Wärme- und Kältehandel
Friedrich Hausen GmbH
Scheffelstraße 142, 40470 Düsseldorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Hausen seit 10.11.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stephan Hausen | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Friedrich Hausen GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Der Jahresabschluss der Friedrich Hausen GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ab Anschaffungsdatum 2010 linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,-- wurden ab 2018 im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 179.176,90. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangen sieben Geschäftsjahr abzuzinsen. Der Erfüllungsbetrag nach HGB und die Abzinsung nach HGB wirken gegenläufig und führen unter Umständen nur zu einer geringfügigen Abweichung zum steuerlichen Wertansatz (Stichtagskosten). Wegen nur geringfügiger Abweichung wurde die Aufbewahrungsrückstellung für Geschäftsunterlagen aus praktikablen Gründen unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzip mit dem nur minimal höheren Betrag nach Steuerrecht angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bilanz wurde vor Gewinnverwendung erstellt. Angabe zu Forderungen Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 18.172,13 (Vorjahr: Euro 15.236,51). Sonstige Vermögensgegenstände Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Angabe zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 315.569,61 (Vorjahr: Euro 265.050,01). Der unter der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Diese Verpflichtungen waren nicht zu passivieren, da die zu Grunde liegenden Miet- und Leasingsverpflichtungen voraussichtlich erfüllt werden können und daher mit einer weiteren Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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