Anschutz Entertainment Group Development GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olaf Bruell seit 7.2.2024 | Prokura |
Ole Hertel seit 17.10.2022 | Geschäftsführer |
Jan Kienappel seit 28.3.2012 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Anschutz Entertainment Group Operations GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT zum 31. Dezember 2023Anschutz Entertainment Group Operations GmbH, BerlinI. Grundlagen der Gesellschaft Die Gesellschaft ist Betreiberin der Mercedes-Benz Arena (ab März 2024 Uber Arena), einer in 2008 eröffneten Multifunktionsarena in Berlin-Friedrichshain mit einer Kapazität von bis zu 17.000 Besuchern. Die Eigentümerin der Arena ist die Schwestergesellschaft Anschutz Entertainment Group Arena GmbH. Die Gesellschaften haben einen Vertrag über die Betriebsführung der Arena abgeschlossen, welcher der Gesellschaft eine Kostenübernahme der Betriebsaufwendungen, die aus dem Arenabetrieb entstehen, garantiert. Zugleich ist die Gesellschaft verpflichtet, Überschüsse aus dem Arenabetrieb an die Anschutz Entertainment Group Arena GmbH bis zu einem Betrag von EUR 19 Mio. abzuführen. Darüber hinausgehende Überschüsse werden hälftig geteilt. Weiterhin erhält die Anschutz Entertainment Group Operations GmbH für die Bewirtschaftung der Arena eine fixe Basisvergütung von TEUR 220. Die Veranstaltungsvielfalt wird in erster Linie durch den flexibel konstruierten Hallenboden ermöglicht, so dass neben den Veranstaltungsschwerpunkten Eishockey, Basketball und Konzerten auch Pferde- und Eisshows, Firmenveranstaltungen, Sportveranstaltungen aller Art sowie viele weitere Events stattfinden. Die Arena verfügt über 59 Logen und 4 Eventlogen, die langfristig oder auch nur für einzelne Veranstaltungen gemietet werden können, sowie einen Premium Seat Bereich. Darüber hinaus stehen den Besuchern diverse Bars, Restaurants und Outlets zur Verfügung. Erfahrungsgemäß ergibt sich für Besucher von Sportveranstaltungen ein Einzugsgebiet in einem Umkreis von ca. 80 km (entspricht 1 Autostunde), für Konzerte und sonstige Events bis ca. 160 km (2 Autostunden). Die Arena rechnet daher mit einem jährlichen Besucherpotential von rund 8 Mio. Seit Oktober 2018 ist die Gesellschaft ebenfalls Mieterin und Betreiberin der Verti Music Hall (ab März 2024 Uber Eats Music Hall). Die Music Hall ist zentraler Bestandteil des Mercedes Platzes (ab März 2024 Uber Platz) in Berlin, den die Anschutz Entertainment Group bis Oktober 2018 für rund EUR 200 Mio. entwickelt hat. Mit einer Kapazität für bis zu 4.350 Besuchern ergänzt die kleinere Veranstaltungshalle das Angebot der direkt benachbarten Arena. Geplant sind jährlich um die 130 Veranstaltungen, darunter auch Messen und Corporate Events. Die Ausstattung der Music Hall ermöglicht die Durchführung von Veranstaltungen jeder technischen Größenordnung. Die Gesellschaft hat diesbezüglich einen langfristigen Mietvertrag (Restlaufzeit 15 Jahre) mit der Eigentümerin, der Muttergesellschaft Anschutz Entertainment Group Real Estate GmbH & Co. KG, abgeschlossen. II. Wirtschaftsbericht 1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Für den lokalen Markt (Berlin) stellt sich die Wettbewerbssituation der Arena wie folgt dar: Neben dem Velodrom mit einer Kapazität von 5.000 - 12.000 Besuchern und der Max Schmeling Halle (3.000-11.900 Zuschauer), verschärfen die Freiluftveranstaltungsstätten die Zitadelle Spandau (Open Air: 2.000-10.000 Besucher), die Waldbühne (Open Air: 10.000-22.290) sowie die Wuhlheide (Open Air: 10.000-17.000) die Wettbewerbssituation. Überregional, d.h. im Umkreis bis 250 km, befinden sich keine nennenswerten Veranstaltungsstätten, die als Konkurrenz gesehen werden. Die Wettbewerbssituation der Music Hall stellt sich wie folgt dar: Direkte Wettbewerber für Musikveranstaltungen in diesem Größensegment sind insbesondere das Tempodrom (4.200 Zuschauer), die Columbiahalle (3.500 Zuschauer) und in eingeschränktem Maße der Admiralspalast (1.700 Zuschauer). Nicht nur die Bedeutung der Stadt Berlin im nationalen und internationalen Tourismusmarkt trägt dazu bei, dass die Arena im genannten Wettbewerbsmarkt eine Stellung als "must play venue" einnimmt. Die sehr gute (veranstaltungs-) technische Ausstattung führt zu einem entsprechenden Stellenwert bei den Veranstaltern. Des Weiteren bietet die Arena die für den potentiellen Zuschauer wichtigen Kriterien, wie gute Erreichbarkeit, gute Parkmöglichkeiten bzw. sehr gute öffentliche Verkehrsanbindung, attraktive Gastronomieangebote, Sauberkeit und Sicherheit. Mit der Inbetriebnahme der Music Hall ergeben sich im Angebot an die Veranstalter wie auch im Betreiben der Venues zahlreiche Synergieeffekte, da sich durch die Kombination der Veranstaltungsstätten weitere Möglichkeiten der Durchführung von Veranstaltungen ergeben. 2. Geschäftsverlauf Im Berichtszeitraum wurde mit 171 durchgeführten Events (Vorjahr: 171) an die Rekordanzahl an Veranstaltungen in der Arena aus dem Vorjahr angeknüpft. Insgesamt 66 (Vorjahr: 56) Konzerte, 28 (Vorjahr: 34) Eishockeyspiele und 36 (Vorjahr: 34) Basketballspiele wurden ergänzt durch 41 (Vorjahr: 47) Shows sowie weitere Sportveranstaltungen. Insgesamt besuchten etwa 1,5mio (Vorjahr etwa 1,2mio) Zuschauer die Arena. Die Anzahl der Veranstaltungen in der Arena lag leicht unter den Erwartungen, die von einem leichten Anstieg ausgingen. In der Music Hall fanden im Berichtszeitraum insgesamt 111 (Vorjahr 82) Veranstaltungen statt. Insgesamt fanden 61 (Vorjahr 49) Konzerte, 4 (Vorjahr 15) Shows, 22 (Vorjahr 14) Firmenveranstaltungen sowie 24 (Vorjahr 4) sonstige Veranstaltungen statt. Unter anderem konnte die Music Hall auch im Berichtszeitraum hochkarätige Corporate Events wie "Tag der Industrie" bzw. den ETUC Kongress empfangen. Die Anzahl der Veranstaltungen in der Music Hall lagen im Rahmen der Erwartungen. 3. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die wichtigsten Leistungsindikatoren sind neben dem Umsatz das EBITDA. Der wesentliche nicht finanzielle Leistungsindikator ist die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen. 4. Lage 4.1 Ertragslage Insgesamt sind die Umsatzerlöse auf TEUR 47.363 (Vj. TEUR 35.612) gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft sind geprägt von den langfristigen vertraglichen Erlösen, die aus Sponsoren und aus Logenvermietung resultieren. In diesem Bereich verbesserte sich der Umsatz der Gesellschaft um TEUR 2.669. Die Umsatzerlöse aus dem Veranstaltungsbetrieb sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 9.142 deutlich gestiegen. Damit liegen die Umsatzerlöse insgesamt im Rahmen der Erwartungen des Vorjahres. In den sonstigen Erlösen werden im Wesentlichen diverse Erlöse, wie Erlöse Veranstaltungsabsagen, gezeigt. Die wesentliche Reduzierung der sonstigen betrieblichen Erträge von TEUR 4.145 auf TEUR 41 resultiert ausschließlich aus den vereinnahmten Coronahilfen im Vorjahr. Die Gesellschaft hat in 2023 lediglich einen Restbetrag aus Überbrückungshilfe IV (TEUR 20) ertragswirksam vereinnahmt (i. Vj insgesamt TEUR 4.122). Die Aufwendungen sind durch variable Kosten (d. h. eventbezogen) und einen Fixkostenblock (insbesondere für Mitarbeiter, diverse Verwaltungs- und Vertriebskosten) geprägt. Die eventbezogenen Kosten sind in erster Linie aufgrund des Veranstaltungsmix um TEUR 1.138 gestiegen. Die sonstigen Aufwendungen sind ebenfalls aufgrund der Inflation und der dadurch gestiegenen Preise von Versorgern & Dienstleistern sowie des anhaltenden umfangreicheren operativen Betriebs im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 3.737 gestiegen. Der Vorjahresvergleich zeigt eine Verbesserung des für die Gesellschaft relevanten operativen Ergebnisses (EBITDA = Ergebnis vor Abführung Bewirtschaftungsergebnis aus dem Betriebsführungsvertrag abzüglich Zinsergebnis und zuzüglich Ertragsteuern und Abschreibungen) um 2,8 Mio. EUR (23,1%). Das Ergebnis liegt damit trotz der wesentlich weniger erhaltenen Coronahilfen über dem Vorjahreswert und im Rahmen der Erwartungen aus dem Vorjahr.
Nach Abführung des Ergebnisanteils des durch die Gesellschaft vertraglich durchgeführten Arenabetriebs in Höhe von EUR 14,1 Mio. (Vj. EUR 12,0 Mio.) an die Schwestergesellschaft Anschutz Entertainment Group Arena GmbH erreicht die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 668 (Vj. Jahresfehlbetrag TEUR 111) insbesondere durch den positiven Ergebnisbeitrag der Music Hall infolge des deutlichen Anstiegs von Veranstaltungen. 4.2 Vermögenslage Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 ein Gesamtvermögen in Höhe von EUR 45,0 Mio. (Vj. EUR 46,7 Mio.) aus. Die Vermögenssituation der Gesellschaft ist durch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einem Buchwert von insgesamt EUR 22,9 Mio. oder 51% der Bilanzsumme (Vj. EUR 16,7 Mio. oder 35,2%) geprägt. Im Berichtsjahr stiegen die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen von EUR 12,9 Mio. um EUR 6,4 Mio. auf EUR 19,2 EUR im Wesentlichen auf Grund kurzfristiger Konzernfinanzierung. Darüber hinaus verringerten sich die sonstigen Vermögensgegenstände aufgrund der Auszahlung der Coronahilfen im Berichtsjahr um EUR 8,2 Mio. von EUR 8,3 Mio. auf EUR 0,1 Mio. Daneben weist die Gesellschaft flüssige Mittel in Höhe von EUR 21,9 Mio. (Vj. EUR 21,8 Mio.) aus. Die Passivseite der Bilanz beinhaltet im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen von EUR 20,0 Mio. (Vj. EUR 20,5 Mio.) durch bereits erfolgte Zahlungen des Namensrechtsinhabers, von Arena-Gründungspartnern, Sponsoren, Logenmietern und Veranstaltern. Der Rückgang ist hauptsächlich auf die abgerechneten Sponsorenverträge sowie Nutzungsentgelt zurückzuführen. Daneben weist die Gesellschaft operative Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von EUR 4,1 Mio. (Vj. EUR 2,4 Mio.) aus dem Arena-Betrieb und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von EUR 7,8 Mio. (Vj. EUR 14,0 Mio.) aus. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert im Wesentlich aus dem Rückgang der Konzernfinanzierung. Die Rückstellungen sind von EUR 10,1 Mio. auf EUR 12,6 Mio. gestiegen und betreffen insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen Rechnungen in Höhe von EUR 11,2 Mio. (Vj.: EUR 8,9 Mio.) und Personal in Höhe von EUR 1,2 Mio. (Vj.: EUR 1,2 Mio.). Das Fremdkapital in Höhe von insgesamt EUR 44.660 Mio. (Vj.: EUR 47.328 Mio.) ist kurzfristig und hat damit eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Gesellschaft weist im Jahr 2023 ein positives Working Capital aus. Im Berichtsjahr zeigt die Gesellschaft ein positives Eigenkapital in Höhe von TEUR 84 (Vj.: TEUR -585) 4.3 Finanzlage Zum Stichtag verfügt die Gesellschaft mit EUR 21,9 Mio. (Vj. EUR 21,8 Mio.) nach dem derzeitigen Stand der Unternehmensplanungen über ausreichend flüssige Mittel, um den laufenden Betrieb im Prognosezeitraum zu gewährleisten. Der operative Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt EUR 12,4 Mio. (i. Vj EUR 0,6 Mio.), der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit ist wie im Vorjahr Null und der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit durch IC-Finanzierung beläuft sich auf EUR -12,3 Mio. (i. Vj. EUR 9,6 Mio.). Der Anstieg des operativen Cash Flows resultiert im Wesenlichen aus Zahlungen im Zusammenhang mit den Corona Zuschüssen. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit ging hauptsächlich durch die Zurückführung der Konzernfinanzierung zurück. III. Chancen- und Risikobericht Nachfolgend werden die Risiken in abnehmender Bedeutung für die Gesellschaft aufgeführt: Eine hohe Inflation sowie allgemeine Unsicherheit hinsichtlich der weiteren politischen Entwicklungen haben im Veranstaltungssegment der Künstler der "2. Reihe" oder "B-Artists" zu Kaufzurückhaltungen und in einigen Fällen im Berichtsjahr sogar zu Tourabsagen geführt. Diese würde zu niedrigeren Umsatzerlösen führen und hätte bei Veranstaltungen in der Music Hall auch einen negativen Ergebniseffekt. Die Erwartungen an Qualität und Sicherheit nehmen auf der anderen Seite zu, so dass in der Zukunft auch bei kontinuierlichem Kostenmanagement mit möglichen geringeren Deckungsbeiträgen pro Event in dieser Kategorie gerechnet werden kann, sofern der Effekt nicht durch höhere Ticketpreise und andere gestiegene Erlöse im Veranstaltungsbetrieb kompensiert wird. Dieser Effekt könnte durch die steigenden Energiekosten verstärkt werden, da diese einen nur schwer einzuschätzenden Unsicherheitsfaktor darstellen, der aufgrund des hohen Anteils an den Gesamtkosten nicht zu vernachlässigen ist. Dies würde zu höheren Aufwendungen, aber auch zu einem niedrigeren abgeführten Bewirtschaftungsergbenisses und Jahresergebnisses führen. Um dieses Risiko zu minimieren, besteht ein stetiger Kostenoptimierungsprozess. Um das Risiko der Energiepreissteigerungen zu minimieren, hat die Gesellschaft mittelfristig fixe Preise für Energie gesichert. Das Risiko wird unter Berücksichtigung der ergriffenen Risikobegrenzungsmaßnahmen als moderat eingeschätzt. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 ein Ergebnis vor Abführung des Bewirtschaftungsergebnisses in Höhe von TEUR 14.769 aus. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 585 wurde mit dem Jahresüberschuss in dem Berichtsjahr - im Wesentlichen aus dem Betrieb der Music Hall - komplett ausgeglichen. Für das folgenden Geschäftsjahr erwartet die Geschäftsführung ein starkes Jahr. Hinsichtlich der Liquiditätsrisiken weist die Finanzplanung für das Jahr 2024 einen Zahlungsmittelüberschuss aus, da eine erneute Rekordzahl an Events und Zuschauern bei der Arena erwartet wird. Sollte sich die Finanzlage entgegen unserer Einschätzung nicht so positiv entwickeln, hat die Muttergesellschaft, die Anschutz Entertainment Group Real Estate GmbH & Co. KG, Berlin, am 24. April 2023 für alle Eventualitäten eine unbefristete harte Patronatserklärung abgegeben. Zusätzlich hat die Gesellschafterin einen Rangrücktritt hinsichtlich etwaiger bestehender Ansprüche gegen die Gesellschaft aus der vorstehenden Patronatserklärung erklärt. Die Restriktionen durch die Corona-Pandemie sind vollständig abgeschafft. Es wird daher nicht davon ausgegangen, dass es Einschränkungen im Geschäftsbetrieb geben wird, die die finanzielle Unterstützung durch die Gesellschafterin erfordern würden, daher wird das Liquiditätsrisiko als gering eingeschätzt. Auch wenn sich die Arena/Music Hall weiterhin großer Beliebtheit bei den Veranstaltern und Besuchern erfreut, besteht letztendlich eine grundsätzliche Abhängigkeit vom angebotenen "content". Schlechte Performance eines Hometeams, Tourabsagen und teilweise extrem hohe Ticketpreise können sich negativ auf die Zuschauerzahlen und damit auf die Umsatzerlöse und auch auf den finanziellen Erfolg einer Veranstaltung auswirken. Um dem Risiko entgegenzuwirken, werden auch in Zukunft die verschiedensten Veranstaltungen in der Arena/Music Hall stattfinden, um ein möglichst breites Besucherspektrum zu erreichen. Das Risiko wird als gering eingeschätzt. Die sich aus den Finanzinstrumenten (Forderungen) ergebenden Risiken der Gesellschaft bestehen aus Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Ausfallrisiken beziehungsweise das Risiko, dass eine Vertragspartei seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden mittels der Verwendungen von Kontrollverfahren gesteuert. Für die Gesellschaft besteht weder bei einem Vertragspartner noch bei einer Gruppe von Vertragspartnern mit ähnlichen Merkmalen eine erhebliche Konzentration des Ausfallrisikos. Das Risiko eines Liquiditätsengpasses wird kontinuierlich mittels einer Liquiditätsplanung überwacht. Das Risiko wird als gering eingeschätzt. Unabhängig von diesen wenig beeinflussbaren Faktoren steigt der Wettbewerb auf dem deutschen Markt kontinuierlich, da neue Veranstaltungsstätten und Open-Air-Flächen geschaffen werden. Dies könnte zu einem Rückgang der Veranstaltungen und damit rückläufigen Umsatzerlösen bzw. Ergebnissen führen. Insgesamt sieht sich die Gesellschaft mit ihrem Geschäftsmodell und ihrer Positionierung positiv für diese Marktentwicklungen gerüstet. Nicht zuletzt durch die Einbindung in die international agierende Anschutz Gruppe können diese Faktoren teilweise abgemildert werden. Das Risiko wird als gering eingeschätzt. Das im Oktober 2018 eröffnete Quartier sowie die Music Hall beeinflussen wie erwartet den Arenabetrieb positiv. Das Segment der mittelgroßen und kleinen Veranstaltungen kann durch die Music Hall abgedeckt und ergänzt werden und führt zu einem höheren Bekanntheitsgrad und höheren Umsatzerlösen. IV. Prognosebericht Die Gesellschaft erwartet für das Jahr 2024 das zweite Jahr in Folge ein Rekordjahr bezogen auf die Anzahl der Veranstaltungen und Zuschauer. Es wird bei der Arena Konstanz bzw. ein leichter Anstieg bei der Veranstaltungsanzahl erwartet, während bei der Music Hall von einem deutlichen Anstieg ausgegangen wird. Es wird im Jahr 2024 mit einem weiteren leichten Anstieg der Umsatzerlöse sowie des steuerungsrelevanten EBITDAs aus dem Betrieb der Arena und der Music Hall gegenüber dem Vorjahr gerechnet. Insgesamt wird für 2024 ein leicht steigender Jahresüberschuss erwartet. Die Arena/Music Hall ist Teil eines internationalen Entertainment-Netzwerkes und hat damit Zugang zu sehr gutem Content und ebenso einen Partner, der sowohl strategisch als auch operativ die Arena/Music Hall unterstützen kann und wird. Unter Berücksichtigung der aufgeführten Risiken und Chancen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresergebnis, welches über dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 liegt. Diese Erwartung spiegelt sich auch in der Budgetplanung wider.
Berlin, den 30. Mai 2024 Ole Hertel, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS, ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Anschutz Entertainment Group Operations GmbH ist am Amtsgericht Charlottenburg mit der Registernummer HRB 110530 B und Sitz in Berlin geführt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des GmbHG für Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die Erleichterungen nach § 288 Abs. 2 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 266 HGB und § 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt (vergleiche Abschnitt IV). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel werden mit dem Nennbetrag bzw. zum niedrigen beizulegenden Wert angesetzt. Ausfallrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Rechnung getragen. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank festgesetzten Diskontierungssatz. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 518 (i. Vj. TEUR 178) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (davon gegen Gesellschafter TEUR 518, i. Vj. TEUR 178). Die übrigen Forderungen betreffen wie im Vorjahr sonstige Forderungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalteten im Vorjahr den Anspruch auf die Überbrückungshilfe III für die zweite Jahreshälfte 2021 sowie für das erste Vierteljahr 2022 in Höhe von TEUR 8.258. Die gesamten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 ein positives Eigenkapital von TEUR 84 (i. Vj. negativ TEUR 585) aus. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 12.338 (Vj.: TEUR 10.081) betreffen vollumfassend Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 11.202 (Vj.: TEUR 8.970) und Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 1.136 (Vj.: TEUR 1.111). Erhaltene Anzahlungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr sonstige Verbindlichkeiten. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Im Posten Aufgrund des Betriebsführungsvertrages abgeführte Bewirtschaftungsergebnisse ist der aufgrund des Betriebsführungsvertrags mit der Anschutz Entertainment Group Arena GmbH abgeführte Ergebnisanteil des durch die Gesellschaft vertraglich durchgeführten Arenabetriebes in Höhe von TEUR 14.101 (i. Vj. TEUR 12.003) enthalten. Im Geschäftsjahr sind wie im Vorjahr keine Erträge und Aufwendungen aus Währungsumrechnung sowie der Auf- bzw. Abzinsung von Rückstellungen angefallen. IV. SONSTIGE ANGABEN Im Jahr 2023 hat das Unternehmen eine Rekordzahl an Veranstaltungen ausgeführt und ein Rekordergebnis erzielt. Für das folgende Geschäftsjahr erwartet die Geschäftsführung ein weiteres starkes Jahr. Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 98 (i. Vj. 86) Mitarbeiter in Vollzeitbeschäftigung. Es gibt zwei leitende Angestellte und 96 sonstige Angestellte. Geschäftsführer zum Bilanzstichtag waren: Uwe Frommhold (Vice President & COO AEG Germany) bis zum 30. Januar 2024 Ole Hertel (Vice President & General Manager) seit dem 17.10.2022 Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Anschutz Entertainment Group Inc., Los Angeles CA, USA, einbezogen. Dies stellt den größten und kleinsten Konsolidierungskreis dar. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Anschutz Entertainment Group Inc., Los Angeles CA, USA, erhältlich. Haftungsverhältnisse/Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es besteht eine sonstige finanzielle Verpflichtung aus einem Mietvertrag mit der Muttergesellschaft Anschutz Entertainment Group Real Estate GmbH & Co. KG mit einer Laufzeit von 15 Jahren und mit einem Gesamtvolumen von EUR 27,7 Mio. Die Gesellschaft hat mit ihrer Schwestergesellschaft Anschutz Entertainment Group Arena GmbH einen Vertrag über die Betriebsführung der Arena abgeschlossen, welcher der Gesellschaft eine Kostenübernahme der Betriebsaufwendungen, die aus dem Arenabetrieb entstehen, garantiert. Zugleich ist die Gesellschaft verpflichtet, Überschüsse aus dem Arenabetrieb an die Anschutz Entertainment Group Arena GmbH bis zu einem Betrag von EUR 19 Mio. abzuführen. Darüber hinausgehende Gewinne werden hälftig geteilt. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Die Gesellschaft ist Mitschuldnerin einer von der Anschutz Entertainment Group Arena GmbH (verbundenes Unternehmen) zum 31. Dezember 2022 abgeschlossenen Kreditvereinbarung mit der Berliner Sparkasse, Niederlassung der Berliner Landesbank AG. Das Darlehen in Höhe von EUR 53,9 Mio. hat eine Laufzeit von insgesamt 3 Jahren und ist vollständig fällig am 31. Dezember 2025. Der Zinssatz basiert auf einem Referenzzins, den mit der Zinsbindungsperiode laufzeitidentischen EURIBOR und einem zusätzlichen Aufschlag von 2%. Der Referenzzins ist mit einem Zinsswap der Landesbank Baden-Württemberg sowie der DZ Bank AG auf 3,36% p.a. abgesichert. Der über die Laufzeit gesicherte Zinssatz beträgt damit 5,36% p.a., die vereinbarte jährliche Tilgung des Darlehens beträgt EUR 1.078.350. Somit ist ein Betrag in Höhe von EUR 1,1 Mio. innerhalb einer Jahresfrist fällig. Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 51,7 Mio. hat eine Laufzeit von einem bis 5 Jahre. Da die Anschutz Entertainment Group Arena GmbH die Tilgungsraten für das Darlehen planmäßig in der Vergangenheit geleistet hat und nach der wirtschaftlichen Lage auch künftig davon auszugehen ist, wird mit einer Inanspruchnahme nicht gerechnet. V. ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAGEs wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, den 30. Mai 2024 Hertel, Ole, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Anschutz Entertainment Group Operations GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Anschutz Entertainment Group Operations GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Anschutz Entertainment Group Operations GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 30. Mai 2024 KPMG
AG
Dr. Stefan Schneider, Wirtschaftsprüfer Michael Krebs, Wirtschaftsprüfer |
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