KOCH-Haustechnik GmbH
Ameloser Straße 47, 35232 Dautphetal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maike Kurtenacker seit 17.5.2023 | Prokura |
Rolf Kurtenacker seit 5.5.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
| 40.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KOCH-Haustechnik GmbHDautphetalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS AUF DEN 31 . DEZEMBER 2023Grundsätzliche Angaben Der Jahresabschluss der Firma Koch- Haustechnik GmbH, Dautphetal zum 31.12.2023 ist nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Die folgenden Erläuterungen umfassen Angaben, die neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen sind. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung entspricht den Erfordernissen des § 275 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB für die Erstellung einer verkürzten Bilanz wurde kein Gebrauch gemacht. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Die Vermögensgegenstände und die Schulden wurden entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 ff. HGB angesetzt. Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Bewertung der Gegenstände des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, soweit nicht im Einzelfall ein niedrigerer Wertansatz nach § 253 Abs. 4 Satz 1 und 2 HGB geboten war. Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten. Wertpapiere sind nicht vorhanden. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und übersteigen nicht die Höhe der Beträge, die nach vernünftigen kaufmännischen Beurteilungen notwendig sind. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den historischen Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibung angesetzt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023 betragen € 56.338,02 Rückstellungen Unter dem Posten "sonstige Rückstellungen" wurden im Einzelnen folgende Rückstellungen eingestellt: Abschlusskosten 2023 € 8.100,00 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern besteht folgende Verbindlichkeit € 140.000,00 Die Verbindlichkeit wurde mit 5% verzinst Sonstige Angaben (§285 HGB) Verbindlichkeiten mit Angabe zu Restlaufzeitvermerken (§ 285 Nr. 1 HGB) Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt € 189.729,03 Beschäftigte Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug: 4 Mitarbeiter. Davon sind einige Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt. Entgeltlich erworbener Firmenwert (§285 Nr. 13 HGB) Entgeltlich erworbener Firmenwert wird ab dem 01.06.2023 mit einer Nutzungsdauer nach §253 Abs. 3 Satz 4 von zehn Jahren abgeschrieben. Rechtliche Verhältnisse
Dautphetal, 02.07.2024 gez. Kurtenacker sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2024 festgestellt. |
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