LoomTV
GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.412,00 |
10.714,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
668,00 |
1.669,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.744,00 |
9.045,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.730,48 |
39.253,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
664,08 |
2.207,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.066,40 |
37.045,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.030,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.142,48 |
51.997,24 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.405,09 |
27.862,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
38.500,00 |
38.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
586.500,00 |
537.583,33 |
| III.
Bilanzverlust |
615.594,91 |
548.220,69 |
| B.
Rückstellungen |
4.550,00 |
15.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
187,39 |
8.534,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
187,39 |
8.534,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.142,48 |
51.997,24 |
Anhang
I.
Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Firma Loom TV
GmbH ist nach den Vorschriften der §§ 264 ff HGB
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach den
Größenklassen des § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft. Für das Jahr 2010 kann für
Zwecke der Offenlegung nach § 325 HGB von der
Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften des
§ 326 HGB Gebrauch gemacht werden.
Das Wirtschaftsjahr umfasst den Zeitraum 01.01.2010
bis 31.12.2010.
Die Wertansätze sind aus der Bilanz zum
31.12.2009 als Vortrag übernommen. Aufbau und
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen dem Vorjahr. Der Jahresabschluss wurde
ordnungsgemäß aus der Buchführung und den
weiteren Unterlagen abgeleitet. Die Ansatz-, Ausweis- und
Bewertungsmethoden entsprechen handelsrechtlichen
Vorschriften. Der in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB
kodifizierte Stetigkeitsgrundsatz wurde beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
im Sinne des § 277 Abs. 4 HGH liegen nicht vor.
Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2010
entfällt somit in vollem Umfang auf das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze zum 31.12.2010 entsprechen den
handelsrechtlichen Vorschriften.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 3
HGB, die Einfluss auf die Vermögens, Finanz- und
Ertragslage haben, liegen nicht vor.
Das Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten aktiviert und um
die Abschreibungen für das Jahr 2010 weiterentwickelt.
Die planmäßige Abschreibung des
Anlagevermögens erfolgte linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibung
der Zugänge erfolgte im Jahr des Zugangs pro rata
temporis. Geringwertige Anlagegüter bis zu €
150,-- werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben. Für Anlagegüter mit
Anschaffungskosten über € 150,-- und bis zu
€ 1.000,-- wurde ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2
a EStG gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftjahr
der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit
je 20 % gewinnmindernd aufgelöst.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden nach
steuerrechtlichen Grundsätzen aktiviert und nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen. Bei der Bemessung der
Nutzungsdauer wurde auf die Werte der AfA-Tabellen und auf
die betrieblichen Erfahrungen abgestellt.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist in einem Anlagenspiegel
detailliert dargestellt, der als Anlage beigefügt ist.
Dort ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres angegeben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand
wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Bei den Gegenständen des Umlaufvermögens
wurde dem Niederstwertprinzip Rechnung getragen.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Erkennbare Ausfallrisiken sind nicht vorhanden, so dass
keine Pauschalwertberichtigung gebildet wurde.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung tragen.
Die Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt und haben eine
Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren.
III. Angaben zur Geschäftsführung
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Herrn Veith Semrau
Herrn Nadim Saoudi
geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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