DBE
Liegenschaften GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
136.078,56 |
136.078,56 |
| I.
Finanzanlagen |
136.078,56 |
136.078,56 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.740,98 |
15.389,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
487,35 |
737,35 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.253,63 |
14.652,50 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
59.207,64 |
40.879,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
217.027,18 |
192.348,38 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
65.879,97 |
53.297,63 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
18.327,67 |
12.582,34 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
59.207,64 |
40.879,97 |
| B.
Rückstellungen |
17.000,00 |
14.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
200.027,18 |
177.848,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
200.027,18 |
177.848,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
217.027,18 |
192.348,38 |
Anhang
DBE Liegenschaften GmbH, München
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
I.
Allgemeine Angaben
Die DBE Liegenschaften GmbH hat ihren Sitz in
München. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht
München, unter HRB 159093 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 i. V. m.
§ 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB. und hat
größenabhängige Erleichterungen bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
weist einen Nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag aus. Soweit dieser Eigenkapitalfehlbetrag
nicht durch stille Reserven gedeckt ist, ist von den
Gläubigern der unter den Sonstigen Verbindlichkeiten
ausgewiesenen Darlehen ein qualifizierter
Rangrücktritt erklärt worden.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nennwert
am Bilanzstichtag bilanziert.
Die Sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen mit den
Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
Restlaufzeit
von bis zu
einem Jahr
|
Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
|
|
€
|
€
|
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände
|
487,35
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
(737,35)
|
(0,00)
|
- davon gegen
Gesellschafter
|
487,35
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
(487,35)
|
(0,00)
|
|
487,35
|
0,00
|
|
(737,35)
|
(0,00)
|
Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen die Aufwendungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2018 und
2019.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben ausschließlich
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
IV.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus der von der Gesellschaft erlassenen
Vergütungen für die Geschäftsbesorgung
resultiert eine Besserungsverpflichtung in
Höhe von € 27.500,00 (Vorjahr: €
17.500,00). Diese besteht ausschließlich
gegenüber Gesellschaftern.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütungen
lebt auf, wenn und soweit die Überschuldung der
Gesellschaft beseitigt und die Gesellschaft bei
ausreichender Liquidität zur Zahlung in der Lage ist.
V.
Sonstige Angaben
Belegschaft
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2019 keine Mitarbeiter.
Geschäftsführung
Geschäftsführer ist Herr Dr. Andreas de
Forestier, Bankkaufmann.
Herr Dr. Andreas de Forestier hat
Alleinvertretungsbefugnis und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach meiner Kenntnis und Einschätzung ergibt
sich durch die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)
keine Auswirkung auf die Gesellschaft. Ich sehe
darüber hinaus kein greifbares Risiko, dass die
Ausbreitung des Coronavirus den Fortbestand der
Gesellschaft gefährdet.
sonstige Berichtsbestandteile
München, 20. August 2020
gez. Dr. Andreas de Forestier
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.10.2020 festgestellt.
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