4Source electronics Aktiengesellschaft
Selbe AdresseGroßhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Gumbrich seit 1.4.2008 | Geschäftsführer |
Dietmar Strangfeld seit 28.2.2007 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DF Factoring & Forfait GmbHDresdenOffenlegungsunterlagenBilanz der DF Factoring & Forfait GmbH, Dresden, zum 31. Dezember 2009
Gewinn- und Verlustrechnung der DF Factoring & Forfait GmbH, Dresden, für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009
ANHANGzum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 20091. ANWENDUNG GESETZLICHER BESTIMMUNGENDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 der DF Factoring
& Forfait GmbH, Dresden, ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt worden.
Die DF Factoring & Forfait GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
2. EINSTELLUNG DES FACTORINGESCHÄFTESIm Jahressteuergesetz 2009, das am 25. Dezember 2008 in
Kraft getreten ist, wurden Leasing und Factoring der
Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt. Als Folge hatte
die Gesellschaft sich entweder bis zum 31. Dezember 2009
gemäß § 64j Abs. 2 KWG bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) registrieren zu lassen, oder das
Factoringgeschäft einzustellen. Es wurde keine
Registrierung vorgenommen, das Factoringgeschäft wurde
im Verlauf des Geschäftsjahres eingestellt.
3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 242 ff.
HGB. Die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit sie
bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren,
ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Im Einzelnen werden folgende Bewertungsgrundsätze
angewandt:
UmlaufvermögenDas Umlaufvermögen ist mit dem Nennwert angesetzt.
RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen
sämtliche erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten. Die Bildung der Rückstellungen
erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Betrag in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme.
VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
4. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZUmlaufvermögenNach der Einstellung des Factoringgeschäftes
bestehen zum Stichtag keine Forderungen aus Factoring &
Forfaitierung (Vorjahr TEUR 1.441).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen
Finanzforderungen gegen den Gesellschafter, die Dresdner
Factoring AG. Es sind keine Sicherheitsleistungen
vereinbart.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 13) betreffen
Forderungen an das Finanzamt auf Erstattung von
Umsatzsteuer.
Zum Bilanzstichtag bestand keine Notwendigkeit zur
Bildung von Wertberichtigungen.
EigenkapitalDas Stammkapital von TEUR 50 (Vorjahr TEUR 50) wird von
der Dresdner Factoring AG, Dresden, gehalten und ist
vollständig einbezahlt.
RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere
Rückstellungen für Abschluss- und
Prüfungskosten.
VerbindlichkeitenAusgewiesen werden ausschließlich
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
5. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHUNGUmsatzerlöseDie Umsatzerlöse enthalten Erträge aus
Factoring & Forfaitierung in Höhe von TEUR 7
(Vorjahr TEUR 42) sowie Zinsen aus Factoring &
Forfaitierung in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr TEUR 123).
Die Erträge wurden ausschließlich im Inland
erzielt.
GewinnabführungAufgrund des geschlossenen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages wird der erwirtschaftete
Überschuss in Höhe von TEUR 13 an die Dresdner
Factoring AG abgeführt.
6. SONSTIGE ANGABENArbeitnehmerDie DF Factoring & Forfait GmbH beschäftigte im
Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.
GesellschaftsorganeDie zum Bilanzstichtag tätigen
Geschäftsführer Frank Gumbrich und Dietmar
Strangfeld sind bei der Dresdner Factoring AG als
Prokuristen angestellt. Für ihre Tätigkeit bei
der DF Factoring & Forfait GmbH erhalten sie keine
gesonderte Vergütung.
Finanzielle Verpflichtungen und HaftungsverhältnisseIm Falle der Aufhebung eines Bescheides gemäß
§2 InvZulG 2005 ist die Gesellschaft zur
Rückzahlung einer gewährten Investitionszulagen
in Höhe von TEUR 13 verpflichtet. Zum Bilanzstichtag
sind keine weiteren finanziellen Verpflichtungen oder
eingegangenen Haftungsverhältnisse zu
berücksichtigen.
KonzernverhältnisseDie DF Factoring & Forfait GmbH wird in den
Konzernabschluss der Dresdner Factoring AG, Dresden, (HRB
17905) einbezogen. Dieser ist am Sitz der Gesellschaft
erhältlich und zusätzlich im Internet unter
www.dresdner-factoring.de veröffentlicht. Mit der
Dresdner Factoring AG besteht ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag.
Dresden, 5.März 2010
DF Factoring & Forfait GmbH
Die Geschäftsführung
Wiedergabe der Bescheinigung nach prüferischer DurchsichtAufgrund unseres Auftrags zur prüferischen
Durchsicht haben wir zu dem als Anlagen 1 bis 3
beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009
folgende Bescheinigung erteilt, die hier wiedergegeben
wird.
"An die DF Factoring & Forfait GmbH, Dresden:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der DF Factoring
& Forfait GmbH, Dresden, für den Zeitraum vom 1.
Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 einer
prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung
des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine
Bescheinigung zu dem Jahresabschluss auf der Grundlage
unserer prüferischen Durchsicht abzugeben.
Wir haben die prüferische Durchsicht des
Jahresabschlusses unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze für die prüferische Durchsicht
von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die
prüferische Durchsicht so zu planen und
durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung
mit einer gewissen Sicherheit ausschließen
können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder
ein unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht
vermittelt. Eine prüferische Durchsicht
beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von
Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische
Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine
Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir
auftragsgemäß keine Abschlussprüfung
vorgenommen haben, können wir einen
Bestätigungsvermerk nicht erteilen.
Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht
sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu
der Annahme veranlassen, dass der Jahresabschluss in
wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt
worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht
vermittelt."
Stuttgart, 5. März 2010
Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Eine Verwendung der oben wiedergegebenen Bescheinigung
nach der prüferischen Durchsicht außerhalb
dieses Berichts über die prüferischen Durchsicht
bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei
Veröffentlichungen oder Weitergabe des
Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von
der bestätigten Fassung abweichenden Form
(einschließlich der Übersetzung in andere
Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,
sofern hierbei unsere Bescheinigung zitiert oder auf unsere
Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird
verwiesen.
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