Schell
GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
410.462,00 |
497.110,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
126,00 |
1.668,00 |
| II.
Sachanlagen |
410.336,00 |
495.442,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
90.234,65 |
92.257,98 |
| I.
Vorräte |
19.895,48 |
20.983,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.339,17 |
59.274,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.000,00 |
12.000,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.516,81 |
10.914,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
511.213,46 |
600.282,80 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
79.868,77 |
205.628,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
180.063,55 |
195.087,77 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
125.759,37 |
15.024,22 |
| B.
Rückstellungen |
112.643,00 |
107.541,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
318.701,69 |
287.113,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
193.701,69 |
162.113,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
125.000,00 |
125.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
511.213,46 |
600.282,80 |
Anhang
Bäckerei Schell GmbH
Allgemeine Angaben
Die Bilanz für das Geschäftsjahr 2018 wurde
nach den Rechnungslegungsvorschriften des 3. Buches des HGB
aufgestellt. Ferner wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Für die Bilanz wurden die
Gliederungsvorschriften des §§ 266 HGB beachtet,
wobei von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch
gemacht wurde.
Für jeden Posten der Bilanz ist der
entsprechende Betrag des vorhergehenden Wirtschaftsjahres
angeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen
Die Anlagenzugänge wurden zu Anschaffungskosten
zuzüglich Nebenkosten bewertet. Die Abschreibungen auf
das Anlagevermögen wurden linear vorgenommen. Bei
Zugängen im Berichtsjahr erfolgten die Abschreibungen
zeitanteilig. Zugänge des Berichtsjahres mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen EUR 150,00
und Euro 1.000,00 wurden entsprechend der steuerlichen
Bewertungsmethode nach § 6 Abs. 2a EStG in einen
Sammelposten eingestellt und mit einer pauschalen
Abschreibungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter EUR 150,00 wurden in voller
Höhe im Zugangsjahr abgeschrieben.
Bei der Bewertung der unfertigen Leistungen wurde das
Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 3 HGB beachtet.
Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten,
die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem
Teilwertverfahren unter Zugrundelegung eines
Rechnungszinsfußes von 6% nach den Richttafeln 2005G
von Dr. Klaus Heubeck für die laufende Pension des
geschäftsführenden Gesellschafters berechnet.
Den bekannten und erkennbaren Risiken ist durch die
Bildung von Rückstellungen in ausreichendem Umfang
Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten wurden gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag EUR 0,00.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2018 war Herr Frank Schell,
Oberwinter als alleiniger Geschäftsführer
tätig.
Bonn, den 26.11.2020
gez. Frank Schell
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2020 festgestellt.
|