GfB Baustoffprüfstelle Erft -
Labor GmbH
Euskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023
AKTIVA
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31.12.2023 |
31.12.2022 |
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Euro |
Euro |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
663,00 |
2.388,00 |
| II. Sachanlagen |
152.555,00 |
177.652,00 |
|
153.218,00 |
180.040,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
267.633,63 |
184.232,01 |
II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
200.291,32 |
437.479,79 |
|
467.924,95 |
621.711,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.067,88 |
2.406,65 |
|
624.210,83 |
804.158,45 |
PASSIVA
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
Euro |
Euro |
| A. Eigenkapital |
|
|
| I. Gezeichnetes
Kapital |
107.371,30 |
107.371,30 |
| II. Gewinnvortrag |
281.225,42 |
364.742,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
80.483,11 |
141.481,88 |
| Summe Eigenkapital |
469.079,83 |
613.595,84 |
| B.
Rückstellungen |
85.820,00 |
125.566,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.311,00 |
64.996,28 |
|
624.210,83 |
804.158,45 |
Anhang
zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023
A. Allgemeine Angaben
Die GfB Baustoffprüfstelle Erft-Labor GmbH hat
ihren Sitz in Euskirchen. Sie ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Bonn unter HRB 11504 eingetragen.
Nach den in § 267 HGB vorgegebenen
Größenklassen gehört die Gesellschaft unter
Zugrundelegung der Daten für die Geschäftsjahre
2023 und 2022 zu den kleinen Kapitalgesellschaften.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Darüber hinaus waren
die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
B. Erläuterungen der Bilanz
I. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB). Die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften für die Aufstellung,
Gliederung und die Anhangangaben (§ 274a HGB, §
276 HGB, § 288 Abs. 1 HGB) wurden in Anspruch
genommen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach
sorgfältiger kaufmännischer Prüfung
Rechnung.
Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren:
Entgeltlich erworbene immaterielle Gegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen
werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände bemessen und nach der
linearen Methode vorgenommen. Die Sachanlagen werden mit
den Anschaffungs- oder steuerlich aktivierungspflichtigen
Herstellungskosten ohne Berücksichtigung von
Fremdkapitalzinsen angesetzt. Die Abschreibungen werden
grundsätzlich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände bemessen und nach der
linearen Methode vorgenommen. Abweichend hiervon wurden im
Vorjahr angeschaffte bewegliche Sachanlagen teilweise nach
der degressiven Methode abgeschrieben, da diese den
Wertverlust der Wirtschaftsgüter besser widerspiegelt
als die lineare Abschreibung. Die Änderung der
Abschreibungsmethode führt auch im Berichtsjahr zu
höherem Abschreibungsaufwand, hat per Saldo auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aber nur einen
geringen Einfluss. Die betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern werden in Anlehnung an die steuerlichen
AfA-Tabellen unter Berücksichtigung der betrieblichen
Besonderheiten ermittelt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden nach dem
Niederstwertprinzip bewertet. Das allgemeine Ausfallrisiko
bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch
eine aktiv abgesetzte Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalbetrag
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für einen
bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag
darstellen.
Durch die Bildung von Rückstellungen wird allen
erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. Sie sind
mit den nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen
bewertet.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt DM 210.000,00 (Euro
107.371,30) und ist voll eingezahlt.
2. Restlaufzeiten
Alle ausgewiesenen Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind
innerhalb eines Jahres fällig. Besicherungen bestehen
nicht.
C. Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen
insbesondere aus Miet- und Leasingverträgen, derzeit
in Höhe von TEuro 438 Sie betreffen künftige
Zahlungsverpflichtungen für Verträge mit
Laufzeiten bis längstens 2029. Die Jjährlichen
Erfüllungsbeträge betragen TEuro 87.
D. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 15
Mitarbeiter (Vorjahr: 14 Mitarbeiter).
Die Geschäftsführungsfunktion übte im
Jahr 2023 Frau Almut Voß, Diplom-Geologin, aus.
Euskirchen, den 15. April
2024
gez.
Almut Voß
Geschäftsführer
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der GfB
Baustoffprüfstelle Erft-Labor GmbH, Euskirchen, wurde
durch den Gesellschafterbeschluss vom 5. Mai 2024
festgestellt.
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