Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 538
Eingetragen
20.7.1978
Branche
Dachdeckerei und BauspenglereiArchitekturbüros für HochbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Bedachungsarbeiten, der Fassadenbau, der Blitzschutzbau, der Gerüstbau und -verleih.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marlene Lenk
seit 1.2.2013
Prokura
Martin Lenk
seit 10.10.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Martin LENK
Reusch 16, 91257 Pegnitz
25.565 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lenk GmbH

Pegnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

4.361,00

5.104,00

II. Sachanlagen

103.910,00

108.271,00

105.058,00

110.162,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

571.699,00

291.473,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

176.136,26

310.286,76

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

455.150,09

1.202.985,35

264.681,41

866.441,17

C. Rechnungsabgrenzungsposten

12.132,00

13.812,00

Summe Aktiva

1.323.388,35

990.415,17



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,60

25.564,60

II. Bilanzgewinn

568.614,96

594.179,56

487.370,19

512.934,79

B. Rückstellungen

126.209,61

109.373,34

C. Verbindlichkeiten

602.999,18

367.987,04

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

120,00

Summe Passiva

1.323.388,35

990.415,17

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft hat nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB Rechnung zu legen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BiLMoG) wurden erstmals zum 01. Januar 2010 in Anwendung gebracht.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt, sofern das BiLMoG keine gegenüber dem Vorjahr abweichende Bewertung oder Bilanzierung aufgab.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Alle geänderten Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich umgesetzt. Dies betrifft im wesentlichen die Neudefinition der Umsatzerlöse nach BilRUG.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden, soweit es nicht durch das Bilanzmodernisierungsgesetz vorgeschrieben ist.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Sachanlagen

Ø Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Ø Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Ø Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen.

Ø Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 € bis 1.000,00 € wurden in vergangenen Jahren als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben. Da der vorliegende steuerliche Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist, wurde er in die Handelsbilanz übernommen.

2. Vorräte

Ø Die Vorräte wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips nach § 253 Absatz 4 HGB zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Ø Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

3. Unfertige Leistungen

Ø Die unfertigen Leistungen wurden entsprechend ihres Fertigstellungsgrades mit den anteiligen Herstellungskosten gem. § 255 Absatz 2 HGB bewertet.

4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Ø Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Ø Bie den sonstigen Vermögensgegenständen bestehen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:

€ 750,00 (Vorjahr: € 1.000,00)

Die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter betragen

€ 110.950,73 (Vorjahr: € 124.090,88)

5. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Ø Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

6. Eigenkapital

Ø Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt € 25.564,60 und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr.

7. Rückstellungen

Ø Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Ø Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen abgezinst.

Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Pensionsrückstellungen

Bei den Rückstellungen für Pensionen und anderen Verpflichtungen wurden die Aktivwerte bei verpfändeten Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von € 127.119,00 mit dem Pensionsrückstellungswert zur Pensionszusage in Höhe von € 208.058,00 € verrechnet und als passiver Posten ausgewiesen.

Der Erfüllungsbetrag in Höhe von € 208.058,00 € wurde nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) ermittelt.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz: 1,83 %

Erwartete Lohn- u. Gehaltssteigerungen: nicht gehaltsabhängig

Richttafeln: Dr. Klaus Heubeck 2018 G

Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich.

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag i.H.v. € 2.212,00 €. Nach § 253 Absatz 6 Satz 3 HGB ist dieser Unterschiedsbetrag für die Ausschüttung gesperrt.

9. Verbindlichkeiten

Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Ø Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen und gemäß § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB in den Passiva ausgewiesen.

Ø Der Verbindlichkeitenspiegel stellt sich wie folgt dar:

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten

Gesamt

< 1 Jahr

> 1 Jahr bis 5 Jahre

> 5 Jahre

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

411.661,11 €

0,00 €

0,00 €

411.661,11 €

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

57.241,84 €

0,00 €

0,00 €

57.241,84 €

Sonstige Verbindlichkeiten

114.096,23 €

0,00 €

0,00 €

114.096,23 €

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

20.000,00 €

0,00 €

0,00 €

20.000,00 €

602.999,18 €

0,00 €

0,00 €

602.999,18 €

III. Betriebsaufspaltung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Ø Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte wesentliche Anlagevermögen ist Eigentum von Martin Lenk, Betriebsverpachtung.

Ø Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der Verpachtungsfirma Martin Lenk als so genanntes Besitzunternehmen.

Ø Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der Verpachtungsfirma als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).

IV. Sonstige Angaben

Ø Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 22 Mitarbeiter.

Ø Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB.

Ø Als Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr bestellt:

Herr Martin Lenk, Pegnitz

 

Pegnitz, den 24. Juni 2024

gez. Martin Lenk

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. Juni 2024

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