Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 7149
Vorher
HW Verwaltungs GmbH
Eingetragen
11.7.2006
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenInstitute für Factoring-Geschäfte
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der IFS Immobilien Fonds Seuling GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hirschaid.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Rudolf Seuling
seit 10.10.2011
Geschäftsführer
Bernd Seuling
seit 10.10.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

96114 Hirschaid, Sigismundstr. 31
12.750 €
50.00%
90768 Fürth, Zaunstr. 17
12.750 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

IFS Verwaltungs GmbH

Fürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 31.855,46 30.954,53
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.855,46 30.059,24
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 895,29
Bilanzsumme, Summe Aktiva 31.855,46 30.954,53

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 29.681,86 29.489,61
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Bilanzgewinn 4.181,86 3.989,61
B. Rückstellungen 1.170,79 1.464,92
C. Verbindlichkeiten 1.002,81 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.002,81 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 31.855,46 30.954,53

Anhang 2010

A. Allgemeine Angaben

1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

3. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im größtmöglichen Umfang Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH °s.

4. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt ( §275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.

5. Unsere Geschäftstätigkeit im Jahre 2010 erschöpfte sich in der Komplementärstellung für die ifs Immobilienfonds Seuling GmbH & Co. KG in Fürth an deren Kapital wir jedoch nicht beteiligt sind. Hierfür erhalten wir eine angemessene Vergütung von der ifs Immobilienfonds Seuling GmbH & Co. KG.

6. Mit Ausnahme der durch die Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung vom 25.05.2009 erforderlichen Änderungen wurden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2010 beibehalten. (§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB).
Mangels Notwendigkeit wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund dies Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):

Die mit der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BIMOG) sich ergebenden Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:

- Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

- Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Aktivseite

1. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro werden in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt. Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

2. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 3 HGB ) wird beachtet.

4. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

5. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet.. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 27,03%.

2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aktiva

1. Mangels Anlagevermögen sind sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr keine Abschreibungen veranlasst.

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr nicht. .

Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, waren im Geschäftsjahr in Höhe von 31.748,27 Euro und im Vorjahr in Höhe von 29.947,41 Euro existent.

Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Passiva

1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 29.681,86 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 29.489,61 Euro aus.

2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen ausschließlich Steuerrückstellungen in Höhe von 470,79 Euro ( Vj. 464,92 Euro ) und Rückstellungen für Abschlussarbeiten in Höhe von 700,00 Euro ( Vj. 1.000,00 Euro ).

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von1.002,81 Euro. Im Vorjahr bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht existent.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.

3. Geschäftsführer sind Herr Bernd Seuling und Herr Frank Seuling .

4. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen sowohl im Vorjahr als auch im Berichtsjahr nicht.

IV. Unterzeichnung des Geschäftsführers

Fürth, den 17.08.2011

( Frank Seuling )

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.08.2011 festgestellt.

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