Bürgerwindenergie Kaltenneuses GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Turbinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter May seit 4.7.2019 | Geschäftsführer |
Christian Blank seit 2.5.2019 | Geschäftsführer |
Wieland Hieronymus seit 22.2.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landwirtschaftliche Raiffeisen Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH | 81.14% |
| 18.86% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RLH Agrar GmbHMarkt Erlbach (vormals: Emskirchen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023LageberichtGliederung I. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Branche II. Wirtschaftsbericht der Gesellschaft 1. Geschäftsentwicklung der Gesellschaft 2. Vermögens- und Finanzlage 3. Ertragslage 4. Umsatzentwicklung 5. Lagerwirtschaft 6. Investitionen 7. Finanzierungsmaßnahmen 8. Personal und Sozialberiech 9. Umweltbelange 10. Qualitätsmanagement 11. Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr 12. Beurteilung der Entwicklung durch die Geschäftsleitung III. Chancen- und Risikobericht 1. Risikomanagement 2. Rechtliche und wirtschaftliche Gefährdungspotentiale 3. Preisänderungsrisiken 4. Ausfallrisiken 5. Zinsänderungsrisiken 6. Liquiditätsrisiken 7. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung IV. Ausblick und Prognosebericht I. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Branche Die wirtschaftliche Erholung vom Jahr 2021 hat sich im Jahr 2022 fortgesetzt. Das Bruttoinlandsprodukt stieg im Jahresverlauf um 1,9 %. Gestützt wurde dieses Wachstum durch den privaten Konsum. Die Wachstumsrate hier ist mit 4,6 % deutlich stärker gestiegen. Die Verbraucher haben hier nachgeholt, was während der Corona-Pandemie nicht möglich war. Weiter wirkten sich die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung und der robuste Arbeitsmarkt positiv aus. Eine weitere Verbesserung hat die hohe Inflation verhindert. Diese stieg im Jahresvergleich von 3,1 % im Jahr 2021 auf den Jahresdurchschnitt von 7,9 %. Im Dezember hat sich der Preisanstieg dann deutlich verlangsamt. Verantwortlich hierfür dürfte die Dezember-Soforthilfe des Bundes gewesen sein. Die staatlichen Konsumausgaben im Jahr 2022 lagen bei 850,9 Mrd. EUR und somit 53,4 Mrd. EUR oder 6,7 % über dem Vorjahr. Die Staatsverschuldung hat sich im Jahr 2022 um 71 Mrd. EUR auf 2,57 Billionen EUR erhöht. Gleichzeitig ist die Schuldenquote von 69,3 % auf 66,4 % zurück gegangen, liegt aber noch immer über der EU-Grenze von 60 %. Die hohe Inflation hat dafür gesorgt, dass die Sparquote in Deutschland deutlich zurück gegangen ist. Die Sparquote ist im Jahr 2022 von 14,9 % auf 11,1 % gesunken. Die zugehörige Sparsumme sank von 311,8 Mrd. EUR auf 248,2 Mrd. EUR. Trotz angespannter wirtschaftlicher Lage bleibt der Arbeitsmarkt 2022 stabil. Die Zahl der erwerbstätigen hat zum Jahresende 2022 mit rund 46 Mio. den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Die Arbeitslosenzahl hat sich von 2.613 Tausend auf 2.454 Tausend verringert. Die Arbeitslosenquote sinkt dadurch von 5,7 % auf 5,4 %. Nach wie vor bereiten der deutschen Wirtschaft die hohen Energiekosten und Inflationsrate große Sorgen. In der Industrie wird immer mehr von Produktionsverlagerungen an Standorten mit günstigeren Energiekosten gesprochen. Um der Inflation entgegenzuwirken, hat die EZB bis Dezember 2022 den Leitzins schrittweise auf 2,5 % angehoben. Im laufenden Jahr sind weitere Zinserhöhungen bis auf 4,0 % gefolgt. Die Zinserhöhungen haben sich zwar dämpfend auf die Inflationsrate im Energiebereich ausgewirkt, bei den Lebensmittelpreisen jedoch hat die Zinserhöhung noch keine Wirkung gezeigt. Die Stimmungslage in der Landwirtschaft hat sich im Dezember 2022 deutlich verbessert und hat den höchsten Stand seit September 2020 erreicht. Bis zum Juni 2023 hat die Stimmung leicht nachgegeben, lag aber noch immer über den Wert von Juni 2022. Das geschätzte Investitionsvolumen in der Landwirtschaft steigt um 16 % auf rund 5,8 Mrd. EUR und ist damit so hoch wir zuletzt im Jahr 2014. Treiber sind hier nach wie vor die geplanten Investitionen in erneuerbare Energien. Das durchschnittliche Einkommen in der Landwirtschaft lag im Wirtschaftsjahr 2021/2022 bei rund 43.500 EUR je Arbeitskraft und mit einer Steigerung von 32,2 % deutlich über dem Vorjahreswert. Im Jahr 2022 waren in der Land- und Forstwirtschaft runde 550.000 Erwerbstätige beschäftigt. Ein deutlicher Rückgang von über 30.000 Beschäftigten. Für die Landwirtschaft hat sich im Jahr 2022 die Liquiditätslage leicht verbessert. Zum Jahresende gaben 12 % die Liquiditätslage als sehr angespannt an. Bis zur Jahresmitte 2023 stieg hier die Anzahl auf 16 %. Die Futterbaubetriebe haben durch den guten Milchpreis die am wenigsten angespannte Liquiditätslage. II. Wirtschaftsbericht der Gesellschaft 1. Geschäftsentwicklung der Gesellschaft Die RLH Agrar GmbH ist seit Jahren ein kompetenter und zuverlässiger Partner für Landwirtschaft, Gewerbe- und Privatkunden. Das Geschäftsjahr haben wir dem landwirtschaftlichen Geschäftsjahr angepasst. Unser Geschäftsjahr läuft vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres. Wir bieten wir unseren ländlichen Kunden die Sparten Agrar, Energie und Ergänzungssortiment an. Unser umfangreiches Sortiment erstreckt sich auf Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Saatgut und Getreide, Brennstoffe, betriebsspezifische Futtermittel, sonstige landwirtschaftliche Produktionsmittel, sowie die Vermarktung von Agrarprodukten und Dienstleistungen für die gesamte Landwirtschaft. Mit unserer Hauptsparte AGRAR sind wir an 8 Standorten für unsere Kunden vor Ort. Darüber hinaus bieten wir am Standort Markt Erlbach auch ein Brennstoffgeschäft. Die Belieferung der Kunden erfolgt mit einem Tankfahrzeug. Das Geschäftsjahr 2022/23 war im Agrarbereich stark geprägt von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges. Nach den Spätfrösten im Vorjahr, machte der Landwirtschaft dieses Jahr die überdurchschnittliche Trockenheit zu schaffen. Diese Trockenheit wirkte sich auch auf die Getreidemengen aus. Der Bereich Getreide kam deshalb mit einer schwächeren Ernte und ebenfalls geringerer Nacherfassung. Trotz der schwächeren Menge überraschte der Bereich Getreide mit deutlichen Preissteigerungen vor allen Dingen zur Erntezeit und damit resultierenden Umsatz und Ertragsteigerungen. Der Bereich Futtermittel unser bisher umsatzstärkster Bereich verlor dagegen leicht im Umsatz und deutlicher in der Menge. Hier wirkt sich der starke Rückgang der Tierzahlen vor allen Dingen im Bereich Schwein aus. Der Bereich Düngemittel legte im Umsatz leicht zu trotz eines Mengenrückganges. Im Frühjahr 2023 kam es hier zu einem regelrechten Preiseinbruch um teilweise bis zu 70 %. Dies wird auch im kommenden WJ zu weiteren Umsatzrückgängen führen. Pflanzenschutz und Saatgut und auch Ergänzungssortiment liefen zu unserer Zufriedenheit. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es uns in der RLH gelungen ist, trotz dieser wirklich turbulenten Marktveränderungen und Einflüsse klar Kurs zu halten und stabiles Ergebnis erneut leicht über Plan einzufahren. 2. Vermögens- und Finanzlage Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet. Die Gesellschaft war stets in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nach Art, Höhe und Fristigkeit nachzukommen.
- Das Anlagevermögen war im Geschäftsjahr 2022/23 vollständig durch Eigenkapital gedeckt. - Die Sachanlagen haben sich durch die Investitionen in eine neue Lagerhalle in Dachsbach sowie diverse Einrichtungsgegenstände und die planmäßig vorgenommenen Abschreibungen um 917 T€ wesentlich erhöht. - Die Vorräte und Forderungen haben sich um 605 T€ verringert. Die Lagerhaltung entspricht den geschäftlichen Anforderungen. - Die Eigenkapitalquote beträgt 46,2 %. - Die Verbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr um 694 T€ verringert. 3. Ertragslage Das ordentliche Rohergebnis im Geschäftsjahr beträgt 4.383 TEUR. Die ordentlichen Aufwendungen wie Personalaufwand, Abschreibungen und betrieblichen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 3.952 TEUR. Das Finanzergebnis beläuft sich im Geschäftsjahr auf -87 TEUR. Der Steueraufwand betrug 106 TEUR. Das Jahresergebnis beträgt 283 TEUR.
4. Umsatzentwicklung Die RLH Agrar GmbH hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatz von 45.292,7 TEUR erwirtschaftet. Der Umsatz verteilt sich auf die einzelnen Sparten wie folgt:
5. Lagerwirtschaft Die Gesellschaft betreibt 7 Lagerstätten, sowie den Hauptstandort in Markt Erlbach, Schleifweg 2 seit dem Frühjahr 2023. Im abgelaufenen Jahr wurden insgesamt 5 Standorte wie geplant geschlossen und der bisherige Hauptstandort Emskirchen komplett geschlossen. Am Lager Dachsbach wurde im Frühjahr 23 ebenfalls investiert. Die Lagerkapazität für Getreide konnte durch den neuen Standort Markt Erlbach und Dachsbach verbessert werden auf ca. 15.000 to. Die Gesellschaft betreibt auch eine fahrbare Mahl- und Mischanlage der Firma Buschhoff. 6. Investitionen Die Investitionen für den neuen Standort in Höhe von rund 6 Mio EUR wurden von der Landwirtschaftlichen Raiffeisen Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH getätigt. Von der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2022/2023 Investitionen i.H. von 1.295 TEUR vorgenommen, welche überwiegend den Neubau einer weiteren Lagerhalle in Dachsbach mit 760 TEUR, Fuhrpark und sonstige Einrichtungsgegenstände betreffen. 7. Finanzierungsmaßnahmen Der wichtigste Finanzgrundsatz der GmbH besteht in der Beachtung der Fristenkongruenz. Die kurzfristigen Fremdmittel dienen ausschließlich der Finanzierung des Tagesgeschäftes. Der von den Kreditgebern gewährte Liquiditätsspielraum war jederzeit ausreichend. 8. Personal- und Sozialbereich Der Personalbestand wird konsequent auf die betrieblichen Erfordernisse ausgerichtet. Der durchschnittliche Personalbestand betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 38 Mitarbeiter. Für alle Mitarbeiter bestehen eine Gruppenunfallversicherung und eine Beihilfeversicherung. Bei Mitarbeitern, die eine Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung abgeschlossen haben, werden die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Mitarbeiter weitergegeben. 9. Umweltbelange Die eingesetzten Maschinen und maschinellen Anlagen entsprechen in Stand und Technik den Anforderungen des Umweltschutzes. Darüber hinaus bestehende Umweltrisiken sind durch entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt. 10. Qualitätsmanagement Als regionaler Anbieter für Futtermittel fühlen wir uns verpflichtet, den Anforderungen an Mengen, Qualitäten und Individualitäten gerecht zu werden. Regelmäßige Qualitätsprüfungen und Kontrollen durch unabhängige Institute und Ämter garantieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Unser gesamter Betrieb ist zertifiziert durch: - GMP B3 - Warenannahme, Lagerung. Verladung und Handel mit Futtermittel - GMP B4 - Transport von Getreide und Futtermittel - ABA-Cert (gemäß EG-ÖKO-Verordnung für Mineralfutter, Futtermittel, Saatgut) - RED-Cert (Zertifizierung für nachhaltige Rohstoffe (Raps)) - VLOG - (Verein für Lebensmittel ohne Gentechnik) 11. Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr Der von der Landwirtschaftliche Raiffeisen Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH finanzierte Neubau in Markt Erlbach konnte im Februar 2023 bezogen und langfristig angemietet werden. 12. Beurteilung der Entwicklung durch die Geschäftsleitung Die Entwicklung im Geschäftsjahr 2022/23 war geprägt von sehr starken Preissteigerung in allen Bereichen bis zum Januar. Anschließend kam es wie bereits beschrieben zu teils drastischen Preiseinbrüchen bei Dünger und abgefedert auch bei Getreide und den anderen Bereichen. Durch entsprechendes Risikomanagement und umsichtiges Handeln konnte trotzdem ein zufriedenstellendes Ergebnis eingefahren werden. III. Chancen- und Risikobericht 1. Risikomanagement Aufgabe des Risikomanagements ist es, Risiken des unternehmerischen Handels frühzeitig zu erkennen, zu identifizieren und zu managen und damit die Unternehmensziele zu erreichen und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Das Risikomanagement erfolgt im Wesentlichen über die Instrumente der Buchführung. Zur Erkennung und Steuerung von Unternehmensrisiken haben wir ein System eingerichtet, das im Wesentlichen auf folgenden Instrumenten basiert: - Notwendige Absicherung von Handelsgeschäften durch Kontrakte - Einrichtung einer aussagefähigen Warenbuchführung nach Betriebsstätten - Erstellung von aussagefähigen Zwischenabschlüssen - Zeitnahe Überwachung der Debitoren 2. Rechtliche und Wirtschaftliche Gefährdungspotentiale Aus der Risikoanalyse ergaben sich keine Anhaltspunkte, die die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gefährden könnten. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Anhängige Gerichts- und Aufsichtsverfahren gegen die Gesellschaft sind nicht vorhanden. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht vorhanden. Die nachfolgend aufgeführten Risiken werden in der genannten Rangfolge als wesentlich in ihrer Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage qualifiziert. 3. Preisänderungsrisiken Der Handel mit Agrarprodukten und auch der Energiebereich unterliegen starken Preisschwankungen. Dies kann zu negativen Einflüssen auf den Rohertrag der Gesellschaft führen. Die Volatilität bei Getreide, Futtermittel, Pflanzenschutz- und Düngemitteln hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen und wird auch in Zukunft so bleiben. Gleiches gilt im Energiebereich. Durch die Einführung eines zentral geführten Kontraktmanagements können wir die Volatilität gut managen. Im Handelsgeschäft mit unseren Kunden übernimmt die Gesellschaft, zumindest teilweise, das Preisänderungsrisiko durch den Abschluss entsprechender Kontrakte. Dabei gilt der Grundsatz, dass derartige Kontrakte in geeigneter Weise abzusichern sind und nur als entsprechende Deckungsgeschäfte einzusetzen sind. Risiken sind durch den zum Abschluss berechtigten Personenkreis limitiert. 4. Ausfallrisiken Handelsgeschäfte beinhalten immer eine Finanzierungsfunktion. Die Gefahr, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch finanzielle Verluste für die Gesellschaft verursacht werden, ist durch ein zentrales, gut funktionierendes Kreditmanagement begrenzt. 5. Zinsänderungsrisiko Zinsänderungsrisiken bestehen nur bei der Finanzierung im kurzfristigen Bereich. Bei Darlehensverträgen ist dieses Risiko durch langfristige Zinsbindungen begrenzt. 6. Liquiditätsrisiken Das Risiko, benötigte Finanzmittel nicht oder nicht rechtzeitig zur Begleichung fälliger Verpflichtungen vorhalten bzw. beschaffen zu können, besteht nicht. Auf Grund einer soliden Finanzierungsstruktur und den eingeräumten Kreditlinien bei Banken und Lieferanten ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu jeder Zeit sichergestellt. 7. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Im Oktober 2023 beziehen wir unser neues Vertriebsbüro in Dachsbach. In Dachsbach wurde durch die RLH im Jahre 2023 insgesamt fast eine 1 Mio EUR investiert. Der sich im Eigentum der RLH befindliche Standort wurde damit zu einem weiteren Eckpfeiler für die strategische Weiterentwicklung der RLH ausgebaut. Wir versprechen uns hiervon in Verbindung mit den bereits erfolgten Standortschließungen eine wesentlich effizientere Arbeit und am Ende mehr Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit. IV. Ausblick und Prognosebericht Der Start ins neue Wirtschaftsjahr gelang vielversprechend. Die Erfassungsmengen ex Ernte bei Getreide und Raps konnten trotz unterschiedlichen Erträgen ausgebaut werden. Das Konzept Markt Erlbach und die Schließung der umliegenden Standorte ist zur Getreideernte sehr gut aufgegangen. Der neue Standort wird insgesamt sehr gut von den Kunden angenommen. Bei Dünger hat die Landwirtschaft die günstigen Startpreise in die neue Saison zum Einkauf gut genutzt. Die Sparte Futtermittel läuft etwas schwächer an, der Rückgang der Tierzahlen hält immer noch an. Gleichzeitig blicken wir auch auf ein gut angelaufenes Herbstgeschäft unterstützt durch die günstige Witterung bei Pflanzenschutz und Saatgut. Saatgetreide konnte im Herbst dank Lieferfähigkeit und guter Logistik sehr gut abgesetzt werden. Zusammenfassend sprechen wir von einer guten stabilen Entwicklung. Der Russland-Ukraine-Konflikt wird auch weiter das laufende Geschäftsjahr beeinflussen. Dazu kommt ab Anfang Oktober der völlig unübersichtliche Konflikt in Israel. Das erwartete Betriebsergebnis wird nach bisherigen Erkenntnissen aber wieder über unserer mittelfristigen Planung liegen. Liquiditätsprobleme, die aus einem hohen Warenbestand entstehen können, werden wir weiterhin unter enger Beobachtung halten. Im September haben wir uns dazu entschieden, das Heizölgeschäft aufzugeben. Das Tanklager Markt Erlbach wurde im August stillgelegt. Eine Neuinvestition wurde geprüft und für nicht nachhaltig erachtet. Im Bereich Investition haben wir die Umsetzung der Baumaßnahme in Dachsbach abgeschlossen und sind zwischenzeitlich in den neuen Bürotrakt umgezogen. Mit dieser Investition stärken wir nachhaltig unser gesamtes Gebiet im Aischgrund und festigen unsere Marktposition im Landkreis. Zusammengefasst gesagt bedeutet dies; die RLH Agrar GmbH ist stabil und zukunftsorientiert ausgerichtet unterwegs in turbulenten Zeiten
Emskirchen. 16.10.2023 RLH Agrar GmbH gez. Peter May gez. Christian Blank gez. Wieland Hieronymus BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. ERLÄUTERUNGENa) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft firmiert unter: RLH Agrar GmbH. Sie hat ihren Sitz im Geschäftsjahr von Emskirchen nach Markt Erlbach verlegt und ist unter Nr. HRB 4842 beim Registergericht Fürth eingetragen. Die Bilanzierung erfolgte nach §§ 246 ff. HGB unter Beachtung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB. Die RLH Agrar GmbH, Markt Erlbach, ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 i.V. m. Abs. 4 HGB.Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Gliederungsvorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. b) Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für den im Rahmen der Übernahme des Warengeschäfts der BayWa AG Uffenheim erworbenen Firmenwert im Geschäftsjahr 2020/2021 war eine verlässliche Schätzung der Nutzungsdauer nicht möglich, weshalb auf die gesetzlich vorgesehene Nutzungsdauer von 10 Jahre zurückgegriffen wurde. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bilanziert. Für die im Geschäftsjahr 2021/2022 und im Geschäftsjahr 2022/2023 bis 31.12.2022 angeschafften Wirtschaftsgüter wurde die degressive Abschreibung gewählt. Wirtschaftsgüter. Bei einem Anlagegut wird davon abweichend leistungsabhängig abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 EUR regulär im Jahr ihrer Anschaffung aktiviert und abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Das Vorratsvermögen wird grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Abschläge für mangelnde Verwertbarkeit auf Grund des strengen Niederstwertprinzips werden vorgenommen. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu ihren Anschaffungskosten angesetzt. Zweifelhafte Forderungen sind einzelwertberichtigt, uneinbringliche Forderungen abgeschrieben. Das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet. Zur periodengerechten Erfolgsabgrenzung wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten für Versicherungen, Steuern, Beiträge sowie für EDV-Wartungskosten gebildet. Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) wird mit dem Nennwert angesetzt. Steuerrückstellungen wurden für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 1,9 TEUR und Gewerbesteuer von 19,4 TEUR gebildet. Die sonstigen Rückstellungen entsprechen den zu erwartenden Ausgaben und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Steuerverbindlichkeiten für Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag i. H. v. 505 TEUR, die den Veranlagungszeitraum 2021/2022 betreffen, enthalten. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde beim Anlagevermögen in der Form abgewichen, dass für die im Geschäftsjahr 2021/2022 und im Geschäftsjahr 2022/2023 bis zum 31.12.2022 angeschafften Wirtschaftsgüter die degressive Abschreibung gewählt wurde. c) Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel auf der folgenden Seite dargestellt.
d) Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Forderungen haben keine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In den folgenden Posten sind nachstehende Beträge enthalten, die auch Forderungen an Gesellschafter sind:
Die Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit:
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Verbindlichkeiten sind folgende Verbindlichkeiten enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen betreffen auch folgende Verbindlichkeiten.
Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten i.H. v. 2.198 TEUR waren Gläubigern als Sicherheiten eine Buchgrundschuld über 375 TEUR, die Sicherungsübereignung von LKWs, eines Sattelzuges mit Mahl- und Mischanlage, die Sicherungsübereignung einer Photovoltaikanlage und eine Forderungsabtretung zu leisten. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB i.V. m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden nicht. Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen nicht. e) Sonstige Angaben Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: - Mietverpflichtungen: 409 TEUR - Restverpflichtungen aus Investitionsmaßnahmen: 200 TEUR Geschäftsführer der Raiffeisen - Landhandel GmbH, Emskirchen sind: Herr Peter May, Groß- und Außenhandelskaufmann, Retzstadt Herr Christian Blank, Landwirt; staatl. gepr. Techniker, Wilhermsdorf Herr Wieland Hieronymus, Bankfachwirt, Emskirchen Die Angabe zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführer unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 39 , davon sind 18 gewerbliche und 21 kaufmännische Mitarbeiter. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der GuV, noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich wie folgt ergeben. Wie bereits die zweite und dritte Welle der Corona Pandemie führt auch der Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine noch zu Lieferengpässen und weiter extrem steigenden Kosten. Die Gesellschaft hat im Januar 2023 den von einer Beteiligungsgesellschaft neu errichteten Hauptstandort in Markt Erlbach bezogen. Im Gegenzug hierzu werden die Lagerstätten in Emskirchen, Neuhof, Ipsheim und Langenfeld aufgegeben und geschlossen. Im Zuge dieser Schließungen wird beim im Eigenbesitz der Gesellschaft befindlichen Standort Dachsbach eine neue Lager- und Getreidehalle errichtet. Die Investitionskosten belaufen sich auf ca. 1 Mio. Euro. B. ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAGDie Geschäftsführer schlagen vor, den erzielten Jahresüberschuss in Höhe von 283.217,95 EUR mit 103.000,00 EUR an die Gesellschafter auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag i.H. v. 180.217,95 EUR zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 1.442.124,14 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Markt Erlbach, den 13.10.2023RLH Agrar GmbH gez. Peter May gez. Christian Blank gez. Wieland Hieronymus sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2023 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RLH Agrar GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RLH Agrar GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RLH Agrar GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 20.10.2023 Genossenschafts
- Treuhand Bayern GmbH
Dr. Pletsch, Wirtschaftsprüfer Auer, Wirtschaftsprüfer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RLH Agrar GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RLH Agrar GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RLH Agrar GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht • aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und • beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
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