Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 201725
Eingetragen
2.9.2002
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Herstellung und Handel mit elektronischen und elektrotechnischen Waren aller Art. Handwerkliche Herstellung ist nicht Gegenstand des Unternehmens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tünde Schwitzgöbel
seit 13.3.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Tünde Schwitzgöbel
95.00%
K****** M****
5.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Tünde Schwitzgöbel
69691 Ranstadt
237.500 €
95.00%
K****** M****
12.500 €
5.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

4 D electronic GmbH

Zolling

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 296.445,48 216.721,48
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 168.452,48 168.452,48
II. Sachanlagen 127.993,00 48.269,00
B. Umlaufvermögen 2.108.307,20 1.275.806,62
I. Vorräte 902.539,25 786.992,46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.106.799,59 163.396,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 98.968,36 325.417,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.564,81 6.604,51
Summe Aktiva 2.416.317,49 1.499.132,61

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.440.627,85 702.166,45
I. Gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Gewinnvortrag 452.166,45 308.766,40
III. Jahresüberschuss 738.461,40 143.400,05
B. Rückstellungen 522.687,09 315.303,09
C. Verbindlichkeiten 453.002,55 481.663,07
Summe Passiva 2.416.317,49 1.499.132,61

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände

1.106.799,59


0,00


163.396,40


0,00

Die sonstigen Forderungen beinhalten Forderungen an Gesellschafter in Höhe von EUR 41.414,74 (Vorjahr: EUR 48.846,56).

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 250.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet.

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Zum Bilanzstichtag beträgt der noch nicht erfasste Zuführungsbetrag (Unterdeckung) € 3.174,00.

Im Geschäftsjahr wurde Planvermögen (Anschaffungskosten € 110.986,91) mit einem beizulegenden Zeitwert von € 110.986,91 mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von € 328.266,00 verrechnet

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Urlaubsverpflichtungen, Boni, Jahresabschlusskosten und sonstige Verspflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 453.002,55 118.080,00 56.250,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 481.663,07 200.413,07 93.750,00

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Tünde Schwitzgöbel Kaufmännische Leitung

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Ismaning, den 31. August 2024

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.8.2024.

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