Vetter Holding AG
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Weirich seit 24.7.2023 | Geschäftsführer |
Gero Höpner seit 24.7.2023 | Prokura |
Marc Rieser seit 1.4.2021 | Geschäftsführer |
Jörg Schachtschneider seit 1.4.2021 | Prokura |
Stefan Müller seit 1.4.2021 | Prokura |
Nadja Schönau seit 1.4.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.00% | |
| 28.00% | |
Adelheid Vetter | 27.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vetter Holding AGHaigerKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht 2021I. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell Der Vetter-Konzern ist mit den beiden Tochterunternehmen, der Vetter Krantechnik GmbH und der Vetter Kranservice GmbH in den Geschäftsbereichen Krantechnik und Kranservice tätig. Innerhalb der Branche Krantechnik ist das Unternehmen mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von fördertechnischen Anlagen und Maschinen beschäftigt. Der Kranservice ist spezialisiert auf den kompletten Service von Krananlagen und fördertechnischen Anlagen. Das Mutterunternehmen, die Vetter Holding AG, nimmt Geschäftsführungs- und Holdingfunktionen wahr und erbringt weitere Dienstleistungen für die Tochterunternehmen. Im Wesentlichen jedoch vermietet sie ihr Anlagevermögen an die Vetter Krantechnik GmbH und die Vetter Kranservice GmbH. a) Krantechnik Die VETTER Krantechnik wird in der Rechtsform einer GmbH betrieben. Die Leitung der Gesellschaft erfolgt über Fremdgeschäftsführung. Sitz von Geschäftsführung und Verwaltung befindet sich seit 01.02.2021 einheitlich mit dem Produktionsbetrieb in Haiger. Das Produkt- und Leistungsangebot reicht von Schwenkkranen, komplexen Kransystemen bis zu Lastwendegeräten sowie Komponenten. Innerhalb unserer Branche sind wir in einer Marktnische tätig und zählen dort zu den Marktführern in Europa. Weltweit arbeiten wir mit führenden Unternehmen der Hebezeugtechnik zusammen. Unsere Produkte sind Investitionsgüter, die auftragsbezogen als Varianten gefertigt werden. Es besteht keine Abhängigkeit von einer bestimmten Branche. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erfolgen über ein eigenes, vierköpfiges Entwicklungsteam, welches mit der Überarbeitung und der Standardisierung des aktuellen Produktprogrammes sowie der Entwicklung von neuen Produkten beschäftigt ist. b) Kranservice Die VETTER Kranservice wird in der Rechtsform einer GmbH betrieben. Die Leitung der Gesellschaft erfolgt über Fremdgeschäftsführung. Sitz von Geschäftsführung und Verwaltung ist Haiger. Das Unternehmen beschäftigt sich im Bereich der Fördertechnik und Intralogistik mit der Montage, Reparatur, Wartung und Revision von Krananlagen, Hebezeugen und Lastaufnahmemitteln. Die Kundenbetreuung erfolgt über bundesweite Servicestützpunkte. II. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft a) Weltwirtschaftliches Umfeld Nach dem Corona-Einbruch in der ersten Jahreshälfte 2020 erholte sich die Weltwirtschaft im Jahr 2021 weiter. Pandemiebedingte Rückschläge sowie angebotsseitige Engpässe führten allerdings zu Verzögerungen im Aufholprozess. Die Covid-Pandemie beeinflusste die wirtschaftliche Aktivität noch spürbar, jedoch verliefen die Infektionswellen uneinheitlicher und auch die ergriffenen Maßnahmepakete unterschieden sich. Einige Länder tolerierten hohe Infektionszahlen ohne Eindämmungsmaßnahmen, China hingegen verfolgte eine strikte Null-Covid-Politik. Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzte den Zuwachs der globalen Wirtschaftsleistung für das Gesamtjahr 2021 auf preisbereinigt 5,9 Prozent nach dem tiefen Einbruch um 3,1 Prozent im Jahr zuvor. Nach mehreren Jahren mit niedrigen Inflationsraten kam es im abgelaufenen Jahr zu ungewöhnlich hohen Preissteigerungen. Jenseits von Basiseffekten kam es im zweiten Halbjahr zu hohen Anstiegen, da die Preise für fossile Rohstoffe die Energiekosten und anhaltend hartnäckige Lieferengpässe die Transportkosten sowie die Preise verschiedener Verbrauchs- und Industriegüter trieben. In mehreren Ländern konnten dadurch die zunächst prognostizierten Wachstumszahlen nicht erreicht werden. In den USA machten sich zum Jahresende die nachlassenden fiskalpolitischen Impulse bemerkbar. Japan zeigte unter den G7-Staaten die schwächste gesamtwirtschaftliche Erholung. In den Schwellen- und Entwicklungsländern war der Erholungsprozess sehr differenziert. Chinas Wirtschaft wuchs im Gesamtjahr 2021 um 8,1 Prozent, mit einer deutlich nachlassenden Dynamik zum Jahresende. Im vierten Quartal 2021 stieg das BIP nur um 4 Prozent, dem geringsten Quartalswachstum seit anderthalb Jahren. Der weltweite Warenhandel wuchs im Gesamtjahr 2021 mit geschätzt 10,6 Prozent zwar kräftig, gleichwohl aufgrund der vielfältigen Logistikprobleme nicht so stark wie im Erholungsjahr 2010 nach der Finanzkrise. Die globale industrielle Produktion erhöhte sich im Jahr 2021 um geschätzt 7,6 Prozent. Quelle: BIP-Zahlen: IMF World Economic Outlook Update January 2022, cpb World Trade Monitor, November 2021 Weitere, detailliertere Informationen: VDMA Konjunktur International, November 2021 b) Globaler Maschinenbau Schon in der zweiten Jahreshälfte 2020 reaktivierten die Industrieunternehmen zügig ihre Investitionspläne. Unterstützt durch eine stark expansive Geldpolitik trugen die Konsumentennachfrage sowie staatliche Investitionen zum Aufschwung der Investitionsgüternachrage bei. An den wichtigen Produktionsstandorten des Maschinenbaus erholte sich die Industrie dadurch zunächst schneller als in früheren Krisen von den pandemiebedingten Tiefpunkten. Fehlende Rohstoffe und Vorprodukte sowie Engpässe bei den Transportkapazitäten behinderten dann zunehmend die Produktionsprozesse. Der Welt-Maschinenumsatz stieg im Jahr 2021 laut Schätzung von Oxford Economics preisbereinigt voraussichtlich um 13 Prozent. Deutlich über dem Durchschnittwert wird der Jahresabschluss des Branchenumsatzes für die Niederlande (34 Prozent), aber auch Indien (21 Prozent), das Vereinigte Königreich (19 Prozent) sowie Japan (17 Prozent) erwartet. Die geringste Umsatzsteigerung unter den TOP-10-Maschinenbauländern werden aller Voraussicht Deutschland (7 Prozent) und Süd-Korea (8 Prozent) verbuchen. Quelle: VDMA Prognosespiegel international, Dezember 2021 Weitere, detailliertere Informationen: VDMA Konjunktur International, November 2021 c) Deutsche Konjunktur Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war im Jahr 2021 nach ersten noch vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 2,8 Prozent höher als im Vorjahr. Trotz der Zuwächse im Jahr 2021 wurde in den meisten Wirtschaftsbereichen aber noch nicht wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Im Verarbeitenden Gewerbe etwa lag die Wirtschaftsleistung 2021 noch 6,0 Prozent unter dem Niveau von 2019. Die Konsumausgaben des Staates waren auch im Jahr 2021 eine Wachstumsstütze der deutschen Wirtschaft. Sie stiegen trotz des bereits hohen Vorjahresniveaus im zweiten Jahr der Corona-Pandemie preisbereinigt um weitere 3,4 Prozent. Die Bauinvestitionen legten im Jahr 2021 aufgrund von Engpässen bei Arbeitskräften und Material nur noch um 0,5 Prozent zu, nachdem sie zuvor fünf Jahre in Folge stärker gewachsen waren. In Ausrüstungen - das sind vor allem Investitionen in Maschinen, Geräte sowie Fahrzeuge - wurde im Jahr 2021 preisbereinigt 3,2 Prozent mehr investiert, allerdings nach einem starken Rückgang im Krisenjahr 2020. Der Außenhandel erholte sich 2021 von den starken Rückgängen im Vorjahr. Deutschland exportierte preisbereinigt 9,4 Prozent mehr Waren und Dienstleistungen ins Ausland als 2020. Die Importe legten gleichzeitig um preisbereinigt 8,6 Prozent zu. Damit lag der Außenhandel Deutschlands 2021 nur noch leicht unter dem Niveau des Jahres 2019. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahresdurchschnitt 2021 von 44,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren etwa genauso viele Erwerbstätige wie im Vorjahr. Quelle: Statistisches Bundesamt d) Deutscher Maschinen- und Anlagenbau Die preisbereinigte Produktion im Maschinenbau in Deutschland hat nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ihr Vorjahresniveau im Jahr 2021 um 6,1 Prozent (vorläufig) übertroffen. Insgesamt lässt sich festhalten, das Produktionswachstum hätte deutlich größer ausfallen können, wenn Engpässe Deutschlands Vorzeige-Schlüsselindustrie nicht so stark ausgebremst hätten. Denn der Auftragseingang entwickelte sich mit einem preisbereinigten Plus von 32 Prozent für das Gesamtjahr sehr vielversprechend. Infolge der rasant anziehenden Nachfrage gerieten die Lieferketten jedoch stark unter Druck. Hartnäckige Engpässe bei Vorprodukten und Rohstoffen waren die Folge. Besonders ausgeprägt zeigten diese sich bei Elektronikkomponenten und Metallerzeugnissen. Die Produktionsstörungen bewirkten in Verbindung mit dem stabilen Auftragseingang einen zunehmenden Anstieg der Auftragsbestände. Der Arbeitsmarkt zeigte sich während der Krise robust. Die Kurzarbeit wirkte einmal mehr stabilisierend und konnte viele Arbeitsplätze retten. Mittlerweile planen viele Unternehmen wieder mit Einstellungen. Der erneut zutage tretende Fachkräftemangel erschwert aber die Personalsuche deutlich. Produktion und Umsatz erreichten ein Niveau von 217 und 221 Mrd. Euro (beides geschätzte Werte). Quelle: Statistisches Bundesamt, VDMA 2. Umsatz- und Ertragsentwicklung a) Krantechnik Nach den deutlichen Schwächen beim Auftragseingang im dritten und vierten Quartal des Jahres 2020 konnte die VETTER Krantechnik im ersten Quartal 2021 erstmals im Auftragseingang wieder leicht zulegen, wenngleich die Vorkrisenwerte noch nicht erreicht werden konnten. Im weiteren Jahresverlauf zogen die Zahlen ab dem dritten Quartal 2021 wieder deutlichen an. Zum Jahresende übertraf der Auftragseingang mit 13 Prozent das Vorjahr. Insbesondere die Inlandsmärkte waren mit einem Anstieg von plus 33 Prozent die deutlichen Treiber dieses Effektes. Im Export ging es sogar um etwas über 10 Prozent noch einmal rückwärts. Die Gesamtleistung der VETTER Krantechnik ist trotz des sehr schwachen ersten Quartals leicht um knapp 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Auf der Kostenseite ist der Materialeinsatz analog der höheren Ausbringungsmenge zunächst gestiegen. Angesichts des veränderten Produktmix aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Hubwerken ist die Materialaufwandsquote um 2 Prozentpunkte angestiegen. Die Personalkosten konnten das zweite Jahr in Folge reduziert werden. Bedingt durch Kurzarbeit während des ersten Quartals sowie dem konsequenten Verzicht auf Mehrarbeit verringerte sich der Personalaufwand um 3 Prozent. Im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist insbesondere die gestiegene Pacht als Folge der getätigten Investitionen zu benennen. Unsere Produkte werden branchenübergreifend eingesetzt. Es bestehen auch keine kundenbezogenen Abhängigkeiten. Wir fakturieren fast ausschließlich in Euro. Daher sind wir von Wechselkurs-entwicklungen direkt relativ wenig betroffen. Maßnahmen zur Kurs- bzw. Ertragssicherung im Exportgeschäft sind deshalb nur in geringem Maße erforderlich und wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. b) Kranservice Die Umsatzerlöse des VETTER Kranservice sind gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3 Prozent gestiegen. Insgesamt ist der Umsatz mit Reparaturen überproportional gestiegen. Das Geschäft mit Revisionen hat leicht abgenommen. Der geänderte Umsatzmix führte auf der Kostenseite zu deutlich höheren Aufwendungen für bezogene Leistungen und Materialien. Dies belegt auch die gestiegene Materialquote. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Personalkosten nur unwesentlich höher. Die Zahl der Mitarbeiter ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. 3. Finanzlage Im Geschäftsjahr konnte ein Konzernjahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.513 erzielt werden. Dies entspricht einer Umsatzrentabilität von 4,0 Prozent. Die Bilanzsumme hat sich um TEUR 755 auf TEUR 33.633 erhöht. Unsere Eigenkapitalquote beträgt 78,5 Prozent, die Rentabilität des Eigenkapitals 5,7 Prozent. Zur Analyse der Finanzlage verweisen wir auf die Kapitalflussrechnung nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 21 (DRS 21). Der Finanzmittelbestand hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.516 verringert und beträgt zum Ende des Geschäftsjahres TEUR 5.468. Der Cashflow hat sich wie folgt entwickelt: Aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert ein Cashflow in Höhe von TEUR 308 (VJ TEUR 4.206). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR -1.750 (VJ TEUR -3.824), der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt -1.074 (VJ TEUR -975). 4. Produktion Zirka 57 Prozent des Umsatzes der Vetter Krantechnik GmbH wurden mit Schwenkkranen erzielt. Die restlichen Umsätze entfallen auf Portal-Kransysteme, Lastwendegeräte und sonstige Nebenprodukte sowie Dienstleistungen. Insbesondere die Produktion von Schwenkkranen ist im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. In den übrigen Produktsparten konnten deutliche Zuwächse erzielt werden. Die Produktion findet ausschließlich im Kranwerk Haiger statt. Durch Prozessoptimierung ist die Produktivität im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut leicht gestiegen. 5. Beschaffung Die wesentlichen Lieferanten unseres Unternehmens sind im Rahmen unseres Qualitätssicherungssystems zertifiziert. Qualitäts- und Lieferzeitprobleme sind in der Vergangenheit nicht aufgetreten. Im Jahr 2021 sind insbesondere mit Beginn des Monats Mai die Einkaufspreise flächendeckend massiv gestiegen. Wesentliche Treiber waren Bleche, Rohre und Träger. Dementsprechend haben wir im Jahresverlauf den variablen Materialteuerungszuschlag erheblich nach oben gefahren. Weitere Materialpreiserhöhungen sind zudem mit Blick auf die Ukraine-Krise seit Februar/März 2022 durch Materialverknappung eingetreten. 6. Investitionen Das Anlagevermögen wird von der VETTER Holding AG gepachtet. Im Berichtsjahr wurden im Wesentlichen die bereits im Jahr 2020 begonnenen Investitionen in das neue Verwaltungsgebäude, den allgemeinen Maschinenparkt sowie die IT-Systeme (u. a. S&OP und Server) fortgesetzt. 7. Personalbereich Die Anzahl der Mitarbeiter ist insgesamt konstant geblieben. Ausgeschiedene Mitarbeiter aus der Fertigung wurden zunächst nicht ersetzt, sondern mit Leiharbeitnehmer besetzt. Im Vertrieb haben wir zur besseren Marktbearbeitung Außendienstmitarbeiter für Österreich und Spanien eingestellt. Drei Mitarbeiter haben eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell abgeschlossen. Entsprechende Rückstellungen sind gebildet. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Der Ausblick auf 2022 ist nach wie vor mit einer hohen Unsicherheit verbunden, denn die weitere wirtschaftliche Entwicklung hängt von vielen Faktoren ab, die nur schwer abschätzbar sind. Zwar sind mittlerweile knapp drei Viertel der Bevölkerung in Deutschland vollständig geimpft, ein Ende der Pandemie ist aber weiter nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die hochansteckende aber vermeintlich überwiegend abgeschwächt verlaufende Omikron-Variante führt zu Rekordinzidenzen. Und es ist nicht auszuschließen, dass die nächste Variante das Infektionsgeschehen wieder auf den Kopf stellt. Ansteigende Krankschreibungen könnten den laufenden Betrieb der Unternehmen beeinträchtigen. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird auch stark davon abhängen, wie lange es dauern wird, bis sich die Lieferengpässe auflösen. Viele Unternehmen sind optimistisch, dass sich die Situation in den Lieferketten im laufenden Jahr schrittweise entspannt. Das insgesamt erfreuliche Bild im Auftragseingang dürfte sich auch in den nächsten Monaten weiter verfestigen. Der EU-Wiederaufbaufonds dürfte zusammen mit einigen nationalen konjunktur-fördernden Programmen kräftige expansive Impulse setzen. Insgesamt ist also viel Optimismus angebracht, es gibt jedoch auch Herausforderungen. Der seit kurzem ausgebrochene Ukrainekonflikt erfordert viel Fingerspitzengefühl aller Beteiligter und ist die Bewährungsprobe der neu gewählten Bundesregierung. Die weltweiten Russlandsanktionen werden sich auch negativ auf den deutschen Maschinen- und Anlagenbau auswirken. Mit den Erkenntnissen der wirtschaftlichen Lage, haben wir vor Ausbruch des Ukrainekriegs wieder mit einem Umsatzanstieg von etwas unter 10 Prozent geplant. Dementsprechend würde ein Betriebsergebnis über dem Vorjahresniveau erwartet werden können. Die möglichen Folgen des Angriffskriegs von Russland auf die Ukraine können aufgrund der dynamischen Entwicklung nicht abschließend eingeschätzt und beurteilt werden, bleiben aber in jedem Fall nicht ohne Auswirkungen auf die Weltkonjunktur. Der Beschaffungsmarkt kristallisiert sich für unser Unternehmen als der anfälligste Bereich heraus. Die europäischen Stahlwerke sind extrem auf Lieferungen aus der Ukraine (Brammen) und Russland (Stahlschrott) angewiesen. Die Verknappung dieser Rohstoffe in Zusammenspiel mit der Versorgung auf dem Energiemarkt wird zeitweise zu weiter steigenden Preisen führen. Eine denkbare Unterversorgung kann aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden. Konzepte zur angemessenen Reaktion auf mögliche Auswirkungen auf unser Unternehmen werden entwickelt und daraus weitere Einzelmaßnahmen abgeleitet. 2. Chancen- und Risikobericht Dem Wettbewerb am Markt begegnen wir durch Kompetenz, Innovation, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität. Unsere Produkte unterliegen ständigen Qualitätsprüfungen und werden nach neuesten Erkenntnissen weiterentwickelt. Um den Marktanforderungen auch weiterhin gerecht zu werden, arbeiten wir konsequent an der strategischen Agenda "Fit-For-Future". Hierunter haben wir Themen aus den Bereichen Produktentwicklung, Digitalisierung und Marktpräsens subsumiert. Die Software S&OP ist Anfang Januar 2022 implementiert worden. Über die Möglichkeit der nun transparenten Steuerung und Messung unserer Wertschöpfungsprozesse verfolgen wir letztlich die Zielsetzung einer kontinuierlichen Verbesserung von Liefertermintreue und Produktivität. Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtszeitraum stets gegeben. Durch eine fortlaufende und zukunftsorientierte Liquiditätsplanung werden Risiken minimiert. Es sind keine Engpässe zu erwarten. Wir verfügen über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind selten. Wir arbeiten in starkem Maße mit Anzahlungen bzw. kompletten Vorauszahlungen gegen Stellung entsprechender Bankbürgschaften. Erkennbare Ausfall- und Bonitätsrisiken werden durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Für Mängelansprüche bzw. Inanspruchnahme aus Garantieleistungen bei Standard- wie auch bei Sonderkranen wird durch Bildung von Rückstellungen Vorsorge betrieben. Auch hier sind teilweise Bankbürgschaften hinterlegt worden. Mit Hilfe von Monats- bzw. Quartalsanalysen unsers Controllings erkennen wir eventuell eintretende Soll-/Ist-Abweichungen im Laufe des Jahres sehr schnell und können im Rahmen von regelmäßigen Managementsitzungen notwendige Maßnahmen ergreifen. Ebenso finden Strategiesitzungen auf mittlerer und oberer Managementebene statt, um gemeinsame lang- und mittelfristige Visionen zu entwickeln. Neben der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, den weltweiten Unsicherheiten sowie insbesondere den mit der Covid-19-Pandemie und dem Ukraine-Konflikt verbundenen Auswirkungen und Maßnahmen sind der Unternehmensleitung keine weiteren Risiken bekannt, die negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. IV. Schlusswort Unser abschließender Dank gilt all unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die trotz aller pandemischen Einschränkungen sowie der emotionalen Belastung durch die Kriegshandlungen auf dem Gebiet der Ukraine nach wie vor mit Leidenschaft und Engagement dazu beitragen, die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden auch in einer immer digitaler werdenden Zeit zu verstehen und hierfür passgenaue Lösungen zu erarbeiten und erfolgreich umzusetzen.
Haiger, 23. Mai 2022 Der Vorstand Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2021
Konzernanhang 2021I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Vetter Holding AG hat ihren Sitz seit dem 27. April 2021 in Haiger und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter der HRB 8303 eingetragen. Zuvor war sie im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter der HRB 11699 eingetragen und hatte ihren Sitz in Siegen. Mit Umwandlungsbeschluss vom 9. Juli 2018 haben die Gesellschafter der Vetter Holding GmbH beschlossen, die Vetter Holding GmbH gemäß den Bestimmungen in §§ 190 ff. UmwG in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Siegen erfolgte am 5. Oktober 2018. Die beiden Tochtergesellschaften, die Vetter Krantechnik GmbH und die Vetter Kranservice GmbH, haben ebenfalls zu Beginn des Jahres 2021 ihren Sitz von Siegen-Eiserfeld nach Haiger verlegt. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Konzernabschlusses Die Vetter Holding AG ist aufgrund der Größenmerkmale des § 293 Abs. 1 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts befreit. Der freiwillige Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des HGB (§ 290 ff. HGB) erstellt. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen haben wir in jeder Hinsicht befolgt. Der vorliegende Konzernjahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 und 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Kapitalflussrechnung wurde unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) erstellt. Der Finanzmittelfond besteht aus den flüssigen Mitteln. Die Gesellschaft erstellt den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 in Euro. III. Angaben zur Konsolidierung Der Konzernabschluss umfasst die auf den 31. Dezember 2021 erstellten Einzelabschlüsse der Vetter Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften:
* - Diese Gesellschaften nehmen die Befreiung
nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.
IV. Konsolidierungsmethoden Die Kapitalkonsolidierung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen erfolgt entsprechend DRS 23 auf den Erwerbszeitpunkt (§ 301 Abs. 1 HGB) durch Verrechnung der Anschaffungswerte der Tochterunternehmen mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden Anteil am neubewerteten Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr sind nicht entstanden. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist um die Erlöse aus Innenumsätzen sowie die konzerninternen Aufwendungen und Erträge bereinigt. V. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Konzernabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibung vermindert. Sachanlagen Die Zugänge werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordenbaren Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Die Abgänge werden zu Anschaffungskosten und aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht. Die Abschreibungen werden planmäßig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang erfasst. Bestehende Sammelposten werden fortgeführt und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten vermindert um angemessene Wertberichtigungen bewertet. Dabei umfassen die Herstellungskosten neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Abschreibungen auf Fertigungsanlagen. Handelswaren und Ersatzteile werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Sonstige Wertpapiere Die sonstigen Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten zum Stichtag bilanziert. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft abgegrenzte Aufwendungen des folgenden Geschäftsjahres. Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Es wird eine gesetzliche Rücklage gem. § 150 Abs. 1 AktG ausgewiesen. In diese werden gem. § 150 Abs. 2 AktG der zwanzigste Teil des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses eingestellt, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Handelsgesetzbuchs zusammen den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals erreichen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 sind 10 % des Grundkapitals erreicht worden. Die anderen Gewinnrücklagen umfassen Beträge gem. § 272 Abs. 3 HGB. Rückstellungen Die Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr werden gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Pensionsrückstellungen Für die Altersversorgungszusage besteht eine aus Beiträgen gespeiste Rückdeckungsversicherung, die an den Versorgungsberechtigten verpfändet ist. Diese Rückdeckungsversicherung bildet Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB und wird infolge dessen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2021 saldiert. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Forderung aus der Rückdeckungsversicherung erfolgt auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens des Versicherers. Der das Deckungsvermögen übersteigende Teil der Altersversorgungszusage wird als Pensionsrückstellung angesetzt. Die Ermittlung des Erfüllungsbetrages der Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen erfolgt auf Basis versicherungsmathematischer Grundlagen unter Berücksichtigung der "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck. Abzinsungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, in Höhe von 1,87 % zum 31. Dezember 2021 vorgenommen. Die Berechnungen selbst erfolgt nach der Projected Unit Credit Method, der so genannten PUC Methode. Für in der Leistungsphase befindliche Berechtigte wurde ein Rententrend von 0,0 % p. a. berücksichtigt. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden, mit Gültigkeit für Jahresabschlüsse ab dem 31. Dezember 2016, die Effekte der derzeitig andauernden Niedrigzinsphase abgemildert, indem für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen ein durchschnittlicher Marktzinssatz von zehn Jahren, anstatt von sieben Jahren anzuwenden ist. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt zum 31. Dezember 2021 € 3.336,00 (Vorjahr: € 4.818,00). Erhaltene Anzahlungen Die erhaltenen Anzahlungen werden nach der Nettomethode, d. h. ohne Umsatzsteuer, ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive latente Steuern Die passiven latenten Steuern werden saldiert mit aktiven latenten Steuern ausgewiesen. Sie resultieren aus Abweichungen zwischen der Handels- und der Steuerbilanz (Wertansatz von Vermögensgegenständen, Rückstellungen für Pensionen, Archivierung und Altersteilzeit) sowie der unterschiedlichen Behandlung der Übertragung des Sonderpostens nach § 6b EStG auf neu angeschaffte Anlagegüter. Bei der Ermittlung der unternehmensindividuellen Steuersätze wurde die Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich ein unternehmensindividueller Steuersatz von 28,25 % (Vorjahr: 30 %). Fremdwährungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten, sowie Guthaben bei Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gemäß § 256a HGB bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Die Fakturierung erfolgt fast ausschließlich in Euro. Maßnahmen zur Kurssicherung sind deshalb nur in geringem Maße erforderlich und wurden in 2021 nicht vorgenommen. VI. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres ist im Anlagespiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt wie im Vorjahr € 0,00. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Vetter Holding AG i. H. v. € 3.000.000,00 ist eingeteilt in 30.000 Stückaktien zu je € 100,00. Die Aktien wurden als Namensaktien ausgegeben. Die von den Gesellschaftern der Vetter Holding GmbH jeweils übernommenen Aktien entsprechen in ihrer Summe der jeweiligen Beteiligung an der Vetter Holding GmbH. In die gesetzliche Rücklage wurden im Geschäftsjahr € 55.899,25 aus dem Jahresüberschuss eingestellt, sodass mit nunmehr € 300.000,00 insgesamt 10 % des Grundkapitals erreicht ist. Der Konzernbilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag von € 20.652.509,47 (Vorjahr: € 19.688.742,04). Pensionsrückstellungen Die gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB miteinander verrechneten Altersversorgungsverpflichtungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich vor Saldierung wie folgt dar:
Die zu den vorstehenden Posten gehörigen Aufwendungen und Erträge, die ebenfalls gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB miteinander zu verrechnen waren, stellen sich einzeln wie folgt dar:
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen folgende Posten:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. Passive latente Steuern Im Berichtsjahr 2021 werden im Einzelabschluss der Vetter Holding AG erstmalig passive latente Steuern ausgewiesen. Ursächlich sind Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen aufgrund des nach § 6b EStG erfolgten Abzugs des Gewinns aus der Veräußerung des Grundstücks Siegtalstraße 28 in Eiserfeld in Höhe von € 56.888 sowie aus der steuerlichen Fiktion der einjährigen Nutzungsdauer von sogenannten digitalen Wirtschaftsgütern gem. BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 in Höhe von € 720.705. Für die Berechnung der künftigen Steuerbelastungen ist gem. § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB auf die individuellen - steuersubjektbezogenen - Steuersätze abzustellen, die wahrscheinlich im Zeitpunkt des Abbaus der zeitlichen Differenzen gültig sein werden, soweit diese künftigen Steuersätze am Bilanzstichtag bereits bekannt sind. Vorliegend wurde hierbei von 15 % Körperschaftsteuer, hierauf 5,5 % Solidaritätszuschlag und für die Gewerbesteuer von einem Hebesatz von 355 % ausgegangen. Hieraus ergibt sich ein Steuersatz von 28,25 %. Eine Abzinsung erfolgt gem. § 274 HGB nicht. Die latenten Steuerschulden haben sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 60 um T€ 220 auf T€ 280 erhöht. Auf die freiwillige Angabe einer Überleitungsrechnung bezüglich des Steueraufwands im Sinne von DRS 18.63 ff. wurde verzichtet. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind (Leasingverpflichtungen), betragen in den nächsten 5 Jahren T€ 429 (Vorjahr: T€ 423). Es bestehen keine Leasingverpflichtungen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren. VII. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Von den Umsatzerlösen entfallen T€ 32.372 (85,0 %) auf den Bereich der Krantechnik, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von fördertechnischen Anlagen und Maschinen ist. Unternehmensgegenstand des Bereichs des Kranservice, auf den T€ 5.407 (14,2 %) der Umsatzerlöse entfallen, ist der Service von Krananlagen sowie von fördertechnischen Anlagen. Der Anteil der Umsätze der Konzernunternehmen mit dem Inland beträgt ca. 67 %. Auf das Ausland entfallen ca. 33 % der Umsätze. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen (T€ 69), Erträge aus Essengeld (T€ 19) sowie der Veränderung von Rückstellungen (T€ 13). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten zudem Erträge aus Währungsumrechnung i. H. v. € 2.859,22 (Vorjahr: € 437,14). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Ausgangsfrachten und Verpackung (T€ 1.298), EDV-, Kommunikations- und Postkosten (T€ 543), Vertreterprovisionen (T€ 304), Kosten für Instandhaltungen und Ersatzteile (T€ 304), KFZ-Betriebskosten (T€ 297), Rechts- und Beratungskosten (T€ 213), Gebühren und Beiträge (T€ 143), Reisekosten (T€ 138), Miet- u. Leasingkosten (T€ 133), Versicherungen (T€ 125) sowie Kosten für Garantien und Reklamationen (T€ 103). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten zudem Aufwendungen aus Währungsumrechnung i. H. v. € 5.042,48 (Vorjahr: € 6.566,48). Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Im Geschäftsjahr ist in den Zinsen und ähnliche Erträgen ein saldierter Betrag aus Abzinsung der Pensionsrückstellung i. H. v. € 5.722,13 (Vorjahr: € 5.636,25) enthalten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen tatsächlichen Steueraufwand in Höhe von T€ 356 und latenten Steueraufwand in Höhe von T€ 220. VIII. Sonstige Angaben Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben insgesamt eine untergeordnete Bedeutung. Sie betreffen Darlehen der Aktionäre und werden zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt. Das Honorar des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen betrug T€ 38. Weitere Leistungen wurden seitens unseres Abschlussprüfers nicht erbracht. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter inklusive Auszubildende beträgt:
Alleinvertretungsberechtigter Vorstand der Muttergesellschaft war in 2021:
Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Vetter Holding AG waren die Herren
bestellt. Die in § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB verlangten Angaben über die Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats unterbleiben mit dem Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, eingetreten: Der Ende Februar 2022 eskalierte Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie die hierauf folgenden Sanktionen gegen Russland haben erhebliche, negative Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die Rohstoffpreise. Aktuell verzeichnen wir erhebliche Erhöhungen der Energie- und Rohstoffpreise. Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft hängen ganz maßgeblich vom weiteren Verlauf des Konflikts ab und sind aktuell noch nicht abschätzbar. Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn des Mutterunternehmens eine Dividende von € 500.000,00 an die Aktionäre auszuschütten.
Haiger, 23. Mai 2022 Der Vorstand Beschluss über die ErgebnisverwendungDer Vorstand und der Aufsichtsrat haben beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Mutterunternehmens eine Dividende von € 500.000,00 an die Aktionäre auszuschütten. Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens
Konzern-Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2021
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Vetter Holding AG, Haiger Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Vetter Holding AG, Haiger, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Vetter Holding AG, Haiger, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Siegen, den 23. Juni 2022 S/W
Treuhand Südwestfalen GmbH
Wilke, Wirtschaftsprüfer Haiger, den 27.05.2022 Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021an die HauptversammlungSehr geehrte Frau Stina Vetter, sehr geehrte Herren Vetter, der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen und sich sowohl in Sitzungen als auch in Einzelbesprechungen durch den Vorstand über die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Ferner hat der Vorstand dem Aufsichtsrat aus sonstigen wichtigen Anlässen berichtet und ist damit seiner gesetzlichen Informationspflicht in vollem Umfang nachgekommen. Darüber hinaus fanden Einzelgespräche von Aufsichtsratsmitgliedern mit dem Vorstand statt. Über das Ergebnis dieser Gespräche wurde jeweils der Aufsichtsrat unterrichtet. Im Geschäftsjahr 2021 fanden die Aufsichtsratssitzungen an folgenden Terminen statt: 25.03.2021, 17.05.2021, 25.06.2021 und 29.11.2021. An den Terminen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Am 25.06.2021 fand die ordentliche Hauptversammlung und am 29.11.2021 eine außerordentliche Hauptversammlung statt. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 keine Ausschüsse gebildet, alle Themen wurden im Aufsichtsrat beraten und entschieden. Gegenstände der regelmäßigen mündlichen und schriftlichen Berichterstattungen waren neben der Gesamtlage des Unternehmens auch Einzelfragen von Bedeutung. Der Vorstand hat zustimmungspflichtige Geschäfte dem Aufsichtsrat stets korrekt vorgelegt. Die Wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens sowie die Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage waren stets Schwerpunkte der Beratung des Aufsichtsrats. Die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensleitung durch den Vorstand wurde durch regelmäßige Nachprüfung der Organisation der Gesellschaft, der Einrichtung eines Risikomanagementsystems und Überprüfung der Compliance Regeln sichergestellt. Hierzu wurden Gespräche mit dem Vorstand, den Geschäftsführern und dem Abschlussprüfer geführt und Unterlagen überprüft. Besondere Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrates waren: • Organisation und Aufgabengliederung des Unternehmens • Mitwirkung und Weiterentwicklung eines Dreijahresplans für den Konzern • Auswirkungen und Maßnahmen in der Corona Pandemie • Verwertung der Immobilien am alten Standort in Siegen-Eiserfeld • Begleitung der Investition "Einführung eines APS-Systems" • Diskussion des 6 Punkte Plans von Herrn Klaus Vetter im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2021 und der Lagebericht der VETTER Holding AG sind unter Einbeziehung von Herrn Joachim Schulz / SW Treuhand, Siegen, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen erhoben und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2021 in seiner Sitzung am 28.03.2022 ausführlich besprochen und geprüft. Herr Schulz nahm an der Sitzung teil. Bei der Vorlage des Prüfungsberichtes wurde der Jahresabschluss 2021 gebilligt und somit festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage und der Liquiditätssituation geprüft und schließt sich dem Vorschlag an. Die vorgeschlagene Dividende sichert der Gesellschaft die Umsetzung der Investitionsplanung und den Aktionären eine angemessene Rendite. Mit freundlichen Grüßen
VETTER Holding AG Siegfried Koepp, Vorsitzender des Aufsichtsrats Verteiler: Stina Vetter, Paul Vetter, Klaus Vetter Siegfried Koepp, Sebastian Loh, Martin Vetter Norbert Hammes |
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