Bakewell Backmittel Export Gesellschaft mbHLiquidiert
64297 Darmstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo E. Dr. Pleser seit 3.1.2012 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bakewell Backmittel Export Gesellschaft mbHDarmstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhanggem. § 326 HGBRechtliche Verhältnisse Die Gesellschaft wurde am 20.05.1988 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet (UR-Nr.: 55/1988 des Notars J. Günter Knopp) und ist seit dem 13.07.1988 im Handelsregister beim Amtsgericht Darmstadt unter der Nr. B 4164 eingetragen. Eine Änderung in den rechtlichen Verhältnissen der Gesellschaft ist im Berichtsjahr nicht eingetreten. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Sitz der Gesellschaft ist 64297 Darmstadt Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung sowie der Im- und Export von Backmittelprodukten aller Art, insbesondere auch Backhefe, sowie die Vergabe von Lizenzen und Know-how aus diesem Tätigkeitsbereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen des gleichen oder ähnlichen Gegentands beteiligen, diese erwerben und/oder deren Geschäftsführung übernehmen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.564,59; die Stammeinlagen sind voll geleistet. Gesellschafter ist: Herr Jan Gabriel Pleser mit einer Stammeinlage von EUR 25.564,59. Als Geschäftsführer weist das Handelsregister aktuell aus: Herr Dr. Ingo Pleser und Herr Jan Gabriel Pleser, einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Für den Berichtszeitraum wird folgender Gesellschafterbeschluss gefasst: Mit Beschluss wird der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2010 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Der Jahresfehlbetrag wird festgestellt. Wirtschaftliche Verhältnisse Im Geschäftsjahr 2010 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". 7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 9. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Im offiziellen Jahresabschluss werden Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen in Anspruch genommen. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis EUR 410,00 werden, sofern vorhanden, im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. Von dem Wahlrecht einen Sammelposten für Vermögensgegenstände zu bilden, deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 EUR und und 1.000,00 EUR liegt, ist kein Gebrauch gemacht worden. Diese Regelung kann gemäß IDW auch für die Handelsbilanz übernommen werden. 7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen oder Pauschalwertberichtigungen wurden nicht durchgeführt. 8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9. Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Eine Rückstellung für latente Steuern im Rahmen des § 249 I S. 1 HGB, die nach Ansicht des IDW wohl verlangt wird, wurde nicht vorgenommen, da gesetzgeberischer Wille in § 274a Nr. 5 HGB die Befreiung von einer solchen Rückstellungsbildung ist. Gemäß § 253 Abs. 2 S.1 HGB sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst worden. 10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Angaben zu den einzelnen Bilanzposten der Aktiv- und Passivseite sind dem Erläuterungsbericht zu entnehmen. Angaben zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind dem Erläuterungsbericht zu entnehmen. C. Lagebericht Auf den Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
13.04.2011 Dr. Ingo Pleser Jan Gabriel Pleser sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.04.2011 festgestellt. |
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