RZ-Planung Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Ebenig seit 8.5.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ralf EbeningRZ-Planung Holding GmbH | 50.00% |
Dirk StockschläderRZ-Planung Holding GmbH | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RZ-Planung.NET GmbHHerschbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der RZ-Planung.NET GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind um dem Gebot der Klarheit und Übersichtlichkeit Rechnung zu tragen, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear, entsprechend dem tatsächlichen Werteverzehr, vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro netto wurden im Jahr des Zugangs sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben gebucht. Im Berichtsjahr wurden abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von Euro 250,01 bis Euro 800,00 erfasst und in voller Höhe direkt abgeschrieben. In Arbeit befindliche Aufträge wurden zu Herstellungskosten und unter Beachtung des Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 4 HGB mit dem beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Der beizulegende Wert in Arbeit befindlicher Aufträge wurde nach einem retrograden Verfahren ermittelt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten, abgezinst auf den Aktivwert Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch die Bildung einer angemessen dotierten Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre (§ 253 Abs. 2 S. HGB) abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Angaben zur Bilanz Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 537.705,11 EUR (Vorjahr: 379.461,29 EUR).
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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