Bilger Bau
GmbH
Gaggenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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1.141,852,00
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1.100.647,00
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I. Sachanlagen
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1.141.852,00
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1.100.647,00
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B. Umlaufvermögen
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10.207.821,10
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8.447.547,85
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I. Vorräte
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7.556.600,00
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5.885.400,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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2.481.301,46
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2.411.641,19
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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169.919,64
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150.506,66
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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4.500,00
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4.500,00
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4.500,00
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4.500,00
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Summe Aktiva
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11.354.173,10
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9.552.694,85
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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2.437.946,58
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2.437.107,77
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.564,59
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25.564,59
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II. Bilanzgewinn
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2.412.381,99
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2.411.543,18
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B. Rückstellungen
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1.199.227,00
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1.208.730,00
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C. Verbindlichkeiten
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7.716.999,52
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5.906.857,08
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Summe Passiva
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11.354.173,10
|
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9.552.694,85
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Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
A) Vorbemerkung
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind
Vermerke zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im
Anhang ausgewiesen.
B) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Bilger Bau GmbH, Gaggenau,
wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB
aufgestellt. Die Firma wird beim Amtsgericht Mannheim unter
HRB 520940 geführt. Die Gesellschaft weist zum 31.
Dezember 2023 die Größenmerkmale einer kleinen
GmbH im Sinne von § 267 Abs. 1-3 HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr nicht geändert.
C) Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer angesetzt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare und degressive
Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen drei und dreizehn
Jahren) angesetzt.
Von der Möglichkeit, geringwertige
Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 EStG
im Jahr des Zugangs voll abzuschreiben, wurde
uneingeschränkt Gebrauch gemacht.
Für Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6
Abs. 2a EStG wurde ein Sammelposten gebildet, welcher
ratierlich über 5 Jahre aufgelöst wird.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs-kosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Der Abschlag für Verwaltungs-
und Vertriebskosten wurde mit 5% beibehalten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum
Nennwert unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen
für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kredit-risiko wird daneben durch die Bildung
einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die
Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen.
Sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt.
Die Pensionsverpflichtungen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der
PUC-Methode auf der Basis eines Zinsfußes von 1,82%
und einem Gehalts- und Rententrend von 2% bzw. 1%
ermittelt. Es kommen die Sterbetafeln 2018 G von Klaus
Heubeck zur Anwendung. Für die Ermittlung der
Ausschüttungssperre wird ein Rechnungszins von 1,74%
zugrundegelegt. Der sich hieraus ergebende
ausschüttungsgesperrte Betrag beläuft sich auf
EUR 17.312,00.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden - soweit
vorhanden - laufzeitadäquat abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
D) Bilanzerläuterungen
In den Forderungen sind Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1.144.931,11
(Vj. EUR 1.138.764,11) enthalten.
Eigenkapital
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von EUR 2.411.543,18 enthalten.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen (Art. II EG HGB) Es besteht
eine Pensionsrückstellung in Höhe von EUR
975.913,00 (Vj. EUR 953.706,00) gegenüber einem
ehemaligen und dem aktiven Geschäftsführer.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen EUR 7.716.999,52 (EUR 5.906.857,08)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr bestehen zum Stichtag nicht.
Die Verbindlichkeiten aus Steuern belaufen sich auf
EUR 187.366,94 (Vj. EUR 112.256,15) und aus sozialer
Sicherheit auf EUR 45.300,17 (Vj. EUR 23.105,20).
E) Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl belief sich im
Geschäftsjahr 2023 auf 43 (Vj. 40).
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch Dipl. Bauingenieur Boris
Bilger, Gaggenau. Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung und der ehemaligen
Geschäftsführung wird gemäß § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
Gaggenau, den 30. Dezember 2024
Gaggenau, den 30. Dezember
2024
gez.
Boris Bilger
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 30. Dezember 2024
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