Visure Solutions GmbHLiquidiert

Maybachstraße 50, 70469 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 741880
Eingetragen
28.4.2010
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Handel und Vertrieb von Software aus dem Anfordungsmanagement-Bereich sowie alle zugehörigen Dienstleistungen in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann insbesondere Schulungen und andere anwendungsunterstützende Maßnahmen im Bereich der angebotenen Software anbieten und durchführen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Firma Visure Solutions S.L.ESP
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Firma Visure Solutions S.L.
Spain
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Visure Solutions GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 6.804,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.760,27
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.044,51
B. Rechnungsabgrenzungsposten 238,91
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 124.130,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 131.173,74

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 149.130,05
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 124.130,05
B. Rückstellungen 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 128.173,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 131.173,74

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB und richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des GmbHG.

Von den eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB und des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.

Die Gesellschaft beabsichtigt, von den als kleine Gesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gemäß § 326 HGB Gebrauch zu machen.

Bei der Rückstellungsbewertung werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen. Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gemäß § 253 Absatz 2 HGB mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Gesellschaft wurde im Januar 2010 gegründet. Das erste Wirtschaftsjahr ist ein Rumpfwirtschaftsjahr, es beginnt mit der Gründung der Gesellschaft am 14.01.2010 und endet am 31.12.2010. Die Vorjahresangaben beziehen sich auf die Eröffnungsbilanz.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich soweit möglich an den steuerrechtlichen Bestimmungen.

Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.

Verbindlichkeiten sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zur Bilanz

1. Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

2. Sonstige Verbindlichkeiten

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 109.682,17 (i. Vj.: EUR 0,00) enthalten. Die Verbindlichkeiten werden verzinst.

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

3. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.

D. Sonstige Angaben

1. Mitglieder der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2010 waren:

 

Herr Baldomero Rincón

 

Herr Jürgen Gladigau

2. Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB.

3. Gewinnverwendung

Der Abschluss wird ohne Gewinnverwendungsvorschlag erstellt.

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