Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 12971
Vorher
CERM UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
20.12.2010
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Service und Vertrieb im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Meyer
seit 20.12.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Christoph Meyer
Münster
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CERM UG (haftungsbeschränkt)

Münster

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Bilanz

Bezeichnung   EUR Geschäftsjahr 2013 Vorjahr 2012
EUR EUR
 --- AKTIVA ---        
AKTIVA        
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen     3.844,00 2.617,00
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   11.061,61   7.919,61
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   16.694,46 27.756,07 19.325,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten     431,95 2.051,71
Summe A K T I V A     32.032,02 31.914,04
 --- PASSIVA ---        
PASSIVA        
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   1.000,00   1.000,00
II. Bilanzgewinn   14.548,01 15.548,01 14.027,61
B. Rückstellungen     2.340,00 2.340,00
C. Verbindlichkeiten     14.144,01 14.546,43
Summe P A S S I V A     32.032,02 31.914,04

Anhang

zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung

a. Allgemeine Vorbemerkungen

Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren grundsätzlich die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) anzuwenden.

Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden.

Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor.

b. Anmerkungen zur Gliederung

Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung der Vorjahresbilanz.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Vorbemerkungen

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber der Vorjahresbilanz wurden nicht vorgenommen.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden die entsprechenden Forderungen mit dem Geldkurs und die Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Tag der Anschaffung oder mit dem niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bewertet.

2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten

Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden allein nach den handelsrechtlichen Vorschriften, unabhängig von den steuerrechtlichen Regelungen vorgenommen und linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet.

Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Soweit die Bewertung mit den Herstellungskosten erfolgte, wurde mit den unter Einbeziehung der Aufwendungen des § 255 Abs. 2 HGB ermittelten Herstellungskosten bewertet. Diese enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und der Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung der Wirtschaftsgüter veranlasst war. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht berücksichtigt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

III. Angaben zur Bilanz

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen zum Abschlusszeitpunkt nicht vor.

Finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, lagen nicht vor.

IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Christoph Meyer. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Jahresabschluss wurde in Münster am 11. Nov. 2014 von Herrn Christoph Meyer unterzeichnet.

Der vorstehende Jahresabschluss wurde am 11. Nov. 2014 festgestellt.

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