PZ Sportwagenzentrum Göttingen GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reinhold Dirk seit 19.1.2024 | Geschäftsführer |
Max Philip Dirk seit 19.1.2024 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Am Lutteranger GmbHGöttingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.20152. Autohaus am Lutteranger GmbH, Göttingen Rechnungslegung 2015 2.1 Autohaus am Lutteranger GmbH, Göttingen Bilanz zum 31. Dezember 2015Aktivseite scroll
2.2 Autohaus am Lutteranger GmbH, Göttingen Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015scroll
2.3 Autohaus am Lutteranger GmbH, Göttingen Anhang 20152.3.1 Erläuterung der für den Jahresabschluss geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt grundsätzlich nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des GmbHG. Der Jahresabschluss wird vollständig und unter Beachtung des Verrechnungsverbots gemäß § 246 HGB aufgestellt. Ansatz und Bewertung entsprechen §§ 243 und 252 HGB. Das Stichtagsprinzip, das Rechnungsabgrenzungsprinzip und das Aufwands- und Ertragsprinzip wird beachtet. Die Ansatz- und Bewertungsmethoden werden im Verhältnis zum Vorjahr beibehalten. Das Anlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. linearer Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB angesetzt. Außerdem werden Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB vorgenommen. Ferner werden auch Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB verrechnet, die beibehalten werden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG analog in Anspruch genommen. Das Umlaufvermögen wird gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 i. V. m. § 256 HGB angesetzt und bewertet. Dabei erfolgt die Bewertung des Vorratsvermögens zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die übrigen Gegenstände des Umlaufvermögens werden zum Nominalbetrag aktiviert und, soweit erforderlich, wertberichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet. Die aktiven latenten Steuern betreffen langfristig zu erwartende Steuerrückzahlungen. Sie werden aus Vorsichtsgründen grundsätzlich nicht angesetzt. Das Eigenkapital ergibt sich naturgemäß als Residualposten. Die Rückstellungen entsprechen § 249 HGB. Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt dabei in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Steuerrückstellungen betreffen kurzfristig zu erwartende Steuernachzahlungen. Die passiven latenten Steuern betreffen langfristig zu erwartende Steuernachzahlungen. Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß § 253 HGB für nach der Höhe ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden unter Beachtung der Bestimmungen des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB passiviert. Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 2 HGB gebildet. Die passiven latenten Steuern betreffen langfristig zu erwartende Steuernachzahlungen. 2.3.2 Erläuterungen zur Bilanz Angaben zum Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus der Bilanz und soweit erforderlich aus dem ggf. dem Anhang als Anlage beigefügten Anlagespiegel. Angaben zu den Forderungen Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von EUR 0,00. Von den Forderungen haben EUR 14.432,71 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Angaben zu den Verbindlichkeiten Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 87.197,19. Die Zusammensetzung der einzelnen Posten der Verbindlichkeiten ergibt sich aus der Bilanz und soweit erforderlich aus dem ggf. dem Anhang als Anlage beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. 2.3.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Angabe zur Form Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2.3.4 Sonstige Erläuterungen zum Jahresabschluss Angabe zum Konzernmutterunternehmen Konzernmutterunternehmen ist die Graf Automobilholding GmbH, Braunschweig. Angabe zur Ergebnisverwendung Die Ergebnisverwendung unterliegt dem Beschluss der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung hat über die Ergebnisverwendung noch nicht beschlossen. Angabe zum Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält folgenden Anteilsbesitz: scroll
Angabe zur Größenklasse Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Angabe zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres wurden durchschnittlich 62 Arbeitnehmer (davon 10 Auszubildende) beschäftigt. Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung Der Geschäftsführung haben im Berichtsjahr angehört: Herr Dipl.-Kfm. Gerhard Brüggemann und Herr Ulrich Persitzky.
Göttingen, den 27. Juli 2016
gez. Gerhard Brüggemann, Geschäftsführer gez. Ulrich Persitzky, Geschäftsführer Anlage - Anlagespiegel per 31.12.2015scroll
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Anlage - Verbindlichkeitenspiegel per 31. Dezember 2015scroll
BestätigungsvermerkAn die Autohaus Am Lutteranger GmbH Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Autohaus Am Lutteranger GmbH, Göttingen, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Frankfurt am Main, den 27. Juli 2016 Prüfungs- und Treuhand GmbH ppa. J. Kohler, Wirtschaftsprüfer G. Biller, Wirtschaftsprüferin |
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