Sparkasse Tauberfranken

Tauberbischofsheim

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRA 560337
Eingetragen
2.3.2004
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
(1) Die Sparkasse ist ein Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, vorrangig in Ihrem Geschäftsbetrieb die Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen und den Wettbewerb im Kreditgewerbe zu stärken. Sie erbringt ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Markterfordernisse und fördert den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise sowie die Wirtschaftserziehung der Jugend. (2) Die Sparkasse betreibt alle banküblichen Geschäfte, soweit das Sparkassengesetz, die Sparkassengeschäftsverordnung oder diese Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der Sparverkehr wird durch besondere "Bedingungen für den Sparverkehr" geregelt; sie gelten auch für bereits bestehende Spareinlagen. (3) Die Sparkasse unterhält die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer Geschäfte erforderlichen Zweigstellen und sonstigen Einrichtungen. (4) Die Sparkasse kann im Rahmen des § 10 des Gesetzes über das Kreditwesen Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter nach Maßgabe des § 31 SpG sowie Genussrechtskapital und nachrangige Darlehen aufnehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Vogel
seit 28.1.2014
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Tauberfranken

Tauberbischofsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Vorbemerkung


Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Hinblick auf Punkt 4.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft unter Beachtung der Anforderungen des Prüfungsstandards 350 des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise durchbrochen. Die Darstellung erfolgt jetzt auf Basis Kreditvolumen inkl. Zusagen (bisher auf Basis Inanspruchnahme).

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Tauberfranken


Die Sparkasse Tauberfranken ist gemäß § 1 Sparkassengesetz (SpG) für Baden-Württemberg eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Tauberbischofsheim. Sie ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer A 560337 im Handelsregister eingetragen.


Träger der Sparkasse sind der Landkreis Main-Tauber sowie die Städte und Gemeinden Assamstadt, Boxberg, Freudenberg, Großrinderfeld, Grünsfeld, Hardheim, Höpfingen, Königheim, Külsheim, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim, Werbach, Wertheim und Wittighausen. Unser Geschäftsgebiet umfasst den Main-Tauber-Kreis, ohne die Gemeinde Ahorn, sowie die Gemeinden Hardheim und Höpfingen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis.


Organe der Sparkasse sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und der Kreditausschuss.


Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Baden-Württemberg (SVBW) und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").


Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz Baden-Württemberg, die Sparkassengeschäftsordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.


Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 2,5 % auf 483 Beschäftigte erhöht, von denen 239 vollzeitbeschäftigt, 204 teilzeitbeschäftigt sowie 40 in Ausbildung sind. Die Erhöhung begründet sich durch eine größere Anzahl von Auszubildenden und durch die Besetzung von offenen Stellen.


Die Gesamtzahl unserer Filialen hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Volkswirtschaftliches Umfeld


Die Weltwirtschaft hatte in den letzten Jahren mit der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und schließlich der Inflation und den damit einhergehenden steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Hinzu kamen zunehmende geopolitische Spannungen, die Unsicherheit schürten. Zugleich dämpften die Zinserhöhungen zahlreicher Notenbanken die Wirtschaftsaktivität. Das alles belastete das globale Wachstum merklich.


Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) ist die globale Wirtschaftsleistung 2023 um voraussichtlich 3,1 % gewachsen. Im Euro-Raum dürfte sie lediglich um 0,5 % gestiegen sein. Die deutsche Volkswirtschaft verzeichnete 2023 voraussichtlich ein um 0,3 % schrumpfendes Bruttoinlandsprodukt. Ursächlich hierfür waren die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland.


In Baden-Württemberg ist aufgrund der engen globalen Verflechtung der Wirtschaft das Bruttoinlandsprodukt sogar um voraussichtlich 0,6 % zurückgegangen. Das außenwirtschaftliche Umfeld zeigte sich eingetrübt, die Inflation belastete weiter die Kaufkraft der privaten Haushalte und die Ertragserwartungen der Unternehmen. Die wirtschaftliche Entwicklung ist maßgeblich auf zurückgehende Aufträge und die rückläufige Produktion im verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen.


Der deutsche Arbeitsmarkt war trotz schwacher Konjunktur robust. Die Arbeitslosenquote stieg nach der Bundesagentur für Arbeit lediglich leicht von durchschnittlich 5,4 % in 2022 auf 5,7 % in 2023 und in Baden-Württemberg von 3,6 % auf 4,0 %. Gleichzeitig haben Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Jahreswerten etwas zugenommen. Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern hat spürbar nachgelassen, ist aber weiterhin vergleichsweise hoch. Die konjunkturell bedingte Kurzarbeit lag im Jahresverlauf auf einem im langjährigen Vergleich moderaten Niveau.


Die Verbraucherpreise in Deutschland sind 2023 gemessen am Verbraucherpreisindex um 5,9 % im Durchschnitt gegenüber 2022 gestiegen. Zwar lagen sie damit unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022 seit Einführung des Euros von 6,9 %, jedoch verharren die Preissteigerungsraten über dem 2 %-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB). Auch 2023 hat die EZB daher den Kampf gegen die anhaltend hohen Inflationsraten weitergeführt. Insgesamt hat die EZB im Berichtsjahr 2023 ihren Hauptrefinanzierungssatz um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,50 % erhöht. Den Einlagensatz hat sie ebenfalls um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,0 % erhöht.


Die Renditen für zehnjährige Bundesanleihen sind insbesondere im vierten Quartal 2023 per saldo gesunken. Zum Schluss des Jahres 2022 lagen sie bei 2,51 %. Ende 2023 wurde für diese Benchmark eine Rendite von 2,02 % verzeichnet.


Auf den Immobilienmärkten wurde 2023 eine deutliche Preiskorrektur vollzogen. Die Zinswende übte einen Abwärtsdruck auf die Bewertung von Immobilien aus. Sowohl die Preise für Wohnimmobilien als auch die Preise für Bürogebäude waren 2023 rückläufig. Die Wohnungs- und Büromieten tendierten hingegen aufwärts. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau und das trotz Wohnungsknappheit. 2023 wurden bundesweit 26,6 % weniger Baugenehmigungen für Wohnungen als 2022 erteilt; in Baden-Württemberg war ein Rückgang von 32,1 % zu verzeichnen. Bauunternehmen und Bauträger kämpfen mit massiv gestiegenen Baukosten und höheren Zinsen.


Gemäß Wirtschaftslagebericht der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken sind die Geschäftserwartungen auch im 4. Quartal 2023 trotz einer leichten Erholung von deutlicher Skepsis geprägt - so das Ergebnis der aktuellen Konjunkturumfrage. In allen Branchen bis auf den Großhandel hat sich das Stimmungsbild verschlechtert. Am günstigsten schätzt der Dienstleistungssektor seine Geschäftslage ein. Der Einzelhandel sieht die Konsumneigung auf einem Tiefpunkt. Das Baugewerbe beurteilt seine wirtschaftliche Situation sogar so ungünstig wie zuletzt am Jahresbeginn 2006.

Konkurrenzsituation


Die Anzahl der Konkurrenzinstitute, die ihren Hauptsitz oder Geschäftsstellen in unserem Geschäftsgebiet unterhalten, beläuft sich auf acht Institute.

Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen 2023


Das makrofinanzielle Umfeld ist von der Zinswende und einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Dabei hat sich das seit 2022 gestiegene Zinsniveau, welches sich in 2023 invers entwickelte, sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt.


Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.


Die Sparkassen in Baden-Württemberg verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (1,8 %). Dieses Plus wurde von den Unternehmenskunden getragen (3,5 %), während das Privatkundengeschäft konstant blieb. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten im Vergleich zum Vorjahr zurück (- 46,6 %).


Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen laut der Deutschen Bundesbank die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: + 4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen, gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+ 25,9 %).


Die Entwicklung bei den baden-württembergischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen um 1,5 % leicht zu, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen von Sicht- und Spareinlagen (- 16,2 %) zu Gunsten einer Vervierfachung von Termingeldern und Eigenemissionen.


Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der baden-württembergischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 25 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert.


Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.


Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die baden-württembergischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss". Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen ergibt sich ein steigendes Kreditrisiko, das sich in einer verstärkten Risikovorsorge für Kredite bei baden-württembergischen Sparkassen widerspiegelt.


Die Stabilität der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt ist durch das Verbundrating erneut bestätigt worden. Die Ratingagenturen Fitch (A+), DBRS (A high) und Moodys (Aa2) haben an ihren Einstufungen festgehalten.


Aufsichtsrechtliche Änderungen ergaben sich durch die Aktualisierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Juni 2023. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen an die Kreditvergabe und Überwachung sowie Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts und der Nachhaltigkeitsrisiken angepasst bzw. ergänzt. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für neue Anforderungen galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024. Dies bezog sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.


Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

2.2. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren


Als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren dienen in Übereinstimmung mit der sparkasseninternen Steuerung und Berichterstattung folgende definierten Größen:

absolutes Betriebsergebnis vor Bewertung 1

durchschnittliches Wachstum Forderungen an Kunden 2

1 absolutes Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation (BV) bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen
2 durchschnittliches Wachstum Forderungen an Kunden = Wachstum in Prozent nach Durchschnittsbeständen gem. Abgrenzung BV aus Bilanzposition Aktiva 4 und Aktiva 9 (ohne notleidende Forderungen, ohne Berücksichtigung von Vorsorgereserven nach § 340f Handelsgesetzbuch (HGB))

2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Bestand zum Jahresende Anteil in % des Geschäftsvolumens
2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio EUR Mio EUR Mio EUR % %
Bilanzsumme 3.393,6 3.299,1 94,5 2,9 -
DBS 1 3.292,1 3.360,0 -68,0 -2,0 -
Geschäftsvolumen 2 3.513,5 3.429,2 84,3 2,5 -
Barreserve 36,6 37,8 -1,1 -3,0 1,0
Forderungen an Kreditinstitute 660,8 581,5 79,2 13,6 18,8
Kundenkreditvolumen 3 2.258,9 2.247,0 11,9 0,5 64,3
Wertpapieranlagen 4 497,9 509,6 -11,7 -2,3 14,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 352,5 361,4 -8,9 -2,5 10,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2.551,2 2.480,0 71,2 2,9 72,6
Eigenkapital 124,0 123,5 0,5 0,4 3,5
Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren
durchschnittliches Wachstum Forderungen an Kunden 5 2.142,6 2.084,5 58,0 2,8 -

1 Durchschnittsbilanzsumme gem. Abgrenzung BV
2 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten, weitergegebene Wechsel (einschließlich eigener Ziehungen), vor Verfall zum Einzug versandt Wechsel, Avalkredite
3 Bilanzpositionen Aktiva 4, 9 und Passiva 1 unterm Strich
4 Bilanzpositionen Aktiva 5 und 6
5 Wachstum in Prozent nach Durchschnittsbeständen gem. Abgrenzung BV aus Bilanzposition Aktiva 4 und Aktiva 9 (ohne notleidende Forderungen, ohne Berücksichtigung von Vorsorgereserven nach § 340f HGB). Veränderung im Vorjahr: 4,9 %

2.3.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen


Grund für den Anstieg des Geschäftsvolumens bzw. der Bilanzsumme ist insbesondere der Anstieg bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und den Forderungen an Kreditinstitute.

2.3.2. Aktivgeschäft

2.3.2.1. Forderungen an Kreditinstitute


Der erhebliche Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf die Nutzung der Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank und die Erhöhung bei den Festgeldanlagen zurückzuführen, die die Fälligkeiten bei den Schuldscheinen weit überkompensieren.

2.3.2.2. Kundenkreditvolumen


Bei den Forderungen an Kunden ergab sich ein geringfügiges Wachstum überwiegend im mittel- und langfristigen Bereich.


Bei den privaten Kreditkunden ergab sich ein leichter Zuwachs.


Unsere Privatkunden nutzten die im langfristigen Vergleich nach wie vor günstigen Konditionen und bevorzugten überwiegend langfristige Kreditlaufzeiten für Baufinanzierungen.


Die offenen Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf 82,4 Mio EUR und lagen damit unter dem Wert des Vorjahres (146,8 Mio EUR). Wir haben im Geschäftsjahr 2023 neue Darlehen in Höhe von insgesamt 285,6 Mio EUR zugesagt (Vorjahr: 426,9 Mio EUR). Die Neuzusagen der Darlehen zur Finanzierung des Wohnungsbaus verringerten sich zum Vorjahr um 36,5 % auf 124,6 Mio EUR.


Unser bedeutsamster Leistungsindikator "durchschnittliches Wachstum der Forderungen an Kunden", für den wir im Vorjahreslagebericht ein leichtes Wachstum prognostiziert hatten, lag mit einem Wachstum von 2,8 % sehr deutlich unter der Prognose.

2.3.2.3. Wertpapieranlagen


Insgesamt hat sich der Bestand leicht verringert. Bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren ergaben sich Fälligkeiten in Höhe von 26,0 Mio EUR, Käufe in Höhe von 12,4 Mio EUR und Verkäufe in Höhe von 9,4 Mio EUR. Bei den Beständen von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren erfolgten Käufe in Immobilienfonds in Höhe von 2,8 Mio EUR.

2.3.3. Passivgeschäft

2.3.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zeigten einen leichten Rückgang, welcher im Wesentlichen auf die zweckgebundenen Weiterleitungsmittel zurückzuführen ist.

2.3.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


Der absolute Wert der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ist im Vergleich zum Vorjahr erheblich gestiegen. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Zinsen entwickelten sich die täglich fälligen Gelder (Sichteinlagen, Geldmarkt- und Tauberfranken-Online-Konten) sowie Spareinlagen deutlich rückläufig, während die Spareinlagen sehr deutlich zurück gingen. Diese Entwicklung wurde ausgehend von einem niedrigen Anfangsbestand, durch sehr deutliche Zugänge bei den Termingeldanlagen und den Sparkassenbriefen überkompensiert.

2.3.4. Dienstleistungsgeschäft


Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Vermittlung von Wertpapieren


Die Wertpapierumsätze unserer Kunden erhöhten sich deutlich um 7,4 % (Vorjahr: -13,6 %). Dabei verringerten sich die Bruttoerträge aus dem Wertpapierdienstleistungsgeschäft leicht um 1,8 % (Vorjahr: -4,6 %).

Immobilienvermittlung


Im Immobiliengeschäft erhöhte sich die Anzahl der vermittelten Objekte mit 9,5 % (Vorjahr: -12,5 %) deutlich, während der Umsatz einen deutlichen Rückgang von 7,8 % (Vorjahr: -8,3 %) verzeichnete. Der Durchschnittswert der vermittelten Immobilien lag sehr deutlich unter dem Vorjahreswert.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen


Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich das Gesamtvolumen der Bausparsummen im Neugeschäft erheblich. Die Anzahl der Abschlüsse von Bausparverträgen ist im Vergleich zum Vorjahr erheblich gesunken.


Bei den Sach- und Lebensversicherungsverträgen ergab sich im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Rückgang bei der Anzahl der vermittelten Neuverträge, während sich die Gesamtbeitragssumme deutlich verringert hat.

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.4.1. Vermögenslage


Der Anteil der Barreserve am Geschäftsvolumen hat sich geringfügig von 1,1 % auf 1,0 % verringert. Der Zuwachs des Anteils bei den Forderungen an Kreditinstitute auf 18,8 % (im Vorjahr: 17,0 %), ist insbesondere auf Festgeldanlagen und das Übernachtguthaben bei der Bundesbank zurückzuführen. Demgegenüber hat sich der Anteil der Forderungen an Kunden entsprechend auf einen Wert von 60,7 % (im Vorjahr: 61,5 %) verringert. Durch Fälligkeiten und Verkäufe, die nur zum Teil wieder investiert wurden, ist der Anteil der Wertpapieranlagen auf 14,2 % (im Vorjahr: 14,9%) gesunken. Der absolute Rückgang bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Vergleich zum absoluten Zuwachs bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden veränderte den strukturellen Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten am Geschäftsvolumen auf 10,0 % (im Vorjahr: 10,5 %) und der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auf 72,6 % (im Vorjahr: 72,3 %). Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich ansonsten keine weiteren bedeutsamen Veränderungen bei den Strukturanteilen.


Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.


Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inkl. des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 124,0 Mio EUR (Vorjahr: 123,5 Mio EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenmittelbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 37,1 Mio EUR auf 266,9 Mio EUR erhöht.


Die Eigenmittelanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionswerte) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 17,0 % (im Vorjahr: 16,0 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer. Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer für Deutschland von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Beide Kapitalpufferanforderungen sind seit dem 1. Februar 2023 zu erfüllen. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 2.049,0 Mio EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 349,2 Mio EUR.


Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 17,0 % (im Vorjahr: 16,0 %) der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.


Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 10,28 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.


In 2023 verfügte die Sparkasse über eine solide Kapitalbasis.


Auf Grundlage unserer normativen Risikotragfähigkeit bis zum Jahr 2027 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung zu erwarten.

2.4.2. Finanzlage


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 165,5 % bis 218,0 % oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 192,2 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net-Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 125,4 % bis 130,4 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank, der Landesbank Hessen-Thüringen und der Landesbank Baden-Württemberg.


Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Nach unserer Finanzplanung ist die Zahlungsbereitschaft auch für die absehbare Zukunft gesichert. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut.

2.4.3. Ertragslage


Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.


Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio EUR Mio EUR Mio EUR %
Zinsüberschuss 1 60,0 42,1 17,9 42,5
Provisionsüberschuss 2 22,8 21,4 1,4 6,5
Sonstige betriebliche Erträge 3 3,9 4,5 -0,6 -13,3
Personalaufwand 29,7 29,5 0,2 0,7
Anderer Verwaltungsaufwand 16,1 14,9 1,2 8,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4 3,6 3,8 -0,2 -5,3
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 37,3 19,7 17,6 89,3
Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge 5 9,0 1,8 7,2 400,0
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 37,1 17,1 20,0 117,0
Ergebnis vor Steuern 9,2 4,4 4,8 109,1
Steuern 8,7 4,0 4,7 117,5
Jahresüberschuss 0,5 0,4 0,1 25,0
Bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator
Absolutes Betriebsergebnis vor Bewertung 6 36,6 20,6 16,0 77,6

1 Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
2 Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
3 Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
4 Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
5 Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16
6 Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung BV bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen


Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation (BV) eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.


Auf dieser Basis lag das relative Betriebsergebnis vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023 über dem Wert von 2022 und auch über dem Durchschnitt im Verbandsvergleich mit baden-württembergischen Sparkassen vergleichbarer Größenordnung. Unser bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator absolutes Betriebsergebnis vor Bewertung ist sehr deutlich angestiegen, was im Wesentlichen das Ergebnis von einem sehr deutlich gestiegenen Zinsüberschuss, einem deutlich erhöhten Provisionsüberschuss aber auch einem deutlich gestiegenen ordentlichen Aufwand ist, der die vorgenannten Effekte nur teilweise kompensierte. Das absolute Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich in etwa erwartungsgemäß, wie im Vorjahreslagebericht prognostiziert, entwickelt.


Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich auf die in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Zahlen:


Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus sehr deutlich erhöht. Die Zinserträge stiegen stärker als die Aufwendungen. Der Zinsüberschuss bleibt weiterhin unsere wichtigste Ertragsquelle.


Der Provisionsüberschuss hat sich gegenüber dem Vorjahresniveau deutlich erhöht. Dies ist insbesondere auf die Erhöhung der Provisionseinnahmen aus dem Giroverkehr zurückzuführen. Zudem erhöhten sich die Einnahmen aus Kartengeschäft, Wertpapierverwahrung und -verwaltung und Investmentanteilen (Vertriebserfolgsvergütungen aus dem Kundengeschäft) während die Einnahmen aus Vermittlung von Krediten, Immobiliengeschäft, Darlehensgeschäft und Vermittlungsgeschäft von Bausparverträgen rückläufig waren. Bei den Provisionsaufwendungen reduzierten sich die Ausgaben für den Auslandzahlungsverkehr und aus der Vermittlungstätigkeit Dritter im Aktiv- oder Passivgeschäft, während sich die Aufwendungen aus der Konsortialsführungsprovisionen erhöhten.


Der erhebliche Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge resultierte im Wesentlichen aus den niedrigeren Steuererstattungszinsen, den gesunkenen Veräußerungsgewinnen bei den Grundstücken und Gebäuden des Anlagevermögens und den geringeren Vertriebserfolgsvergütungen für Eigenanlagen, die die gestiegenen Grundstückserträge, Währungsumrechnungserträge und Auflösungen der Rückstellungen für Pensionsempfänger überkompensierten.


Bei den Personalaufwendungen wurden die tariflichen Erhöhungen durch die verringerten Zuführungen zu den Rückstellungen für laufende Pensionen und für Pensionsanwartschaften nicht kompensiert. Durch die Reduzierung der Sozialen Abgaben und der Aufwendungen für Altersversorgung ergab sich insgesamt eine geringfügige Erhöhung.


Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich deutlich. Hier wirkten sich insbesondere die gestiegenen Bürokosten und Aufwendungen für die Nutzung eigener und fremder Grundstücke aus. Die Verringerung der Kommunikations- und Transportkosten senkte den Kostenanstieg.


Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich trotz des gravierenden Anstiegs bei den planmäßigen Abschreibungen deutlich verringert. Dies rührt im Wesentlichen aus dem Rückgang bei den Zinsaufwendungen für Steuernachzahlungen.


Das Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge ist positiv. Zum einen verbesserte sich das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft sehr deutlich, während sich das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft rückläufig entwickelt hat. Die Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F. wurde in 2023 komplett aufgelöst.


Die Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken konnten sehr deutlich aufgestockt werden.


Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 4,7 Mio. EUR auf 8,7 Mio. EUR gravierend gestiegener Steueraufwand auszuweisen.


Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der Auswirkungen des Zinsanstiegs sind wir mit der Entwicklung der Ertragslage sehr zufrieden. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als angemessen beurteilt.


Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,013 %.

2.4.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage


Vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir die Geschäftsentwicklung als erfreulich. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir an das erfreuliche Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres anknüpfen, weil sich der Zinsüberschuss aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus deutlich verbesserte. Annähernd erwartungsgemäß hat sich das absolute Betriebsergebnis vor Bewertung als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator entwickelt. Insbesondere der sehr deutlich gestiegene Zinsüberschuss sowie der deutlich gestiegene Provisionsüberschuss bei einem deutlich gestiegenen ordentlichen Aufwand führten zu diesem Ergebnis. Unser durchschnittliches Wachstum bei den Forderungen an Kunden als weiterer bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator, lag sehr deutlich unter unseren Wachstumserwartungen.

3. Nachtragsbericht


Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem


Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.


In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.


Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenausfallrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Währungsrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko


Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 421,5 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 250,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.


Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte.


Das auf der Grundlage des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials eingerichtete Limitsystem in der ökonomischen Perspektive stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 47,5 29,5 62,0
Kundengeschäft 27,8
Eigengeschäft 1,7
Marktpreisrisiko 160,0 108,3 67,7
Zinsänderungsrisiko 71,2
Spreadrisiko 12,0
Aktienrisiko 3,1
Immobilienrisiko 20,0
Währungsrisiko 2,1
Beteiligungsrisiko 12,5 7,5 60,0
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 15,0 10,4 69,3
Operationelles Risiko 15,0 10,3 68,6
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 250,0 166,0 66,4


Die zuständigen Bereiche bzw. Funktionsbereiche steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.


In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung) und die Eigenmittelempfehlung sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.


Für den betrachteten Zeitraum können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.


Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).


Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe 2019 bis 2023 beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps.


Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Neben dem Stresstest "schwerer konjunktureller Abschwung" sind bei den Stresstests "Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg" sowie "Stagflation" deutliche Zunahmen der Risiken festzustellen.


Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.


Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.


Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Unternehmenssteuerung Gruppe Risiko-Controlling wahrgenommen.


Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.


Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.


Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenrisiko


Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.


Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.


Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.


Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.


Die Messung des Adressenrisikos erfolgt in der ökonomischen Perspektive über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs-, Neubewertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die Risikokennzahlen wie z. B. der Value-at-Risk abgeleitet werden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft erfolgt jeweils isoliert.

4.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft


Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).


Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung der Adressenausfallrisiken für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Risikokonzentrationen mittels Kredithandelstransaktionen

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting


Zum 31. Dezember 2023* wurden 54,6 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 42,1 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen sowie 3,3 % an öffentliche Haushalte.


Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider.


Schwerpunkte bilden mit 20,8 % die Ausleihungen an die Branchen verarbeitendes Gewerbe sowie an das Grundstücks- u. Wohnungswesen mit 20,3 %. Darüber hinaus entfallen 8,0 % auf Energie- und Wasserversorgung sowie 6,0 % auf das Baugewerbe. Die übrigen ca. 45,0 % teilen sich auf die übrigen Branchen auf. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 52,6 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 1,0 Mio EUR. 19,3 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von 1,0 Mio EUR bis 5,0 Mio EUR und 28,1 % entfallen auf Engagements größer 5,0 Mio EUR.

* Zum 31. Dezember 2022 wurden 55,0 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 42,0 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen sowie 3,0 % an öffentliche Haushalte.


Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Volumen in %
1 bis 9 91,9
10 bis 15 5,7
16 bis 18 2,1


Das ungeratete Volumen in % beträgt 0,3.


Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.


Wir sehen Adressenausfallrisikokonzentrationen im Kundengeschäft bei 22 Kreditnehmereinheiten. Diese Risikokonzentrationen werden von uns bewusst eingegangen und gesteuert.


Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert.


Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse 11 Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 35,4 Mio EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht.


Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.


Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.


Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand
per 01.01.2023
Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand
per 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Einzelwertberichtigungen 13.986 4.412 3.225 452 14.721
Rückstellungen 1.643 3.252 980 140 3.775
Pauschalwertberichtigungen 4.779 2.005 0 0 6.784
Pauschale Rückstellungen 1.555 462 0 0 2.017
Gesamt 21.963 10.131 4.205 592 27.297

4.2.1.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft


Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.


Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.


Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenausfallrisikos für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"


Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Buchwertvolumen von 1.142,9 Mio EUR (ohne Stückzinsen). Wesentliche Positionen sind dabei die Bundesbank Einlagefazilität (461,0 Mio EUR), verzinslichen Wertpapiere bzw. Geldanlagen (295,1 Mio EUR), Spezialfonds (261,7 Mio EUR) und Immobilienfonds (125,1 Mio EUR). In den verzinslichen Wertpapieren bzw. Geldanlagen sind gedeckte Wertpapiere, Kreditbaskets und Termingeldanlagen enthalten.


Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere bzw. Geldanlagen verfügen über ein Emissionsrating bis zur DSGV-Ratingklasse 1 (ohne Kreditbaskets). Alle Wertpapiere bzw. Geldanlagen sind im Bereich des Investmentgrades (mit Ausnahme der Kreditbaskets DSGV-Ratingklasse 6 bis 8). Keine Ratings liegen bei Anteilen an Investmentfonds vor, die innerhalb eines Spezialfonds angelegt sind.


Konzentrationen bestehen hinsichtlich der ungedeckten Forderungen an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) sowie DekaBank Deutsche Girozentrale einschließlich Fondsdurchschau und bei zwei Immobilienfonds. Bei S-Kreditpartner besteht die Konzentration nur aus den ungedeckten Forderungen heraus. Bei dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen besteht die Konzentrationen nur aus der Fondsdurchschau heraus.

4.2.2. Marktpreisrisiko


Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.


Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss "Bilanzstrukturmanagement" hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko


Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie die Bildung oder Erhöhung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Im Sinne dieser Definition werden alle zinstragenden Positionen des Anlagebuchs betrachtet. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der S-Rating und Risikosysteme GmbH entwickelten IT-Anwendung "MPR". Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde der Delta-Gamma-Ansatz ausgewählt.

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die gehebelte Struktur des gleitenden 10-Jahresdurch-schnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Aufbereitung der Cashflows für die Berechnung von wertorientierten Kennzahlen zu Risiko und Ertrag sowie des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG und BaFin-Rundschreiben 6/2019 vom 6. August 2019.

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip


Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung können zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsbuchswaps eingesetzt werden (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).


Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -49.068 +57.518
in % der Eigenmittel -14,05 16,47


Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in folgendem Bereich:


Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse.


Diese Konzentrationen begrenzen wir durch eine monatliche bzw. vierteljährliche Überwachung und Steuerung.


Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses deutlich und damit das Risiko zu Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen.

4.2.2.2. Spreadrisiko


Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendungen SimCorp Dimension ("SCD") und "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR". Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde der Delta-Gamma-Ansatz ausgewählt

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

4.2.2.3. Aktienrisiko


Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.


In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD")

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR". Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip


Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds gehalten. Die Spezialfonds mit Aktienanteil werden u. a. durch festgelegte Vermögensuntergrenzen gesteuert, die sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableiten. Das Risikokapital wird vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit festgelegt und überwacht.

4.2.2.4. Immobilienrisiko


Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds).


In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung "Portal msgGillardon"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"


Immobilien im Eigenbestand und Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

4.2.2.5. Währungsrisiko


Das Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung "Portal msgGillardon"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR". Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip


Das Währungsrisiko im Kundengeschäft wird über eine Währungsgesamtposition je Währung als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen.


Das Währungsrisiko ist hinsichtlich seiner GuV-Wirkung sowie in der ökonomischen Betrachtung von untergeordneter Bedeutung. Bemerkenswerte Konzentrationen sind nicht erkennbar.

4.2.3. Beteiligungsrisiken


Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.


Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens


Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert in Mio. EUR
Strategische Beteiligungen 28,1
Funktionsbeteiligungen 1,2
Kapitalbeteiligungen 0,7


Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in folgendem Bereich: Konzentration aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen.


Um diese Konzentration zu begrenzen, ist ein Schwellenwert definiert.

4.2.4. Liquiditätsrisiko


Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.


Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.


Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.


Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.


Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR)

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassen-Finanzgruppe

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der S-Rating und Risikosysteme GmbH entwickelten IT-Anwendung "RKR". Der Risikowert beschreibt die Veränderung des Liquiditätsbarwerts bei veränderten Refinanzierungskosten, die aus veränderten Marktliquiditätsspreads resultieren. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse abgebildet.

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung


Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.


Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 über 60 Monate.


Konzentrationen beim Liquiditätsrisiko bestehen nicht, da die Refinanzierungszielstruktur sich innerhalb der definierten Bandbreiten befindet.


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.5. Operationelles Risiko


Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten.


Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung des operationellen Risikos auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

Systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" der SR. Die Sparkasse schätzt zunächst den Median ihrer eigenen Schadensfallhistorie. Dieser Median wird mit dem Median des OpRisk-Pools adjustiert und anschließend zur Ermittlung des Risikos mittels sog. q-Faktoren auf das gewünschte Konfidenzniveau skaliert. Die q-Faktoren werden aus Schadensfällen aller Sparkassen abgeleitet.

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT


Konzentrationen bestehen beim operationellen Risiko in folgendem Bereich: Dienstleistersteuerung (FI, SR). Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen der Sparkassen-Finanzgruppe bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage


Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.


In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 31.12.2023 aufgrund von erhöhten Risikoparametern. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 66,4 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.


Bestandsgefährdende Risiken oder Risiken, die die Entwicklung wesentlich beeinträchtigen, sind auf Basis der Risikoinventur nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, durch die Regulatorik und den starken sowie kurzfristigen Zinsanstieg (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F). Im Hinblick auf die weiter steigenden Eigenmittelanforderungen und die durchgeführte als auch anlassbezogene Kapitalplanung ist mittelfristig mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.


Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Darstellung der Risiken berücksichtigt.


Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer Monitoringstufe zugeordnet. Die Sparkasse wurde zum 30. September 2023 der Bewertungsstufe Grün zugeordnet.


Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als herausfordernd.

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht


Unser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.


Chancen sehen wir vor allem in der aktuellen Zinsentwicklung verbunden mit steigendem Zinsüberschuss aus dem Kundengeschäft, aber auch aus der Steigerung der Depot A-Beiträge. Die Steigerung des ordentlichen Ertrags wird weiter forciert. Darüber hinaus planen wir die Schaffung bezahlbaren Wohnraums durch Investitionen in sparkasseneigene Immobilien im Geschäftsgebiet.


Die Chance auf eine Stabilisierung unserer Ertragskraft wollen wir vor allem nutzen, indem wir durch innovative Anlageformen die Einlagen veredeln. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren.


Chancen erwarten wir aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien.


Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassen-Finanzgruppe die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

5.2. Prognosebericht


Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse ggf. deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur-, Inflations- und Zinsentwicklung, die Entwicklung der Immobilienmärkte, aber auch geopolitische Krisen.


Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.


Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

5.2.1. Rahmenbedingungen


Nach dem Internationalen Währungsfonds (IWF) dürfte die Weltwirtschaft im laufenden Jahr um 3,1 % wachsen. Im Euroraum soll das Wirtschaftswachstum 2024 leicht anziehen auf 0,9 % nach 0,5 % im Jahr zuvor. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt soll nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts vom März 2024 im laufenden Jahr nur um 0,2 % wachsen; in Baden-Württemberg nach der Landesbank Baden-Württemberg um 0,1 %. Getrieben sind diese Werte von einem negativen statistischen Überhang aus 2023 und dem schwachen Jahresauftakt 2024. Getragen wird das Wachstum vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums, der in 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen könnte. Für die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt eine Prognose für 2024 dagegen noch schwierig. Die konjunkturelle Schwäche wird den Beschäftigungsaufbau verlangsamen und die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen lassen. Für die Arbeitslosenquote wird nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts erwartet, dass diese in diesem Jahr mit durchschnittlich 5,9 % um 0,2 %-Punkte höher liegt als noch im Jahr 2023. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Diese Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt.


Die Inflationsraten dürften auch aufgrund gesunkener Energiepreise im laufenden Jahr weiter zurückgehen. In Deutschland ist mit einer Inflationsrate von 2,5 % zu rechnen. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.


Nach einem Ausblick der Deutschen Bundesbank wird erwartet, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie steigende Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Eine schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung könnte zusätzlich zu einem Anstieg von Kreditausfällen führen. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation unterliegt die Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung.


Im Main-Tauber-Kreis tragen zahlreiche mittelständische Unternehmen zu einem Branchenmix bei. Die wichtigsten Branchen sind die Glas- und die Möbelindustrie, Holz verarbeitende und Maschinenbaubetriebe und die Metall- und Textilverarbeitung. Die Entwicklungen im Euroraum sowie in Deutschland werden sich jedoch auch auf die Auftragslage der Wirtschaftsunternehmen in unserem Geschäftsgebiet auswirken.

5.2.2. Geschäftsentwicklung


Nachfolgend stellen wir unsere Prognosen für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2024 dar: Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir bei dem durchschnittlichen Wachstum Forderungen an Kunden mit einer leichten Bestandszunahme. Dies wird in erster Linie bei den Unternehmen durch Finanzierungen von Neu- und Ersatzinvestitionen getragen.


Auf Grund des gravierend steigenden Zinsaufwandes und des höheren Verwaltungsaufwandes wird das absolute Betriebsergebnis vor Bewertung in 2024 auf hohem Niveau weiterhin sehr deutlich sinken.

5.3. Gesamtaussage


Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht.


Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die von uns erwarteten Entwicklungen der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als noch günstig.


Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.


Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Tauberfranken
Sitz Tauberbischofsheim
eingetragen beim
Amtsgericht Amtsgericht Mannheim
Handelsregister-Nr. HRA 560337

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 12.641.645,47 13.412
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 23.988.663,96 24.357
36.630.309,43 37.769
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur
Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen
0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 470.602.219,87 389.813
b) andere Forderungen 190.170.612,73 191.712
660.772.832,60 581.525
4. Forderungen an Kunden 2.131.274.986,61 2.108.239
darunter:
durch
Grundpfandrechte
gesichert
744.980.751,38 EUR (734.605)
Kommunalkredite 105.918.133,90 EUR (111.785)
5. Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 28.526.771,73 28.057
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
28.526.771,73 EUR (28.057)
bb) von anderen Emittenten 82.330.641,57 104.368
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
44.907.157,10 EUR (70.104)
110.857.413,30 132.425
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
110.857.413,30 132.425
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 387.039.294,44 377.218
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 29.338.817,87 29.766
darunter:
an Kreditinstituten 7.202.821,40 EUR (7.203)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
982.189,06 EUR (982)
an Wertpapierinstituten 201.045,00 EUR (192)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 638.490,75 638
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 7.723.443,14 8.734
darunter:
Treuhandkredite 7.723.443,14 EUR (8.734)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 50.209,00 9
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
50.209,00 9
12. Sachanlagen 27.829.247,00 21.273
13. Sonstige Vermögensgegenstände 1.141.124,51 1.350
14. Rechnungsabgrenzungsposten 265.752,90 144
Summe der Aktiva 3.393.561.921,55 3.299.090

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeitengegen über Kreditinstituten
a) täglich fällig 9.392.156,22 10.633
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 343.121.169,70 350.742
352.513.325,92 361.375
2. Verbindlichkeitengegen über Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 439.942.461,07 608.540
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 2.790.674,06 3.259
442.733.135,13 611.799
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.616.318.246,65 1.789.917
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 492.109.788,43 78.282
2.108.428.035,08 1.868.199
2.551.161.170,21 2.479.999
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 37.533.758,11 34.402
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
37.533.758,11 34.402
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 7.723.443,14 8.734
darunter:
Treuhandkredite 7.723.443,14 EUR (8.734)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.684.915,57 3.525
6. Rechnungsabgrenzungsposten 270.115,76 263
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 26.485.846,00 27.435
b) Steuerrückstellungen 690.855,08 3.510
c) andere Rückstellungen 21.631.350,77 26.538
48.808.051,85 57.482
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 266.900.000,00 229.800
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 123.510.257,97 123.105
123.510.257,97 123.105
d) Bilanzgewinn 456.883,02 405
123.967.140,99 123.510
Summe der Passiva 3.393.561.921,55 3.299.090
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten ausweitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 119.885.259,33 130.067
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
119.885.259,33 130.067
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 148.614.729,42 193.621
148.614.729,42 193.621

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 65.669.421,68 36.548
darunter:
abgesetzte
negative Zinsen
27.417,25 EUR (1.196)
aus der Abzinsung
von Rückstellungen
17.275,46 EUR (10)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 2.664.782,14 2.342
68.334.203,82 38.891
2. Zinsaufwendungen 19.433.587,40 5.866
darunter:
abgesetzte
positive Zinsen
37.773,85 EUR (1.488)
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
445.615,62 EUR (913)
48.900.616,42 33.025
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nichtfestverzinslichen Wertpapieren 7.765.201,49 6.574
b) Beteiligungen 3.300.461,86 2.459
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
11.065.663,35 9.033
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 24.363.627,10 23.336
6. Provisionsaufwendungen 1.593.147,89 1.948
22.770.479,21 21.387
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 3.342.289,08 4.476
darunter:
aus der Fremd-
währungsumrechnung
649.658,79 EUR (508)
9. (weggefallen)
86.079.048,06 67.921
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 22.393.469,92 20.989
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 7.338.300,19 8.511
darunter:
für Altersversorgung 2.937.155,23 EUR (4.467)
29.731.770,11 29.499
b) andere Verwaltungsaufwendungen 16.084.126,36 14.890
45.815.896,47 44.389
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.797.692,03 1.475
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.211.394,21 2.368
darunter:
aus der Fremd-
währungsumrechnung
480.410,18 EUR (354)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 9.926.014,92 2.204
9.926.014,92 2.204
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögenbehandelte Wertpapiere 915.561,15 398
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögenbehandelten Wertpapieren 0,00 0
915.561,15 398
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 37.100.000,00 17.100
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 9.164.519,12 4.395
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.611.861,52 3.898
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 95.774,58 92
8.707.636,10 3.990
25. Jahresüberschuss 456.883,02 405
26. Gewinnvortrag/Verlustvortragaus dem Vorjahr 0,00 0
27. Bilanzgewinn 456.883,02 405

ANHANG

Allgemeine Angaben


Die Sparkasse Tauberfranken hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.


Eine Konsolidierung des Tochterunternehmens der Sparkasse wäre für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung, da die Vermögenswerte des Tochterunternehmens in Relation zur Bilanzsumme der Sparkasse und das Jahresergebnis im Verhältnis zu den GV-Posten der Sparkasse unwesentlich sind. Die Sparkasse hat daher in Anwendung von § 296 Abs. 2 HGB auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheine) sind zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien und bezahlte Agien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt.


Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Das latente Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Grundsätze des IDW RS BFA 7. Hierbei wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren angewandt und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monate ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien angesetzt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt mit der Anwendung, die in der internen Steuerung eingesetzt wird. Basis dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Bewertungsverfahrens sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Modelle und Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.


Die Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip).


Im Anlagevermögen gehaltene Immobilienfonds werden zu Rücknahmepreisen ohne Berücksichtigung der bei einer vorzeitigen Rückgabe anfallenden Rücknahmeabschläge bewertet.


Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive -Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.


Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.


Die immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen, bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen werden bei den Sachanlagen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 250 Euro) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis 1.000 Euro) in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.


Die in den Sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen und Vermögenswerte wurden mit dem Niederstwert bewertet.


Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen.


Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.


Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes seit dem letzten Abschlussstichtag werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Bei der Berechnung wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % (Vorjahr 3,0 %) und ein Rententrend von jährlich 2,5 % (Vorjahr 2,5 %) berücksichtigt. Einen Fluktuationsabschlag haben wir weiterhin nicht angesetzt. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 286 TEUR. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.


Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 53,4 Mio EUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G (in einer an den Bestand der ZVK angepassten Modifikation) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.


Bezüglich der als wesentlich einzuordnenden, bei den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesenen Rückstellungen, ergeben sich folgende ergänzende Hinweise:


Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit werden bei den nicht aus dem klassischen Bankgeschäft resultierenden Rückstellungen für Altersteilzeit im operativen Ergebnis, ansonsten einheitlich im Finanzergebnis ausgewiesen.


Die Rückstellungen für Altersteilzeit werden auch bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr abgezinst. Bei der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 3,0 % zugrunde gelegt. Ein Fluktuationsabschlag wurde nicht angesetzt.


Bei den Rückstellungen für steigende Prämien bei Spareinlagen haben wir einen Fluktuationsabschlag von 7,0 % angesetzt. Sie werden auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst.


Die Rückstellungen für offene Kreditlinien werden nicht abgezinst, da wir von einer Inanspruchnahme während des nächsten Jahres ausgehen. Das akute Ausfallrisiko haben wir vorsichtig geschätzt.


Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente (insbesondere Zins-Swaps) des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Der Ausweis der Erträge aus der Auflösung erfolgt im GV-Posten 14.


Die strukturierten Produkte (Festzinsdarlehen mit auf die Zukunft bezogenen Konditionsvereinbarungen (Forwarddarlehen) sowie variable Darlehen mit Zinsuntergrenzen) wurden unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte), die Kredithandelstransaktion SKB XVI, SKB XVII, SKB XVIII, SKB XIX und SKB XX unter Abspaltung der Nebenrechte bilanziert und ggf. bewertet. Die als "erhaltene" Kreditsicherheiten behandelten Credit Default Swaps werden nicht eigenständig bilanziert, sondern bei der Bewertung der besicherten Forderung berücksichtigt. Die übernommenen Adressenausfallrisiken aus Credit Linked Notes, die als "gestellte" Kreditsicherheiten behandelt werden, wurden nach IDW RS BFA 1 als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Für akute Ausfallrisiken wurde eine Rückstellung gebildet.


Die zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten.


Das Währungsrisiko wird über eine Währungsgesamtposition je Währung als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten sowie Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen.


Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte mit dem Kassamittelkurs. Die Sortenbestände wurden zum Bewertungskurs der Bayerischen Landesbank bewertet.


Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden ebenfalls erfolgswirksam vereinnahmt.


Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus besonders gedeckten Positionen erfolgte saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis.

Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite

3. Forderungen an Kreditinstitute


In dieser Position sind enthalten:

31.12.23 Vorjahr
TEUR TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 29.666 17.849
darunter: Forderungen an die eigene Girozentrale 29.561


Die Unterposition b) - andere Forderungen - (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

TEUR
bis drei Monate 40.021
mehr als drei Monate bis ein Jahr 60.167
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 85.124
mehr als fünf Jahre -

4. Forderungen an Kunden


In dieser Position sind enthalten:

31.12.23 Vorjahr
TEUR TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 7.563 4.548


Diese Position (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

TEUR
bis drei Monate 83.125
mehr als drei Monate bis ein Jahr 156.835
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 657.086
mehr als fünf Jahre 1.158.199
mit unbestimmter Laufzeit 74.499

5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere


In dieser Position sind enthalten:

31.12.23 Vorjahr
TEUR TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 10.744
Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen) 63.950
TEUR
Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren sind börsennotiert 73.434

6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

TEUR
Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren sind börsennotiert 25.034

Anteile an Investmentvermögen


An den folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:

Anlageziele
Bezeichnung des Investmentvermögens
Marktwert Buchwert Ausschüttungen im Geschäftsjahr
TEUR TEUR TEUR
Spezialfonds als gemischter Fonds
DE0009762682 A-TAUBERFRANKEN 3-FONDS
167.488 167.488 3.932
Spezialfonds als Rentenfonds
DE000A2PND05 LBBW AM-LCR TAUBER
94.202 94.202 545


Für die dargestellten Investmentvermögen lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe vor.

9. Treuhandvermögen


Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar.

12. Sachanlagen


In dieser Position sind enthalten:

TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 10.934
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.902

13. Sonstige Vermögensgegenstände


In dieser Position sind enthalten:

31.12.23 Vorjahr
TEUR TEUR
Nachrangige Vermögensgegenstände 25 25

14. Rechnungsabgrenzungsposten


In dieser Position sind enthalten:

31.12.23 Vorjahr
TEUR TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und höherem Auszahlungsbetrag von Forderungen 30 41
Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten oder Anleihen 59 27

Mehrere Positionen betreffende Angaben

TEUR
Von den Vermögensgegenständen lauten auf Fremdwährung 7.958

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 1.1. des Geschäftsjahres
Immaterielle
Anlagewerte
525 48 52 - 521 516
Sachanlagen 67.799 8.603 560 - 75.842 46.526
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Ab Schreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Immaterielle
Anlagewerte
6 - - 52 - 470
Sachanlagen 1.792 - - 305 - 48.013
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Buchwerte
Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres
Stand am 31.12. des Vorjahres
Immaterielle
Anlagewerte
50 9
Sachanlagen 27.829 21.273
Veränderungssaldo
(§ 34 Abs. 3 RechKredV)
(ohne anteilige Zinsen)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.028 37.190 34.162
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.931 100.087 98.156
Beteiligungen -427 29.339 29.766
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 638 638
Sonstige Vermögensgegenstände 0 25 25

Passivseite

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


In dieser Position sind enthalten:

31.12.23 Vorjahr
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 351.199 360.154
darunter: gegenüber der eigenen Girozentrale 351.199
TEUR
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände (Forderungen) für in dieser Position enthaltene Verbindlichkeiten beläuft sich auf insgesamt 342.140


Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

TEUR
bis drei Monate 8.441
mehr als drei Monate bis ein Jahr 24.802
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 123.207
mehr als fünf Jahre 186.550

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


In dieser Position sind enthalten:

31.12.23 Vorjahr
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 111 100
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.243 1.079


Die Unterposition ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

TEUR
bis drei Monate 4
mehr als drei Monate bis ein Jahr 2.301
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 486
mehr als fünf Jahre -


Die Unterposition bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist -setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

TEUR
bis drei Monate 209.761
mehr als drei Monate bis ein Jahr 132.499
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 144.090
mehr als fünf Jahre 1.859

3. VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN

TEUR
In Unterposition a) - begebene Schuldverschreibungen - enthaltene Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen) 5.700

4. Treuhandverbindlichkeiten


Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1).

5. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN


In dieser Position sind enthalten:

TEUR
Noch abzuführende Steuerverbindlichkeiten 3.875

6. Rechnungsabgrenzungsposten


In dieser Position sind enthalten:

31.12.23 Vorjahr
TEUR TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem
Auszahlungsbetrag von Forderungen
79 55

Mehrere Positionen betreffende Angaben

TEUR
Von den Schulden lauten auf Fremdwährung 8.198

Passivseite unter dem Strich

1. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN


Im Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind im Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" zwei Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge belaufen sich auf 5,8 Mio EUR und 7,5 Mio EUR.

2. ANDERE VERPFLICHTUNGEN


Im Posten "Andere Verpflichtungen" ist im Unterposten c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" ein Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; der Einzelbetrag liegt bei 5,9 Mio EUR. Bei der genannten unwiderruflichen Kreditzusage handelt es sich mit 5,9 Mio EUR um einen Dispokredit. Wir gehen derzeit grundsätzlich davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. ZINSERTRÄGE


In dieser Position sind enthalten:

TEUR
Periodenfremde Erträge:
Zinserstattungen für frühere Jahre 386

8. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE


In dieser Position sind enthalten:

TEUR
Auflösung von (sonstigen) Rückstellungen 1.472

10. ALLGEMEINE VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN


In dieser Position sind enthalten:

TEUR
Periodenfremde Aufwendungen:
Zuführung zu den Rückstellungen für laufende Pensionen 520

27. Bilanzgewinn


Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 26. September 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Ausschüttungssperren


Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Sonstige Angaben

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Name, Sitz Höhe des
Kapitalanteils
Eigenkapital Jahresergebnis
Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe,
Mannheim, Mainz
0,1 % 15.442 Mio EUR +1.510 Mio EUR
(31.12.2022 1) (2022)
Sparkassenverband Baden-Württemberg, Stuttgart 1,4 % - 2 - 2
SVB-Sparkassen-Versicherung Beteiligungs-GmbH Nr. 3, Stuttgart 10,0 % 127.677 TEUR +4.334 TEUR
(30.09.2023) (2022/2023)


Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.


Wir sind unbeschränkt haftende Gesellschafterin der RWSO-Grundstücksgesellschaft TBS der Württembergischen Sparkassenorganisation (GbR), Fellbach, und der DKE-GbR, Berlin.


Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal entsprechend seinem Stammkapitalanteil an der Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt. Als Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Darüber hinaus sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit ein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht erkennbar.


Zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch die S-Finanzgruppe haben wir uns über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband ö. K. (DSGV) an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbsgesellschaft) als Kommanditistin unterbeteiligt. In diesem Zusammenhang besteht ein Aufwendungsersatzanspruch des DSGV gegenüber den Unterbeteiligten für den Fall, dass die über die Erwerbsgesellschaft auszuschüttenden Dividenden der LBBH die laufenden Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Fremdfinanzierung) nicht abdecken. Aktuell ist aus dieser Verpflichtung kein akutes Risiko einer Inanspruchnahme erkennbar.

1 Konzernabschluss gemäß IFRS
2 Keine Angabe gemäß § 286 Abs. 3 Satz 2 HGB

Derivative Finanzinstrumente


Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte gliedern sich wie folgt:

Nominalbeträge in TEUR Zeitwerte 1 in TEUR
nach Restlaufzeiten Insgesamt + ./.
bis 1
Jahr
1-5
Jahre
> 5
Jahre
Zinsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Zinsswaps 5.000 20.000 90.000 115.000 115.047 118.893
Sonstige Geschäfte
OTC-Produkte
Credit Default Swaps (Sicherungsnehmerposition) 5.700 31.600 - 37.300 240 31
Insgesamt 10.700 51.600 90.000 152.300 115.287 118.924
Buchwerte in TEUR
Rückstellung (P7)
Zinsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Zinsswaps -
Sonstige Geschäfte
OTC-Produkte
Credit Default Swaps (Sicherungsnehmerposition)
Insgesamt -


Bei den mit einem inländischen Kreditinstitut abgeschlossenen Zinsswaps werden die theoretisch ermittelten Werte als Zeitwerte angesetzt (Mark to Model Bewertung). Zinsswaps werden in die Basisbestandteile Kuponanleihe und Floater zerlegt und unter Zugrundelegung entsprechender Zinsstrukturkurven getrennt bewertet. Der Barwert des Swaps ergibt sich dabei aus der Differenz der Barwerte der beiden Basisprodukte. Diese in die Zinsbuchsteuerung einbezogenen Derivate wurden bei der verlustfreien Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) berücksichtigt (vgl. Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden") und waren insoweit nicht gesondert zu bewerten.


Bei den Kontrahenten der Credit Default Swaps handelt es sich um sonstige Kontrahenten. Die beizulegenden Zeitwerte der Kreditderivate werden nach der JPMorgan-Methodik bewertet. Kern der Methodik ist, dass der vereinbarte Spread und der aktuelle faire Spread auf den jeweiligen Bewertungszeitpunkt abdiskontiert werden. Die Differenz der Barwerte der beiden Cash Flow-Reihen bildet den Zeitwert des Credit Default Swaps. Dabei wird der faire Spread anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit des Referenzschuldners ermittelt, die aus historischen Ausfallzeitreihen (bei nicht marktgängigen Adressen) oder gehandelten Marktspreads (implizite Ausfallwahrscheinlichkeit, bei Vorhandensein eines liquiden Marktes für die Adresse) abgeleitet werden.

Latente Steuern


Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Ein Ausweis passiver latenter Steuern war insoweit nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hat die Sparkasse entsprechend § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und Sachanlagen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Rückstellungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 28,620 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit einem Steuersatz von 15,825 % berücksichtigt.

1 Ohne anteilige Zinsen

Abschlussprüferhonorare


Für das Geschäftsjahr wurden von unserem Abschlussprüfer für folgende Leistungen Honorare berechnet:

TEUR
für die Abschlussprüfung 293
für andere Bestätigungen 13
für die Steuerberatung 27

Mitarbeiter/-innen


Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Anzahl
Vollzeitkräfte 241
Teilzeit- und Ultimokräfte (anteilig) 96
Auszubildende 37
Insgesamt 374

Bezüge/Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat


Für die früheren Mitglieder des Vorstandes bzw. deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 874 TEUR bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 16.310 TEUR.


Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 144 TEUR.


Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in Höhe von 305 TEUR gewährt.


An die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Kredite in Höhe von 2.671 TEUR ausgereicht.

Organe

(Name/Vorname/Beruf)
Verwaltungsrat
Vorsitzender HERRERA TORREZ, Markus, Oberbürgermeister der Stadt Wertheim
• 01.05.2021 bis 30.04.2023 2. Stellvertreter
• ab 01.05.2023 Vorsitzender
1. Stellvertreter SCHAUDER, Christoph, Landrat des Main-Tauber-Kreises
• ab 01.06.2021 1. Stellvertreter
2. Stellvertreterin SCHMIDT, Anette, Bürgermeisterin der Stadt Tauberbischofsheim
• 01.06.2021 bis 30.04.2023 Vorsitzende
• ab 01.05.2023 2.Stellvertreterin
Mitglieder BAUMANN, Dirk, Sparkassenangestellter*
BECHTOLD, Markus, Sparkassenangestellter*
BRAUN Dr., Lukas, Bürgermeister der Stadt Lauda-Königshofen
DÜRR, Ottmar, Bürgermeister der Gemeinde Werbach (bis 30.06.2023)
GLATTHAAR, Udo, Oberbürgermeister der Stadt Bad Mergentheim
GNEISZ, Liane, Sparkassenangestellte*
KORNBERGER, Klaus, Bürgermeister a.D.
LOTZ, Anja, Bilanzbuchhalterin Dentallabor Hans-Joachim Lotz GmbH
MARKERT, Joachim, Bürgermeister der Stadt Grünsfeld (ab 19.10.2023)
MÜLLER, Elmar, Sparkassenangestellter*
MÜLLER, Philipp, Geschäftsführer der VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co.KG
SCHEURICH, Martin, Sparkassenangestellter* (ab 01.07.2023)
SCHREGLMANN, Thomas, Bürgermeister der Stadt Külsheim
STALLMEYER, Wolfgang, Geschäftsführer INDUSTRONIC Industrie-Electronic GmbH & Co. KG
UMS, Tobias, Sparkassenangestellter*
WUNDERLICH, Christian, Geschäftsführer Herbsthäuser Brauerei Wunderlich KG
ZOGLMANN, Thomas, Sparkassenangestellter*(bis 30.06.2023)

* Vertreter der Beschäftigten der Sparkasse Tauberfranken

(Name/Vorname/Beruf)
Vorstand
Vorsitzender VOGEL, Peter, Sparkassendirektor
Stv. Vorsitzender REINER, Wolfgang, Sparkassendirektor


Bei nachfolgenden großen Kapitalgesellschaften bzw. Kreditinstituten werden durch Angehörige unseres Hauses Mandate wahrgenommen:


Durch ein Vorstandsmitglied:


- im Aufsichtsrat der SV Sparkassenversicherung Lebensversicherung AG mit Sitz in Stuttgart

 

Tauberbischofsheim, 12. Juli 2024


DER VORSTAND

Vogel Reiner

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")


Die Sparkasse Tauberfranken hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Tauberfranken besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.


Die Sparkasse Tauberfranken definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 beträgt der Umsatz 86.662 TEUR.


Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 337.


Der Gewinn vor Steuern beträgt 9.165 TEUR.


Die Steuern auf den Gewinn betragen 8.612 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.


Die Sparkasse Tauberfranken hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bericht des Verwaltungsrats


Der Verwaltungsrat der Sparkasse Tauberfranken hat im Berichtsjahr 2023 alle Aufgaben, die ihm nach Gesetz und Satzung zukommen, wahrgenommen.


Über die aktuelle Geschäftslage und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse hat der Vorstand den Verwaltungsrat regelmäßig und zeitnah unterrichtet. Die erforderlichen Beschlüsse zu wichtigen Geschäftsvorfällen wurden gefasst und Grundsatzfragen der laufenden Geschäftspolitik erörtert.


Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Baden-Württemberg geprüft, die den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilte.


Der Verwaltungsrat stellte den Jahresabschluss gemäß § 30 Abs. 3 des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg fest. Entsprechend dem Vorschlag des Vorstands beschließt der Verwaltungsrat den Jahresüberschuss von 456.883,02 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen.


Der Verwaltungsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihren Einsatz zum Wohle der Kunden und des Unternehmens Dank und Anerkennung aus.

 

Tauberbischofsheim, 26. September 2024


Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Sparkasse Tauberfranken

Markus Herrera Torrez
Oberbürgermeister der Stadt Wertheim

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Sparkasse Tauberfranken, Tauberbischofsheim

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Tauberfranken (im Folgenden: Sparkasse) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses


Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.


Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung von Forderungen an Kunden


a) Sachverhalt und Problemstellung


Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung der ggf. vorliegenden Sicherheiten, maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Sparkasse zu den genannten Sachverhalten. Die Unsicherheiten bei diesen Ermessensentscheidungen sind aktuell insbesondere durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einschätzung, inwieweit die hieraus resultierenden Belastungen die Kapitaldienstfähigkeit der betroffenen Kreditnehmer dauerhaft negativ beeinflussen. Diese Thematik hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Zwecke der Rechnungslegung sind insofern die Kreditprozesse zur Bewertung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Die Bewertung von Forderungen an Kunden bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer.


b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse


Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, u. a. die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und den Forderungsbewertungsprozess, betrachtet. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen.


Bei einer risikoorientierten - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen.


c) Verweis auf weitergehende Informationen


Weitere Informationen und Erläuterungen sind in den Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu den Beständen zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.3.2.2, 2.4.1 und 4.2.1.1).

Sonstige Informationen


Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich.


Die sonstige Information, die uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wird, umfasst den Bericht zum Geschäftsjahr 2023.


Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.


Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.


Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO


Wir sind nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.


Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Art. 11 EU-APrVO in Einklang stehen.


Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung im Zusammenhang mit der Kostenumlage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für den Aufsichtsbereich Wertpapierhandel gemäß § 16j Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG)

Abgabe von Bestätigungen bei Kredithandelstransaktionen (Kreditbaskets)

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER


Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Florian Stroppel.

 

Stuttgart, den 23. Juli 2024


Sparkassenverband Baden-Württemberg Prüfungsstelle

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