KH Hospitality GmbH
Selbe AdresseErbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katja Loesche seit 7.4.2025 | Geschäftsführer |
Stephan Freitag seit 10.11.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen mbHBremenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020Der vorliegende Lagebericht wurde gemäß § 289 Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt. Um das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst mit Geltung zum 1. Mai 2015 zu erfüllen, hat die Geschäftsführung folgende Festlegungen getroffen. Die oberste Führungsebene der Gesellschaft definiert sich aus der Krankenhausdirektorin bzw. dem Krankenhausdirektor. Die Chefärztinnen und Chefärzte sowie die Pflegeleitungen (Direktion und Bereichsleitung) bilden die zweitoberste Führungsebene der Gesellschaft. Die Geschäftsführung hatte in diesem Zusammenhang beschlossen, dass der Anteil an Frauen in diesen beiden obersten Führungsebenen ab dem 30. Juni 2017 bei 30,0 % liegen soll. Die AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen mbH konnte das beschlossene Ziel im Geschäftsjahr 2020 nicht erreichen. Gründe dafür waren vor allem vor allem die geringe Fluktuation in den genannten Bereichen. Es wird angestrebt, das von der Geschäftsführung festgelegte Ziel bis Juni 2025 zu erfüllen. Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDas Jahr 2020 ist vom weltweiten Ausbruch der Covid-19-Pandemie gezeichnet, die zu einer weltweit sinkenden Wirtschaftsleistung und dem Anstieg der Arbeitslosigkeit führte. Das soziale und wirtschaftliche Leben wurde durch angeordnete Massenquarantänen, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in vielen Ländern weitgehend heruntergefahren. Die Covid-19-Pandemie hat zu einer der schwersten Rezessionen der Nachkriegszeit geführt. Nach einem tiefen Einbruch der Wirtschaftsleistung in zweiten Quartal 2020, setzte eine weltweite Erholung über den Sommer ein. Stark ansteigende Infektionszahlen im Herbst 2020 veranlassten viele Länder einen zweiten Lockdown über das Jahresende 2020 hinaus zu verhängen. Eine wirtschaftliche Erholung wird erst nach dem Abklingen der zweiten Infektionswelle in 2021 erwartet. Gemäß der Herbstprojektion der deutschen Bundesregierung wird für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Rückgang des Bruttoinlandproduktes in Höhe von preisbereinigt 5,5 % 1 erwartet. Die deutsche Arbeitslosenquote ist im November 2020 auf 5,9 % 2 angestiegen und Verbraucherpreise sind im gleichen Zeitraum im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,3 % 3 gesunken. Im 2. Quartal 2020 ist ein Nominallohnrückgang von 4,0 % zu verzeichnen 4. Branchenspezifische RahmenbedingungenDer Gesundheitssektor zählt zu den weltweit bedeutendsten Wirtschaftszweigen, der sich im Vergleich zu anderen Branchen unabhängig von den konjunkturellen Schwankungen stabil entwickelt. Die Lebenserwartung in Deutschland erhöht sich seit Jahren kontinuierlich. Nach den auf die aktuellen Sterblichkeitsverhältnisse bezogenen Periodensterbetafeln beträgt die Lebenserwartung für neugeborene Jungen 79 Jahre und 83 Jahren für neugeborene Mädchen. Auch für ältere Menschen ist die Lebenserwartung gestiegen. So beläuft sich die fernere Lebenserwartung von 65-jährigen Männern auf 18, und für 65-jährige Frauen auf ca. 21 Jahre. 5 Die Gründe dafür sind bessere medizinische Versorgung, das zunehmende Gesundheitsbewusstsein sowie der medizinisch-technische Fortschritt. Durch den zunehmenden Bedarf an medizinischer Versorgung, aufgrund der stetig alternden Gesellschaft, sowie wachsender Zahl der chronisch kranken Patienten steigen die Gesundheitsausgaben in Deutschland anhaltend an. Im Jahr 2019 stiegen die Ausgaben um 4,3 % (Vorjahr 3,1 %) gegenüber dem Vorjahr auf 407,4 Mrd. €. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt lag damit bei 11,8 %. 6 Die Gesamtkosten der Krankenhäuser beliefen sich 2018 auf 108,9 Milliarden € (Vorjahr: 105,7 Milliarden €), wobei mit rund 93,5 Milliarden € (Vorjahr: 91,3 Milliarden €) ca. 86 % auf die stationären Krankenhausversorgung entfallen. 7 Um das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie zu unterstützen wurde am 27. März 2020 das "COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz" verabschiedet. Ziel ist es die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für die Krankenhäuser und Vertragsärzte aufzufangen:
1. Grundlagen des UnternehmensDie AMEOS Gruppe zählt zu den führenden Gesundheitsdienstleistern im deutschsprachigen Raum. Die Gruppe mit Sitz in Zürich wurde 2002 gegründet. Sie ist spezialisiert auf die Übernahme von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, für die sie langfristige Perspektiven entwickelt. Die AMEOS Einrichtungen verbinden hochwertige medizinische und pflegerische Leistungen mit Wirtschaftlichkeit und Menschlichkeit. Sie bieten der gesamten Bevölkerung eine umfassende Versorgung in regionalen Netzwerken. AMEOS verbindet Angebote unterschiedlicher Versorgungsbereiche (Somatik, Psychiatrie, Pflege, Eingliederung und Reha) und verschiedener Versorgungsstufen (stationär, teilstationär, ambulant). Dieses integrierte Leistungsangebot ist eine Kernkompetenz von AMEOS. AMEOS Klinika Die somatischen AMEOS Klinika bieten als allgemeine Akutkrankenhäuser ein diversifiziertes Angebot an konservativen und operativen Leistungen, ergänzt durch überregionale Schwerpunkte. Die Marktsituation im somatischen Bereich ist differenziert zu betrachten. Einerseits führen die demographische Entwicklung sowie der medizinisch-technische Fortschritt zu einer nachhaltigen Nachfragesteigerung, andererseits wächst als Folge des gesamtwirtschaftlichen Umfelds der Kostendruck durch die Gesetzliche Krankenversicherung, welcher durch die regulatorischen Aktivitäten des Gesetzgebers noch verstärkt wird. Gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) veröffentlicht das Statistische Bundesamt jährlich den Orientierungswert für Krankenhäuser. Dieser Wert soll die durchschnittliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten im Personal- und Sachkostenbereich in den vorangegangenen zwei Halbjahren wiedergeben und ist für das Folgejahr maßgeblich. Für 2020 wurde der Orientierungswert mit 2,60 % 9 berechnet und liegt somit unter dem Vorjahreswert in Höhe von 2,99 % 10. Der Anstieg der Nominallöhne des Gesundheits- und Sozialwesens lag im Vergleich dazu im 2. Quartal 2020 bei 1,7 % und im 3. Quartal 2020 bei 3,0 %. 11 Mit dem Ziel der Qualitätssteigerung in der Krankenhausversorgung und die Erhöhung der Anzahl der Pflegekräfte im Krankenhaus trat 2016 das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft. Schwerpunkte des Gesetzes sind u.a. die Einrichtung eines Pflegestellen-Förderprogramms, die Umwandlung des Versorgungszuschlages in einen Pflegezuschlag, die Erweiterung und Fortführung des Hygieneförderprogramms, Einführung von Qualitätszu- und -abschlägen und die Neuausrichtung der Mengensteuerung. 12 Im November 2018 wurde das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG) sowie die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) erlassen. Die vom Bundesministerium für Gesundheit verfolgten Ziele sind die zeitnahe und spürbare Entlastung der Pflegekräfte durch bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen (PpSG) und die Sicherung des Patientenschutzes und der Qualität der pflegerischen Leistung (PpUGV). 13 Die wesentlichen Punkte des Gesetzes sind:
Zum 1. Januar 2020 ist das "Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen" (MDK-Reformgesetz) in Kraft getreten. Die Medizinischen Dienste sollen durch das Gesetz gestärkt und unabhängiger von den Krankenkassen organisiert werden. Das zweite große Anliegen des Gesetzgebers ist die Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung. Bestimmte Anreize, wie variable Prüfquoten und Aufschläge auf den Erstattungsbetrag, sollen die Kliniken künftig stärker anhalten, korrekt abzurechnen. Außerdem sollen strittige Kodier- und Abrechnungsfragen systematisch geklärt und reduziert werden. Das MDK-Reformgesetz ist zwar zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten, im Gesetz ist jedoch ein Umsetzungsprozess von etwa zwei Jahren vorgesehen. 15 Das Management der AMEOS Gruppe steht den neuen gesetzlichen Regelungen sehr kritisch gegenüber. Gleichwohl sieht sich AMEOS aufgrund der langjährigen Expertise in den Bereichen Prozessoptimierung und Leistungsentwicklung auch für diese Herausforderungen in der Zukunft gut gerüstet. Die psychiatrischen AMEOS Klinika bieten das gesamte Versorgungsspektrum der stationären, teilstationären und ambulanten Psychiatrie und Psychotherapie. Ergänzt wird das Leistungsspektrum durch Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Die psychiatrischen Akutkrankenhäuser agieren in einem ambivalenten Umfeld. Einerseits führt der Ansatz "ambulant vor stationär" und damit verbunden die wohnortnahe Versorgung vermehrt zu einer Verlagerung von stationären Leistungen in den ambulanten Bereich. Andererseits steigt die Nachfrage nach akutstationären Leistungen, begünstigt durch den offeneren gesellschaftlichen Umgang mit psychiatrischen Krankheiten. Die demographische Entwicklung führt zudem zu einer ständig steigenden Nachfrage in der Gerontopsychiatrie. Mit dem Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz - PsychEntgG) wurde ab 2013 ein neuer Ordnungsrahmen für die Krankenhaus-Psychiatrie in Deutschland geschaffen. Die bis dato mit jeder Klinik individuell ausgehandelten kostenorientierten Budgets mit abteilungsbezogenen Tagespflegesätzen sollten ursprünglich, ähnlich der Somatik, auf Landesbasisentgeltwerte umgestellt werden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) 16 wurde im November 2016 das Ziel der einheitlichen Preise auf Landesebene zugunsten krankenhausindividueller Budgets mit Abrechnung der einzelnen Aufenthalte über krankenhausindividuelle Basisentgelte (tagesbezogene Pauschalen gemäß PEPP-Entgeltkatalog) aufgegeben. Weiterhin wurden durch das PsychVVG Mindestvorgaben zur Personalausstattung eingeführt, die bis zum 1. Januar 2020 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss definiert werden und die bisherige Ermittlung auf Basis der Psychiatrie-Personalverordnung ablösen sollen. Ziel des Gesetzgebers ist es, die krankenhausindividuellen Budgets durch Krankenhausvergleiche einander anzupassen. Diese sollen als bundesweiter Leistungsvergleich unter Berücksichtigung der strukturellen und regionalen Besonderheiten sowie Angaben zur Personalausstattung der Häuser ausgestaltet werden. 17 Um den Krankenhäusern die notwendige Zeit für den Umstieg auf das neue Entgeltsystem zu geben, wurde eine fünfjährige budgetneutrale Optionsphase/Einführungsphase für die Jahre 2013-2017 18 sowie eine budgetneutrale Abrechnung auf Basis des PEPP-Entgeltsystems für die Jahre 2018 und 2019 vereinbart. Aufgrund der dargestellten regulatorischen Veränderungen entsteht auch in der Psychiatrie ein Trend zu einheitlichen Preisen für vergleichbare Leistungen, wodurch sich die Wettbewerbsintensität erhöht und die Dokumentation des Leistungsgeschehens sowie die Optimierung innerbetrieblicher Prozesse verstärkt an Bedeutung gewinnen. AMEOS ist auf diese Veränderungen vorbereitet und entschlossen, die sich in diesem dynamischen Wettbewerbsumfeld ergebenden Wachstumspotenziale zu nutzen. AMEOS Pflege- und Eingliederungseinrichtungen Die AMEOS Pflegehäuser bieten eine umfassende Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Neben den allgemeinen Pflegehäusern betreibt AMEOS zahlreiche psychiatrische und gerontopsychiatrische Fachpflegeeinrichtungen, die spezialisierte Pflegeleistungen anbieten und sowohl die somatische wie die psychiatrische Akutversorgung ergänzen. Der Bedarf an Pflegeleistungen steigt kontinuierlich an, da sich der demographische Wandel, der sowohl auf sinkenden Geburtenzahlen als auch auf einer stetig steigenden Lebenserwartung beruht, fortsetzt. Demzufolge wird sich die Bevölkerung in der Altersstruktur nachhaltig verändern und absolut schrumpfen. Während die Einwohnerzahl Deutschlands im Jahr 2019 bei 83,2 Millionen lag, gehen aktuelle Schätzungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung davon aus, dass die Bevölkerung im Jahr 2060 je nach demografischen Faktoren eher zwischen 74 und 84 Millionen liegen wird. 19, 20 Der Anteil der Bürger, die 67 Jahre oder älter sind, wird dabei jedoch signifikant steigen. Während 2018 15,9 Millionen Menschen über 67 Jahre in Deutschland lebten, werden für das Jahr 2039 21 Millionen Menschen prognostiziert. Die Zahl der Menschen im Alter ab 80 Jahren wird von 5,4 Millionen im Jahr 2018 auf 8,9 bis 10,5 Millionen im Jahr 2050 ansteigen. 21 Mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen sowie der Betreuung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen wurden die deutschen Pflegestärkungsgesetze I - III erlassen, die 2015 bis 2017 in Kraft traten. Das erste Pflegestärkungsgesetz zielte auf die Ausweitung des Leistungsangebotes für Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie die Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen. Das zweite Pflegestärkungsgesetz führte einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff (Ersatz der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade) sowie ein neues Begutachtungsverfahren ein mit dem Ziel der verbesserten fachlichen und individuellen Begutachtung von geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen. Das dritte Pflegestärkungsgesetz konkretisierte die Handlungsanweisungen und Zuständigkeiten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes. 22 Das gesellschaftspolitische Interesse einer angemessenen Vergütung für Pflegefachkräfte spiegelt sich in der Festsetzung eines branchenspezifischen Mindestentgelts durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wider 23. Für die Pflegebranche wird jährlich ein Pflegemindestlohn 24 festgelegt, der über dem gesetzlichen Mindestlohn 25 liegt 26, 27. Durch die Pflegestärkungsgesetze und dem demografischen Wandel wird weiterhin mit steigenden Patientenzahlen in der ambulanten und stationären Pflege gerechnet. Demgegenüber steht die Herausforderung den steigenden Bedarf an qualifizierten Pflegekräften zu decken. Seit vielen Jahren bereits betreibt AMEOS sehr erfolgreich eine Vielzahl von Pflegeschulen und ist daher in der Lage einen großen Teil des Bedarfs an Pflegekräften mit Absolventen dieser Schulen zu decken. Die AMEOS Eingliederungseinrichtungen bieten insbesondere geistig behinderten und psychisch kranken Menschen personenzentrierte und wohnortnahe Hilfen mit dem Ziel der dauerhaften Eingliederung in die Gesellschaft. In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Eingliederungsleistungen stetig gewachsen und wird aufgrund der vorgenannten gesellschaftlichen Entwicklungen auch zukünftig zunehmen. Die Eingliederungshilfe erfordert spezifisches Know-how und eigens geschultes Personal. Um in diesem Bereich auch in der Zukunft weiter wachsen zu können, hat AMEOS bereits in der Vergangenheit auf die demographischen Veränderungen reagiert. Die Kapazitäten wurden frühzeitig erweitert, um Versorgungslücken in den AMEOS Regionen schließen zu können. Die AMEOS Rehabilitationseinrichtungen bieten Versorgungen im onkologischen Bereich sowie in der Abhängigkeitsentwöhnung. Im onkologischen Bereich werden bösartige Tumorerkrankungen behandelt sowie Rehabilitationen durchgeführt. Für Menschen mit einer Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit bietet AMEOS ein therapeutisches Angebot, dass das gesamte Behandlungsspektrum vom ersten Beratungskontakt über Entzug und Entwöhnung bis zur Nachsorge und Adaption umfasst. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Geschäftsverlauf Die Rahmenbedingungen im Gesundheitssektor waren wie in den vorherigen Geschäftsjahren auch im Geschäftsjahr 2020 herausfordernd. Das Jahresergebnis beträgt - 8.483 T€ und somit konnte bereits eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 8.102 T€ erzielt werden. Maßgeblich zu dieser Verbesserung haben die Maßnahmen der Geschäftsleitung, wie weitere Maßnahmen zur Kostenreduktion und Weiterentwicklung bestehender Fachabteilungen beigetragen. Auch die Einnahmen aus dem Krankenhausentlastungsgesetz und § 21 KHG haben zu dieser positiven Entwicklung beigetragen und konnten die gesunkenen Belegungs- und Leistungszahlen aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgleichen. Die Geschäftsführung erwartete im Prognosebericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2019 eine leichte Steigerung der Umsatzerlöse und Belegungszahlen in den Folgejahren. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass bereits zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts aufgrund der Auswirkungen der COVID10-Pandemie negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Unternehmens nicht auszuschließen seien. Abweichend von der Prognose im Vorjahr konnten keine Steigerungen der Belegungszahlen erzielt werden. In den Unternehmensbereichen haben sich die Leistungen wie folgt entwickelt:
Die Reduzierung der Planbettenzahl erfolgte in den Standorten AMEOS Klinikum Am Bürgerpark durch die Verlagerung der Stationen Pädiatrie, Neonatologie und Kinderchirurgie mit insgesamt 42 Betten an das Klinikum Reinkenheide Bremerhaven sowie die Reduzierung der Planbettenzahl in der inneren Medizin um 6 Betten. Eine weitere Reduzierung der Planbetten um 52 Betten erfolgte am AMEOS Klinikum Mitte Bremerhaven.
2.2. Ertragslage Die Umsatzerlöse betragen 136.435 T€ (Vorjahr: 132.877 T€). Der Anstieg der Umsatzerlöse trotz rückläufiger Leistungsentwicklung ist auf die zusätzlichen Einnahmen aus dem Krankenhausentlastungsgesetz sowie § 21 KHG zurückzuführen. Die Personalaufwandsquote beträgt 36,5 % (Vorjahr: 50,0 %). Die Materialaufwandsquote beträgt 44,7 % (Vorjahr: 38,5 %). Aufgrund der gestiegenen Hygieneanforderungen im Zuge der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie kam es zu einem Mehraufwand für pflegerisches Verbrauchsmaterial/Schutzausrüstungen und Desinfektionsmitteln ebenso wie zu einem Anstieg der Aufwendungen für Laborbedarf und Untersuchungskosten in Fremdlaboren. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 27.915 T€ (Vorjahr: 28.757 T€). Das Jahresergebnis beträgt -8.483 T€ (Vorjahr: -16.585 T€). 2.3. Finanzlage Eine ausreichende Liquidität war im Berichtsjahr jederzeit gegeben und die Zahlungsverpflichtungen wurden fristgerecht erfüllt. 2.4. Vermögenslage Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um 18.069 T€ auf 157.886 T€ gestiegen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbedarf ist dabei um 8.483 T€ gestiegen. Das Vermögen verteilt sich mit 52.495 T€ auf das Anlagevermögen und mit 58.010 T€ auf das Umlaufvermögen. Die Eigenmittelquote (Eigenkapital + Sonderposten aus Investitionsförderung + Gesellschafterdarlehen) beträgt -7,3 % (Vorjahr: -1,2 %). Der Anlagendeckungsgrad (Eigenmittel + langfristiges Fremdkapital) beträgt 52,5 % (Vorjahr: 62,4 %). Die Investitionen belaufen sich im Berichtsjahr auf 2.488 T€ (Vorjahr: 8.509 T€). 3. PrognoseberichtDie Rahmenbedingungen in 2021 und den Folgejahren stellen sich weiterhin herausfordernd dar. Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens geht jedoch davon aus, dass die wirtschaftliche Situation des Konzerns nachhaltig verbessert werden kann. Hierzu wurden bereits im Jahr 2015 Maßnahmen zur Kostenreduktion und Stärkung und Weiterentwicklung der bestehenden Fachabteilungen eingeleitet, die konsequent fortgeführt werden. Gleiches gilt für den bedarfsgerechten Ausbau des Versorgungsangebotes und die damit einhergehende Erlössteigerung sowie die fortlaufenden Kostenoptimierungen insbesondere im Personalbereich sowie die konsequente Nutzung von Synergieeffekten in der gesamten AMEOS Gruppe im Bereich des medizinischen Sachbedarfs. Im Zuge des erwähnten bedarfsgerechten Ausbau des Versorgungsspektrum werden in 2021 zwei neue Angebote für psychisch kranke Mitmenschen geschaffen: im Frühjahr 2021 ist die Übernahme einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung mit 48 Plätzen in Bremen geplant und voraussichtlich im September 2021 wird die psychiatrische Tagesklinik in Osterholz mit 20 Plätzen eröffnet. Derzeitig schwer abschätzbar sind nach wie vor die aus der COVID-19-Pandemie erwachsenen Ergebnisrisiken. Das Jahr 2020 war geprägt durch umfangreiche staatliche Hilfen ("Schutzschirm"), welche in 2021 nicht in gleichem Maße greifen werden. Es ist mit Ausnahme der beiden geplanten neuen Maßnahmen auch nicht von einer deutlichen Erholung der Belegungszahlen im psychiatrischen Bereich auszugehen; gleichwohl wird es mit dem Abflauen der Pandemie voraussichtlich im somatischen Bereich zu einem Anstieg der Leistungszahlen auch aus Nachholeffekten der vergangenen Monate kommen. Insgesamt eröffnen sich weitere Wachstums- und Ertragssteigerungspotenziale, welche die Gesellschaft bestmöglich nutzen wird. Dazu werden die bestehenden Prozesse und Strukturen beständig optimiert und an die Veränderungen im Gesundheitssektor angepasst. Zentrale Erfolgsfaktoren sind hierbei die Innovationskraft, das Leistungsangebot nachfragegerecht auszubauen und weiterzuentwickeln, die Führungskraft, Reorganisation zur Optimierung der Prozesse und Strukturen zeitnah umzusetzen sowie die notwendigen Investitionen auch größeren Umfangs kurzfristig zu tätigen. Auf Basis dieser Annahmen geht die Geschäftsführung davon aus, dass sich das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2021 leicht verbessern wird. Die Geschäftsführung erwartet darüber hinaus eine leichte Steigerung der Umsatzerlöse und Belegungszahlen in den Folgejahren. In der Prognose wurden die zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannten Informationen und Ereignisse berücksichtigt, die den Erwartungen und Einschätzungen der Geschäftsführung entsprechen. 4. Chancen- und RisikoberichtDie verwendeten Instrumente zur Risikofrüherkennung sind Monatsabschlüsse und deren Kommentierung, die die Aufwands- und Ertragslage darstellen. Weitere Berichte beinhalten Statistiken zur Auslastung und Belegung der vorhandenen Betten. Damit wurden in geeigneter Form erforderliche Maßnahmen getroffen, um mögliche Risiken aus dem operativen Geschäft frühzeitig erkennen und rechtzeitig geeignete Schritte einleiten zu können. Chancen: Das Chancenmanagement des Konzerns hat zum Ziel, Chancen frühestmöglich zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen anzustoßen, damit Chancen wahrgenommen werden und zu einem nachhaltigen Geschäftserfolg führen. Organische Wachstumschancen evaluiert der Konzern gezielt im Rahmen seiner jährlichen Mehrjahresplanung. Die Geschäftsführung ist zuversichtlich, dass durch die Fortsetzung der eingeleiteten und geplanten Sanierungsmaßnahmen die wirtschaftliche Situation verbessert wird. Diese Sanierungsmaßnahmen basieren insbesondere auf der Anpassung des Personalbestandes an die Leistungsentwicklung sowie der Profilierung der Leistungsangebote durch Einstellung weiterer ärztlicher Spezialisten. Des Weiteren ermöglicht die angestrebte Bildung medizinischer Zentren zwischen den Standorten des Klinikums Bremerhaven eine Konzentration von medizinischer Fachkompetenz. Damit verbunden sind die Erwartungen weiterer Wachstumsmöglichkeiten durch die gezielt an die Patienten ausgerichteten erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Behandlungsstrategien. Da die Nachfrage nach psychiatrischen Gesundheitsdienstleistungen unvermindert hoch ist, ist der Aus- und Aufbau eines psychosomatischen Versorgungsangebotes geplant. Umfangreiche qualitätssichernde Maßnahmen gewährleisten die gute Auslastungssituation. Die Nutzung von AMEOS Gruppenverträgen eröffnet die Möglichkeit, Leistungen zukünftig kostengünstig beziehen zu können. Unterstützt durch entsprechende Neu- und Umstrukturierungen wird auf diesem Wege eine weitere Reduzierung von Sachkosten angestrebt. Risiken: Auf Grund der volatilen Entwicklung der COVID-19-Erkrankungen in Deutschland ist auch 2021 mit einer hohen Anzahl von krankenhausbehandlungsbedürftigen Patienten zu rechnen. Zur Sicherstellung der stationären Versorgung werden auch zukünftig die Bettenkapazitäten in den Akutkliniken durch Verschiebung und Aussetzung von planbaren Aufnahmen, Eingriffen und Operationen sowie die Schaffung/Erhaltung zusätzlicher intensiv-medizinischer Behandlungskapazitäten auf einem hohen Niveau gehalten. Dadurch ist auch 2021 mit nicht unwesentlichen Erlösrückgängen und steigendem Investitionsbedarf zu rechnen. Während es hierfür in 2020 mit dem COVID-19-Entlastungsgesetz noch umfangreiche Stützungsmaßnahmen für alle Krankenhäuser gab (u.a. pauschale Vergütung für freigehaltene Krankenhausbetten, Zuschlag für erhöhte Materialkosten für Schutzausrüstungen/Desinfektion, Investitionszuschüsse für Intensivbetten, kürzere Zahlungsfristen der Krankenkassen), laufen diese Maßnahmen 2021 aus oder sind im Herbst 2020 bereits ausgelaufen. In den Rehabilitationseinrichtungen wird mit einem merklichen Rückgang der Patientenzahlen auf Grund der verschobenen Behandlungen in den Akutkliniken gerechnet. Als Folge ist auch hier von Erlösrückgängen auszugehen. 5. Risikoberichterstattung über die Verwendung von FinanzinstrumentenZu den in der Gesellschaft bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Im Bereich der kurzfristigen Verbindlichkeiten besteht für die Gesellschaft die Möglichkeit sich bis zu einer nicht ausgeschöpften vereinbarten Kreditlinie über das Cash Pooling innerhalb der AMEOS Gruppe zu finanzieren. Aufgrund des Tätigkeitsspektrums im Euro-Raum bestehen keine Währungsrisiken, die einer Absicherung bedürfen. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 27.500 T€ (Vorjahr: 27.500 T€).
April 2021 Die Geschäftsführung Dr. Marina Martini Cyrill Bachmann Teuwsen
1 Vgl. Herbstprojektion der Bundesregierung vom
30. Oktober 2020.
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
* Die Vorjahresdaten wurden bezüglich des Ausweises der Erstattungen für PKW-Nutzung angepasst. ** Die Vorjahresdaten wurden bezüglich des Ausweises der sonstigen Steuern angepasst. Anhang für das Geschäftsjahr 20201. Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen mbH (im Folgenden AMEOS), Bremen, Amtsgericht Bremen, HRB 29690 HB, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und der Krankenhaus-Buchführungsverordnung sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. AMEOS ist auf dem Gebiet der Krankenversorgung tätig. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde zur Verbesserung der Einsicht in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Hinweis auf § 265 Abs. 5 HGB ergänzt. Die Bilanz wurde um die folgenden Posten ergänzt: Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht, Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens und Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde um folgende Posten ergänzt: Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens, Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. KonsolidierungskreisDie AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen mbH ist Muttergesellschaft für folgende Tochterunternehmen i.S.d. § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen i.S.d. § 271 Abs. 2 HGB sind:
1 Die Gesellschaften unterliegen einem Ergebnisabführungsvertrag mit der AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen mbH, Bremen. 2 Die Gesellschaften unterliegen einem Ergebnisabführungsvertrag mit der AMEOS Klinikum Bremerhaven GmbH, Bremerhaven. 3 Die Gesellschaft unterliegt einem Ergebnisabführungsvertrag mit der AMEOS Krankenhausgesellschaft Bremen mbH, Bremen. 4 Der unbeschränkt haftende Gesellschafter der Jade Weser Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hildesheim ist die AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen mbH, Bremen. Die Gesellschaft ist weiterhin an der IPP Bremen GmbH, Bremen mit 24,6 % beteiligt. Die Beteiligung ist im Konzernabschluss mit Anschaffungskosten berücksichtigt. Das Eigenkapital der IPP Bremen GmbH betrug zum 31.12.2019 309 T€. Das Jahresergebnis 2019 betrug 44 T€. Der Jahresabschluss 2020 lag zum Erstellungszeitpunkt des konsolidierten Abschlusses der AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen noch nicht vor. Sämtliche Beteiligungen der AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen mbH sind in den Konsolidierungskreis aufgenommen worden. Mit Vertrag vom 29. März 2018 hat die AMEOS Klinikum Bremerhaven GmbH, Bremerhaven, 100 % der Anteile an ihrem Tochterunternehmen FAC'T Bremerhaven GmbH, Bremerhaven, zum Kaufpreis von 1 EUR an die AMEOS Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Sigmaringen, veräußert. Die Transaktion erfolgte mit rechtlicher Wirkung zum 1. Mai 2018. Im Geschäftsjahr 2017 wurde die gegründete Jade Weser Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG (nachfolgend Jade Weser Grundstück) in den Konzernabschluss einbezogen. Im Geschäftsjahr 2016 wurde die gegründete KH Therapie GmbH (nachfolgend KH Therapie) in den Konzernabschluss einbezogen. Im Geschäftsjahr 2015 hat die AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen (nachfolgend AMEOS EG Bremen) die AMEOS Krankenhausgesellschaft Bremen GmbH (nachfolgend AMEOS Bremen) und die AMEOS Poliklinikum Bremen GmbH (nachfolgend AMEOS Poliklinikum Bremen) zu fortgeführten Anschaffungskosten im Rahmen eines Share Deals übernommen. Im Geschäftsjahr 2014 wurde der Konzernabschluss erstmalig für die AMEOS EG Bremen aufgestellt und umfasste neben der AMEOS EG Bremen auch die Ende 2014 erworbenen Gesellschaften AMEOS Klinikum Bremerhaven GmbH (nachfolgend AMEOS Bremerhaven), AMEOS Klinikum Geestland GmbH (nachfolgend AMEOS Geestland), MediaVita Bremerhaven GmbH (nachfolgend MediaVita), AMEOS Poliklinikum Bremerhaven GmbH (nachfolgend AMEOS Poliklinikum Bremerhaven) und FAC'T Bremerhaven GmbH (nachfolgend FAC'T). 3. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (3 bis 6 Jahre; lineare Methode) vermindert. In diesem Posten wird ein Geschäfts- und Firmenwert bilanziert, der über 10 Jahre abgeschrieben wird. Die Abschreibungsdauer von 10 Jahren ergibt sich aus dem langfristigen Geschäftsmodell, bei welchem sich Erträge nur längerfristig generieren lassen, und spiegelt die voraussichtliche betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer wider. Die geleisteten Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt. 3.2 Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen aufgrund der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € (bis 2017) bzw. 250 € (ab 2018) und 1.000 € werden ab dem Zugangszeitpunkt über 5 Jahre abgeschrieben. Anschaffungen bis 150,00 € (bis 2017) bzw. 250,00 € (ab 2018) werden aufwandswirksam erfasst. Die Abschreibungen erfolgen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer:
Bei den Zugängen wird die lineare Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung und die folgenden Monate angewendet. Die geleisteten Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt. 3.3 Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls - bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung - unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt. 3.4 Umlaufvermögen Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zum Niederstwert angesetzt. Das Mengengerüst wurde mittels vorgezogener Inventur erfasst. Die Stationsvorräte wurden mit Festwerten erstmals zum 31. Dezember 2015 bewertet. Eine Inventur findet alle drei Jahre statt. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu den anteiligen Entgelten unter Berücksichtigung von Abschlägen für verlustfreie Bewertung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge in Höhe von 1,0 % berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. 3.5 Rechnungsabgrenzungsposten Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die einen Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Die Zahlungen in den Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennwert angesetzt. 3.6 Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ausgewiesen. 3.7 Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens Der Sonderposten wurde in analoger Anwendung des § 5 Abs. 3 KHBV für Investitionen gebildet. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Wirtschaftsgüter. 3.8 Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte in einem versicherungsmathematischen Gutachten von unabhängigen Sachverständigen (Mercer Deutschland GmbH) nach der PUC-Methode unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck. Der Rechnungszins beträgt im Vorjahr 2,75 %, der Rententrend unverändert 2,0 % sowie der Gehaltstrend 0 %. Im Berichtsjahr werden keine Pensionsverpflichtungen ausgewiesen. Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgte in einem versicherungsmathematischen Gutachten von unabhängigen Sachverständigen (Heubeck AG) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck. Der Rechnungszins beträgt 1,64 % (Vorjahr: 2,0 %). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine Restaufbewahrungsdauer von 30 Jahren (Patientenakten) und 10 Jahren (Verwaltungsakten) und voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen von 1,0 % (Personalkosten) und 2,0 % (Sachkosten) p.a. zugrunde gelegt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem laufzeitäquivalenten durchschnittlichen Zinssatz der letzten 7 Jahre über die entsprechende Laufzeit der Verpflichtung abgezinst. 3.9 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 4. KonsolidierungsgrundsätzeDer Stichtag für die Konsolidierung ist der 31. Dezember 2020. Dies entspricht dem Bilanzstichtag der Muttergesellschaft und der einbezogenen Tochtergesellschaften. In den vorliegenden Konzernabschluss sind folgende Gesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:
Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung wurde unter Anwendung der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 S. 2 HGB) vorgenommen. Bei der Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode wird im ersten Schritt eine Bewertung des Nettovermögens des Tochterunternehmens zum beizulegenden Zeitwert durchgeführt. Hierbei werden die stillen Reserven und Lasten als Differenz zwischen den Zeit- und Buchwerten zuerst vollständig aufgedeckt. Hierdurch wirken sich die stillen Reserven und Lasten in voller Höhe auf das Eigenkapital des Tochterunternehmens aus, welches um die Summe der aufgedeckten Einzeldifferenzen korrigiert und somit neu bewertet wird. Im Anschluss wird die Beteiligung des Mutterunternehmens mit dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein dabei eventuell resultierender Unterschiedsbetrag wird je nach Art (aktivisch oder passivisch) als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert oder als Unterschiedsbetrag auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Bei der Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital des jeweiligen Tochterunternehmens im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ergab sich insgesamt ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 22.524.695,68 €. Dieser wird über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben. Der Erwerb der AMEOS Bremen und der AMEOS Poliklinikum Bremen erfolgte zum 30. November 2015 im Innenverhältnis der AMEOS Gruppe. Als Anschaffungskosten wurde der Zeitwert der Sacheinlage angesetzt. Mit diesem Zeitwert wurde die Beteiligung geschätzt und führte als Sacheinlage zu einer Aufwertung der Beteiligung und einer Einstellung in die Kapitalrücklagen in Höhe von 4.609.826,63 € im Konzernabschluss. Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte eine ergebnisneutrale Korrektur des Ansatzes des Geschäfts- oder Firmenwertes im Anlagevermögen in Höhe von 5.303.987,92 €. Mit Vertrag vom 29. März 2018 erfolgt die Veräußerung der Anteile an der FAC't Bremerhaven, Bremerhaven, zum Veräußerungspreis von 1,00 € innerhalb der AMEOS Gruppe. Die Entkonsolidierung der FAC'T erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Mai 2018. Zwischenergebniseliminierung Am Abschlussstichtag bestanden keine Vermögensgegenstände im Anlage- und Vorratsvermögen, die aus Lieferungen oder Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen untereinander stammten. Daher war eine Zwischenergebniseliminierung nicht erforderlich. Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen und -verfahren Die Schuldenkonsolidierung wurde gemäß § 303 Abs. 1 HGB vorgenommen. Alle zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten wurden verrechnet. Eventualverbindlichkeiten wurden in gleicher Weise konsolidiert. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind die Aufwendungen und Erträge nach Verrechnung von konsolidierten internen Vorgängen gemäß § 305 HGB ausgewiesen. Latente Steuern aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen sind nicht angefallen. 5. Erläuterungen zur Bilanz5.1 Anlagennachweis Die Entwicklung des Anlagevermögens nach einzelnen Bilanzpositionen ist in der Anlage zum Anhang, dem Anlagenspiegel, dargestellt. 5.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Mit Ausnahme von Forderungen aus Arbeitnehmerdarlehen in Höhe von 28 T€ (Vorjahr: 0 T€), welche innerhalb von 1 bis 5 Jahre fällig sind, sind alle übrigen Beträge sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich zusammen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 111 T€ (Vorjahr: 412 T€) und sonstigen Forderungen in Höhe von 27.683 T€ (Vorjahr: 15.647 T€; im Wesentlichen Darlehens- und Cashpool-Forderungen). Sie beinhalten Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von 27.684 T€ (Vorjahr: 13.858 T€). 5.3 Aktive latente Steuern Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 15,825 % und 31,925 % zugrunde gelegt. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Bilanzdifferenzen bei Rückstellungen sowie aus körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen. Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 15.290 T€ und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.082 T€ wurden latente Steueransprüche berücksichtigt. Daneben bestehen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 11.042 T€, für die eine Steuerentlastung innerhalb von 5 Jahren nicht erwartet wird.
5.4 Eigenkapital Das Stammkapital beträgt 25.000,00 € und ist voll eingezahlt. Alleinige Gesellschafterin ist die AMEOS Holding AG, Zürich. 5.5 Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens beinhalten ausschließlich Fördermittel gemäß § 9 Abs. 1 und 3 KHG, Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter. 5.6 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen des Personalbereichs für Sonderzahlungen und Leistungszulagen (870 T€; Vorjahr: 685 T€), Jubiläumszulagen (182 T€; Vorjahr: 212 T€), Rückstellungen für Mehrarbeit, Resturlaub, Zuschläge, Altersteilzeit und Berufsgenossenschaft (1.435 T€; Vorjahr: 2.211 T€), für Zusatzversorgungskasse/Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (ZVK/VBL) (31.371 T€; Vorjahr: 28.548 T€), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (1.452 T€; Vorjahr: 1.663 T€), Rückstellungen für die Archivierung von Geschäftsunterlagen (272 T€; Vorjahr: 253 T€), Betriebshaftpflicht (1.300 T€; Vorjahr 863 T€) sowie eine Rückstellung für MDK-Forderungen (552 T€; Vorjahr: 843 T€). Daneben wurden weitere erkennbare Risiken in ausreichendem Maße berücksichtigt. 5.7 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben zum Bilanzstichtag folgende Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit 8.740 T€ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit 35.505 T€ Verbindlichkeiten aus dem Finanzverkehr (im Wesentlichen Cash-Pool und Darlehen). 5.8 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von 48.718 T€ (davon gegenüber verbundenen Unternehmen 26.047 T€). Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2021 und 2030. 5.9 Haftungsverhältnisse Im Rahmen einer Refinanzierung der AMEOS Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2017 ein Konsortialkreditvertrag mit einem internationalen Banken- und Investorenkonsortium geschlossen. Die Darlehen aus diesem Vertrag verfügen über eine Laufzeit bis 2024. Daneben bestehen weitere Erwerbs- und Betriebsmittelfazilitäten, die auch als Avalkredite gezogen werden können. Die Darlehen werden diversen Gesellschaften zur Verfügung gestellt. Die Besicherung erfolgt banküblich über Verpfändungen, Sicherungsübereignungen sowie grundpfandrechtliche Absicherungen an diversen Standorten. Wesentliche Gruppengesellschaften haften gesamtschuldnerisch. Die AMEOS ist Teil dieses Haftungsverbundes. Mit einer Inanspruchnahme aus den Sicherheitenverträgen ist aufgrund der stabilen Lage und der finanziellen Situation der Gruppe nach kaufmännischer Beurteilung nicht zu rechnen. Die Gesellschaft hält im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung Patientengelder, die außerhalb der Bilanz geführt werden (2 T€; Vorjahr: 4 T€). 6. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung6.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen im Wesentlichen auf die Krankenversorgung (136.435 T€; Vorjahr: 132.877 T€) und werden ausschließlich innerhalb Deutschlands erzielt. Die Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Posten in Höhe von 139 T€ (Vorjahr: -180 T€). Im Wesentlichen handelt es sich um Ausgleichsbeträge für frühere Geschäftsjahre (0 T€; Vorjahr: 600 T€) sowie um Erlöse aus nachberechneten Leistungen im stationären Bereich (139 T€; Vorjahr: -780 T€). 6.2 Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Posten in Höhe von 917 T€ (Vorjahr: 2.074 T€). Es handelt sich im Wesentlichen um die Auflösung von Rückstellungen (816 T€; Vorjahr: 1.530 T€), Wertberichtigungen und Zahlungseingänge auf Forderungen (85 T€; Vorjahr: 86 T€), Versicherungserstattungen (7 T€, Vorjahr: 301 T€), Lieferantenboni für Vorjahre (7 T€, Vorjahr: 61 T€) sowie Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen (2 T€, Vorjahr: 97 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Posten in Höhe von 2.512 T€ (Vorjahr: 3.585 T€). Ausgewiesen werden Wertberichtigungen auf Forderungen (634 T€; Vorjahr: 2.027 T€), sonstige Steuerzahlungen (0 T€; Vorjahr: 650 T€), Ausgleichsbeträge für frühere Geschäftsjahre (409 T€; Vorjahr: 274 T€), Abfindungen für Mitarbeiter (357 T€; Vorjahr: 245 T€), Aufwendungen für Schadenfälle (506 T€; Vorjahr: 23 T€) sowie übrige periodenfremde Aufwendungen (566 T€; Vorjahr: 987 T€). 6.3 Erträge auf Grund des COVID19- Krankenhausentlastungsgesetz Die Umsatzerlöse (und sonstigen betrieblichen Erträge) enthalten Erträge auf Grund des COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz in Höhe von 16.595 T€. 7. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds der AMEOS Bremen während des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert hat. Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. In Übereinstimmung mit dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 21 zur Kapitalflussrechnung (DRS 21) wurde zwischen Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie solchen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde ein Cashflow von 1.698 T€ erreicht. Nach Mittelabflüssen für sonstige Investitionstätigkeiten in Höhe von 2.062 T€ und aus dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 2.363 T€ ergibt sich ein Finanzmittelfonds am Ende der Periode von 6.481 T€. Die gezahlten Zinsen belaufen sich auf 1.512 T€, die Ertragsteuerzahlungen belaufen sich auf 174 T€. 8. Sonstige Angaben8.1 Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beinhaltet Abschussprüfungsleistungen (128 T€; Vorjahr: 117 T€) und andere Bestätigungsleistungen (43 T€; Vorjahr: 98 T€). 8.2 Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1.455 (Vorjahr: 1.638), davon entfielen 1.372 (Vorjahr: 1.548) auf medizinische Bereiche. Die oben dargestellten Mitarbeiterzahlen beinhalten die Mitarbeiter, die aus dem Gemeinschaftsbetrieb resultieren. 8.3 Organe Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Geschäftsführung Frau Dr. Marina Martini, CDO der AMEOS Gruppe, und Herr Cyrill Bachmann Teuwsen, Leiter Recht der AMEOS Gruppe, waren im Geschäftsjahr 2020 die Geschäftsführer der Gesellschaft. Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung sind gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht erforderlich. 8.4 Gruppenzugehörigkeit Alleinige Gesellschafterin ist die AMEOS Holding AG, Zürich. Der konsolidierte Abschluss für den größten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen ist, wird von der AMEOS Holding AG, Zürich, aufgestellt. Der veröffentlichte konsolidierte Abschluss ist am Sitz der Obergesellschaft einsehbar. 9. Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGBDie nachfolgenden Tochtergesellschaften haben im Berichtsjahr im Hinblick auf die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht beziehungsweise Offenlegung von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB Gebrauch gemacht:
10. NachtragsberichtDie AMEOS Gruppe hat kürzlich eine Refinanzierung eingeleitet, die die mittel- bis langfristige Finanzierung der Gruppe weiterhin sicherstellen wird. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag liegen zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht vor.
Bremen, den 26. April 2021 Geschäftsführerin Dr. Marina Martini Geschäftsführer Cyril Bachmann Teuwsen Konzernanlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2020
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
1 Ermittelt aus der Summe der Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (soweit gefördert) und Veränderung des Sonderpostens aus Fördermitteln und der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Fördermitteln. 2 Davon kurzfristige Bankverbindlichkeiten 0 T€ (Vorjahr: 0 T€). 3 Anpassung der Vorjahreswerte auf Grund der Änderung der Darstellung der Cashpool-Forderungen und -Verbindlichkeiten. Konzerneigenkapitalspiegel für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen mbH, Bremen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen mbH, Bremen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 30. April 2021 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Michael Ey, Wirtschaftsprüfer Markus Küfner, Wirtschaftsprüfer Niederschrift über eine Gesellschafterversammlungder AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen mbHBetreff: Billigung Konzernabschluss Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung, Ankündigung und Durchführung wird von der Alleingesellschafterin der AMEOS Entwicklungsgesellschaft Bremen mbH, der AMEOS Holding AG, vertreten durch Herrn Dr. Axel Paeger und Frau Christina Karbach, eine Gesellschafterversammlung abgehalten und Folgendes beschlossen:
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Hiermit ist die Gesellschafterversammlung geschlossen.
Dr. Axel Paeger, CEO Christina Karbach, CFO Der Konzernabschluss zum 31.12.2020 wurde am 05.08.2021 gebilligt. |
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