Bock Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Martin Gerstner seit 15.11.2024 | Geschäftsführer |
Martin Reinhard Bock seit 12.4.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Martin Bock Familienstiftung 2024 | 74.90% |
RG Familienstiftung 2024 | 25.10% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bock Verwaltungs GmbHWeidaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Anhangsangaben Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.01.2011 bis 31.12.2011 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen sind, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu Ansatz- und Bewertungsmethoden Die bisher angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden auch im vorliegeden Jahresabschluss 2011 beibehalten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen aus den Investitionszugängen in 2011 wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen und die Abschreibung im Jahr ihres Zugangs zeitanteilig berechnet. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von Euro 410,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben und in gleicher Höhe ein Abgang unterstellt. Im Bereich der Finanzanlagen wurden Ausleihungen zum Nennwert bewertet. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niedrigstwertprinzips. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rückstellungen wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zu den höheren Tageswerten angesetzt. Angaben zu Posten der Bilanz Zur Bewertung der Pensionsrückstellungen hat die Gesellschaft zum 01.01.2011 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der Projected Unit Credit- Methode erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,14 % sowie ein Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0,00 % und eine Rentendynamik von 1,5 % zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2005 verwendet. Gehalts- und Rentenanpassungen wurden in Höhe künftiger Preisentwicklungen berücksichtigt. Für die Saldierung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Planvermögen) wurden folgende Werte ermittelt:
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 4.158,45 (Vorjahr: Euro 4.026,84). Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften mit Euro 24.822,70. Mit einer Inanspruchnahme aus den zum Bilanzstichtag 31.12.2011 ausgewiesenen Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB ist nach den Kenntnissen zum Aufstellungstag nicht zu rechnen. Die den Bürgschaften zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfte werden ordnungsgemäß bedient und zeigen keine über das übliche Maß von Bürgschaften hinausgehende Risiken. Sonstige Angaben
Angaben zu den Beträgen der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs 8 Nr 28 HGB n. F. Der Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre zum 31.12.2011 beträgt EUR 2.157,00 und setzt sich wie folgt zusammen:
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2012 festgestellt. |
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