Trendinno UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Stefan Kumpies seit 25.9.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
C1 Automotive Verwaltungs GbR Dormagen | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Capture1 Automotive Consulting GmbHDormagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 25.09.2018 bis zum 31.12.2018Inhalt:BilanzAnhang- und LageberichtINHALTSVERZEICHNIS BILANZ Bescheinigung Bilanz zum 31. Dezember 2018 Gewinn- und Verlustrechung für die Zeit vom 25. September 2018 bis 31. Dezember 2018 Kontennachweis Aktivseite Kontennachweis Passivseite Kontennachweis Gewinn- und Verlustrechnung ANHANG Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der Darstellung Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Steuern vom Einkommen und Ertrag Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung Sonstige Pflichtangaben Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane LAGEBERICHT Allgemeine Angaben ANLAGEN Entwicklung des Anlagevermögens Allgemeine Auftragsbedingungen ANHANG zum 31. Dezember 2018Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichender Form der Darstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde erstmalig erstellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte gem. §§ 265, 266 HGB. Dabei sind die Vorschriften der einzelnen Posten gem. § 268 HGB befolgt worden. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Soweit Befreiungsvorschriften oder größenabhängige Erleichterungen gelten, sind diese angewandt worden. Der Jahresabschluss wurde gem. § 267 Abs. 1 HGB nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften erstellt. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Erworbene immateriellen Vermögensgegenständen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Gem. § 248 Abs. 2 HGB sind selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nicht aufgenommen worden. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Die Eigenkapitalposten sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Dabei sind gem. § 272 Abs. 1 HGB nicht eingeforderte ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital offen abzusetzen. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist, soweit erforderlich, aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen. Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von € 14.332,06. Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr vorliegen, sind diese entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abzuzinsen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Solche von mehr als 5 Jahren, sowie Verbindlichkeiten aus Gewährleistungen bestehen nicht. Gewinn- und Verlustrechnung Größenabhängige Erleichterungen gem. § 276 HGB werden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Es sind keine Angaben erforderlich. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Latente Steuern gem. § 274 HGB ergeben sich nicht, bzw. ein Ansatz gem. § 274a HGB ist unterblieben. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind Haftungsverhältnisse aus Raummietverträgen mit einer Jahressumme von T€ 4 zu vermerken. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 Unter Ausschluss der Formen und Fristen der Ladung treten die Gesellschafter der Firma Capture 1 Automotive Consulting GmbH einer Gesellschafterversammlung zusammen. Es werden folgende Beschlüsse getroffen:
Berlin, den 27.02.2020 Die Gesellschafterversammlung Sonstige Pflichtangaben Personalstand Im Geschäftsjahr waren keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich des Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sacherhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Berlin, den Geschäftsführer LAGEBERICHT zum 31. Dezember 2018Die Aufstellung des Lageberichtes entfällt, gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB. |
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