Stammdaten

Register
Amtsgericht Passau HRB 280
Eingetragen
13.1.1992
Branche
Reparatur und Instandhaltung von TelekommunikationsgerätenReparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Gegenstand
Installation, Wartung und Reparatur von Kommunikations- und Alarmanlagen, wie Telefon- Funk- und Funksprechanlagen, Lautsprecheranlagen, Alarmanlagen, Rauch- und Feuermeldeanlagen, Überwachungsanlagen sowie elektronischen Steuerungen.

Historie

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Management

NameRolle
Christa Maria Fenzl
seit 13.3.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Christa Maria Fenzl
Hinterschmiding
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fenzl GmbH

Hinterschmiding

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 4,05 100.504,05
I. Sachanlagen 4,05 4,05
II. Finanzanlagen 0,00 100.500,00
B. Umlaufvermögen 287.365,04 195.731,12
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 91.642,34 97.501,11
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 195.722,70 98.230,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 367,00 367,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 287.736,09 296.602,17

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 100.164,63 141.997,55
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 116.432,96 152.075,00
III. Jahresfehlbetrag 41.832,92 35.642,04
B. Rückstellungen 183.956,54 147.978,88
C. Verbindlichkeiten 3.614,92 6.625,74
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.614,92 6.625,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 287.736,09 296.602,17

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Fenzl GmbH zum 31. Dezember 2014 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMOG) aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und mit ihrem Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden versicherungsmathematisch nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Dabei wurde von einer jährlichen Anpassung von 1,5% bei den Gehältern und von 1,5% bei den Renten ausgegangen. Es wurde keine Fluktuationswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Der bei der Bewertung zugrunde liegende Rechnungszinssatz beläuft sich am Bilanzstichtag 31.12.2013 auf 4,53%. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit der Verpflichtung von pauschal 15 Jahren.

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung beträgt zum 31. Dezember 2014 452.340,00 Euro.

Biometrische Rechnungsgrundlagen sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Auf Grund der geänderten Bewertung der Pensionsverpflichtung zum 01.01.2010 durch die Anwendung der BilMoG-Vorschriften hat sich in 2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 91.757 Euro ergeben. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag wird jährlich ein Fünfzehntel den Pensionsrückstellungen in Höhe von 6.117 Euro zugeführt. Die Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von 61.172 Euro wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums den Pensionsrückstellungen zugeführt.

Die Verpflichtungen aus der Pensionszusage sind teilweise durch eine Rückdeckungsversicherung bei der Württembergischen Lebensversicherung AG besichert. Diese Rückdeckungsversicherung dient ausschließlich der Erfüllung der Pensionszusage und ist dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung beträgt zum 31.12.2014 210.961,46 Euro und wurde nach den BilMoG-Bestimmungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr 2014 mit der zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Entsprechend wurden auch die zugehörigen Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen saldiert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei der Bildung der Rückstellungen wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführer der Firma Fenzl GmbH war im Geschäftsjahr Herr Ferdinand Fenzl.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Hiterschmiding, 18. Dezember 2015

Ferdinand Fenzl

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2015 festgestellt.

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