ContentScope GmbH
Selbe AdresseVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Yong-Su Neumann seit 24.6.2016 | Geschäftsführer |
Andreas Wildfang seit 28.9.2011 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EYZ Media GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von TEUR 363 aus. Die Geschäftsführung ist der Meinung, dass die Voraussetzungen zur Bilanzierung unter Berücksichtigung des Going-Concern-Prinzips nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB gegeben sind, da sich aus der Unternehmensplanung für 2024 ein voraussichtlicher Verlust von TEUR 944 sowie für 2025 ein positives Ergebnis von TEUR 45 ergibt und die bestehende Überschuldung der Gesellschaft durch Rangrücktritte eines Darlehensgebers in Höhe von TEUR 1.307 beseitigt wird. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nach § 248 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten aktiviert und um planmäßige (lineare und zeitanteilige) Abschreibungen entsprechende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige (lineare und zeitanteilige) Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und vollständig abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert. Das gemilderte Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und die sonstigen Vermögengegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Soweit notwendig, wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das allgemeine Ausfallrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung eingestellt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Das Eigenkapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Einlagen stiller Gesellschafter wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Auf den Anlagenspiegel wird verwiesen. Der sich aus dem Formwechsel in 2011 ergebende entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden 10 Jahre festgelegt. Die Gründe für eine betriebliche Nutzung von mehr als 5 Jahren ergeben sich aus § 253 Abs. 3 Satz 2 und 3 HGB. Die voraussichtliche Nutzungsdauer kann nicht zuverlässig geschätzt werden. Der sich aus der Abfindung an einen ausgeschiedenen stillen Beteiligten ergebende entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden 15 Jahre festgelegt. Die Gründe für eine betriebliche Nutzung von mehr als 5 Jahren ergeben sich aus § 253 Abs. 3 Satz 2 und 3 HGB. Die voraussichtliche Nutzungsdauer kann nicht zuverlässig geschätzt werden. Die alte VOD-Plattform, deren aktuelle Backend-Systemstrukturen weiter genutzt werden können, ist zum Bilanzstichtag mit einem Buchwert von EUR 11.918,00 (entgeltlich erworben) bilanziert. Die neue VOD-Plattform ist zum Bilanzstichtag mit einem Buchwert von EUR 153.053,00, davon EUR 56.126,00 selbst erstellt und EUR 96.927,00 entgeltlich erworben, bilanziert. Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft eine iOS-App und die SaaS Plattform Sooner entwickelt. Die Herstellungskosten von insgesamt EUR 1.754.243,70 wurden unter den selbst erstellten immateriellen Vermögengegenständen aktiviert und abgeschrieben. Die Bewertung wurde durch die Geschäftsführung dokumentiert. Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschafter-Geschäftsführern betragen EUR 221.984,76 (Vj. EUR 129.369,08). Die Verbindlichkeiten betreffen Darlehen, die mit 1,5 % p. a. verzinst wurden. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, 11.04.2025 gez. Andreas Wildfang, Geschäftsführer
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