Häuser zugenommen. Ebenso wie in 2022 wurde in 2023 ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Seit 2020 erhalten bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser, die wegen ihrer Bedeutung für die zeitgerechte Erreichbarkeit im Rahmen der wohnortnahen Versorgung gestärkt werden sollen, eine zusätzliche Finanzierung (Sicherstellungszuschlag) in Höhe von 400.000 € pro Krankenhaus.[11] Die Altmark-Klinikum gGmbH erhält für das Berichtsjahr den Sicherstellungszuschlag jeweils für die Standorte Salzwedel und Gardelegen. 2.2 Geschäftsverlauf [12] Die Altmark-Klinikum gGmbH konnte auch im Jahr 2023 ihren Umsatz steigern. Der Gesamtumsatz der Altmark-Klinikum gGmbH stieg von 74.192 T€ im Jahr 2022 um 5,8 % auf 78.467 T€ im Berichtsjahr. Die Gesellschaft hat einen Jahresfehlbetrag von 3.431 T€ erwirtschaftet, der negativ vom geplanten Jahresergebnis von -3.274 T€ abweicht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erzielte Ergebnis um 2.032 T€ verschlechtert. Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt durch die Rückkehr zur "Normalität" nach der Corona Pandemie. Insbesondere der Wegfall der pandemischen Ausgleichsmechanismen in Verbindung mit der trotz Energiezuschüssen angespannten Liquiditätslage stellten das Klinikum vor große Herausforderungen. Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt durch die Rückkehr zur "Normalität" nach der Corona Pandemie. Insbesondere der Wegfall der pandemischen Ausgleichsmechanismen in Verbindung mit der trotz Energiezuschüssen angespannten Liquiditätslage stellten das Klinikum vor große Herausforderungen. [8] Vgl Finanzentwicklung der GKV im 1. bis 3. Quartal 2022 (bundesgesundheitsministerium.de). [9] Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/sofortprogramm-pflege; abgefragt am 29.01.2024 [10] Vgl. Mitteilung KGSAN: Aktuelle Studie zur finanziellen Situation der Kliniken in Sachsen-Anhalt vom 25.06.2019. [11] Die Förderung erfolgt jährlich bei Erfüllung der Voraussetzungen der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Vgl. Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Absatz 3 SGB V [12] Historisch begründet, gab es in den Zuordnungen der Konten bezüglich des jeweiligen Hauptabschnittes konzernweit unterschiedliche Handhabungen. Im Sinne einer vereinheitlichten Kontengliederung wurden diese Konten im Berichtsjahr konzernweit abgestimmt. Dies betrifft nur wenige Konten, jedoch kann sich hieraus eine marginale Abweichung in der retrospektiven Betrachtung des Berichtsjahres 2022 innerhalb der jeweiligen Hauptabschnitte ergeben, das Jahresergebnis bleibt hiervon unverändert. Klinikum vor große Herausforderungen. 2.3 Gewinn- und Verlustrechnung/Ertragslage Die nachfolgende Aufstellung gibt zunächst einen Überblick über ausgewählte Kennzahlen/ Ergebniszahlen (u. a. das Jahresergebnis als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator der Gesellschaft) der Altmark-Klinikum gGmbH des Berichtsjahres 2023 im Vergleich zum Vorjahr. Leistungskennzahlen
Kennzahlen Geschäftsverlauf - Altmark-Klinikum gGmbH
Der Umsatz im Berichtsjahr der Altmark-Klinikum gGmbH setzt sich im Wesentlichen aus stationären und ambulanten Leistungen zusammen. Mit dem Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023 wurden 11.802,27 eff. Bewertungsrelationen (aDRG) avisiert. Dieser Plan konnte mit einer Abweichung von 2,9 % nahezu erreicht werden. Insgesamt unterschreitet die Altmark-Klinikum gGmbH den avisierten Leistungsplan um -341,36 eff. Bewertungsrelationen und demnach um -1.363 T€. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Budgetvereinbarungen 2020 und 2021 liquiditätswirksam. Die Budgetvereinbarung mit den Kostenträgern für das Jahr 2022 konnte abgeschlossen werden. Diese wird im ersten Quartal 2024 in Kraft treten. Das Budget für das Jahr 2023 ist bis zum Berichtsdatum noch nicht mit den Kostenträgern vereinbart. Das Budget 2023 wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024 zahlungswirksam. Der Personalaufwand lag bei 52.429 T€ (Vorjahr 48.335 T€), die Anzahl der durchschnittlichen Vollkräfte war mit 601,26 VK gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht (593,05). Der Materialaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr (14.776 T€) auf 15.690 T€ erhöht. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Neben den finanziellen Leistungskennziffern gibt es weitere, nichtfinanzielle Indikatoren, in Konzernverbund der Salus Altmark Holding. Im Sinne unseres Versorgungsauftrages steht dabei die Qualität der Leistungserbringung im Vordergrund. Siehe hierzu auch Punkt 1.3.
Übersicht SAMS und Patientenbeschwerdemanagement Altmark-Klinikum Salzwedel
Übersicht SAMS und Patientenbeschwerdemanagement Altmark-Klinikum Gardelegen 2.4 Finanzlage Die Finanzlage hat sich im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht gebessert. Zur Stärkung der Liquidität hat die Salus gGmbH der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 zwei unverzinsliche, gesicherte Betriebsmitteldarlehen über jeweils 3,0 Mio. € gewährt. Darlehen I hat eine Festlaufzeit bis zum 31. Dezember 2032, Darlehen II war kurzfristig angelegt und wurde in sechs monatlichen Teilbeträgen ab Oktober 2022 bis ins Berichtsjahr hinein getilgt. Darüber hinaus besteht gewährte die Salus gGmbH ein kurzfristiges Darlehen i.H.v. 1.200 T€ welches bis zum 31. Juli 2024 zurückzuzahlen ist. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit hat der Altmarkkreis Salzwedel der Gesellschaft Liquiditätshilfen in Form von Darlehen bis zu einer Höhe von maximal 3.000 T€ gewährt, von denen im Jahr 2022 2.100 T€ und im Berichtsjahr 900 T€ abgerufen werden konnten. Das Darlehen ist bis zum 30. Juni 2025 befristet. Das Guthaben bei Kreditinstituten beläuft sich per 31. Dezember 2023 auf 1.930 T€ (Vorjahr 616 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Bilanzstichtag belaufen sich auf 6.365 T€ (Vorjahr 7.329 T€). Es wurden im Geschäftsjahr 2023 Investitionen in Höhe von 2.869 T€ vorgenommen. Am 20. Januar 2023 erging ein Bescheid aus Mitteln des Corona Sondervermögens i.H.v. 9,9 Mio. €. Hiernach werden der Altmark-Klinikum gGmbH mit den Mitteln aus dem Sondervermögen "Corona" erforderliche bauliche Maßnahmen für eine zukunftsfähige Versorgung der Menschen in der Region gefördert (im Berichtsjahr hiervon 6.145 T€) sowie dem Altmark-Klinikum eine Übergangsfinanzierung (980 T€ im Berichtsjahr) bis zu einer Überführung der beabsichtigten sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen in die Regelfinanzierung bis einschließlich zum Jahr 2025 gewährt. Die diesbezügliche Liquiditätsunterstützung für die Jahre 2024 (1.051,9 T€) sowie 2025 (473,4 T€) sind bereits Bestandteil der Liquiditätsplanung. Darüber hinaus werden für das kommende Jahr weitere krankenhausindividuelle Ausgleichszahlungen nach § 26f Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) im April/Mai 2024 erwartet. 2.5 Vermögenslage Das Vermögen der Gesellschaft setzt sich zusammen aus dem Anlagevermögen (52,7 %), den Vorräten (2,1 %), den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (34,5 %) sowie den liquiden Mitteln (2,9 %) sowie einem Ausgleichsposten nach dem KHG (7,7 %). Das langfristige Vermögen ist zu 91,6 % durch langfristiges Kapital gedeckt. 2.6 Gesamtaussage der Geschäftsführung zur wirtschaftlichen Lage Trotz positiver Entwicklung der Fallzahlen bleibt die wirtschaftliche Situation angespannt. Die hohen, nicht gegenfinanzierten Personalkosten sowie die Vorhaltekosten werden nicht kostendeckend im DRG-System oder über Sicherstellungszuschläge abgedeckt. Mit einem Ergebnis von -3.431 T€ wurde nahezu die Planvorgabe von -3.274 T€ erreicht. Unter diesen Bedingungen entspricht das Ergebnis trotz einer leichten Planunterschreitung den Erwartungen, welche unter Berücksichtigung der ankündigten Krankenhausreform einen positiven Entwicklungsprozess für das Unternehmen vorsehen. Unter Vernachlässigung dieser Faktoren ist die Ergebnisentwicklung aus Sicht der Geschäftsführung nicht zufriedenstellend. Die Gesellschaft nimmt eine enge Liquiditätsüberwachung vor, wobei mögliche Potentiale fortlaufend hinterfragt und wenn möglich umgesetzt bzw. beantragt werden. Die Geschäftsführung geht aufgrund der vorliegenden Liquiditätsplanung davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bis mindestens Ende Mai 2025 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gesichert ist. 3. Chancen und Risikobericht 3.1 Risikomanagementsystem und -organisation Die Salus Altmark Holding gGmbH hat ein Risikomanagementsystem etabliert, das konzernweit gilt und Risiken frühzeitig identifiziert, erfasst und beseitigt bzw. zu deren Vermeidung dient. Um die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems zu gewährleisten, werden auf Ebene der Gesellschaften des Konzerns entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Die Zuständigkeiten und Kompetenzen sowie die detaillierte Beschreibung der einzelnen Schritte sind in einem Risiko-Handbuch dokumentiert, das den Mitarbeiter-/innen online zur Verfügung steht. Risikoidentifizierung und -erfassung Die Identifikation von Risiken erfolgt in der Regel in einem strukturierten Prozess. Abhängig von der spezifischen Risikosituation kommen unterschiedliche Instrumente zum Einsatz, die neben analytischen Methoden auch andere interne und externe Informationsquellen umfassen. Den Mitarbeiter-/innen steht dabei ein Risikoatlas zur Verfügung, der potenzielle Risiken systematisch nach Risikobereichen und Inhalten gliedert. Risikobewertung Die benannten Risikoverantwortlichen bewerten sämtliche identifizierten Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und den möglichen wirtschaftlichen Folgen. Die Einschätzung der Höhe des Effekts ergibt sich aus Erfahrungswerten oder der Einschätzung externer Gutachter oder Kanzleien. Die Dokumentation erfolgt in der Risikodatenbank. Risikosteuerung Die Ergreifung geeigneter Steuerungsmaßnahmen für die erkannten Risiken obliegt unter Beachtung der Wesentlichkeit den Risikoverantwortlichen. Hierzu zählen Maßnahmen der Risikovermeidung, der Risikoüberwälzung an Dritte, der Absicherung gegen die Folgen des Risikoanfalls oder des bewussten Tragens von beherrschbaren und überschaubaren Restrisiken. Risikoüberwachung und -auswertung Die Risikoberichterstattung erfolgt in einem mehrstufigen System, um zu gewährleisten, dass die Risikolage in Bezug auf die Verantwortlichkeiten vollständig abgebildet ist und die Entscheidungsträger zeitnah vollumfänglich über wesentliche risikobehaftete Sachverhalte informiert sind. Die regelmäßige Berichterstattung erfolgt in den turnusmäßigen Quartalsgesprächen an die Geschäftsführung sowie einmal jährlich an den Aufsichtsrat der Salus Altmark Holding gGmbH. Im Fall von plötzlich auftretenden unerwarteten Risiken erfolgt eine Ad-hoc-Risikoberichterstattung. Die Klassifizierung und -analyse bestehender Risiken wird in jedem Geschäftsjahr mindestens einmal überarbeitet. Die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen ist in der Datenbank zu dokumentieren. Die interne Revision nimmt die Prüfung des Risikomanagementsystems in ihren jährlichen Prüfplan auf. 3.2 Risikobericht Zur Gliederung der Risiken wurden im gesamten Konzern zehn interne und zwei externe Risikokategorien definiert. Die Risiken der Altmark-Klinikum gGmbH sind Teil des Konzernrisikomanagements und werden daher im Konzernlagebericht mit ausgewiesen. Das Altmark-Klinikum sieht sich insbesondere folgenden spezifischen Risiken ausgesetzt: Bei der Altmark-Klinikum gGmbH zeigte sich 2023 unterjährig eine Verschlechterung der Finanz- und Ertragslage in Verbindung mit einer leicht negativen Planabweichung. Die Situation in der Altmark-Klinikum gGmbH beeinflusste die Strategiedebatte der Salus Altmark Holding (SAH) maßgeblich. Operative und taktische Maßnahmen wurden eingeleitet und dem Aufsichtsrat der Salus Altmark Holding gGmbH kommuniziert. Eine laufende Liquiditätssteuerung ist notwendig und etabliert. Im Berichtsjahr war eine verstärkte Tendenz zu einem Fachkräftemangel in der Gesundheitswirtschaft zu beobachten, welche sich nahezu in allen Dienstleistungssegmenten manifestiert. Diese Entwicklung stellt zweifellos eine Herausforderung dar. Dieser Herausforderung begegnen wir mit kontinuierlicher Anpassung unserer Maßnahmen zur Optimierung unserer Personalstrategie. Darüber hinaus erwarten wir signifikant hohe Personalkostensteigerungen infolge von anhaltend hohen tariflichen Steigerungen, die möglicherweise nicht entsprechend refinanziert werden. Wir erkennen die Notwendigkeit, diese Kostenentwicklungen sorgfältig zu überwachen und entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung zu ergreifen. Aufgrund unserer etablierten Angebote können wir auf eine solide Partnerschaft mit den jeweiligen Kostenträgern zurückblicken und werden dieses Refinanzierungsrisiko mit der erforderlichen Sorgfalt berücksichtigen. Die Anforderungen der PpUGV implizieren eine stringente Steuerung des Personaleinsatzes und stellen eine große Herausforderung und Verantwortung für die Leitung dar. Stationsschließungen und Sanktionen sind zu vermeiden. Fachpersonal wird trotz des bekannten Nachfrageüberhangs auf dem Arbeitsmarkt laufend akquiriert und in der eigenen Pflegeschule ausgebildet. Die Situation wird sich aufgrund der hohen Konkurrenz der Arbeitgeber um Fachkräfte voraussichtlich jedoch trotzdem weiter verschärfen. Aus diesem Grund wurde durch die Geschäftsführung und die Krankenhausleitung der Altmark-Klinikum gGmbH 2023 als Jahr der Pflege ausgerufen. Insbesondere aufgrund zu geringer Verfügbarkeit von ambulanten Leistungen im kassenärztlichen Bereich (quantitativ) ist in der Altmark-Klinikum gGmbH ein nennenswertes Ambulantisierungspotenzial vorhanden. Perspektivisch wird spätestens nach Inkrafttreten der Neufassung des § 115b Abs. 1 SGB V[13] die Erbringung bislang stationär erbrachter Leistungen im ambulanten Bereich erfolgen müssen. Die notwendigen Investitionen wurden teilweise oder vollständig durch die Altmark-Klinikum gGmbH finanziert. [13] Nach MDK-Reformgesetz ist der § 115b Absatz 1 SGB V bis zum 20. Juni 2021 zu vereinbaren. 3.3 Unternehmerische Chancen Chancen werden in der bedarfsgerechten Spezialisierung sowie in der Verlängerung der Wertschöpfungskette um ambulante und poststationäre Versorgungsanteile erkannt. Die medizinischen Versorgungszentren sind ein wichtiger Baustein zur Lenkung von Patientenströmen. Mittelfristig liegen noch Potenziale in der poststationären ambulanten und teil-/stationären Versorgung sowie in Kooperationsmodellen. Die Evaluierung der Zielbildentwicklung zeigt noch Potenziale beispielsweise in der intensivmedizinischen als auch in der geriatrischen Betreuung. Mithilfe der zuvor beschriebenen Mittel aus dem Corona-Sondervermögen können sich diese Potenziale positiv auf die Liquiditäts- und Ergebnisentwicklung auswirken. Die Krankenhausreform des Bundes könnte entsprechend unserer Erwartungen unter Umständen bereits Mitte des Jahres 2024 wirksam werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Reform war die finanzielle Würdigung der stationären Versorgungssicherstellung im ländlichen Raum. In diesem Zusammenhang wurde auf Initiative mehrerer Bundesländer, vor dem Hintergrund der nicht auskömmlichen Refinanzierung der stationären Versorgung bzw. bis zum Wirksamwerden der Krankenhausreform ein Vorschaltgesetz zur Krankenhausreform in den Bundestag eingebracht. Zwar steht die Entscheidungsfindung hierzu noch aus, jedoch weisen sowohl der Gesetzesentwurf zum Vorschaltgesetz als auch die Stellungnahmen darauf hin, dass die stationäre Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen ist und finanzielle "liquiditätsunterstützende Maßnahmen" getroffen werden.[14] [14] Vgl.: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/969442-969442; abgefragt am 25.01.2024 Für das kommende Geschäftsjahr 2024 wird entsprechend der Gesetzesinitiative eine einmalige, rückwirkende Anpassung der Landesbasisfallwerte (LBFW), des Gesamtbetrages nach BPflV und der Erlössumme der besonderen Einrichtungen für die Jahre 2022 und 2023 um 4 % als Ausgleich für nicht refinanzierte, inflationsbedingte Kostensteigerungen für möglich erachtet (Zusätzlich ist ein Anpassungsschritt des LBFW zum 30. Juni 2024 gefordert.). 3.4 Beurteilung der Risikosituation und Ausblick Grundsätzlich sind im Falle des Eintretens einzelner oder mehrerer Risiken nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage möglich. Risiken ergeben sich auch aus budgetrechtlichen Detailfragen und durch verspätet durchgeführte Budgetverhandlungen. Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass die vorhersehbaren Risiken für 2024 und die Folgejahre neben dem Fachkräftemangel vor allem kaufmännischer Art sind. Personalkostensteigerungen, unzureichende Refinanzierung, hohe Kostensteigerungen im Bausektor und im energetischen Bereich sind hierbei zu nennen. Die Vorjahre haben gezeigt, dass auch die Patientenzahlen und damit die erreichbaren DRG-Erlöse nicht exakt prognostizierbar sind. Der Landesbasisfallwert lag im Berichtsjahr bei 3.994,28 EUR. Die durch das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegebene Veränderungsrate 2023 nach § 71 Abs. 3 SGB V beträgt 3,45 %.[15] Der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Orientierungswert betrug für Jahr 2023 4,32 %.[16] {15] Vgl. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsrate/gl_veraenderungsrate.jsp ungsrate - GKV-Spitzenverband. [16] Vgl. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/orientierungswert/orientierungswert.jsp. Kostensenkende und erlössteigernde Maßnahmen wie die Optimierung der Leistungsangebote wurden begonnen. Somit sind diese im Jahr 2024 fortzuführen und zu erweitern. Die Ertragslage und die Liquidität werden laufend überwacht, um bei Abweichungen zeitnahe Reaktionen zu ermöglichen. Die Geschäftsführung wurde vom Aufsichtsrat der Salus Altmark Holding in der Sitzung vom 30.06.2022 mit der Umsetzung des Modells der komplementären akutstationären Resilienz im Altmark-Klinikum beauftragt. Daraufhin gründeten sich im AMK zwei Koordinationsgremien, die der Inneren Medizin und Chirurgie. Die Geschäftsordnungen der Gremien konnten Ende 2022 erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Weitere Zwischenziele, wie der Wechsel des Chefarztes der Klinik für Innere Medizin in die Notaufnahme des Krankenhauses Salzwedel und die damit verbundene organisatorische Leitung des Chefarztes der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin konnten als positiv verzeichnet werden. 4. Prognosebericht 2019/2020 wurde mit dem Aufsichtsrat eine umfassende Strategieentwicklung der Salus Altmark Holding gGmbH in Gang gesetzt, die im Jahr 2023 weiterverfolgt wurde und die Salus gGmbH kontinuierlich im Entwicklungsprozess unterstützen soll. Die in diesem Rahmen definierten Ziele werden im Jahr 2024 evaluiert und entsprechend weiterentwickelt bzw. gegebenenfalls angepasst. Die sich weiter verschärfenden Marktbedingungen und vorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Deckung des Bedarfs an qualifiziertem Personal werden die Altmark-Klinikum gGmbH auch vor dem Hintergrund der sich stetig verändernden regulatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Herausforderungen stellen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Konsolidierung und Strategieentwicklung mit hoher Priorität fortgesetzt. Dazu wurde Ende des Jahres 2021 ein Projekt zur Strategieentwicklung der Altmark-Klinikum gGmbH unter Begleitung der Boston Consulting Group (BCG) ins Leben gerufen. Dennoch wird das Jahr 2024 für die Altmark-Klinikum gGmbH eine Herausforderung. Eine Trendwende ist u. a. durch Prozessoptimierung, Spezialisierung und Konzentration möglich. Die Einführung der Hybrid-DRGs und die damit einhergehende Unsicherheit der Erlösentwicklung ab 2025 kann ebenfalls als zukünftige Herausforderung angesehen werden. Hier werden im Jahr 2024 die Auswirkungen auf das Leistungsspektrum eruiert. Die im Jahr 2021 begonnenen Verhandlungen zu einem konzernweiten Haustarifvertrag, der den Zusammenschluss der vormals eigenständigen Gesellschaften Salus gGmbH und Altmark-Klinikum gGmbH im Bereich Personal vereinheitlichen soll, gestalten sich zeitaufwendiger als geplant, so dass zum Zeitpunkt der Berichtschreibung kein konkreter Fertigstellungs- oder Umsetzungstermin feststeht. Die anstehenden Tarifsteigerungen aus der Weitergeltung des TVöD stellen möglicherweise einen zusätzlichen Kostenfaktor dar. Ausgehend vom diesjährigen Personalaufwand (52.429 T€) wurde eine Steigerung in 2024 um 9 % auf 57.327 T€ antizipiert. Kumulativ steigen die Personalkosten in 2025 um 13 % und 2026 um 17 %. Die Erwartungen bei den Erlösen aus Krankenhausleistungen liegen für das Jahr 2024 bei 80.734 T€. Die Geschäftsführung prognostizierte für das Geschäftsjahr 2024 im Rahmen der Wirtschaftsplanung einen Jahresfehlbetrag von 5.010 T€. Im Nachgang zur Wirtschaftsplanung wurde mit Schreiben vom 22. Dezember 2023 ein Antrag auf Gewährung von Sicherstellungszuschlägen für die Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin (Hausindividueller Sicherstellungszuschlag) aufgrund des geringen Versorgungsbedarfes nach § 5 Abs. 2 KHEntG für die Altmark-Klinikum gGmbH für das Geschäftsjahr 2023 gestellt. Hiernach sind die Versorgungsbedarfe der Altmark Region zu gering, um wirtschaftlich zu sein (siehe auch Landeskrankenhausgutachten[17]). Aufgrund dessen, dass die erforderlichen Tatbestände erfüllt sind, wird von einer analogen positiven Bescheidung vergleichbarer Krankenhäuser bzw. derer Fachkliniken ausgegangen. Unter Berücksichtigung dessen ergibt sich eine angepasste Ergebnisprognose mit einem Jahresfehlbetrag von rund 2,5 Mio. €. Die im Abschnitt 3.3. Unternehmerische Chancen genannte mögliche rückwirkende Anpassung des Landesbasisfallwerts ist nicht Bestandteil der Ergebnisprognose. 5. Erklärung der Geschäftsführung [18] Gemäß den Regelungen des Beteiligungshandbuches des Landes Sachsen-Anhalt vom 14. Januar 2019 erklärt die Geschäftsführung, dass den Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex des Landes Sachsen-Anhalt entsprochen wird. Die Erklärung wird auf der Internetseite www.altmark-klinikum.de veröffentlicht.
Gardelegen, 21. Mai 2024 Altmark-Klinikum gGmbH Jürgen Richter, Geschäftsführer Dr. med. Michael Schoof, Medizinischer, Geschäftsführer [17] Landeskrankenhausgutachten vom 28.07.2023; https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/gesundheitswesen/medizinische versorgung/krankenhausversorgung/krankenhausgutachten; abgefragt am 25.01.2024 [18] Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Angaben, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden Bilanz zum 31. Dezember 2023der Alktmark-Klinikum gGmbHAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023AnhangAltmark-Klinikum gGmbH, Gardelegen1. Allgemeine Angaben Die Altmark-Klinikum gGmbH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Altmark-Klinikum gGmbH, Gardelegen (Amtsgericht Stendal, HRB 3779), die handelsrechtlichen Vorschriften und die Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung angewandt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten. Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses entsprechen mit nachfolgender Ausnahme den Vorjahresgrundsätzen. Zur Anpassung an Vorgaben zur einheitlichen Bilanzierung im Konzern wurden die Ausweise bestimmter Konten angepasst. Die Vorjahreswerte wurden aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit ebenfalls angepasst. Die Werte sind zum Vorjahresbericht daher nicht vergleichbar. Die Auswirkungen der geänderten Ausweise sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Die Darstellung beinhaltet die aufgelaufenen Beträge der jeweiligen Jahre für den maßgeblichen Sachverhalt):
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht nach § 1 Abs. 3 KHBV Gebrauch gemacht. In Ausübung des Wahlrechts nach § 1 Abs. 3 Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) wurde die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und der Anlagennachweis nach Anlage 3 der KHBV gegliedert. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Geschäftsführung geht aufgrund der vorliegenden Liquiditätsplanung davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bis mindestens Ende Mai 2025 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gesichert ist. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten (einschließlich nicht abziehbarer Vorsteuer) angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer unter Zuhilfenahme der Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung vermindert. In Einzelfällen werden bei historischen Bauten längere Nutzungsdauern berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen für Betriebsbauten sind von 15 bis 50 Jahren aufgezeigt, die Außenanlagen von 10 bis 50 Jahren. Für technische Anlagen werden planmäßige Abschreibungen über 5 bis 15 Jahre durchgeführt, im Bereich der Einrichtungen und Ausstattungen erfolgen die Abschreibungen für die Zeiträume über 5 bis 10 Jahre. Für die Immateriellen Vermögensgegenstände werden 3 bis 5 Jahre für die planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Anlagegüter im Wert von mehr als 250,00 EUR und bis zu 1.000,00 EUR netto werden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten nach eingestellt, der über fünf Jahre gleichbleibend aufgelöst wird. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf den (dauerhaft) niedrigeren beizulegenden Wert. Sofern die Gründe für die Wertminderung zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten mit Durchschnittswerten bewertet. Die unfertigen Leistungen betreffen am Bilanzstichtag noch nicht entlassene Patienten (Überlieger), für die Fallpauschalen abzurechnen sind. Die Bewertung erfolgt anhand der erzielbaren DRG-Fallpauschalen unter Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen. Es wird unterstellt, dass die Kostenstruktur des Krankenhauses denen der DRG-Bewertungskalkulation entspricht. Dabei wurden neben Einzelkosten auch angemessene Teile von Gemeinkosten eingerechnet. Das Niederstwertprinzip in Form der verlustfreien Bewertung wurde bei der Bewertung der Vorräte beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalbetrag bewertet worden. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dem Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag durch Bildung bzw. Beibehaltung von Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfallrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung entsprochen. Die in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthaltenen offenen Forderungen gegenüber der Fachärztliches Zentrum am Altmark-Klinikum Gardelegen GmbH wurden in voller Höhe (250 T€) wertberichtigt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung nach § 5 Abs. 3 KHBV wird in Höhe der aufgelaufenen Abschreibungen des förderfähigen Anlagevermögens eingestellt, das mit Eigenmitteln vor Beginn der Förderung nach dem KHG finanziert wurde. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Diese beinhalten liquiditätsunterstützende Mittel aus dem Corona-Sondervermögen des Landes Sachsen-Anhalt i.H.v. 1.525 T€ (Anteil 2024/2025) sowie Ausgleichszahlungen gem. § 26f Abs. 2 KHG für das Jahr 2024 i.H.v. 241 T€ und Ausgleichszahlungen nach § 26 f Abs. 2a KHG für das Jahr 2024 i.H.v. 379 T€. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Für im Anlagevermögen aktivierte Vermögensgegenstände, die aus Pauschal- und Einzelfördermitteln nach KHG, der öffentlichen Hand sowie aus sonstigen Zuwendungen finanziert wurden, werden in Höhe der geförderten Beträge Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens je Fördermaßnahme gebildet. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden entsprechend den Abschreibungen auf das geförderte Anlagevermögen erfolgswirksam aufgelöst. Darüber hinaus wird der Sonderposten bei einem Abgang von gefördertem Anlagevermögen in Höhe des bestehenden Restbuchwertes erfolgswirksam aufgelöst. Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags werden Preis- und Kostensteigerungen soweit notwendig berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Bruttoanlagespiegel dargestellt. Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben in Höhe von 128 T€ eine Restlaufzeit von über einem Jahr (i.V. 600 T€). Die Forderungen nach dem Krankenhaushausfinanzierungsrecht haben in Höhe von 3.658 T€ eine Restlaufzeit von über einem Jahr (i.V. 2.526 T€). Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beziehen sich im Wesentlichen auf Leistungen gegen Kostenträger und Selbstzahler aus stationärer und ambulanter Behandlung in Höhe von 5.940 T€. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Gesellschafter betreffen, wie im Vorjahr, ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zwischen den dem Konzern der Salus Altmark Holding gGmbH zugehörigen Gesellschaften. Die sonstigen Rückstellungen enthalten:
Rückstellungen für Personalverpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Urlaubsrückstellungen (522 T€), Rückstellungen für Überstunden (1.132 T€) und Zeitzuschläge (1.064 T€). Von den übrigen sonstigen Rückstellungen entfallen unter anderem 425 T€ auf ausstehende Rechnungen sowie 1.025 T€ auf MDK-Risiken. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschaftern betreffen ausschließlich solche aus Lieferungen und Leistungen. Hierneben bestehen zwei Darlehen zur Liquiditätssicherung. Ein Darlehen in Höhe von 3.000 T€ gegenüber dem Altmarkkreis Salzwedel sowie zwei Darlehen gegenüber der Salus gGmbH zu 3.000 T€ sowie zu 1.200 T€. Die vorgenannten Darlehen wurden zinslos gewährt. Verbindlichkeitenspiegel
1) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, saldiert mit Guthaben für nicht in voller Höhe in Anspruch genommene Darlehen der Intensivstation 2) Bei den besicherten Beträgen handelt es sich um Bankdarlehen. Diese werden durch Abtretung von Miete und Pacht, Grundpfandrechte sowie Sicherungsübereignungen abgesichert. 3) Sicherheitseinbehalte 4) EUR 3,0 Mio. gesichert durch nachrangige Grundschulden und weitere EUR 1,2 Mio. durch Forderungsabtretungen 3.2 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesamterlöse setzen sich im Wesentlichen aus DRG-Erlösen mit 61.241 T€ (Vorjahr: 52.399 T€) zusammen. Ausgleichszahlungen und Versorgungsaufschläge wurden im Berichtsjahr (VJ 5.859 T€) nicht geleistet. Im Berichtsjahr kam es zu Zuwendungen aus öffentlicher Hand in Form der vorgenannten Energiekostenzuschüssen i.H.v. 2.752 T€ (VJ 127 T€). Diese setzen sich aus den allgemeinen Energiepreisbremsen i.H.v. 348 T€ sowie aus konkret für Krankenhäuser gemäß § 26f Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) vorgesehenen Teilzahlungen i.H.v. 2.404 T€ zusammen. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen belaufen sich im Berichtsjahr auf 12.827 T€ (VJ 1.267 T€) neben pauschalen Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt (532 T€) beinhalten diese Mittel für investive Maßnahmen für die Weiterentwicklung medizinischer Versorgungstrukturen zu 4.700 T€ sowie aus Mittel für die Weiterentwicklung der Zentralen Notaufnahme, intensivmedizinischen Betreuung zu 1.445 T€ jeweils aus Mitteln des Corona-Sondervermögens des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Zielbildentwicklung[1] der Altmark-Klinikum gGmbH. Darüber hinaus beinhalten die Erstattungen Leistungen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes i.H.v. 3.448 T€ sowie für medizinisch-technische Großgeräte i.H.v. 2.701 T€. [1] im Sinne des Gutachtens der Boston Consulting Group In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden mit 951 T€ (Vorjahr: 278 T€) periodenfremde Erträge ausgewiesen. Die Abweichung gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus vorgenannten Erstattungen gem. § 26f KHG für das Wirtschaftsjahr 2022, welche im Berichtsjahr getätigt wurden. Außerdem werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen mit 283 T€ (Vorjahr: 0 T€) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen ausgewiesen. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden periodenfremde Aufwendungen von 676 T€ (Vorjahr: 267 T€) ausgewiesen. Diese betreffen im Wesentlichen periodenfremde Energieaufwendungen. 4. Sonstige Angaben Gemäß § 267 Abs. 5 HGB waren im Jahr 2023 durchschnittlich 830,00 Arbeitnehmer*innen beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 wurden in der Altmark-Klinikum gGmbH 846 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Geschäftsführer: Herr Jürgen Richter, Hamburg Herr Dr. med. Michael Schoof, Gardelegen (Medizinischer Geschäftsführer) Für Herrn Jürgen Richter entspricht der ausgeübte Beruf seiner organschaftlichen Stellung. Herr Jürgen Richter erhielt für seine Geschäftsführertätigkeit keine Bezüge von der Altmark-Klinikum gGmbH. Herr Dr. med. Michael Schoof erhielt im Rahmen seiner Geschäftsführertätigkeit Gesamtbezüge i. H. v. 42.000 €. Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar sind im Konzernabschluss der Gesellschaft enthalten. Auf die Angabe an dieser Stelle wird daher aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB betragen in Summe 1.102 T€ und betreffen einen Pachtvertrag und technische Betreuung über die BHKW-Anlage am Standort Salzwedel in Höhe von 43 T€ bis zum Jahr 2026, Softwarebetreuung bis 2026 i.H.v. 35 T€ einen Highspeed Internetvertrag i.H.v. 67 T€ bis zum Jahr 2026, Leasingkosten i.H.v. 66 T€ an konzernverbundene Unternehmen, sowie sonstige Dauerschuldverhältnisse mit einem Gesamtbetrag von 892 T€. 5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres Am 7. April 2024 kam es zu einem Brand im Altmark-Klinikum in Salzwedel. Das Feuer konnte kurzfristig gelöscht werden. Die Patienten der angrenzenden Station wurde in einen anderen Bereich verlegt, sodass es nicht zu Einschränkungen des Krankenhausbetriebes gekommen ist. Zusätzlich sind etwaige Erlösausfälle über die Versicherung abgedeckt, sodass es zu keinen Liquiditätseinschränkungen kommen wird, falls es entgegen der aktuellen Erwartung doch Erlösausfälle geben sollte. 6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.431.175,34 € in das Geschäftsjahr 2024 vorzutragen. 7. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Salus-Altmark Holding gGmbH, Magdeburg, einbezogen, der im Unternehmensregister offengelegt wird und unter https://www.unternehmensregister.de/ureg/ abrufbar ist und ist dadurch von der Pflicht einen eigenen Konzernabschluss aufzustellen befreit. Die Salus-Altmark Holding gGmbH, Magdeburg, stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf.
Gardelegen, 21. Mai 2024 Jürgen Richter, Geschäftsführer Altmark-Klinikum gGmbH Dr. med. Michael Schoof Medizinischer, Geschäftsführer Altmark-Klinikum gGmbH BeschlüsseDie Feststellung des Jahresabschlusses der Altmark-Klinikum gGmbH zum 31. Dezembember 2023 erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 6. Juni 2024. sonstige BerichtsbestandteileEntwicklung des Anlagevermögens
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Altmark-Klinikum gGmbH, Gardelegen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Altmark-Klinikum gGmbH, Gardelegen, der zugleich Jahresabschluss des Krankenhauses Altmark-Klinikum, Gardelegen, ist - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Altmark-Klinikum gGmbH, Gardelegen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, 21. Mai 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Hartmut Pfleiderer, Wirtschaftsprüfer Daniel Preißler, Wirtschaftsprüfer |
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