IFS
Verwaltungs GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
31.855,46 |
30.954,53 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.855,46 |
30.059,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
895,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.855,46 |
30.954,53 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.681,86 |
29.489,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
4.181,86 |
3.989,61 |
| B.
Rückstellungen |
1.170,79 |
1.464,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.002,81 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.002,81 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.855,46 |
30.954,53 |
Anhang 2010
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften
des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
2. Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang
aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind
ebenfalls im Anhang aufgenommen.
3. Von den größenabhängigen
Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288
HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im
größtmöglichen Umfang Gebrauch gemacht. Der
Anhang entspricht daher nur den gesetzlichen
Mindestanforderungen für kleine GmbH °s.
4. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt ( §275 Abs. 2 HGB)
gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach
§ 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.
5. Unsere Geschäftstätigkeit im Jahre 2010
erschöpfte sich in der Komplementärstellung
für die ifs Immobilienfonds Seuling GmbH & Co. KG
in Fürth an deren Kapital wir jedoch nicht beteiligt
sind. Hierfür erhalten wir eine angemessene
Vergütung von der ifs Immobilienfonds Seuling GmbH
& Co. KG.
6. Mit Ausnahme der durch die Anwendung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung vom
25.05.2009 erforderlichen Änderungen wurden die auf
den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2010 beibehalten.
(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1
HGB).
Mangels Notwendigkeit wurden die
Vorjahresvergleichszahlen aufgrund dies Wahlrechtes des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( §
284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung ergänzender
Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert
( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):
Die mit der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BIMOG) sich ergebenden
Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:
- Von der Aktivierung von selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird
abgesehen.
- Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter
Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.
Aktivseite
1. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro
beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare und degressive Abschreibungen
unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Abnutzbare
bewegliche Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro
werden in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten
eingestellt. Dieser Sammelposten wird über die Dauer
von fünf Jahren gleichmäßig verteilt
aufgelöst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
2. Innerhalb der
Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet.
3.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs.
3 HGB ) wird beachtet.
4.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
5. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die
Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf
der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe
nach werden die Rückstellungen in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1
HGB) bewertet.. Dabei werden bei den Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend
§ 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und
Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der
von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze
vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuer
berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf
umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu
verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 27,03%.
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die
Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Aktiva
1. Mangels
Anlagevermögen sind sowohl im
Geschäftsjahr als auch im Vorjahr keine Abschreibungen
veranlasst.
2.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr bestehen im Geschäftsjahr als auch
im Vorjahr nicht. .
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht, waren im
Geschäftsjahr in Höhe von 31.748,27 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 29.947,41 Euro existent.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3
GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr als
auch im Vorjahr nicht.
Passiva
1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein
Eigenkapital in Höhe von 29.681,86 Euro und im
Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 29.489,61 Euro
aus.
2. Die Rückstellungen gemäß §
249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen ausschließlich
Steuerrückstellungen in Höhe von 470,79 Euro (
Vj. 464,92 Euro ) und Rückstellungen für
Abschlussarbeiten in Höhe von 700,00 Euro ( Vj.
1.000,00 Euro ).
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in
Höhe von1.002,81 Euro. Im Vorjahr bestanden keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem
Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren sind sowohl im
Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht existent.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern,
über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten
wäre, bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB
oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind
und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage
von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.
3.
Geschäftsführer sind Herr Bernd Seuling
und Herr Frank Seuling .
4.
Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer, sowie zugunsten dieser
Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen
sowohl im Vorjahr als auch im Berichtsjahr nicht.
IV. Unterzeichnung des Geschäftsführers
Fürth, den 17.08.2011
( Frank Seuling )
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.08.2011 festgestellt.
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