Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 352554
Eingetragen
2.12.1992
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten von WerbeagenturenUnternehmensberatung
Gegenstand
Beratung, Erarbeitung und Umsetzung von Konzeptionen der Werbung und Verkaufsförderung sowie der allgemeinen und fachbezogenen Unternehmensberatung. Ausgenommen ist die Personalberatung jeder Art.

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Leonhardt
seit 19.1.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
88.00%
T***** L********
6.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bernd Leonhardt
72800 Eningen
44000
88.00%
T***** L********
3000
6.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Achalmwerbung GmbH

Reutlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017

Bilanz

Aktiva

31.3.2017
EUR
31.3.2016
EUR
A. Anlagevermögen 254.954,58 275.435,12
I. Sachanlagen 254.954,58 275.435,12
B. Umlaufvermögen 449.454,92 449.910,90
I. Vorräte 0,00 30.200,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.985,53 102.021,28
III. Guthaben bei Kreditinstituten 398.469,39 317.689,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.018,40 5.229,20
D. Aktive latente Steuern 7.085,00 3.076,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 717.512,90 733.651,22

Passiva

   
  31.3.2017
EUR
31.3.2016
EUR
A. Eigenkapital 233.265,04 213.680,66
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 188.116,07 257.703,20
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 19.584,38 -69.587,13
B. Rückstellungen 456.505,84 446.417,29
C. Verbindlichkeiten 25.942,02 73.553,27
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.800,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 717.512,90 733.651,22

Anhang für das Geschäftsjahr 2016/2017

Achalmwerbung GmbH, Reutlingen

A. Allgemeine Angaben

Die Achalmwerbung GmbH mit Sitz in Reutlingen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 352554 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB - erstmals in der Fassung nach Inkraftreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015 (BilRUG) in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die zur Erläuterung der Bilanz erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen bei Gebäuden erfolgen linear über betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 25 bis 50 Jahren. Die beweglichen Anlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Zugänge mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sind mit dem Deckungskapital zzgl. Gewinnguthaben bewertet. Soweit die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen zugunsten der pensionsberechtigten Personen verpfändet sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen mit den betreffenden Schulden verrechnet.

Bei den Waren erfolgt die Bewertung mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Werten zum Bilanzstichtag.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen für erkennbare Risiken und - bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - durch Abzug einer Pauschalwertberichtigung ausgewiesen.

Soweit Forderungen unverzinslich sind und eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besitzen, erfolgt der Ansatz mit dem Barwert. Die Abzinsung erfolgt mit einem frist- und risikoadäquaten Zinssatz.

Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt.

Auf der Aktivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die sich danach ergebenden aktiven und passiven latenten Steuern werden verrechnet und angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf T€ 0 (Vorjahr: T€ 3). Die Forderungen gegen Gesellschafter belaufen sich auf T€ 42 (Vorjahr: T€ 83). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 42 (Vorjahr: T€ 83).

2. Eigenkapital

Die in der Bilanz ausgewiesenen Rücklagen zuzüglich des Jahresergebnisses sowie des Gewinnvortrags sind in Höhe von T€ 79 ausschüttungsgesperrt. Die Ausschüttungssperre resultiert aus folgenden Sachverhalten:

31.03.2017
T€
31.03.2016
T€
Pensionsrückstellung 72 45
Ansatz latenter Steuern 7 3
  79 48

3. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die erstmalige Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab einen Wertansatz, der über dem Wertansatz lag, der sich nach den bis dahin maßgeblichen Bewertungsvorschriften ergeben hatte. In Ausübung des Wahlrechts gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wird die Zuführung zur Rückstellung ratierlich vorgenommen. Zum 31.03.2017 ergibt sich hieraus eine Unterdeckung in Höhe von T€ 16.

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt zum 31.03.2017 T€ 883. Die hiermit verrechneten Vermögensgegenstände beinhalten Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von T€ 435 bewertet sind. Der beizulegende Zeitwert wird als geschäftsplanmäßiges Deckungskapital zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragserstattungen ermittelt. Die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungen betragen T€ 435.

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt die Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangen 10 Geschäftsjahre. Würde die Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre erfolgen, würden sich der Bilanzansatz um T€ 72 erhöhen (Unterschiedsbetrag im Sinne von § 253 Abs. 6 S. 1 HGB).

4. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr und belaufen sich auf T€ 26 (Vorjahr T€ 74).

D. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Jahresdurchschnitt 2016/2017 Jahresdurchschnitt 2015/2016
Arbeitnehmer 3 3

 

Reutlingen, 31.07.2017

gez. Thomas Fitz

gez. Bernd Leonhardt

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 11.10.2017 festgestellt.

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