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Eggebek
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
170.396,65 |
130.188,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
119.400,64 |
81.385,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
50.996,01 |
48.802,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
170.396,65 |
130.188,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
81.686,55 |
54.102,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.000,00 |
51.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.100,00 |
5.100,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
25.586,55 |
-1.997,61 |
| B.
Rückstellungen |
7.148,52 |
2.081,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
81.561,58 |
74.004,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
81.561,58 |
74.004,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
170.396,65 |
130.188,00 |
Anhang
1. zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer
kleinen
Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (
BILMOG) aufgestellt.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Der Vorstand hat mit Beschluss der Hauptversammlung
vom 01.04.2009 die Gesellschaft aufgelöst. Tag der
Eintragung beim Amtsgericht Flensburg ist der
07.04.2009
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird daher nicht mehr vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gem.
§ 252 (1) Nr. 2 HGB) ausgegangen.
Erworbene oder selbst hergestellte immaterielle
Anlagewerte wurden -sofern vorhanden- zu
Anschaffungskosten/ Herstellungskosten angesetzt und
sofern sie der Abnutzung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu
Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag
angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten)
bewertet.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Gegenüber dem Vorjahr wurden keine abweichenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt.
3. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Besondere Bewertungsvereinfachungen wurden nicht
vorgenommen.
4. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
außerplanmäßige Abschreibungen nicht
vorgenommen.
Anlagegitter
Die Befreiung von § 268 (2) HGB wird gem. §
274a Nr. 1 HGB in Anspruch genommen.
Sonstige Vermögensgegenstände/Forderungen
Die Beträge sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt 51.000 € (510
Stammaktien /Inhaberaktien).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr 82 T€
Vorstand
Der Vorstand bestand im Berichtsjahr aus
Herrn Frank Tüting.
gez Frank Tüting
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 52.846,44 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.08.2011 festgestellt.
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