Planungsbüro Eberhard GmbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Miroslaw Henryk Wasiak seit 20.3.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Anremo Bau GmbH(vormals: Reiser und Schneider GmbH)Dinkelsbühl(vormals: Ansbach)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung, Allgemeines Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsrechts aufgestellt. Durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit des Steuerrechts für das Handelsrecht ist es notwendig geworden eine vom Handelsrecht abweichende Steuerbilanz zu erstellen. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Der nachstehende Kontennachweis und der beim Anhang abgedruckte Anlagenspiegel ergeben einen detaillierten Einblick in die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Vermögensgegenstände Die Vermögensgegenstände wurden gem. § 253 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. 2.1.1 ANLAGEVERMÖGEN Beim Anlagevermögen wurde gem. § 253 HGB planmäßige Abschreibung nach der betrieblichen Nutzungsdauer berücksichtigt. Vermögensgegenstände, die nach dem Handelsrecht als geringwertig gelten, wurden aufgrund der handelsrechtlichen Vereinfachungsregel sofort abgeschrieben. Der in den Vorjahren gebildete Sammelposten für Wirtschaftsgüter wurde unverändert übernommen, da der Posten von untergeordneter Bedeutung ist. Die Verteilung dieses Postens erfolgt weiter linear. Anlagenzugänge wurden, soweit vorhanden, durch Kopien von Rechnungen über deren Anschaffung nachgewiesen. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 HGB waren nicht veranlasst. Die Angaben gem. § 268 Abs. 2 HGB werden im nachstehenden Anlagespiegel im Detail dargestellt. 2.1.2 UMLAUFVERMÖGEN Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte durch die Geschäftsführung und wurde ungeprüft übernommen. Soweit bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen nichts weiter vermerkt ist, beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr. Es waren keine Einzelwertberichtigungen im Berichtsjahr veranlasst. Es waren keine Pauschalwertberichtigungen im Berichtsjahr veranlasst. Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden anhand von Kassenbericht und Saldenbestätigungen geprüft und abgestimmt. Forderungen gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem Kontennachweis ersichtlich. Abschreibungen im Umlaufvermögen gem. § 253 Abs. 4 HGB waren nur in Höhe der vorgenommen und in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesene Höhe veranlasst. 2.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Es wurde ein Rechnungsabgrenzungsposten für die Umsatzsteuer für erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen gebildet. Die Bildung von sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten war aufgrund Geringfügigkeit nicht veranlasst. 2.2. Schulden Rückstellungen wurden gem. §§ 249 und 253 Abs. 1 HGB für alle erkennbaren, ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für Aufbewahrungspflichten, Berufsgenossenschaft, Gewährleistungen und für Jahresabschlusskosten gebildet. Grundlage für die Ermittlung der Aufbewahrungsrückstellung war die Größe des Raumes, die Höhe der Mietkosten und der Bedarf für die aufzubewahrenden Unterlagen. Die Gewähr-leistungsrückstellung berechnet sich nach den Erfahrungen der Geschäftsführer mit durchschnittlich 2,3 % des jeweiligen Umsatzes. Für das Bauvorhaben APS wurde nach den Angaben des Geschäftsführers eine Bewertung der Rückstellung mit 5.000,00 Euro vorgenommen. Die Grundlage für die Bewertung der Rückstellung für die Erstellung des Jahresabschlusses war die Rechnung des Jahresabschlusses 2010, die bereits geleisteten Arbeitsstunden, sowie eine Schätzung der bis zur endgültigen Fertigstellung benötigten Arbeitsstunden. Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag erfasst. Soweit nichts weiter vermerkt ist, beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden, soweit vorhanden, durch Saldenbestätigungen nachgewiesen und sind abgestimmt. Zum Bilanzstichtag 30. September 2011 bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung sind nach Angaben der Geschäftsführer alle per 30. September 2011 ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen bezahlt. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem Kontennachweis ersichtlich. Gemäß § 274 HGB werden passive latente Steuern ausgewiesen, da der nach den steuerrechtlichen Vorschriften zu versteuernde Gewinn geringer ist als das handelsrechtliche Ergebnis. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung erfolgte mit Hilfe eines Programms der Firma DATEV eG. 2.3. PFANDRECHTE ODER ÄHNLICHE RECHTE Pfandrechte oder ähnliche Rechte für Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt. 3. Sonstige Angaben 1. BÜRGSCHAFTEN UND ANDERE HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Nach Auskunft des Geschäftsinhabers und den Unterlagen bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7 HGB. 2. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Nach den Unterlagen und der Auskunft des Geschäftsführers bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB zum Bilanzstichtag. 3.3. ERGEBNISVERWENDUNG Das Bilanzergebnis per 30. September 2011 wird gemäß § 29 Abs. 1 GmbHG auf das neue Wirtschaftsjahr vorgetragen. 3.4. GESCHÄFTSFÜHRER Herr Herrn Markus Schneider, Tiefweg 3, 91550 Dinkelsbühl ist im Geschäftsjahr alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3.5. ARBEITNEHMER Während des Wirtschaftsjahres war durchschnittlich 1 Arbeitnehmer beschäftigt.
Dinkelsbühl Markus Schneider, Geschäftsführer Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.10.2010 - 30.9.2011 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 11.423,89 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 42.323,65 EUR. 1.10.2009 - 30.9.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 36.122,03 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 56.971,84 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2012 festgestellt. |
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