Sparkasse Tauberfranken
Tauberbischofsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Vorbemerkung
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das
Gebot der Darstellungsstetigkeit im Hinblick auf Punkt
4.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft unter
Beachtung der Anforderungen des Prüfungsstandards 350
des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des
Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung"
zulässigerweise durchbrochen. Die Darstellung erfolgt
jetzt auf Basis Kreditvolumen inkl. Zusagen (bisher auf
Basis Inanspruchnahme).
1. Grundlagen der
Geschäftstätigkeit der Sparkasse
Tauberfranken
Die Sparkasse Tauberfranken ist gemäß
§ 1 Sparkassengesetz (SpG) für
Baden-Württemberg eine rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts mit Sitz in Tauberbischofsheim.
Sie ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer A 560337
im Handelsregister eingetragen.
Träger der Sparkasse sind der Landkreis
Main-Tauber sowie die Städte und Gemeinden Assamstadt,
Boxberg, Freudenberg, Großrinderfeld, Grünsfeld,
Hardheim, Höpfingen, Königheim, Külsheim,
Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim, Werbach,
Wertheim und Wittighausen. Unser Geschäftsgebiet
umfasst den Main-Tauber-Kreis, ohne die Gemeinde Ahorn,
sowie die Gemeinden Hardheim und Höpfingen aus dem
Neckar-Odenwald-Kreis.
Organe der Sparkasse sind der Vorstand, der
Verwaltungsrat und der Kreditausschuss.
Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband
Baden-Württemberg (SVBW) und über dessen
Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das
institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach
dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt.
Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall
sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche
Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem
EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche
Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel
des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu
vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen,
insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu
gewährleisten ("diskretionäre
Institutssicherung").
Die Sparkasse bietet als selbstständiges
regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren
Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden,
Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und
-produkte an, soweit das Sparkassengesetz
Baden-Württemberg, die Sparkassengeschäftsordnung
oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der
im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag
verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer
Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet
den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und
ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der
Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der
öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen
sicherzustellen.
Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis
zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 2,5 %
auf 483 Beschäftigte erhöht, von denen 239
vollzeitbeschäftigt, 204 teilzeitbeschäftigt
sowie 40 in Ausbildung sind. Die Erhöhung
begründet sich durch eine größere Anzahl
von Auszubildenden und durch die Besetzung von offenen
Stellen.
Die Gesamtzahl unserer Filialen hat sich bis zum 31.
Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche
Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Volkswirtschaftliches Umfeld
Die Weltwirtschaft hatte in den letzten Jahren mit
der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und
schließlich der Inflation und den damit
einhergehenden steigenden Lebenshaltungskosten zu
kämpfen. Hinzu kamen zunehmende geopolitische
Spannungen, die Unsicherheit schürten. Zugleich
dämpften die Zinserhöhungen zahlreicher
Notenbanken die Wirtschaftsaktivität. Das alles
belastete das globale Wachstum merklich.
Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) ist die
globale Wirtschaftsleistung 2023 um voraussichtlich 3,1 %
gewachsen. Im Euro-Raum dürfte sie lediglich um 0,5 %
gestiegen sein. Die deutsche Volkswirtschaft verzeichnete
2023 voraussichtlich ein um 0,3 % schrumpfendes
Bruttoinlandsprodukt. Ursächlich hierfür waren
die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, die
ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende
Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und
Ausland.
In Baden-Württemberg ist aufgrund der engen
globalen Verflechtung der Wirtschaft das
Bruttoinlandsprodukt sogar um voraussichtlich 0,6 %
zurückgegangen. Das außenwirtschaftliche Umfeld
zeigte sich eingetrübt, die Inflation belastete weiter
die Kaufkraft der privaten Haushalte und die
Ertragserwartungen der Unternehmen. Die wirtschaftliche
Entwicklung ist maßgeblich auf zurückgehende
Aufträge und die rückläufige Produktion im
verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen.
Der deutsche Arbeitsmarkt war trotz schwacher
Konjunktur robust. Die Arbeitslosenquote stieg nach der
Bundesagentur für Arbeit lediglich leicht von
durchschnittlich 5,4 % in 2022 auf 5,7 % in 2023 und in
Baden-Württemberg von 3,6 % auf 4,0 %. Gleichzeitig
haben Erwerbstätigkeit und
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den
Jahreswerten etwas zugenommen. Die gemeldete Nachfrage nach
neuen Mitarbeitern hat spürbar nachgelassen, ist aber
weiterhin vergleichsweise hoch. Die konjunkturell bedingte
Kurzarbeit lag im Jahresverlauf auf einem im
langjährigen Vergleich moderaten Niveau.
Die Verbraucherpreise in Deutschland sind 2023
gemessen am Verbraucherpreisindex um 5,9 % im Durchschnitt
gegenüber 2022 gestiegen. Zwar lagen sie damit unter
dem historischen Höchststand des Jahres 2022 seit
Einführung des Euros von 6,9 %, jedoch verharren die
Preissteigerungsraten über dem 2 %-Ziel der
Europäischen Zentralbank (EZB). Auch 2023 hat die EZB
daher den Kampf gegen die anhaltend hohen Inflationsraten
weitergeführt. Insgesamt hat die EZB im Berichtsjahr
2023 ihren Hauptrefinanzierungssatz um insgesamt 200
Basispunkte auf 4,50 % erhöht. Den Einlagensatz hat
sie ebenfalls um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,0 %
erhöht.
Die Renditen für zehnjährige Bundesanleihen
sind insbesondere im vierten Quartal 2023 per saldo
gesunken. Zum Schluss des Jahres 2022 lagen sie bei 2,51 %.
Ende 2023 wurde für diese Benchmark eine Rendite von
2,02 % verzeichnet.
Auf den Immobilienmärkten wurde 2023 eine
deutliche Preiskorrektur vollzogen. Die Zinswende übte
einen Abwärtsdruck auf die Bewertung von Immobilien
aus. Sowohl die Preise für Wohnimmobilien als auch die
Preise für Bürogebäude waren 2023
rückläufig. Die Wohnungs- und Büromieten
tendierten hingegen aufwärts. Die Bauinvestitionen
sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal
preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der
Rückgang im Wohnungsbau und das trotz
Wohnungsknappheit. 2023 wurden bundesweit 26,6 % weniger
Baugenehmigungen für Wohnungen als 2022 erteilt; in
Baden-Württemberg war ein Rückgang von 32,1 % zu
verzeichnen. Bauunternehmen und Bauträger kämpfen
mit massiv gestiegenen Baukosten und höheren Zinsen.
Gemäß Wirtschaftslagebericht der
Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken sind die
Geschäftserwartungen auch im 4. Quartal 2023 trotz
einer leichten Erholung von deutlicher Skepsis geprägt
- so das Ergebnis der aktuellen Konjunkturumfrage. In allen
Branchen bis auf den Großhandel hat sich das
Stimmungsbild verschlechtert. Am günstigsten
schätzt der Dienstleistungssektor seine
Geschäftslage ein. Der Einzelhandel sieht die
Konsumneigung auf einem Tiefpunkt. Das Baugewerbe beurteilt
seine wirtschaftliche Situation sogar so ungünstig wie
zuletzt am Jahresbeginn 2006.
Konkurrenzsituation
Die Anzahl der Konkurrenzinstitute, die ihren
Hauptsitz oder Geschäftsstellen in unserem
Geschäftsgebiet unterhalten, beläuft sich auf
acht Institute.
Branchenumfeld und rechtliche
Rahmenbedingungen 2023
Das makrofinanzielle Umfeld ist von der Zinswende und
einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Dabei hat
sich das seit 2022 gestiegene Zinsniveau, welches sich in
2023 invers entwickelte, sowohl auf der Aktiv- wie auch auf
der Passivseite deutlich auf das Geschäft der
Kreditinstitute ausgewirkt.
Im Aktivgeschäft verzeichneten die
Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur
noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische
Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023,
nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende
2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 %
über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Bei den Krediten
an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus
von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum
Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem
Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin
schwach.
Die Sparkassen in Baden-Württemberg
verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des
Kreditvolumens (1,8 %). Dieses Plus wurde von den
Unternehmenskunden getragen (3,5 %), während das
Privatkundengeschäft konstant blieb. Im
Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach
privaten Wohnungsbaukrediten im Vergleich zum Vorjahr
zurück (- 46,6 %).
Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw.
Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen
zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Im
Zuge des steigenden Zinsniveaus kam es zu erheblichen
Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und
verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr
fortsetzen dürften. In Summe nahmen laut der Deutschen
Bundesbank die Einlagen von Nichtbanken bei
Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022:
+ 4,1 %). Während die täglich fälligen
Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen, gab es deutliche
Steigerungen bei Termineinlagen (+ 25,9 %).
Die Entwicklung bei den baden-württembergischen
Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten
Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen um
1,5 % leicht zu, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten
Umschichtungen von Sicht- und Spareinlagen (- 16,2 %) zu
Gunsten einer Vervierfachung von Termingeldern und
Eigenemissionen.
Das nicht bilanzwirksame
Kunden-Wertpapiergeschäft der
baden-württembergischen Sparkassen hat sich in Folge
des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und
insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach
festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte
Wertpapierumsatz erreichte 25 Mrd. Euro und lag damit fast
ein Viertel über dem Vorjahreswert.
Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die
Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte,
führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren
Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss"
und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken
bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der
Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird
sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche
Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern,
demgegenüber werden die Kreditinstitute
voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden
haben.
Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der
Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch
für die baden-württembergischen Sparkassen. Die
Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren
Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss".
Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt
durch die hohe Inflation deutlich. Vor dem Hintergrund der
aktuellen Krisen ergibt sich ein steigendes Kreditrisiko,
das sich in einer verstärkten Risikovorsorge für
Kredite bei baden-württembergischen Sparkassen
widerspiegelt.
Die Stabilität der Sparkassen-Finanzgruppe
insgesamt ist durch das Verbundrating erneut bestätigt
worden. Die Ratingagenturen Fitch (A+), DBRS (A high) und
Moodys (Aa2) haben an ihren Einstufungen festgehalten.
Aufsichtsrechtliche Änderungen ergaben sich
durch die Aktualisierung der Mindestanforderungen an das
Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) im Juni 2023. Mit dieser Novelle wurden die
Anforderungen an die Kreditvergabe und Überwachung
sowie Regelungen zur Handhabung des
Immobiliengeschäfts und der Nachhaltigkeitsrisiken
angepasst bzw. ergänzt. Soweit die Änderungen der
MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue
Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für
neue Anforderungen galt eine Übergangsfrist bis zum 1.
Januar 2024. Dies bezog sich insbesondere auf die
Regelungen zu den Immobiliengeschäften.
Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf
eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre
sowie mittelfristig auf weiter erhöhte
Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde
beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8.
MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.
2.2. Bedeutsamste finanzielle
Leistungsindikatoren
Als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren
dienen in Übereinstimmung mit der sparkasseninternen
Steuerung und Berichterstattung folgende definierten
Größen:
| ― |
absolutes Betriebsergebnis vor
Bewertung
1
|
| ― |
durchschnittliches Wachstum
Forderungen an Kunden
2
|
1 absolutes Betriebsergebnis vor Bewertung =
Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo
der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen
und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen
gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs der
Sparkassenorganisation (BV) bereinigt um neutrale und
aperiodische Positionen
2 durchschnittliches Wachstum Forderungen an
Kunden = Wachstum in Prozent nach
Durchschnittsbeständen gem. Abgrenzung BV aus
Bilanzposition Aktiva 4 und Aktiva 9 (ohne notleidende
Forderungen, ohne Berücksichtigung von
Vorsorgereserven nach § 340f Handelsgesetzbuch (HGB))
2.3. Darstellung, Analyse und
Beurteilung des Geschäftsverlaufs
|
Bestand
zum Jahresende |
|
|
Anteil in % des
Geschäftsvolumens |
|
2023 |
2022 |
Veränderung |
Veränderung |
|
|
Mio EUR |
Mio EUR |
Mio EUR |
% |
% |
| Bilanzsumme |
3.393,6 |
3.299,1 |
94,5 |
2,9 |
- |
| DBS
1 |
3.292,1 |
3.360,0 |
-68,0 |
-2,0 |
- |
| Geschäftsvolumen
2 |
3.513,5 |
3.429,2 |
84,3 |
2,5 |
- |
| Barreserve |
36,6 |
37,8 |
-1,1 |
-3,0 |
1,0 |
| Forderungen an
Kreditinstitute |
660,8 |
581,5 |
79,2 |
13,6 |
18,8 |
| Kundenkreditvolumen
3 |
2.258,9 |
2.247,0 |
11,9 |
0,5 |
64,3 |
| Wertpapieranlagen
4 |
497,9 |
509,6 |
-11,7 |
-2,3 |
14,2 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
352,5 |
361,4 |
-8,9 |
-2,5 |
10,0 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
2.551,2 |
2.480,0 |
71,2 |
2,9 |
72,6 |
| Eigenkapital |
124,0 |
123,5 |
0,5 |
0,4 |
3,5 |
| Bedeutsamste
finanzielle Leistungsindikatoren |
| durchschnittliches
Wachstum Forderungen an Kunden
5 |
2.142,6 |
2.084,5 |
58,0 |
2,8 |
- |
1 Durchschnittsbilanzsumme gem. Abgrenzung BV
2 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten, weitergegebene
Wechsel (einschließlich eigener Ziehungen), vor
Verfall zum Einzug versandt Wechsel, Avalkredite
3 Bilanzpositionen Aktiva 4, 9 und Passiva 1
unterm Strich
4 Bilanzpositionen Aktiva 5 und 6
5 Wachstum in Prozent nach
Durchschnittsbeständen gem. Abgrenzung BV aus
Bilanzposition Aktiva 4 und Aktiva 9 (ohne notleidende
Forderungen, ohne Berücksichtigung von
Vorsorgereserven nach § 340f HGB). Veränderung im
Vorjahr: 4,9 %
2.3.1. Bilanzsumme und
Geschäftsvolumen
Grund für den Anstieg des Geschäftsvolumens
bzw. der Bilanzsumme ist insbesondere der Anstieg bei den
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und den Forderungen
an Kreditinstitute.
2.3.2. Aktivgeschäft
2.3.2.1. Forderungen an
Kreditinstitute
Der erhebliche Anstieg der Forderungen an
Kreditinstitute ist vor allem auf die Nutzung der
Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank und die
Erhöhung bei den Festgeldanlagen
zurückzuführen, die die Fälligkeiten bei den
Schuldscheinen weit überkompensieren.
2.3.2.2. Kundenkreditvolumen
Bei den Forderungen an Kunden ergab sich ein
geringfügiges Wachstum überwiegend im mittel- und
langfristigen Bereich.
Bei den privaten Kreditkunden ergab sich ein leichter
Zuwachs.
Unsere Privatkunden nutzten die im langfristigen
Vergleich nach wie vor günstigen Konditionen und
bevorzugten überwiegend langfristige Kreditlaufzeiten
für Baufinanzierungen.
Die offenen Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr
2023 auf 82,4 Mio EUR und lagen damit unter dem Wert des
Vorjahres (146,8 Mio EUR). Wir haben im Geschäftsjahr
2023 neue Darlehen in Höhe von insgesamt 285,6 Mio EUR
zugesagt (Vorjahr: 426,9 Mio EUR). Die Neuzusagen der
Darlehen zur Finanzierung des Wohnungsbaus verringerten
sich zum Vorjahr um 36,5 % auf 124,6 Mio EUR.
Unser bedeutsamster Leistungsindikator
"durchschnittliches Wachstum der Forderungen an Kunden",
für den wir im Vorjahreslagebericht ein leichtes
Wachstum prognostiziert hatten, lag mit einem Wachstum von
2,8 % sehr deutlich unter der Prognose.
2.3.2.3. Wertpapieranlagen
Insgesamt hat sich der Bestand leicht verringert. Bei
den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapieren ergaben sich Fälligkeiten in Höhe
von 26,0 Mio EUR, Käufe in Höhe von 12,4 Mio EUR
und Verkäufe in Höhe von 9,4 Mio EUR. Bei den
Beständen von Aktien und anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren erfolgten Käufe in
Immobilienfonds in Höhe von 2,8 Mio EUR.
2.3.3. Passivgeschäft
2.3.3.1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
zeigten einen leichten Rückgang, welcher im
Wesentlichen auf die zweckgebundenen Weiterleitungsmittel
zurückzuführen ist.
2.3.3.2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
Der absolute Wert der Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden ist im Vergleich zum Vorjahr
erheblich gestiegen. Vor dem Hintergrund der gestiegenen
Zinsen entwickelten sich die täglich fälligen
Gelder (Sichteinlagen, Geldmarkt- und
Tauberfranken-Online-Konten) sowie Spareinlagen deutlich
rückläufig, während die Spareinlagen sehr
deutlich zurück gingen. Diese Entwicklung wurde
ausgehend von einem niedrigen Anfangsbestand, durch sehr
deutliche Zugänge bei den Termingeldanlagen und den
Sparkassenbriefen überkompensiert.
2.3.4.
Dienstleistungsgeschäft
Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr
2023 folgende Schwerpunkte ergeben:
Vermittlung von Wertpapieren
Die Wertpapierumsätze unserer Kunden
erhöhten sich deutlich um 7,4 % (Vorjahr: -13,6 %).
Dabei verringerten sich die Bruttoerträge aus dem
Wertpapierdienstleistungsgeschäft leicht um 1,8 %
(Vorjahr: -4,6 %).
Immobilienvermittlung
Im Immobiliengeschäft erhöhte sich die
Anzahl der vermittelten Objekte mit 9,5 % (Vorjahr: -12,5
%) deutlich, während der Umsatz einen deutlichen
Rückgang von 7,8 % (Vorjahr: -8,3 %) verzeichnete. Der
Durchschnittswert der vermittelten Immobilien lag sehr
deutlich unter dem Vorjahreswert.
Vermittlung von Bausparverträgen
und Versicherungen
Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich das
Gesamtvolumen der Bausparsummen im Neugeschäft
erheblich. Die Anzahl der Abschlüsse von
Bausparverträgen ist im Vergleich zum Vorjahr
erheblich gesunken.
Bei den Sach- und Lebensversicherungsverträgen
ergab sich im Vergleich zum Vorjahr ein leichter
Rückgang bei der Anzahl der vermittelten
Neuverträge, während sich die Gesamtbeitragssumme
deutlich verringert hat.
2.4. Darstellung, Analyse und
Beurteilung der Lage
2.4.1. Vermögenslage
Der Anteil der Barreserve am Geschäftsvolumen
hat sich geringfügig von 1,1 % auf 1,0 % verringert.
Der Zuwachs des Anteils bei den Forderungen an
Kreditinstitute auf 18,8 % (im Vorjahr: 17,0 %), ist
insbesondere auf Festgeldanlagen und das
Übernachtguthaben bei der Bundesbank
zurückzuführen. Demgegenüber hat sich der
Anteil der Forderungen an Kunden entsprechend auf einen
Wert von 60,7 % (im Vorjahr: 61,5 %) verringert. Durch
Fälligkeiten und Verkäufe, die nur zum Teil
wieder investiert wurden, ist der Anteil der
Wertpapieranlagen auf 14,2 % (im Vorjahr: 14,9%) gesunken.
Der absolute Rückgang bei den Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten im Vergleich zum absoluten
Zuwachs bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
veränderte den strukturellen Anteil der
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten am
Geschäftsvolumen auf 10,0 % (im Vorjahr: 10,5 %) und
der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auf 72,6 % (im
Vorjahr: 72,3 %). Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich
ansonsten keine weiteren bedeutsamen Veränderungen bei
den Strukturanteilen.
Sämtliche Vermögensgegenstände und
Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die zum Jahresende ausgewiesene
Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die
Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die
Sparkasse inkl. des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung
ein Eigenkapital von 124,0 Mio EUR (Vorjahr: 123,5 Mio EUR)
aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die
Sparkasse über umfangreiche weitere
Eigenmittelbestandteile. So wurde der Fonds für
allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB
durch eine zusätzliche Vorsorge von 37,1 Mio EUR auf
266,9 Mio EUR erhöht.
Die Eigenmittelanforderungen der CRR wurden jederzeit
eingehalten. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art.
92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel
bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionswerte)
übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 17,0 % (im
Vorjahr: 16,0 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 %
gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie
Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer. Zum 1.
Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische
Kapitalpuffer für Deutschland von null auf 0,75 % der
risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein
Systemrisikopuffer von 2,00 % für den
Wohnimmobiliensektor eingeführt. Beide
Kapitalpufferanforderungen sind seit dem 1. Februar 2023 zu
erfüllen. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum
31. Dezember 2023 betragen 2.049,0 Mio EUR und die
aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 349,2 Mio EUR.
Auch die harte Kernkapitalquote und die
Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich
vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote
beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 17,0 % (im
Vorjahr: 16,0 %) der anrechnungspflichtigen Positionen nach
CRR.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des
Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und
außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.
Dezember 2023 10,28 % und liegt damit über der
aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.
In 2023 verfügte die Sparkasse über eine
solide Kapitalbasis.
Auf Grundlage unserer normativen
Risikotragfähigkeit bis zum Jahr 2027 ist auch
weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen
Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis
für die geplante zukünftige
Geschäftsausweitung zu erwarten.
2.4.2. Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen
Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -
LCR) lag mit 165,5 % bis 218,0 % oberhalb des zu
erfüllenden Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote
lag zum 31. Dezember 2023 bei 192,2 %. Die strukturelle
Liquiditätsquote (Net-Stable Funding Ratio - NSFR) lag
in einer Bandbreite von 125,4 % bis 130,4 %; damit wurde
die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig
eingehalten. Zur Erfüllung der
Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und
Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank,
der Landesbank Hessen-Thüringen und der Landesbank
Baden-Württemberg.
Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im
abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen
Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Nach unserer
Finanzplanung ist die Zahlungsbereitschaft auch für
die absehbare Zukunft gesichert. Deshalb beurteilen wir die
Finanzlage der Sparkasse als gut.
2.4.3. Ertragslage
Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden
Tabelle aufgeführt.
Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um
periodenfremde und außergewöhnliche Posten
bereinigt.
|
2023 |
2022 |
Veränderung |
Veränderung |
|
Mio EUR |
Mio EUR |
Mio EUR |
% |
| Zinsüberschuss
1 |
60,0 |
42,1 |
17,9 |
42,5 |
|
Provisionsüberschuss
2 |
22,8 |
21,4 |
1,4 |
6,5 |
| Sonstige betriebliche
Erträge
3 |
3,9 |
4,5 |
-0,6 |
-13,3 |
| Personalaufwand |
29,7 |
29,5 |
0,2 |
0,7 |
| Anderer
Verwaltungsaufwand |
16,1 |
14,9 |
1,2 |
8,1 |
| Sonstige betriebliche
Aufwendungen
4 |
3,6 |
3,8 |
-0,2 |
-5,3 |
| Ergebnis vor Bewertung
und Risikovorsorge |
37,3 |
19,7 |
17,6 |
89,3 |
| Ergebnis aus Bewertung
und Risikovorsorge
5 |
9,0 |
1,8 |
7,2 |
400,0 |
| Zuführungen Fonds
für allgemeine Bankrisiken |
37,1 |
17,1 |
20,0 |
117,0 |
| Ergebnis vor
Steuern |
9,2 |
4,4 |
4,8 |
109,1 |
| Steuern |
8,7 |
4,0 |
4,7 |
117,5 |
|
Jahresüberschuss |
0,5 |
0,4 |
0,1 |
25,0 |
|
Bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator |
| Absolutes
Betriebsergebnis vor Bewertung
6 |
36,6 |
20,6 |
16,0 |
77,6 |
1 Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
2 Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5
und 6
3 Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten
Nr. 8 und 20
4 Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten
Nr. 11, 12, 17 und 21
5 Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge:
GuV-Posten Nr. 13 bis 16
6 Zins- und Provisionsüberschuss
zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen
Erträge und Aufwendungen und abzüglich der
Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung BV
bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne
Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich
der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der
Sparkassenorganisation (BV) eingesetzt, in dem eine
detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses
unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen
Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines
Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge
und Aufwendungen um periodenfremde und
außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der
internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet
werden. Nach Berücksichtigung des
Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach
Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen
Ergebnisses und der Steuern verbleibt der
Jahresüberschuss.
Auf dieser Basis lag das relative Betriebsergebnis
vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres
2023 über dem Wert von 2022 und auch über dem
Durchschnitt im Verbandsvergleich mit
baden-württembergischen Sparkassen vergleichbarer
Größenordnung. Unser bedeutsamster finanzieller
Leistungsindikator absolutes Betriebsergebnis vor Bewertung
ist sehr deutlich angestiegen, was im Wesentlichen das
Ergebnis von einem sehr deutlich gestiegenen
Zinsüberschuss, einem deutlich erhöhten
Provisionsüberschuss aber auch einem deutlich
gestiegenen ordentlichen Aufwand ist, der die vorgenannten
Effekte nur teilweise kompensierte. Das absolute
Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich in etwa
erwartungsgemäß, wie im Vorjahreslagebericht
prognostiziert, entwickelt.
Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich auf die in
der vorstehenden Tabelle aufgeführten Zahlen:
Im Geschäftsjahr hat sich der
Zinsüberschuss aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus
sehr deutlich erhöht. Die Zinserträge stiegen
stärker als die Aufwendungen. Der Zinsüberschuss
bleibt weiterhin unsere wichtigste Ertragsquelle.
Der Provisionsüberschuss hat sich gegenüber
dem Vorjahresniveau deutlich erhöht. Dies ist
insbesondere auf die Erhöhung der Provisionseinnahmen
aus dem Giroverkehr zurückzuführen. Zudem
erhöhten sich die Einnahmen aus Kartengeschäft,
Wertpapierverwahrung und -verwaltung und Investmentanteilen
(Vertriebserfolgsvergütungen aus dem
Kundengeschäft) während die Einnahmen aus
Vermittlung von Krediten, Immobiliengeschäft,
Darlehensgeschäft und Vermittlungsgeschäft von
Bausparverträgen rückläufig waren. Bei den
Provisionsaufwendungen reduzierten sich die Ausgaben
für den Auslandzahlungsverkehr und aus der
Vermittlungstätigkeit Dritter im Aktiv- oder
Passivgeschäft, während sich die Aufwendungen aus
der Konsortialsführungsprovisionen erhöhten.
Der erhebliche Rückgang der sonstigen
betrieblichen Erträge resultierte im Wesentlichen aus
den niedrigeren Steuererstattungszinsen, den gesunkenen
Veräußerungsgewinnen bei den Grundstücken
und Gebäuden des Anlagevermögens und den
geringeren Vertriebserfolgsvergütungen für
Eigenanlagen, die die gestiegenen
Grundstückserträge,
Währungsumrechnungserträge und Auflösungen
der Rückstellungen für Pensionsempfänger
überkompensierten.
Bei den Personalaufwendungen wurden die tariflichen
Erhöhungen durch die verringerten Zuführungen zu
den Rückstellungen für laufende Pensionen und
für Pensionsanwartschaften nicht kompensiert. Durch
die Reduzierung der Sozialen Abgaben und der Aufwendungen
für Altersversorgung ergab sich insgesamt eine
geringfügige Erhöhung.
Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten
sich deutlich. Hier wirkten sich insbesondere die
gestiegenen Bürokosten und Aufwendungen für die
Nutzung eigener und fremder Grundstücke aus. Die
Verringerung der Kommunikations- und Transportkosten senkte
den Kostenanstieg.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich
trotz des gravierenden Anstiegs bei den
planmäßigen Abschreibungen deutlich verringert.
Dies rührt im Wesentlichen aus dem Rückgang bei
den Zinsaufwendungen für Steuernachzahlungen.
Das Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge ist
positiv. Zum einen verbesserte sich das Bewertungsergebnis
im Wertpapiergeschäft sehr deutlich, während sich
das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft
rückläufig entwickelt hat. Die
Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3
n. F. wurde in 2023 komplett aufgelöst.
Die Zuführungen zum Fonds für allgemeine
Bankrisiken konnten sehr deutlich aufgestockt werden.
Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 4,7
Mio. EUR auf 8,7 Mio. EUR gravierend gestiegener
Steueraufwand auszuweisen.
Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und
der Auswirkungen des Zinsanstiegs sind wir mit der
Entwicklung der Ertragslage sehr zufrieden. Unter den
gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage
als angemessen beurteilt.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG
offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug
im Geschäftsjahr 2023 0,013 %.
2.4.4. Gesamtaussage zum
Geschäftsverlauf und zur Lage
Vor dem Hintergrund der politischen und
konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung
bewerten wir die Geschäftsentwicklung als erfreulich.
Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir an das
erfreuliche Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres
anknüpfen, weil sich der Zinsüberschuss aufgrund
des gestiegenen Zinsniveaus deutlich verbesserte.
Annähernd erwartungsgemäß hat sich das
absolute Betriebsergebnis vor Bewertung als bedeutsamster
finanzieller Leistungsindikator entwickelt. Insbesondere
der sehr deutlich gestiegene Zinsüberschuss sowie der
deutlich gestiegene Provisionsüberschuss bei einem
deutlich gestiegenen ordentlichen Aufwand führten zu
diesem Ergebnis. Unser durchschnittliches Wachstum bei den
Forderungen an Kunden als weiterer bedeutsamster
finanzieller Leistungsindikator, lag sehr deutlich unter
unseren Wachstumserwartungen.
3. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023
haben sich nicht ergeben.
4. Risikobericht
4.1. Risikomanagementsystem
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung
der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen
Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests,
und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den
Strategien, der Risikoinventur und der
Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023
wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai
2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an
bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des
Instituts für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie
umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens
jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um
deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem
werden regelmäßig quantitative und qualitative
Analysen zur Bestimmung von Risiko- und
Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der
zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende
Risiken in der ökonomischen und der normativen
Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart |
Risikokategorie |
|
Adressenausfallrisiko |
Kundengeschäft |
|
Eigengeschäft |
| Marktpreisrisiko |
Zinsänderungsrisiko |
|
Spreadrisiko |
|
Aktienrisiko |
|
Währungsrisiko |
|
Immobilienrisiko |
| Beteiligungsrisiko |
|
|
Liquiditätsrisiko |
Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
|
Refinanzierungskostenrisiko |
| Operationelles
Risiko |
|
Für die frühzeitige Identifizierung von
wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren
abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen
Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der ökonomischen Perspektive ist die
Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die
Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein
ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 421,5 Mio.
EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 250,0 Mio. EUR
wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so
bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken
ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden
vierteljährlich ermittelt und den Limiten
gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite
reichten sowohl unterjährig als auch zum
Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des
Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen,
Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde
Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des bereitgestellten
Risikodeckungspotenzials eingerichtete Limitsystem in der
ökonomischen Perspektive stellt sich zum 31. Dezember
2023 wie folgt dar:
| Risikoart |
Risikokategorie |
Limit |
Limitauslastung |
|
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Adressenrisiko |
|
47,5 |
29,5 |
62,0 |
|
Kundengeschäft |
|
27,8 |
|
|
Eigengeschäft |
|
1,7 |
|
| Marktpreisrisiko |
|
160,0 |
108,3 |
67,7 |
|
Zinsänderungsrisiko |
|
71,2 |
|
|
Spreadrisiko |
|
12,0 |
|
|
Aktienrisiko |
|
3,1 |
|
|
Immobilienrisiko |
|
20,0 |
|
|
Währungsrisiko |
|
2,1 |
|
| Beteiligungsrisiko |
|
12,5 |
7,5 |
60,0 |
|
Liquiditätsrisiko |
Refinanzierungskostenrisiko |
15,0 |
10,4 |
69,3 |
| Operationelles
Risiko |
|
15,0 |
10,3 |
68,6 |
|
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko |
250,0 |
166,0 |
66,4 |
Die zuständigen Bereiche bzw. Funktionsbereiche
steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden
organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des
Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie
für ein adverses Szenario getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle
regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die
darauf basierenden internen Anforderungen zu
berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen
sind die Kernkapitalanforderung, die
Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung,
die kombinierte Pufferanforderung) und die
Eigenmittelempfehlung sowie die Strukturanforderungen
hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum können die
aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario
vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im
Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch
nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend
einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden mindestens jährlich
überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der
Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente
(Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Daneben ist die
Sparkasse an Kreditbasket-Transaktionen der
Sparkassen-Finanzgruppe 2019 bis 2023 beteiligt. Die
hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der
Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber
gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit
Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps.
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die
Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel
möglicher Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser
Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten
Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Neben
dem Stresstest "schwerer konjunktureller Abschwung" sind
bei den Stresstests "Immobilienkrise aufgrund von
Zinsanstieg" sowie "Stagflation" deutliche Zunahmen der
Risiken festzustellen.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung
an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und
ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten.
Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen
auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen
Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die
Geschäftsentwicklung und dafür geplante
Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der
Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die
Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die
aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte
initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die
Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu
beurteilen, zu überwachen und darüber zu
berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die
Methodenauswahl, die Überprüfung der
Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren
sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der
Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich
verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und
gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der
Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende
Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie
unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen
Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der
Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die
Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die
Mitarbeiter der Abteilung Unternehmenssteuerung Gruppe
Risiko-Controlling wahrgenommen.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung
wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die
Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben
und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den
Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen
Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu
beraten.
Die Interne Revision prüft und beurteilt
risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit
und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und
des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die
Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller
Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand
unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber
berichtspflichtig.
Verfahren zur Aufnahme von
Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf
neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt.
Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter
Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation
sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
4.2. Strukturelle Darstellung der
wesentlichen Risiken
4.2.1. Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes,
welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden
Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines
Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem
bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das
politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das
Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer
Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des
Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der
Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher
Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz
im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
Die Messung des Adressenrisikos erfolgt in der
ökonomischen Perspektive über eine
Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit
Portfolio View (CPV). Dabei wird die Wertentwicklung der
einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen
ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden
neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z.
B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und
Shiftmatrizen, Verwertungs-, Neubewertungs- und
Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten
aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Ergebnisse der
simulierten Wertentwicklungen werden zu einer
Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus
die Risikokennzahlen wie z. B. der Value-at-Risk abgeleitet
werden. Die Risikomessung von Kunden- und
Eigengeschäft erfolgt jeweils isoliert.
4.2.1.1. Adressenrisiko im
Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst
es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz
an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite
nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen
können (Sicherheitenverwertungs- und
-einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist
auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die
Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts
erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter
besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der
Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1.
Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die
Geschäftsverteilung des Vorstands
|
| ― |
regelmäßige
Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der
Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller
Unterlagen
|
| ― |
Einsatz standardisierter
Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und
Scoringverfahren) in Kombination mit
bonitätsabhängiger Preisgestaltung und
bonitätsabhängigen Kompetenzen
|
| ― |
interne,
bonitätsabhängige Richtwerte für
Kreditobergrenzen, die unterhalb der
Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der
Vermeidung von Risikokonzentrationen im
Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese
Obergrenze überschreiten, unterliegen einer
verstärkten Beobachtung
|
| ― |
regelmäßige
Überprüfung von Sicherheiten
|
| ― |
Einsatz eines
Risikofrüherkennungsverfahrens, das
gewährleistet, dass bei Auftreten von
signifikanten Bonitätsverschlechterungen
frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen
eingeleitet werden können
|
| ― |
festgelegte Verfahren zur
Überleitung von Kreditengagements in die
Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung
|
| ― |
Berechnung der
Adressenausfallrisiken für die
Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell
"Credit Portfolio View"
|
| ― |
Einsatz von
Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener
Risikokonzentrationen mittels
Kredithandelstransaktionen
|
| ― |
Kreditportfolioüberwachung
auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem
Reporting
|
Zum 31. Dezember 2023* wurden 54,6 % der zum
Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und
wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben,
42,1 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen sowie 3,3 % an öffentliche Haushalte.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch
im Kreditgeschäft der Sparkasse wider.
Schwerpunkte bilden mit 20,8 % die Ausleihungen an
die Branchen verarbeitendes Gewerbe sowie an das
Grundstücks- u. Wohnungswesen mit 20,3 %. Darüber
hinaus entfallen 8,0 % auf Energie- und Wasserversorgung
sowie 6,0 % auf das Baugewerbe. Die übrigen ca. 45,0 %
teilen sich auf die übrigen Branchen auf. Die
Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine
breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 52,6 % des
Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG
entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis
1,0 Mio EUR. 19,3 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des
§ 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem
Kreditvolumen von 1,0 Mio EUR bis 5,0 Mio EUR und 28,1 %
entfallen auf Engagements größer 5,0 Mio
EUR.
* Zum 31. Dezember 2022 wurden 55,0 % der zum
Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und
wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben,
42,0 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen sowie 3,0 % an öffentliche Haushalte.
Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf
Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die
Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember
2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende
Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse |
Volumen in % |
| 1 bis 9 |
91,9 |
| 10 bis 15 |
5,7 |
| 16 bis 18 |
2,1 |
Das ungeratete Volumen in % beträgt 0,3.
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung.
Wir sehen Adressenausfallrisikokonzentrationen im
Kundengeschäft bei 22 Kreditnehmereinheiten. Diese
Risikokonzentrationen werden von uns bewusst eingegangen
und gesteuert.
Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach
Branchen und Größenklassen als auch nach
Ratinggruppen gut diversifiziert.
Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die
Sparkasse 11 Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von
insgesamt 35,4 Mio EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets
(über die Emission von Originatoren-Credit Linked
Notes) eingebracht.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle
fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Der Vorstand wird vierteljährlich
über die Entwicklung der Strukturmerkmale des
Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die
Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen
für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine
ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das
standardisierte Verfahren.
Das Verfahren für die Bildung der
Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum
Jahresabschluss erläutert.
Entwicklung der Risikovorsorge:
| Art der
Risikovorsorge |
Anfangsbestand
per 01.01.2023 |
Zuführung |
Auflösung |
Verbrauch |
Endbestand
per 31.12.2023 |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Einzelwertberichtigungen |
13.986 |
4.412 |
3.225 |
452 |
14.721 |
| Rückstellungen |
1.643 |
3.252 |
980 |
140 |
3.775 |
|
Pauschalwertberichtigungen |
4.779 |
2.005 |
0 |
0 |
6.784 |
| Pauschale
Rückstellungen |
1.555 |
462 |
0 |
0 |
2.017 |
| Gesamt |
21.963 |
10.131 |
4.205 |
592 |
27.297 |
4.2.1.2. Adressenrisiko im
Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso
besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert
und damit ein möglicherweise höherer Spread
gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft
das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der
Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten
abweichen.
Ferner beinhalten Aktien eine
Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer
negativen Wertveränderung aufgrund von
Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des
Aktienemittenten.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je
Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)
|
| ― |
Regelmäßige
Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand
von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen
Analysen
|
| ― |
Berechnung des
Adressenausfallrisikos für die
Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell
"Credit Portfolio View"
|
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag
ein Buchwertvolumen von 1.142,9 Mio EUR (ohne
Stückzinsen). Wesentliche Positionen sind dabei die
Bundesbank Einlagefazilität (461,0 Mio EUR),
verzinslichen Wertpapiere bzw. Geldanlagen (295,1 Mio EUR),
Spezialfonds (261,7 Mio EUR) und Immobilienfonds (125,1 Mio
EUR). In den verzinslichen Wertpapieren bzw. Geldanlagen
sind gedeckte Wertpapiere, Kreditbaskets und
Termingeldanlagen enthalten.
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere
bzw. Geldanlagen verfügen über ein
Emissionsrating bis zur DSGV-Ratingklasse 1 (ohne
Kreditbaskets). Alle Wertpapiere bzw. Geldanlagen sind im
Bereich des Investmentgrades (mit Ausnahme der
Kreditbaskets DSGV-Ratingklasse 6 bis 8). Keine Ratings
liegen bei Anteilen an Investmentfonds vor, die innerhalb
eines Spezialfonds angelegt sind.
Konzentrationen bestehen hinsichtlich der ungedeckten
Forderungen an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
sowie DekaBank Deutsche Girozentrale einschließlich
Fondsdurchschau und bei zwei Immobilienfonds. Bei
S-Kreditpartner besteht die Konzentration nur aus den
ungedeckten Forderungen heraus. Bei dem Sparkassen- und
Giroverband Hessen-Thüringen besteht die
Konzentrationen nur aus der Fondsdurchschau heraus.
4.2.2. Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in
einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position,
welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren
ergibt.
Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung der festgelegten Limite und der
vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der
Anlageausschuss "Bilanzstrukturmanagement" hat die Aufgabe,
den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu
unterstützen.
4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche
sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve
ergibt. In einer periodischen Sicht können sich
Veränderungen im Zinsüberschuss, im
Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie die Bildung oder
Erhöhung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen
der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß
IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Im Sinne dieser Definition
werden alle zinstragenden Positionen des Anlagebuchs
betrachtet. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in
die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der
normativen Perspektive integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung
"Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des
laufenden Geschäftsjahres und der fünf
Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf
das handelsrechtliche Ergebnis
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der
S-Rating und Risikosysteme GmbH entwickelten
IT-Anwendung "MPR". Die Parameter der
Normalverteilung werden aus historischen Daten
geschätzt. Unter Berücksichtigung der
Portfoliostruktur wurde der Delta-Gamma-Ansatz
ausgewählt.
|
| ― |
Steuerung des wertorientierten
Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen
historischen Simulation der Marktzinsänderungen:
Die negative Abweichung der Performance innerhalb der
nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem
Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Zur Beurteilung
des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die
Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt
an die gehebelte Struktur des gleitenden
10-Jahresdurch-schnitts). Abweichungen zeigen ggf.
einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und
dienen als zusätzliche Information.
|
| ― |
Ermittlung des
Zinsrisikokoeffizienten und des
Frühwarnindikators gemäß § 25a
Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019
vom 6. August 2019
|
| ― |
Aufbereitung der Cashflows
für die Berechnung von wertorientierten
Kennzahlen zu Risiko und Ertrag sowie des
Zinsrisikokoeffizienten und des
Frühwarnindikators gemäß § 25a
Abs. 2 KWG und BaFin-Rundschreiben 6/2019 vom 6.
August 2019.
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung können zur
Absicherung von Zinsänderungsrisiken neben
bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger
Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form
von Zinsbuchswaps eingesetzt werden (vgl. Angaben im Anhang
zum Jahresabschluss).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200
Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
|
Zinsänderungsrisiken |
|
Barwertveränderung |
|
+200 Basispunkte |
-200 Basispunkte |
| TEUR |
-49.068 |
+57.518 |
| in % der
Eigenmittel |
-14,05 |
16,47 |
Konzentrationen bestehen bei den
Zinsänderungsrisiken in folgendem Bereich:
Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der
Bilanz der Sparkasse.
Diese Konzentrationen begrenzen wir durch eine
monatliche bzw. vierteljährliche Überwachung und
Steuerung.
Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023
führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten
zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des
Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen.
Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines
Verpflichtungsüberschusses deutlich und damit das
Risiko zu Bildung einer Drohverlustrückstellung in
künftigen Jahresabschlüssen.
4.2.2.2. Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Spreadszenarien mittels der
IT-Anwendungen SimCorp Dimension ("SCD") und
"Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"MPR". Die Parameter der Normalverteilung werden aus
historischen Daten geschätzt. Unter
Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde der
Delta-Gamma-Ansatz ausgewählt
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
4.2.2.3. Aktienrisiko
Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem
Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine
Adressenrisikokomponente.
In der normativen Perspektive umfasst das
Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass
Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe
erzielt werden können.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung
SimCorp Dimension ("SCD")
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"MPR". Die Parameter der Normalverteilung werden aus
historischen Daten geschätzt. Unter
Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde die
Delta-Gamma-Variante ausgewählt.
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang
zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds gehalten.
Die Spezialfonds mit Aktienanteil werden u. a. durch
festgelegte Vermögensuntergrenzen gesteuert, die sich
aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital
ableiten. Das Risikokapital wird vor dem Hintergrund der
Risikotragfähigkeit festgelegt und überwacht.
4.2.2.4. Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt.
Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen
(Renditeobjekte) als auch indirekte Investitionen
(Immobilienfonds).
In der normativen Perspektive umfasst das
Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko
aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Ermittlung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung
"Portal msgGillardon"
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"caballito"
|
Immobilien im Eigenbestand und Immobilienfonds werden
in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere
Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.
4.2.2.5. Währungsrisiko
Das Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Währungskursen ergibt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung
"Portal msgGillardon"
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"MPR". Die Parameter der Normalverteilung werden aus
historischen Daten geschätzt. Unter
Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde die
Delta-Gamma-Variante ausgewählt.
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Das Währungsrisiko im Kundengeschäft wird
über eine Währungsgesamtposition je Währung
als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die
einzelnen Fremdwährungsforderungen und
-verbindlichkeiten sowie Kassageschäfte eingestellt.
Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB
wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig
ausgleichenden Positionen je Währung angenommen.
Das Währungsrisiko ist hinsichtlich seiner
GuV-Wirkung sowie in der ökonomischen Betrachtung von
untergeordneter Bedeutung. Bemerkenswerte Konzentrationen
sind nicht erkennbar.
4.2.3. Beteiligungsrisiken
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach
dem Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das
Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbandes
Baden-Württemberg für die
Verbundbeteiligungen
|
| ― |
In der normativen Perspektive
wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch
Beteiligungen berücksichtigt.
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer
Szenarioanalyse
|
| ― |
Regelmäßige
Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse
der Beteiligungsunternehmen
|
| ― |
Regelmäßige
qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung,
der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung
des jeweiligen Beteiligungsunternehmens
|
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum
31. Dezember 2023:
| Gruppen von
Beteiligungsinstrumenten |
Buchwert in Mio.
EUR |
| Strategische
Beteiligungen |
28,1 |
|
Funktionsbeteiligungen |
1,2 |
|
Kapitalbeteiligungen |
0,7 |
Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in
folgendem Bereich: Konzentration aufgrund der
Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen.
Um diese Konzentration zu begrenzen, ist ein
Schwellenwert definiert.
4.2.4. Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der
ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen
Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von
marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen
Perspektive wird die GuV-Auswirkung des
Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage
Ratio, LCR)
|
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der Strukturelle
Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio,
NSFR)
|
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer
Risikotoleranz
|
| ― |
Diversifikation der
Vermögens- und Kapitalstruktur
|
| ― |
Regelmäßige
Erstellung von Liquiditätsübersichten auf
Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in
der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten
Mittelabflüssen gegenübergestellt
werden
|
| ― |
Tägliche Disposition der
laufenden Konten
|
| ― |
Liquiditätsverbund mit
Verbundpartnern der Sparkassen-Finanzgruppe
|
| ― |
Definition eines sich
abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines
Notfallplans
|
| ― |
Erstellung einer
Refinanzierungsplanung
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der
S-Rating und Risikosysteme GmbH entwickelten
IT-Anwendung "RKR". Der Risikowert beschreibt die
Veränderung des Liquiditätsbarwerts bei
veränderten Refinanzierungskosten, die aus
veränderten Marktliquiditätsspreads
resultieren. Die voraussichtliche
Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel
verzinslichen Geschäfte wird über
Liquiditätsmischungsverhältnisse
abgebildet.
|
| ― |
Regelmäßige
Überwachung der Fundingkonzentration zur
Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner
Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung
|
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum
31. Dezember 2023 über 60 Monate.
Konzentrationen beim Liquiditätsrisiko bestehen
nicht, da die Refinanzierungszielstruktur sich innerhalb
der definierten Bandbreiten befindet.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
4.2.5. Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge
externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung
des operationellen Risikos auf Basis der
szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten
Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung
"OpRisk-Szenarien"
|
| ― |
Systematische Sammlung und
Analyse eingetretener Schadensfälle in einer
Schadensfalldatenbank
|
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Abbildung im Plan- und
adversen Szenario
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der
IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" der SR.
Die Sparkasse schätzt zunächst den Median
ihrer eigenen Schadensfallhistorie. Dieser Median
wird mit dem Median des OpRisk-Pools adjustiert und
anschließend zur Ermittlung des Risikos mittels
sog. q-Faktoren auf das gewünschte
Konfidenzniveau skaliert. Die q-Faktoren werden aus
Schadensfällen aller Sparkassen abgeleitet.
|
| ― |
Erstellung von
Notfallplänen, insbesondere im Bereich der
IT
|
Konzentrationen bestehen beim operationellen Risiko
in folgendem Bereich: Dienstleistersteuerung (FI, SR).
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen der Sparkassen-Finanzgruppe bzw. der
S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe
Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.
4.3. Gesamtbeurteilung der
Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der
Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur
Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen
Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das
Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können
frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und
gesteuert sowie Informationen an die zuständigen
Entscheidungsträger weitergeleitet werden.
In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom
Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich
zum 31.12.2023 aufgrund von erhöhten Risikoparametern.
Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische
Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 66,4 % ausgelastet.
Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher
Kenngrößen der normativen Perspektive der
Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als
auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Demnach war und ist die
Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die
durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch
außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene
Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende Risiken oder Risiken, die
die Entwicklung wesentlich beeinträchtigen, sind auf
Basis der Risikoinventur nicht erkennbar. Risiken der
künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf die
Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, durch die Regulatorik und
den starken sowie kurzfristigen Zinsanstieg (u. a.
Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3
n. F). Im Hinblick auf die weiter steigenden
Eigenmittelanforderungen und die durchgeführte als
auch anlassbezogene Kapitalplanung ist mittelfristig mit
einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.
Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs haben wir im
Einklang mit unserem internen Reporting bei der Darstellung
der Risiken berücksichtigt.
Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands
teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei
werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene
ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede
Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer Monitoringstufe
zugeordnet. Die Sparkasse wurde zum 30. September 2023 der
Bewertungsstufe Grün zugeordnet.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als
herausfordernd.
5. Chancen- und Prognosebericht
5.1. Chancenbericht
Unser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen
Strategieüberprüfungsprozess integriert.
Chancen sehen wir vor allem in der aktuellen
Zinsentwicklung verbunden mit steigendem
Zinsüberschuss aus dem Kundengeschäft, aber auch
aus der Steigerung der Depot A-Beiträge. Die
Steigerung des ordentlichen Ertrags wird weiter forciert.
Darüber hinaus planen wir die Schaffung bezahlbaren
Wohnraums durch Investitionen in sparkasseneigene
Immobilien im Geschäftsgebiet.
Die Chance auf eine Stabilisierung unserer
Ertragskraft wollen wir vor allem nutzen, indem wir durch
innovative Anlageformen die Einlagen veredeln. Darüber
hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu
optimieren.
Chancen erwarten wir aus unseren Investitionen in
zukunftsweisende Informationstechnologien.
Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere
Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren
Verbundpartnern in der Sparkassen-Finanzgruppe die
Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und
Rentabilitätsdruck zu begegnen.
5.2. Prognosebericht
Die nachfolgenden Einschätzungen haben
Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen
der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis
der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur
Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen
mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die
Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als
unzutreffend erweisen können, ist es möglich,
dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse ggf.
deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des
Lageberichts getroffenen Erwartungen über die
voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Zu diesen
gehören insbesondere die Konjunktur-, Inflations- und
Zinsentwicklung, die Entwicklung der Immobilienmärkte,
aber auch geopolitische Krisen.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den
Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können. Als Chancen im
Sinne des Prognoseberichts werden künftige
Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer
für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
5.2.1. Rahmenbedingungen
Nach dem Internationalen Währungsfonds (IWF)
dürfte die Weltwirtschaft im laufenden Jahr um 3,1 %
wachsen. Im Euroraum soll das Wirtschaftswachstum 2024
leicht anziehen auf 0,9 % nach 0,5 % im Jahr zuvor. Das
deutsche Bruttoinlandsprodukt soll nach der
Konjunkturprognose des ifo Instituts vom März 2024 im
laufenden Jahr nur um 0,2 % wachsen; in
Baden-Württemberg nach der Landesbank
Baden-Württemberg um 0,1 %. Getrieben sind diese Werte
von einem negativen statistischen Überhang aus 2023
und dem schwachen Jahresauftakt 2024. Getragen wird das
Wachstum vor allem von einer unterstellten Erholung des
privaten Konsums, der in 2024 preisbereinigt um 1,0 %
zulegen könnte. Für die Lage bei den
Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt eine
Prognose für 2024 dagegen noch schwierig. Die
konjunkturelle Schwäche wird den
Beschäftigungsaufbau verlangsamen und die
Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen lassen.
Für die Arbeitslosenquote wird nach der
Konjunkturprognose des ifo Instituts erwartet, dass diese
in diesem Jahr mit durchschnittlich 5,9 % um 0,2 %-Punkte
höher liegt als noch im Jahr 2023. Der weitgehend
geräumte Arbeitsmarkt dürfte die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte
mit einer Seitwärtsbewegung bei der
Erwerbstätigkeit begleiten. Diese Prognosen stehen
natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu
weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen
geostrategischen und politischen Konflikten kommt.
Die Inflationsraten dürften auch aufgrund
gesunkener Energiepreise im laufenden Jahr weiter
zurückgehen. In Deutschland ist mit einer
Inflationsrate von 2,5 % zu rechnen. Nachdem die
Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren
restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den
vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten
haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für
Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.
Nach einem Ausblick der Deutschen Bundesbank wird
erwartet, dass der zunehmende Wettbewerb im
Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft
sowie steigende Verwaltungsaufwendungen durch notwendige
Investitionen (u. a. zur Verhinderung von
Cyberkriminalität und zur verstärkten
Digitalisierung) die Ertragslage der nächsten Jahre
belasten werden. Eine schwache gesamtwirtschaftliche
Entwicklung könnte zusätzlich zu einem Anstieg
von Kreditausfällen führen. Vor dem Hintergrund
der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation
unterliegt die Einschätzung zur Entwicklung der
Risikovorsorge im Kreditgeschäft den gleichen
Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung.
Im Main-Tauber-Kreis tragen zahlreiche
mittelständische Unternehmen zu einem Branchenmix bei.
Die wichtigsten Branchen sind die Glas- und die
Möbelindustrie, Holz verarbeitende und
Maschinenbaubetriebe und die Metall- und
Textilverarbeitung. Die Entwicklungen im Euroraum sowie in
Deutschland werden sich jedoch auch auf die Auftragslage
der Wirtschaftsunternehmen in unserem Geschäftsgebiet
auswirken.
5.2.2. Geschäftsentwicklung
Nachfolgend stellen wir unsere Prognosen für die
bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für
das Geschäftsjahr 2024 dar: Abgeleitet aus der
Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir bei dem
durchschnittlichen Wachstum Forderungen an Kunden mit einer
leichten Bestandszunahme. Dies wird in erster Linie bei den
Unternehmen durch Finanzierungen von Neu- und
Ersatzinvestitionen getragen.
Auf Grund des gravierend steigenden Zinsaufwandes und
des höheren Verwaltungsaufwandes wird das absolute
Betriebsergebnis vor Bewertung in 2024 auf hohem Niveau
weiterhin sehr deutlich sinken.
5.3. Gesamtaussage
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024
lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich
Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende
Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos
vorübergeht.
Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr
2024 beurteilen wir in Bezug auf die von uns erwarteten
Entwicklungen der Rahmenbedingungen und unserer
bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren
zusammengefasst als noch günstig.
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage
sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert
sein.
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller
bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig
gewährleistet sind.
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
| der |
Sparkasse
Tauberfranken |
| Sitz |
Tauberbischofsheim |
| eingetragen beim |
|
| Amtsgericht |
Amtsgericht
Mannheim |
| Handelsregister-Nr. |
HRA 560337 |
Jahresbilanz zum
31. Dezember 2023
Aktivseite
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. Barreserve |
|
|
|
|
|
| a) Kassenbestand |
|
|
12.641.645,47 |
|
13.412 |
| b) Guthaben
bei der Deutschen Bundesbank |
|
23.988.663,96 |
|
24.357 |
|
|
|
|
36.630.309,43 |
37.769 |
2.
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel,
die zur
Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank
zugelassen sind |
|
|
|
|
a)
Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel
öffentlicher Stellen |
|
0,00 |
|
0 |
| b) Wechsel |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
| 3.
Forderungen an Kreditinstitute |
|
|
|
|
| a)
täglich fällig |
|
470.602.219,87 |
|
389.813 |
| b) andere
Forderungen |
|
190.170.612,73 |
|
191.712 |
|
|
|
|
660.772.832,60 |
581.525 |
| 4.
Forderungen an Kunden |
|
|
2.131.274.986,61 |
2.108.239 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
durch
Grundpfandrechte
gesichert |
744.980.751,38 EUR |
|
|
|
(734.605) |
| Kommunalkredite |
105.918.133,90 EUR |
|
|
|
(111.785) |
5.
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
|
| a) Geldmarktpapiere |
|
|
|
|
|
| aa) von
öffentlichen Emittenten |
0,00 |
|
|
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| ab) von
anderen Emittenten |
0,00 |
|
|
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
0,00 |
|
0 |
| b) Anleihen
und Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| ba) von
öffentlichen Emittenten |
28.526.771,73 |
|
|
28.057 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
28.526.771,73 EUR |
|
|
|
(28.057) |
| bb) von
anderen Emittenten |
82.330.641,57 |
|
|
104.368 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
44.907.157,10 EUR |
|
|
|
(70.104) |
|
|
|
110.857.413,30 |
|
132.425 |
| c) eigene
Schuldverschreibungen |
|
0,00 |
|
0 |
| Nennbetrag |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
|
110.857.413,30 |
132.425 |
| 6. Aktien
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
387.039.294,44 |
377.218 |
| 6a. Handelsbestand |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 7. Beteiligungen |
|
|
|
29.338.817,87 |
29.766 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| an Kreditinstituten |
7.202.821,40 EUR |
|
|
|
(7.203) |
an Finanzdienst-
leistungsinstituten |
982.189,06 EUR |
|
|
|
(982) |
| an
Wertpapierinstituten |
201.045,00 EUR |
|
|
|
(192) |
| 8. Anteile
an verbundenen Unternehmen |
|
|
638.490,75 |
638 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
an Finanzdienst-
leistungsinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| an
Wertpapierinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| 9.
Treuhandvermögen |
|
|
|
7.723.443,14 |
8.734 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| Treuhandkredite |
7.723.443,14 EUR |
|
|
|
(8.734) |
| 10.
Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand
einschließlich Schuldverschreibungen aus deren
Umtausch |
|
|
0,00 |
0 |
| 11.
Immaterielle Anlagewerte |
|
|
|
|
| a) Selbst
geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte |
|
0,00 |
|
0 |
| b)
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
|
50.209,00 |
|
9 |
| c)
Geschäfts- oder Firmenwert |
|
0,00 |
|
0 |
| d)
geleistete Anzahlungen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
50.209,00 |
9 |
| 12. Sachanlagen |
|
|
|
27.829.247,00 |
21.273 |
| 13. Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
1.141.124,51 |
1.350 |
| 14.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
265.752,90 |
144 |
| Summe der
Aktiva |
|
|
3.393.561.921,55 |
3.299.090 |
Passivseite
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1.
Verbindlichkeitengegen über
Kreditinstituten |
|
|
|
|
| a)
täglich fällig |
|
9.392.156,22 |
|
10.633 |
| b) mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
343.121.169,70 |
|
350.742 |
|
|
|
|
352.513.325,92 |
361.375 |
| 2.
Verbindlichkeitengegen über Kunden |
|
|
|
|
| a) Spareinlagen |
|
|
|
|
|
| aa) mit
vereinbarter Kündigungsfrist von drei
Monaten |
439.942.461,07 |
|
|
608.540 |
| ab) mit
vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei
Monaten |
2.790.674,06 |
|
|
3.259 |
|
|
|
442.733.135,13 |
|
611.799 |
| b) andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
| ba)
täglich fällig |
1.616.318.246,65 |
|
|
1.789.917 |
| bb) mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
492.109.788,43 |
|
|
78.282 |
|
|
|
2.108.428.035,08 |
|
1.868.199 |
|
|
|
|
2.551.161.170,21 |
2.479.999 |
| 3.
Verbriefte Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
| a) begebene
Schuldverschreibungen |
|
37.533.758,11 |
|
34.402 |
| b) andere
verbriefte Verbindlichkeiten |
|
0,00 |
|
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| Geldmarktpapiere |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
|
37.533.758,11 |
34.402 |
| 3a.
Handelsbestand |
|
|
0,00 |
0 |
| 4.
Treuhandverbindlichkeiten |
|
|
7.723.443,14 |
8.734 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| Treuhandkredite |
7.723.443,14 EUR |
|
|
|
(8.734) |
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
4.684.915,57 |
3.525 |
| 6.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
270.115,76 |
263 |
| 7.
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
| a)
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
|
26.485.846,00 |
|
27.435 |
| b)
Steuerrückstellungen |
|
690.855,08 |
|
3.510 |
| c) andere
Rückstellungen |
|
21.631.350,77 |
|
26.538 |
|
|
|
|
48.808.051,85 |
57.482 |
| 8. (weggefallen) |
|
|
|
|
|
| 9.
Nachrangige Verbindlichkeiten |
|
|
0,00 |
0 |
| 10.
Genussrechtskapital |
|
|
0,00 |
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| 11. Fonds
für allgemeine Bankrisiken |
|
|
266.900.000,00 |
229.800 |
| 12. Eigenkapital |
|
|
|
|
|
| a)
gezeichnetes Kapital |
|
0,00 |
|
0 |
| b)
Kapitalrücklage |
|
|
0,00 |
|
0 |
| c)
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
| ca)
Sicherheitsrücklage |
|
123.510.257,97 |
|
|
123.105 |
|
|
|
123.510.257,97 |
|
123.105 |
| d) Bilanzgewinn |
|
|
456.883,02 |
|
405 |
|
|
|
|
123.967.140,99 |
123.510 |
| Summe der
Passiva |
|
|
3.393.561.921,55 |
3.299.090 |
| 1.
Eventualverbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
| a)
Eventualverbindlichkeiten ausweitergegebenen
abgerechneten Wechseln |
|
0,00 |
|
0 |
| b)
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen |
|
119.885.259,33 |
|
130.067 |
| c) Haftung
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
119.885.259,33 |
130.067 |
| 2. Andere
Verpflichtungen |
|
|
|
|
| a)
Rücknahmeverpflichtungen aus unechten
Pensionsgeschäften |
|
0,00 |
|
0 |
| b)
Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen |
|
0,00 |
|
0 |
| c)
Unwiderrufliche Kreditzusagen |
|
148.614.729,42 |
|
193.621 |
|
|
|
|
148.614.729,42 |
193.621 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
|
|
|
1.1.-31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1.
Zinserträge aus |
|
|
|
|
| a) Kredit-
und Geldmarktgeschäften |
65.669.421,68 |
|
|
36.548 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
abgesetzte
negative Zinsen |
27.417,25 EUR |
|
|
|
(1.196) |
aus der Abzinsung
von Rückstellungen |
17.275,46 EUR |
|
|
|
(10) |
| b)
festverzinslichen Wertpapieren und
Schuldbuchforderungen |
2.664.782,14 |
|
|
2.342 |
|
|
|
68.334.203,82 |
|
38.891 |
| 2.
Zinsaufwendungen |
|
19.433.587,40 |
|
5.866 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
abgesetzte
positive Zinsen |
37.773,85 EUR |
|
|
|
(1.488) |
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen |
445.615,62 EUR |
|
|
|
(913) |
|
|
|
|
48.900.616,42 |
33.025 |
| 3. Laufende
Erträge aus |
|
|
|
|
| a) Aktien
und anderen nichtfestverzinslichen Wertpapieren |
|
7.765.201,49 |
|
6.574 |
| b) Beteiligungen |
|
|
3.300.461,86 |
|
2.459 |
| c) Anteilen
an verbundenen Unternehmen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
11.065.663,35 |
9.033 |
| 4.
Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen |
|
|
0,00 |
0 |
| 5.
Provisionserträge |
|
|
24.363.627,10 |
|
23.336 |
| 6.
Provisionsaufwendungen |
|
|
1.593.147,89 |
|
1.948 |
|
|
|
|
22.770.479,21 |
21.387 |
| 7.
Nettoertrag oder Nettoaufwand des
Handelsbestands |
|
|
0,00 |
0 |
| 8. Sonstige
betriebliche Erträge |
|
|
3.342.289,08 |
4.476 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
aus der Fremd-
währungsumrechnung |
649.658,79 EUR |
|
|
|
(508) |
| 9. (weggefallen) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
86.079.048,06 |
67.921 |
| 10.
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen |
|
|
|
|
| a) Personalaufwand |
|
|
|
|
|
| aa)
Löhne und Gehälter |
22.393.469,92 |
|
|
20.989 |
| ab) Soziale
Abgaben und Aufwendungen |
|
|
|
|
| für
Altersversorgung und für Unterstützung |
7.338.300,19 |
|
|
8.511 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| für
Altersversorgung |
2.937.155,23 EUR |
|
|
|
(4.467) |
|
|
|
29.731.770,11 |
|
29.499 |
| b) andere
Verwaltungsaufwendungen |
|
16.084.126,36 |
|
14.890 |
|
|
|
|
45.815.896,47 |
44.389 |
| 11.
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
|
|
1.797.692,03 |
1.475 |
| 12. Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
|
|
1.211.394,21 |
2.368 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
aus der Fremd-
währungsumrechnung |
480.410,18 EUR |
|
|
|
(354) |
| 13.
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen
und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
0,00 |
|
0 |
| 14.
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und
bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung
von Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
9.926.014,92 |
|
2.204 |
|
|
|
|
9.926.014,92 |
2.204 |
| 15.
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und
wie Anlagevermögenbehandelte Wertpapiere |
|
915.561,15 |
|
398 |
| 16.
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen,
Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie
Anlagevermögenbehandelten Wertpapieren |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
915.561,15 |
398 |
| 17.
Aufwendungen aus Verlustübernahme |
|
|
0,00 |
0 |
| 18.
Zuführungen zum Fonds für allgemeine
Bankrisiken |
|
|
37.100.000,00 |
17.100 |
| 19. Ergebnis
der normalen Geschäftstätigkeit |
|
|
9.164.519,12 |
4.395 |
| 20.
Außerordentliche Erträge |
|
0,00 |
|
0 |
| 21.
Außerordentliche Aufwendungen |
|
0,00 |
|
0 |
| 22.
Außerordentliches Ergebnis |
|
|
0,00 |
0 |
| 23. Steuern
vom Einkommen und vom Ertrag |
|
8.611.861,52 |
|
3.898 |
| 24. Sonstige
Steuern, soweit nicht unter Posten 12
ausgewiesen |
|
95.774,58 |
|
92 |
|
|
|
|
8.707.636,10 |
3.990 |
| 25.
Jahresüberschuss |
|
|
|
456.883,02 |
405 |
| 26.
Gewinnvortrag/Verlustvortragaus dem Vorjahr |
|
|
0,00 |
0 |
| 27. Bilanzgewinn |
|
|
|
456.883,02 |
405 |
ANHANG
Allgemeine Angaben
Die Sparkasse Tauberfranken hat ihren Jahresabschluss
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der
Verordnung über die Rechnungslegung der
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
(RechKredV) aufgestellt.
Eine Konsolidierung des Tochterunternehmens der
Sparkasse wäre für die Verpflichtung, ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung, da die
Vermögenswerte des Tochterunternehmens in Relation zur
Bilanzsumme der Sparkasse und das Jahresergebnis im
Verhältnis zu den GV-Posten der Sparkasse unwesentlich
sind. Die Sparkasse hat daher in Anwendung von § 296
Abs. 2 HGB auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses
verzichtet.
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute
(einschließlich Schuldscheine) sind zum Nennwert
bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene
Disagien und bezahlte Agien werden auf deren Laufzeit bzw.
Festzinsbindungsdauer verteilt.
Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse
insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten
Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d.
R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten
Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem
erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Das
latente Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen
abgeschirmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der
Grundsätze des IDW RS BFA 7. Hierbei wurde das
Bewertungsvereinfachungsverfahren angewandt und der
erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von
zwölf Monate ohne eine Anrechnung von
Bonitätsprämien angesetzt. Die Berechnung des
erwarteten Verlusts erfolgt mit der Anwendung, die in der
internen Steuerung eingesetzt wird. Basis dieser Berechnung
waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf
Grundlage der Vergangenheit ermittelten
Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen
12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse
bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der
internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als
risikolos betrachtet werden, wurden auch für die
handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die
Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten
Bewertungsverfahrens sind nach dem Ergebnis unserer
Analysen gegeben. Die im Rahmen der Berechnung der
Pauschalwertberichtigung verwendeten Modelle und Parameter
spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation
zum Abschlussstichtag ausreichend wider.
Die Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten bzw.
niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden
Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip).
Im Anlagevermögen gehaltene Immobilienfonds
werden zu Rücknahmepreisen ohne Berücksichtigung
der bei einer vorzeitigen Rückgabe anfallenden
Rücknahmeabschläge bewertet.
Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben
wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum
Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die
Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die
Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in
Financial Instruments Directive -Richtlinie 2014/65/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai
2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem
illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in
denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen
konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten
Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen
unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater
Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde
liegt.
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen
Unternehmen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip
bewertet.
Die immateriellen Anlagewerte und das
Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen
Abschreibungstabellen, bilanziert.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aus
Vereinfachungsgründen werden bei den Sachanlagen in
Anlehnung an die steuerlichen Regelungen
Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 250
Euro) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige
Vermögensgegenstände (bis 1.000 Euro) in einen
Sammelposten eingestellt und linear über einen
Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.
Die in den Sonstigen Vermögensgegenständen
enthaltenen Forderungen und Vermögenswerte wurden mit
dem Niederstwert bewertet.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen
Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den
Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Pensionsrückstellungen wurden unter
Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit
dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der
Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die
Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Erfolge aus der
Änderung des Abzinsungssatzes seit dem letzten
Abschlussstichtag werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Bei
der Berechnung wurden jährliche Lohn- und
Gehaltssteigerungen von 3,0 % (Vorjahr 3,0 %) und ein
Rententrend von jährlich 2,5 % (Vorjahr 2,5 %)
berücksichtigt. Einen Fluktuationsabschlag haben wir
weiterhin nicht angesetzt. Aus der Berechnung der
Rückstellungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und
der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag von 286 TEUR. Eine
Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6
HGB besteht nicht, da in Vorjahren bereits in
entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage
dotiert wurde.
Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um
den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu
verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der
Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands
Baden-Württemberg (ZVK). Die ZVK finanziert die
Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und
Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei
werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein
Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die
zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen
wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des
Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock
aufgebaut. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der
im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen
Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der
Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur
Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß
ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die
Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin
besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten
Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen,
satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel
zur Verfügung zu stellen. Nach der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem
Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen
Rechtsauffassung begründet die Durchführung der
betrieblichen Altersversorgung bei einem externen
Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine
mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag
der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW
RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die
Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband
entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023
ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F.
für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2
EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis
beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anzugebende Betrag auf 53,4 Mio EUR. Der Barwert der auf
die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in
Anlehnung an die versicherungsmathematischen
Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung
der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1
% und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G (in
einer an den Bestand der ZVK angepassten Modifikation)
ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art.
28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die
Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1
Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die
Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat
(Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten
Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen
gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen
Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse
keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der
Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die
Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur
Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf
Basis des versicherungsmathematischen
Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der
Leistungsverpflichtungen der ZVK.
Bezüglich der als wesentlich einzuordnenden, bei
den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 7c)
ausgewiesenen Rückstellungen, ergeben sich folgende
ergänzende Hinweise:
Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der
Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und
Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung
des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten
ist. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes
oder der Restlaufzeit werden bei den nicht aus dem
klassischen Bankgeschäft resultierenden
Rückstellungen für Altersteilzeit im operativen
Ergebnis, ansonsten einheitlich im Finanzergebnis
ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Altersteilzeit
werden auch bei einer Restlaufzeit von weniger als einem
Jahr abgezinst. Bei der Berechnung wurde ein Gehaltstrend
von 3,0 % zugrunde gelegt. Ein Fluktuationsabschlag wurde
nicht angesetzt.
Bei den Rückstellungen für steigende
Prämien bei Spareinlagen haben wir einen
Fluktuationsabschlag von 7,0 % angesetzt. Sie werden auch
bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger
abgezinst.
Die Rückstellungen für offene Kreditlinien
werden nicht abgezinst, da wir von einer Inanspruchnahme
während des nächsten Jahres ausgehen. Das akute
Ausfallrisiko haben wir vorsichtig geschätzt.
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
sowie derivative Finanzinstrumente (insbesondere
Zins-Swaps) des Bankbuchs einem Saldierungsbereich
zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung
von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs
erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und
Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu
erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen
Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse
wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert
ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten
Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und
Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte
zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der
angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der
Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen
für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs
benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen
Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz
wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten
berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und
Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten
resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des
Bankbuchs berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag ergibt
sich kein Verpflichtungsüberschuss. Der Ausweis der
Erträge aus der Auflösung erfolgt im GV-Posten
14.
Die strukturierten Produkte (Festzinsdarlehen mit auf
die Zukunft bezogenen Konditionsvereinbarungen
(Forwarddarlehen) sowie variable Darlehen mit
Zinsuntergrenzen) wurden unter Berücksichtigung des
IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der
Nebenrechte), die Kredithandelstransaktion SKB XVI, SKB
XVII, SKB XVIII, SKB XIX und SKB XX unter Abspaltung der
Nebenrechte bilanziert und ggf. bewertet. Die als
"erhaltene" Kreditsicherheiten behandelten Credit Default
Swaps werden nicht eigenständig bilanziert, sondern
bei der Bewertung der besicherten Forderung
berücksichtigt. Die übernommenen
Adressenausfallrisiken aus Credit Linked Notes, die als
"gestellte" Kreditsicherheiten behandelt werden, wurden
nach IDW RS BFA 1 als Eventualverbindlichkeiten
ausgewiesen. Für akute Ausfallrisiken wurde eine
Rückstellung gebildet.
Die zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken
abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die
verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des
Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht
gesondert zu bewerten.
Das Währungsrisiko wird über eine
Währungsgesamtposition je Währung als Einheit
gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen
Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten sowie
Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung
gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich
hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen
je Währung angenommen.
Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden
Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten
Kassageschäfte erfolgte mit dem Kassamittelkurs. Die
Sortenbestände wurden zum Bewertungskurs der
Bayerischen Landesbank bewertet.
Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung
berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung
besonders gedeckter Geschäfte wurden ebenfalls
erfolgswirksam vereinnahmt.
Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus
besonders gedeckten Positionen erfolgte saldiert im
sonstigen betrieblichen Ergebnis.
Erläuterungen zur
Jahresbilanz
Aktivseite
3. Forderungen an Kreditinstitute
In dieser Position sind enthalten:
|
31.12.23 |
Vorjahr |
|
TEUR |
TEUR |
| Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
29.666 |
17.849 |
| darunter: Forderungen an
die eigene Girozentrale |
29.561 |
|
Die Unterposition b) - andere Forderungen - (ohne
anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt
zusammen:
|
TEUR |
| bis drei Monate |
40.021 |
| mehr als drei Monate bis
ein Jahr |
60.167 |
| mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
85.124 |
| mehr als fünf
Jahre |
- |
4. Forderungen an Kunden
In dieser Position sind enthalten:
|
31.12.23 |
Vorjahr |
|
TEUR |
TEUR |
| Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
7.563 |
4.548 |
Diese Position (ohne anteilige Zinsen) setzt sich
nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
|
TEUR |
| bis drei Monate |
83.125 |
| mehr als drei Monate bis
ein Jahr |
156.835 |
| mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
657.086 |
| mehr als fünf
Jahre |
1.158.199 |
| mit unbestimmter
Laufzeit |
74.499 |
5. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
In dieser Position sind enthalten:
|
31.12.23 |
Vorjahr |
|
TEUR |
TEUR |
| Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
0 |
10.744 |
| Beträge, die in dem
auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig
werden (ohne anteilige Zinsen) |
63.950 |
|
|
TEUR |
| Von den in dieser
Position enthaltenen Wertpapieren sind
börsennotiert |
73.434 |
6. Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
|
TEUR |
| Von den in dieser
Position enthaltenen Wertpapieren sind
börsennotiert |
25.034 |
Anteile an Investmentvermögen
An den folgenden Investmentvermögen halten wir
mehr als 10 % der Anteile:
Anlageziele
Bezeichnung des Investmentvermögens |
Marktwert |
Buchwert |
Ausschüttungen im
Geschäftsjahr |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
Spezialfonds als
gemischter Fonds
DE0009762682 A-TAUBERFRANKEN 3-FONDS |
167.488 |
167.488 |
3.932 |
Spezialfonds als
Rentenfonds
DE000A2PND05 LBBW AM-LCR TAUBER |
94.202 |
94.202 |
545 |
Für die dargestellten Investmentvermögen
lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der
täglichen Rückgabe vor.
9. Treuhandvermögen
Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in
voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar.
12. Sachanlagen
In dieser Position sind enthalten:
|
TEUR |
| Im Rahmen der eigenen
Tätigkeit genutzte Grundstücke und
Gebäude |
10.934 |
| Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
2.902 |
13. Sonstige
Vermögensgegenstände
In dieser Position sind enthalten:
|
31.12.23 |
Vorjahr |
|
TEUR |
TEUR |
| Nachrangige
Vermögensgegenstände |
25 |
25 |
14. Rechnungsabgrenzungsposten
In dieser Position sind enthalten:
|
31.12.23 |
Vorjahr |
|
TEUR |
TEUR |
| Unterschiedsbetrag
zwischen Nennbetrag und höherem
Auszahlungsbetrag von Forderungen |
30 |
41 |
| Unterschiedsbetrag
zwischen Erfüllungs- und niedrigerem
Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten oder
Anleihen |
59 |
27 |
Mehrere Positionen betreffende
Angaben
|
TEUR |
| Von den
Vermögensgegenständen lauten auf
Fremdwährung |
7.958 |
Anlagenspiegel
|
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in
TEUR) |
|
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten |
Entwicklung der
kumulierten Abschreibungen |
|
Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
Immaterielle
Anlagewerte |
525 |
48 |
52 |
- |
521 |
516 |
| Sachanlagen |
67.799 |
8.603 |
560 |
- |
75.842 |
46.526 |
|
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in
TEUR) |
|
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen |
|
Ab Schreibungen im
Geschäftsjahr |
Zuschreibungen im
Geschäftsjahr |
Änderungen der gesamten Abschreibungen im
Zusammenhang mit |
Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
|
|
|
Zugängen |
Abgängen |
Umbuchungen |
|
Immaterielle
Anlagewerte |
6 |
- |
- |
52 |
- |
470 |
| Sachanlagen |
1.792 |
- |
- |
305 |
- |
48.013 |
|
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in
TEUR) |
|
Buchwerte |
|
Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
Stand am 31.12. des
Vorjahres |
Immaterielle
Anlagewerte |
50 |
9 |
| Sachanlagen |
27.829 |
21.273 |
|
Veränderungssaldo
(§ 34 Abs. 3 RechKredV) |
(ohne
anteilige Zinsen) |
| Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
3.028 |
37.190 |
34.162 |
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
1.931 |
100.087 |
98.156 |
| Beteiligungen |
-427 |
29.339 |
29.766 |
| Anteile an verbundenen
Unternehmen |
0 |
638 |
638 |
| Sonstige
Vermögensgegenstände |
0 |
25 |
25 |
Passivseite
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
In dieser Position sind enthalten:
|
31.12.23 |
Vorjahr |
|
TEUR |
TEUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
351.199 |
360.154 |
| darunter: gegenüber
der eigenen Girozentrale |
351.199 |
|
|
TEUR |
| Der Gesamtbetrag der als
Sicherheit übertragenen
Vermögensgegenstände (Forderungen) für
in dieser Position enthaltene Verbindlichkeiten
beläuft sich auf insgesamt |
342.140 |
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen)
nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
|
TEUR |
| bis drei Monate |
8.441 |
| mehr als drei Monate bis
ein Jahr |
24.802 |
| mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
123.207 |
| mehr als fünf
Jahre |
186.550 |
2. Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
In dieser Position sind enthalten:
|
31.12.23 |
Vorjahr |
|
TEUR |
TEUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
111 |
100 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
1.243 |
1.079 |
Die Unterposition ab) - Spareinlagen mit vereinbarter
Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich
(ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt
zusammen:
|
TEUR |
| bis drei Monate |
4 |
| mehr als drei Monate bis
ein Jahr |
2.301 |
| mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
486 |
| mehr als fünf
Jahre |
- |
Die Unterposition bb) - andere Verbindlichkeiten mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist -setzt sich
(ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt
zusammen:
|
TEUR |
| bis drei Monate |
209.761 |
| mehr als drei Monate bis
ein Jahr |
132.499 |
| mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
144.090 |
| mehr als fünf
Jahre |
1.859 |
3. VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN
|
TEUR |
| In Unterposition a) -
begebene Schuldverschreibungen - enthaltene
Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag
folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige
Zinsen) |
5.700 |
4. Treuhandverbindlichkeiten
Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(Passivposten 1).
5. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
In dieser Position sind enthalten:
|
TEUR |
| Noch abzuführende
Steuerverbindlichkeiten |
3.875 |
6. Rechnungsabgrenzungsposten
In dieser Position sind enthalten:
|
31.12.23 |
Vorjahr |
|
TEUR |
TEUR |
Unterschiedsbetrag
zwischen Nennbetrag und niedrigerem
Auszahlungsbetrag von Forderungen |
79 |
55 |
Mehrere Positionen betreffende
Angaben
|
TEUR |
| Von den Schulden lauten
auf Fremdwährung |
8.198 |
Passivseite unter dem Strich
1. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Im Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind im
Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen" zwei Einzelposten von
wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die
Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die
Einzelbeträge belaufen sich auf 5,8 Mio EUR und 7,5
Mio EUR.
2. ANDERE VERPFLICHTUNGEN
Im Posten "Andere Verpflichtungen" ist im Unterposten
c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" ein Einzelposten von
wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die
Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; der
Einzelbetrag liegt bei 5,9 Mio EUR. Bei der genannten
unwiderruflichen Kreditzusage handelt es sich mit 5,9 Mio
EUR um einen Dispokredit. Wir gehen derzeit
grundsätzlich davon aus, dass die unwiderruflichen
Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in
Anspruch genommen werden.
Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. ZINSERTRÄGE
In dieser Position sind enthalten:
|
TEUR |
| Periodenfremde
Erträge: |
|
| Zinserstattungen
für frühere Jahre |
386 |
8. SONSTIGE BETRIEBLICHE
ERTRÄGE
In dieser Position sind enthalten:
|
TEUR |
| Auflösung von
(sonstigen) Rückstellungen |
1.472 |
10. ALLGEMEINE
VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN
In dieser Position sind enthalten:
|
TEUR |
| Periodenfremde
Aufwendungen: |
|
| Zuführung zu den
Rückstellungen für laufende Pensionen |
520 |
27. Bilanzgewinn
Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 in seiner für den 26. September 2024
vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für
die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn
vollständig der Sicherheitsrücklage
zuzuführen.
Ausschüttungssperren
Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in
Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die
Sicherheitsrücklage dotiert wurde.
Sonstige Angaben
Anteile an verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen
| Name, Sitz |
Höhe des
Kapitalanteils |
Eigenkapital |
Jahresergebnis |
Landesbank
Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe,
Mannheim, Mainz |
0,1 % |
15.442 Mio EUR |
+1.510 Mio EUR |
|
|
(31.12.2022
1) |
(2022) |
| Sparkassenverband
Baden-Württemberg, Stuttgart |
1,4 % |
-
2 |
-
2 |
|
SVB-Sparkassen-Versicherung Beteiligungs-GmbH Nr. 3,
Stuttgart |
10,0 % |
127.677 TEUR |
+4.334 TEUR |
|
|
(30.09.2023) |
(2022/2023) |
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11
HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.
Wir sind unbeschränkt haftende Gesellschafterin
der RWSO-Grundstücksgesellschaft TBS der
Württembergischen Sparkassenorganisation (GbR),
Fellbach, und der DKE-GbR, Berlin.
Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat sich
zusammen mit den weiteren Trägern quotal entsprechend
seinem Stammkapitalanteil an der Bereitstellung von
zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank
Baden-Württemberg beteiligt. Als Mitglied des
Sparkassenverbands Baden-Württemberg sind wir
verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig
gedeckten Verbandsaufwand entsprechend dem
maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken.
Darüber hinaus sind wir Mitglied des Sicherungssystems
der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der
freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde.
Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die
Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen
Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen
Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit ein akutes Risiko
einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht erkennbar.
Zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH)
durch die S-Finanzgruppe haben wir uns über den
Deutschen Sparkassen- und Giroverband ö. K. (DSGV) an
der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
(Erwerbsgesellschaft) als Kommanditistin unterbeteiligt. In
diesem Zusammenhang besteht ein Aufwendungsersatzanspruch
des DSGV gegenüber den Unterbeteiligten für den
Fall, dass die über die Erwerbsgesellschaft
auszuschüttenden Dividenden der LBBH die laufenden
Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Fremdfinanzierung)
nicht abdecken. Aktuell ist aus dieser Verpflichtung kein
akutes Risiko einer Inanspruchnahme erkennbar.
1 Konzernabschluss gemäß IFRS
2 Keine Angabe gemäß § 286 Abs.
3 Satz 2 HGB
Derivative Finanzinstrumente
Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten
Termingeschäfte gliedern sich wie folgt:
|
Nominalbeträge in TEUR |
Zeitwerte
1 in TEUR |
|
nach
Restlaufzeiten |
Insgesamt |
+ |
./. |
|
bis 1
Jahr |
1-5
Jahre |
> 5
Jahre |
|
|
|
| Zinsbezogene
Geschäfte |
|
|
|
|
|
|
| OTC-Produkte |
|
|
|
|
|
|
| Zinsswaps |
5.000 |
20.000 |
90.000 |
115.000 |
115.047 |
118.893 |
| Sonstige
Geschäfte |
|
|
|
|
|
|
| OTC-Produkte |
|
|
|
|
|
|
| Credit Default Swaps
(Sicherungsnehmerposition) |
5.700 |
31.600 |
- |
37.300 |
240 |
31 |
| Insgesamt |
10.700 |
51.600 |
90.000 |
152.300 |
115.287 |
118.924 |
|
Buchwerte in TEUR |
|
Rückstellung
(P7) |
| Zinsbezogene
Geschäfte |
|
| OTC-Produkte |
|
| Zinsswaps |
- |
| Sonstige
Geschäfte |
|
| OTC-Produkte |
|
| Credit Default Swaps
(Sicherungsnehmerposition) |
|
| Insgesamt |
- |
Bei den mit einem inländischen Kreditinstitut
abgeschlossenen Zinsswaps werden die theoretisch
ermittelten Werte als Zeitwerte angesetzt (Mark to Model
Bewertung). Zinsswaps werden in die Basisbestandteile
Kuponanleihe und Floater zerlegt und unter Zugrundelegung
entsprechender Zinsstrukturkurven getrennt bewertet. Der
Barwert des Swaps ergibt sich dabei aus der Differenz der
Barwerte der beiden Basisprodukte. Diese in die
Zinsbuchsteuerung einbezogenen Derivate wurden bei der
verlustfreien Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte
des Bankbuchs (Zinsbuchs) berücksichtigt (vgl.
Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden") und
waren insoweit nicht gesondert zu bewerten.
Bei den Kontrahenten der Credit Default Swaps handelt
es sich um sonstige Kontrahenten. Die beizulegenden
Zeitwerte der Kreditderivate werden nach der
JPMorgan-Methodik bewertet. Kern der Methodik ist, dass der
vereinbarte Spread und der aktuelle faire Spread auf den
jeweiligen Bewertungszeitpunkt abdiskontiert werden. Die
Differenz der Barwerte der beiden Cash Flow-Reihen bildet
den Zeitwert des Credit Default Swaps. Dabei wird der faire
Spread anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit des
Referenzschuldners ermittelt, die aus historischen
Ausfallzeitreihen (bei nicht marktgängigen Adressen)
oder gehandelten Marktspreads (implizite
Ausfallwahrscheinlichkeit, bei Vorhandensein eines liquiden
Marktes für die Adresse) abgeleitet werden.
Latente Steuern
Aufgrund abweichender Ansatz- und
Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz
bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der
Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch
absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Ein Ausweis
passiver latenter Steuern war insoweit nicht erforderlich,
auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hat die Sparkasse
entsprechend § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die
wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren
aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei den Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und
Sachanlagen. Die zum Ausgleich der künftigen
Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen
Steuerentlastungen ergeben sich aus unterschiedlichen
bilanziellen Ansätzen bei den Rückstellungen. Der
Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von
28,620 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl.
Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus
Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende,
lediglich der Körperschaftsteuer und dem
Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden
bei den Berechnungen mit einem Steuersatz von 15,825 %
berücksichtigt.
1 Ohne anteilige Zinsen
Abschlussprüferhonorare
Für das Geschäftsjahr wurden von unserem
Abschlussprüfer für folgende Leistungen Honorare
berechnet:
|
TEUR |
| für die
Abschlussprüfung |
293 |
| für andere
Bestätigungen |
13 |
| für die
Steuerberatung |
27 |
Mitarbeiter/-innen
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
|
Anzahl |
| Vollzeitkräfte |
241 |
| Teilzeit- und
Ultimokräfte (anteilig) |
96 |
| Auszubildende |
37 |
| Insgesamt |
374 |
Bezüge/Kreditgewährungen an
Vorstand und Verwaltungsrat
Für die früheren Mitglieder des Vorstandes
bzw. deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in
Höhe von 874 TEUR bezahlt. Für diese
Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in
Höhe von 16.310 TEUR.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für
ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in
Höhe von 144 TEUR.
Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in
Höhe von 305 TEUR gewährt.
An die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Kredite
in Höhe von 2.671 TEUR ausgereicht.
Organe
|
(Name/Vorname/Beruf) |
| Verwaltungsrat |
|
| Vorsitzender |
HERRERA TORREZ, Markus,
Oberbürgermeister der Stadt Wertheim
• 01.05.2021 bis 30.04.2023 2.
Stellvertreter
• ab 01.05.2023 Vorsitzender |
| 1. Stellvertreter |
SCHAUDER, Christoph,
Landrat des Main-Tauber-Kreises
• ab 01.06.2021 1. Stellvertreter |
| 2. Stellvertreterin |
SCHMIDT, Anette,
Bürgermeisterin der Stadt Tauberbischofsheim
• 01.06.2021 bis 30.04.2023 Vorsitzende
• ab 01.05.2023 2.Stellvertreterin |
| Mitglieder |
BAUMANN, Dirk,
Sparkassenangestellter* |
|
BECHTOLD, Markus,
Sparkassenangestellter* |
|
BRAUN Dr., Lukas,
Bürgermeister der Stadt
Lauda-Königshofen |
|
DÜRR, Ottmar,
Bürgermeister der Gemeinde Werbach (bis
30.06.2023) |
|
GLATTHAAR, Udo,
Oberbürgermeister der Stadt Bad Mergentheim |
|
GNEISZ, Liane,
Sparkassenangestellte* |
|
KORNBERGER, Klaus,
Bürgermeister a.D. |
|
LOTZ, Anja,
Bilanzbuchhalterin Dentallabor Hans-Joachim Lotz
GmbH |
|
MARKERT, Joachim,
Bürgermeister der Stadt Grünsfeld (ab
19.10.2023) |
|
MÜLLER, Elmar,
Sparkassenangestellter* |
|
MÜLLER, Philipp,
Geschäftsführer der VS Vereinigte
Spezialmöbelfabriken GmbH & Co.KG |
|
SCHEURICH, Martin,
Sparkassenangestellter* (ab 01.07.2023) |
|
SCHREGLMANN, Thomas,
Bürgermeister der Stadt Külsheim |
|
STALLMEYER, Wolfgang,
Geschäftsführer INDUSTRONIC
Industrie-Electronic GmbH & Co. KG |
|
UMS, Tobias,
Sparkassenangestellter* |
|
WUNDERLICH, Christian,
Geschäftsführer Herbsthäuser Brauerei
Wunderlich KG |
|
ZOGLMANN, Thomas,
Sparkassenangestellter*(bis 30.06.2023) |
* Vertreter der Beschäftigten der Sparkasse
Tauberfranken
|
(Name/Vorname/Beruf) |
| Vorstand |
|
| Vorsitzender |
VOGEL, Peter,
Sparkassendirektor |
| Stv. Vorsitzender |
REINER, Wolfgang,
Sparkassendirektor |
Bei nachfolgenden großen Kapitalgesellschaften
bzw. Kreditinstituten werden durch Angehörige unseres
Hauses Mandate wahrgenommen:
Durch ein Vorstandsmitglied:
- im Aufsichtsrat der SV Sparkassenversicherung
Lebensversicherung AG mit Sitz in Stuttgart
Tauberbischofsheim, 12. Juli
2024
DER VORSTAND
Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.
Dezember 2023 ("Länderspezifische
Berichterstattung")
Die Sparkasse Tauberfranken hat keine Niederlassungen
im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen
dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich
ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit
als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik
Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Tauberfranken
besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere
rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden
entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu
gewähren.
Die Sparkasse Tauberfranken definiert den Umsatz als
Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge,
Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc.,
Erträge aus Gewinngemeinschaften etc.,
Provisionserträge, Provisionsaufwendungen,
Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige
betriebliche Erträge. Für den Zeitraum 1. Januar
bis 31. Dezember 2023 beträgt der Umsatz 86.662
TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in
Vollzeitäquivalenten beträgt im
Jahresdurchschnitt 337.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 9.165 TEUR.
Die Steuern auf den Gewinn betragen 8.612 TEUR. Die
Steuern betreffen laufende Steuern.
Die Sparkasse Tauberfranken hat im Geschäftsjahr
keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
Bericht des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Tauberfranken hat im
Berichtsjahr 2023 alle Aufgaben, die ihm nach Gesetz und
Satzung zukommen, wahrgenommen.
Über die aktuelle Geschäftslage und die
wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse hat der
Vorstand den Verwaltungsrat regelmäßig und
zeitnah unterrichtet. Die erforderlichen Beschlüsse zu
wichtigen Geschäftsvorfällen wurden gefasst und
Grundsatzfragen der laufenden Geschäftspolitik
erörtert.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2023 wurden von der Prüfungsstelle
des Sparkassenverbands Baden-Württemberg geprüft,
die den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilte.
Der Verwaltungsrat stellte den Jahresabschluss
gemäß § 30 Abs. 3 des Sparkassengesetzes
für Baden-Württemberg fest. Entsprechend dem
Vorschlag des Vorstands beschließt der Verwaltungsrat
den Jahresüberschuss von 456.883,02 EUR der
Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Der Verwaltungsrat spricht dem Vorstand und allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihren Einsatz
zum Wohle der Kunden und des Unternehmens Dank und
Anerkennung aus.
Tauberbischofsheim, 26.
September 2024
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Sparkasse
Tauberfranken
| Markus Herrera
Torrez |
| Oberbürgermeister
der Stadt Wertheim |
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Sparkasse Tauberfranken,
Tauberbischofsheim
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse
Tauberfranken (im Folgenden: Sparkasse) bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben
wir den Lagebericht der Sparkasse für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse
zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1
Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB) erklären wir,
dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.
537/2014; im Folgenden: EU-APrVO) unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse
unabhängig in Übereinstimmung mit den
europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe
f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von
uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der
Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte in der Prüfung des
Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind
solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in
unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und
bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht
besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung von Forderungen an
Kunden
a) Sachverhalt und Problemstellung
Das Kundenkreditgeschäft ist ein
maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Bei
der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das
Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere
die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen
vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr
nachkommen kann, sowie die Bewertung der ggf. vorliegenden
Sicherheiten, maßgeblich. Die Bewertung dieser
Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf den
Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der
Sparkasse zu den genannten Sachverhalten. Die
Unsicherheiten bei diesen Ermessensentscheidungen sind
aktuell insbesondere durch die aktuellen wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen geprägt. Von besonderer Bedeutung
ist hierbei die Einschätzung, inwieweit die hieraus
resultierenden Belastungen die Kapitaldienstfähigkeit
der betroffenen Kreditnehmer dauerhaft negativ
beeinflussen. Diese Thematik hat daher wesentliche
Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die
Ertragslage der Sparkasse. Für die Zwecke der
Rechnungslegung sind insofern die Kreditprozesse zur
Bewertung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Die
Bewertung von Forderungen an Kunden bedarf insoweit einer
besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer.
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung
der organisatorischen Pflichten haben wir die
Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, u. a. die
Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und den
Forderungsbewertungsprozess, betrachtet. Die relevanten
Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems bei der Bewertung der
Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf
Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen.
Bei einer risikoorientierten - unter besonderer
Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen - vorgenommenen bewussten Auswahl von
Kreditengagements haben wir aussagebezogene
Prüfungshandlungen in Form von
Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage
von Kreditunterlagen zu den wirtschaftlichen
Verhältnissen die von der Sparkasse vorgenommene
Beurteilung des kreditnehmerbezogenen
Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der
Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen
nachvollzogen.
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Weitere Informationen und Erläuterungen sind in
den Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sowie zu den Beständen zum
Bilanzposten Aktiva 4 enthalten. Darüber hinaus
verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen
im Lagebericht (Abschnitte 2.3.2.2, 2.4.1 und 4.2.1.1).
Sonstige Informationen
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen
verantwortlich.
Die sonstige Information, die uns
vereinbarungsgemäß nach dem Datum des
Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wird,
umfasst den Bericht zum Geschäftsjahr 2023.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der
Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
|
| ― |
anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
|
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans
(Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die
Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner
ist der Vorstand verantwortlich für die internen
Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich
für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der vom Vorstand angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des vom Vorstand
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Sparkasse ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Sparkasse vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Sparkasse.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom
Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den
zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es
besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
|
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter
anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der
Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und, sofern einschlägig, die zur
Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen
vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE
RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß
Art. 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 30 Abs. 2 Satz 2
Sparkassengesetz für Baden-Württemberg i. V. m.
§ 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher
Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem Prüfungsbericht nach Art. 11 EU-APrVO in
Einklang stehen.
Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, haben folgende
Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im
Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur
Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
| ― |
Prüfung im Zusammenhang mit
der Kostenumlage der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht für den
Aufsichtsbereich Wertpapierhandel gemäß
§ 16j Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG)
|
| ― |
Abgabe von Bestätigungen
bei Kredithandelstransaktionen (Kreditbaskets)
|
VERANTWORTLICHER
WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Herr Florian Stroppel.
Stuttgart, den 23. Juli
2024
Sparkassenverband Baden-Württemberg
Prüfungsstelle
| Stroppel |
|
Wirtschaftsprüfer |
|