Eureka GmbHLiquidiert

76437 Rastatt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 521873
Eingetragen
2.2.1999
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft, die die Vermietung von eigenen und fremden (angemieteten) Grundstücken sowie den Kauf und Verkauf von Grundstücken zum Gegenstand hat.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert98.50% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
28.368 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Eureka GmbH

Rastatt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010

DER EUREKA GMBH, RASTATT

AKTIVA

EUR TEUR Vorjahr
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen 11.377,50 11
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.441,12 5
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.688,42 18
20.129,54 23
31.507,04 34

PASSIVA

Vorjahr
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 28.800,00 29
II. Gewinnvortrag 2.239,27 3
III. Jahresfehlbetrag -4.613,00 -1
26.426,27 31
B. RÜCKSTELLUNGEN 2.800,00 2
C. VERBINDLICHKEITEN 2.280,77 1
31.507,04 34

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010

DER EUREKA GMBH, RASTATT

A. GRUNDSÄTZE FÜR DIE AUFSTELLUNG DES ABSCHLUSSES

Der Jahresabschluss der Eureka GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke sowie weitergehende Vermerke sind im Anhang enthalten.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

I. Finanzanlagen

Finanzanlagen werden nach dem Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Wert zum Bilanzstichtag bei andauernder Wertminderung angesetzt.

II. Forderungen

Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

III. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag.

IV. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

I. Forderungen

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1.809,04 (Vj. EUR 4.231,99) und Forderungen aus Steuern in Höhe von EUR 632,08 (Vj. EUR 1.065,10).

II. Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 28.800,00.

III. Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 600,49 (Vj. EUR 1.159,08) enthalten.

D. SONSTIGE ANGABEN

I. Geschäftsführung

Geschäftsführer ist Herr Michael Mayer, Rechtsanwalt, Baden-Baden.

II. Unbeschränkt haftender Gesellschafter

Die Eureka GmbH haftet als Komplementärin unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Eureka Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. KG.

III. Haftungsverhältnisse

Verbindlichkeiten aus Grundschulden, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, Komplementärhaftung

Die Eureka Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. KG hat selbstschuldnerische

Bürgschaften für die DIANA Mayer & Grammelspacher GmbH & Co. KG in Höhe von nominell EUR 3,0 Mio. abgegeben. Ferner sind die Grundstücke der Eureka Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. KG mit Grundschulden zugunsten der Gläubiger der DIANA Mayer & Grammelspacher GmbH & Co. KG belastet. Die mögliche Inanspruchnahme durch Grundschulden zugunsten der kreditgewährenden Kreditinstituten sowie der Stadt Rastatt beträgt zum Bilanzstichtag rd. TEUR 2.669. Da die Eureka GmbH als Komplementärin persönlich für die Verbindlichkeiten haftet, ergibt sich insoweit ein Haftungsverhältnis in entsprechender Höhe.

Aufgrund der instabilen Finanzlage der DIANA Mayer & Grammelspacher GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2010 besteht ein konkretes Risiko für eine vollumfängliche unbeschränkte Haftungsinanspruchnahme der Eureka Grundstückverwaltungs-GmbH & Co. KG aufgrund gewährter Grundschulden bezüglich dem gesamten Grundvermögen der Eureka Grundstückverwaltungs-GmbH & Co. KG sowie aufgrund gewährter einzelvertraglicher Bürgschaften. Somit besteht in Folge dessen ein konkretes Risiko für eine vollumfängliche Haftungsinanspruchnahme der Komplementärin, da die Fortführung der Eureka Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. KG nach dem Bilanzstichtag gefährdet ist (§ 285 Nr. 27 HGB).

E. VORSCHLAG FÜR DIE VERWENDUNG DES ERGEBNISSES

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von EUR 4.613,00 zusammen mit dem Gewinnvortrag zum 31. Dezember 2010 in Höhe von EUR 2.239,27 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Rastatt, den 16. September 2011

Eureka GmbH
Rastatt

Der Geschäftsführer

Michael Mayer

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