Lotrecht
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.935,00 |
31.196,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.727,00 |
30.988,00 |
| II.
Finanzanlagen |
208,00 |
208,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
276.562,57 |
283.621,52 |
| I.
Vorräte |
33.663,73 |
94.048,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
225.324,14 |
174.523,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.574,70 |
15.050,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
299.497,57 |
314.817,52 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
124.570,01 |
93.331,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
68.331,21 |
37.652,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
31.238,80 |
30.678,34 |
| B.
Rückstellungen |
19.577,00 |
18.320,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
155.350,56 |
203.166,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
155.350,56 |
203.166,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
299.497,57 |
314.817,52 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Lotrecht GmbH zum 31.12.2014
wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des am 25.05.2009
verkündeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB)
und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
2. Angaben zur Gliederung des
Jahresabschlusses sowie zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses konnten die
bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
2.1. Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in
§ 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert
und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
2.2. Angaben zu Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden im Rahmen des §
249 HGB gebildet. Der Ansatz von Rechnungsabgrenzungsposten
erfolgt - soweit notwendig - nach den Vorschriften des
§ 250 HGB.
2.3. Angaben zu Bewertungsmethoden
Die Wertansätzte der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag
und vor der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
3. Weitere Angaben zur Bilanz
(Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze)
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden - soweit
vorhanden - zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie
der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurden - soweit vorhanden -
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden entsprechend den
steuerlichen Vorschriften bilanziert.
In den Abschreibungen sind
keine Abschreibungen enthalten,
die allein auf steuerliche Vorschriften des
Einkommensteuergesetzes beruhen.
Für
außerplanmäßige Abschreibungen
bestand kein Bedarf.
Die
Vorräte wurden - soweit vorhanden - zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Der Bestand an
unfertigen Leistungen wurde wie bereits in den
Vorjahren aus Vereinfachungsgründen auf der Basis der
im Folgejahr gelegten Schlussrechnungen unter
Berücksichtigung eines Abschlags entsprechend dem
Abarbeitungsstand und dem kalkulierten Gewinn bewertet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden -
soweit vorhanden - zu Nennwerten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten für transitorische
Ausgaben - soweit vorhanden - sind nach den
handelsrechtlichen Vorschriften gebildet worden.
Das
Gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Bei der Ermittlung der Höhe der
Rückstellungen wurde den möglichen
Einzelrisiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die
Steuerrückstellungen - soweit vorhanden -
beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch
nicht veranlagten Steuern.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Die
Aufwendungen und
Erträge sind auf das Geschäftsjahr
abgegrenzt.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1. Angaben zu den ausgewiesenen Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen
nicht.
4.2. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Am Bilanzstichtag bestanden
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 10.000,00 Euro aus einem befristeten
Darlehen. Diese wurden auf einem Verrechnungskonto
detailliert erfasst und mit 3% p.a. verzinst.
Am Bilanzstichtag bestanden
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 0,00 Euro für offene
Ausschüttungen.
4.3. Angaben zur Geschäftsführung
Die
Geschäftsführung der GmbH wurde 2014 von
Achim Blumenthal und Andreas Gorgoni besorgt.
4.4. Angaben zum Anteilsbesitz
Die Lotrecht GmbH ist an anderen Unternehmen nicht
beteiligt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zum Unterzeichner:
gez. Achim Blumenthal und Andreas Gorgoni
Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, den 29.09.2015
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2015 festgestellt.
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