Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 54674
Vorher
Thomas Grün Consulting GmbH
Eingetragen
23.1.2002
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörGroßhandel mit TextilienEinzelhandel mit Textilien
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist a) Verkauf aller Materialien zum Nähen von Dessous, Bademode, Sportmode und Sporttextilien für Groß- und Einzelhandel. b) Entwicklung und Vertrieb von Schnittmustern im Bereich Dessous, Wäsche, Bademode und Sportmode für Groß- und Einzelhandel. c) Entwicklung von Maß-Schnittmustern für Endkunden und für die Serienfertigung. d) Schulungskurse (Dessous Akademie) zur Weiterbildung von Schneiderinnen/ Schneider und Schneidermeisterinnen/Schneidermeister auf dem Gebiet Wäsche und Sportbekleidung, für Hobbyschneiderinnen/Hobbyschneider und Ausbildung für die Industrie. e) Consulting bei Firmengründung im Umfeld Maßschneiderei, bei Schnittmusterentwicklung bei Kleinserienfertigung und bei der Beschaffung und Konfektionierung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäftstätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Grün
seit 29.5.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

DeDess GmbH

Ginsheim-Gustavsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

287,00

287,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

19.659,30

19.659,30

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

141,78

141,78

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3.790,14

3.790,14

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

23.878,22

23.878,22



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-4.339,88

-3.691,88

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

0,00

-648,00

B. Rückstellungen

600,00

600,00

C. Verbindlichkeiten

2618,10

2.618,10

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

23.878,22

23.878,22

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) / des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB] in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten / zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz / bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pau­schalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Über die aus der Bilanz ersichtlichen Einlagen hinaus sind im Handelsregister weitere Einlagen der Kommanditisten von T€ … eingetragen.

Über die aus der Bilanz ersichtlichen ausstehenden Pflichteinlagen von € … hinaus sind Hafteinlagen der Kommanditisten in Höhe von € … noch nicht geleistet.

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

141,78

141,78

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr

Verbindlichkeiten

2618,10

2618,10

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Thomas Grün.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Ginsheim, den 31.12.2017

...........................................

 

Ginsheim, den 31. Dezember 2017

gez. Thomas Grün

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. Dezember 2017

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