Herstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
OTTO Vision Technology GmbHLiquidiert
07751 Jena, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Dr. Kuschnereit seit 12.1.2021 | Geschäftsführer |
Kristin Holzhey seit 23.7.2019 | Geschäftsführer |
Hans-Dieter Schumacher seit 9.11.2018 | Geschäftsführer |
Roland Dr. Dr. Fiedler seit 21.3.2006 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OTTO Vision Technology GmbHJenaJahresabschluss zum 31. Dezember 2017BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2017A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2017
I. Allgemeine Angaben Die OTTO VISION Technology GmbH hat ihren Sitz in Jena und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena unter der Nummer HRB 201995 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den Regelungen des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft erfüllt gem. § 267 HGB zum 31. Dezember 2017 die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Angabe der auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie das Sachanlagevermögen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen, in die Bilanz aufgenommen worden. Die Abschreibung der Vermögensgegenstände erfolgte linear über die Zeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.
Ab dem Geschäftsjahr 2010 wurden die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410,00 in voller Höhe abgeschrieben und im Anlagespiegel als Zugang und Abgang erfasst.
Selbst erstellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungs-kosten gem. § 255 Abs. 2 HGB aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Vorräte sind im Rahmen einer nachgelagerten Stichtagsinventur körperlich aufgenommen worden.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die geweisteten Anzahlungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ist beachtet worden.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten sind anteilige Gemeinkosten einbezogen worden.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte ausgehend vom Nennwert.
Der Forderungsbestand wurde zur Abdeckung des allgemeinen Ausfall-, Erlösschmälerungs- und Kreditrisikos in Höhe von 1 % pauschal wertberichtigt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt worden.
Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Das Eigenkapital wurde mit seinem Nennbetrag bilanziert.
Die Rückstellungen sind mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt worden; alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und alle bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen, Marktzinssatz abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind unter Anwendung der Nettomethode, d. h. ohne die auf sie entfallende Umsatzsteuer bilanziert und unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen worden.
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Erträge ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1. Forderungen
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen überwiegend weniger als ein Jahr. Einzige Ausnahme bildet ein Darlehen in Höhe von TEUR 100 (Stand zum 31. Dezember 2017: TEUR 78), welches bis zum Jahr 2021 getilgt wird.
2. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Im Wesentlichen beinhaltet diese Position die Abgrenzung der Anschaffungskosten für ein Klimagerät in Höhe von TEUR 21 sowie Versicherungsbeiträge, Kfz-Steuer, Abonnement- und Wartungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 21.
3. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Sonderzahlungen (TEUR 124), Urlaubsansprüche (TEUR 36), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 17) sowie Rückstellungen für die Kosten des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2017 (TEUR 11).
4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 stellen sich hinsichtlich ihrer Fristigkeit und Besicherung wie folgt dar:
Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (in Höhe von TEUR 60) erfolgte durch Sicherungsübereignung von beweglichem Anlagevermögen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 393.484,52 gegenüber Frau Florence Hofmann aus Darlehensgewährung sowie Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 16,10 gegenüber Herrn Reinhard Otto aus Reisekostenabrechnungen.
Die Darlehensverbindlichkeit gegenüber Frau Florence Hofmann ist in Höhe von EUR 260.000,00 in dem Sinne nachrangig, als im Falle einer Insolvenz der Darlehensnehmerin dieser Betrag der Darlehensgeberin erst ausbezahlt wird, wenn alle Forderungen anderer Gläubiger vorweg befriedigt worden sind.
Die Nachrangigkeit bewirkt weder eine Stundung, noch ein Verbot der Veränderung der Darlehensforderung. Amortisationen und Rückzahlung des Darlehens sowie die Zahlung von Zinsen sind jederzeit möglich. Die Nachrangigkeit entfaltet erst und ausschließlich in der Insolvenz der Darlehensnehmerin ihre Wirkung. Die Nachrangigkeit gilt nicht im Falle einer Liquidation der Darlehensnehmerin.
III. Sonstige Pflichtangaben 1. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten Die Beschäftigtenzahl betrug im Geschäftsjahr 2017 durchschnittlich 26 Personen (Vorjahr: 23 Personen).
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft stellen sich zum Abschlussstichtag wie folgt dar:
Jena, den 23. März 2018
OTTO Vision Technology GmbH, Jena Die Geschäftsführer
gez. Reinhard Otto gez. Gunter Otto
Ergänzende Angaben zur Offenlegung: Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde in der Gesellschafterversammlung am 23. April 2018 festgestellt. |
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