BASTRA
GmbH
Arnsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2023
EUR |
31.10.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
341.467,91 |
188.820,91 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
77.955,00 |
76.552,00 |
| II.
Sachanlagen |
255.075,91 |
103.831,91 |
| III.
Finanzanlagen |
8.437,00 |
8.437,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.076.321,71 |
2.778.128,91 |
| I.
Vorräte |
1.122.989,51 |
1.671.878,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
923.483,17 |
1.090.472,68 |
| III.
Wertpapiere |
27.624,09 |
14.874,51 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.224,94 |
903,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.947,89 |
22.489,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.440.737,51 |
2.989.439,72 |
Passiva
|
|
31.10.2023
EUR |
31.10.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
885.914,26 |
1.360.632,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.335.632,94 |
1.255.425,86 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
474.718,68 |
-80.207,08 |
| B.
Rückstellungen |
241.661,69 |
288.829,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.313.161,56 |
1.339.977,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.440.737,51 |
2.989.439,72 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die BASTRA GmbH hat ihren Sitz in Arnsberg, sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB
12599 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der BASTRA GmbH ist für das
Geschäftsjahr vom 1. November 2022 bis 31. Oktober
2023 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist wie bisher das
Gesamtkostenverfahren gewählt worden.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten
erfasst und linear und degressiv entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sie werden
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen, nutzungsbedingten
Abschreibungen wurden vorgenommen. Bei der Bemessung der
Nutzungsdauer sind als Orientierungshilfe die amtlichen
AfA-Tabellen berücksichtigt worden. Geringwertige
Wirtschaftsgüter bis EUR 150 wurden im Zugangsjahr in
Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG direkt im Aufwand
erfasst.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 150
betragen, aber EUR 800 nicht übersteigen, werden im
Anlagevermögen erfasst und direkt voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten
am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe erfolgt mit dem gleitenden Durchschnitt
unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die
Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse umfassen
neben den Einzelkosten auch anteilige angemessene
Materialgemeinkosten; Fertigungsgemeinkosten,
Verwaltungsgemeinkosten und Fremdkapitalzinsen wurden nicht
einbezogen. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt
retrograd. Ausgehend von den Listenverkaufspreisen werden
Abschlagssätze für Vertriebs- und
Verwaltungskosten und Gewinne in Abzug gebracht. Die
entsprechenden Abschlagssätze werden aus der
Kostenrechnung ermittelt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich einzeln mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Zweifelhafte Forderungen wurden mit ihrem wahrscheinlichen
Wert angesetzt, indem entsprechende
Einzelwertberichtigungen gebildet wurden. Uneinbringliche
Forderungen wurden abgeschrieben. Zur Berücksichtigung
des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen in angemessenem
Umfang gebildet.
Der
Kassenbestand wird zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen wurden unter Beachtung der
steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen und ausreichend, sie wurden mit den
Erfüllungsbeträgen gebildet.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. dem
höheren Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Gliederung und die Entwicklung des
Anlagevermögens sind im folgenden Anlagenspiegel
dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind keine Beträge mit
einer Restlaufzeit von über einem Jahr enthalten.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen Beträge für Ansprüche der
Beschäftigten (Prämien, Arbeitszeitguthaben und
Jubiläumsverpflichtungen), erwartete
Eingangsrechnungen und Garantieansprüche enthalten.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben diejenigen
gegenüber Kreditinstituten Restlaufzeiten von unter
einem Jahr in Höhe von TEUR 461,9 (Vorjahr:
TEUR 660,5), von einem bis fünf Jahre
TEUR 332,2 (Vorjahr: TEUR 263,8) und
Verbindlichkeiten von über fünf Jahren TEUR 117,9
(Vorjahr: TEUR 56,3). Alle anderen Verbindlichkeiten
sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die Bankdarlehen sind teilweise durch
Sicherungsübereignung des beweglichen
Anlagevermögens gesichert.
V.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft haftet aus einem Kreditvertrag
gesamtschuldnerisch gegenüber der beteiligten Bank
für die Muttergesellschaft BASTRA Beteiligungs GmbH.
Das zugrundeliegende Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag
mit 1.642.856,96 Euro.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a
HGB)
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Rückstellungen und Verbindlichkeiten bestehen sonstige
Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von
jährlich TEUR 122,0 und aus Leasingverträgen
von jährlich TEUR 51,7.
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Bastra GmbH beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 25 Angestellte und 28 Arbeiter.
Gesellschaftsorgane
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Michael Halboth, Gesamtgeschäftsführer
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Stichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in
der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind, ist die Einführung von
Kurzarbeit ab dem 01.02.2024.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in
Höhe von 474.718,68 Euro mit dem Gewinnvortrag zu
verrechnen.
sonstige Berichtsbestandteile
Arnsberg, 14. März
2024
gez.
Michael Halboth
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2024
festgestellt.
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