RaynIT Evolution GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl-Heinz Feigl seit 21.12.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Consult-Massiv-Haus GmbHEschbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2014Allgemeine AngabenGrundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes, des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Wertansätze in der Bilanz der Consult-Massiv-Haus GmbH zum 31.12.2013 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet: ANLAGEVERMÖGEN: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt und im Anlagespiegel dargestellt. UMLAUFVERMÖGEN: Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens sowie den angemessenen Teilen der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. RÜCKSTELLUNGEN: Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. VERBINDLICHKEITEN: Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 2.792,49 ausgewiesen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten von € 15.049,06 sind € 6.164,92 mit einer Lauzeit bis 1 Jahr und € 0,00 mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Personalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 2 Personen beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Karl-Heinz Feigl Der Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung wurde umgesetzt und der Jahresüberschuss in den Bilanzgewinn eingestellt. Eine Geschäftsführervergütung ist in den Betriebsausgaben enthalten. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wird von dem Geschäftsführer gezeichnet.
Eschborn, den 31. Juli 2015 gez. Karl-Heinz Feigl, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.9.2015. |
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