Cruse
Technologies GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
129.178,00 |
82.487,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
86.682,00 |
56.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
42.496,00 |
26.487,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.286.436,41 |
1.489.145,50 |
| I.
Vorräte |
436.841,07 |
636.936,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
446.621,94 |
225.808,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
402.973,40 |
626.400,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.706,75 |
2.945,52 |
| davon
Disagio |
17.442,01 |
|
| Aktiva |
1.436.321,16 |
1.574.578,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
275.114,01 |
31.436,29 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.436,29 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
243.677,72 |
6.436,29 |
| B.
Rückstellungen |
196.945,83 |
17.530,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
964.261,32 |
1.525.611,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
964.261,32 |
1.525.611,07 |
| Passiva |
1.436.321,16 |
1.574.578,02 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Cruse Technologies GmbH in
53343 Wachtberg auf den 31.12.2023 wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach
§ 266 HGB.
Es stimmen die Wertansätze in der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen
der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr
wurden zeitanteilig berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestanden nicht.
Fremdwährungsforderungen und - verbindlichkeiten
wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet. Bei Deckung durch
Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs
maßgebend.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Bewertung des
Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag
beizulegenden Zeitwert.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Latente Steuern mussten nicht angesetzt werden.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem
Anlagespiegel zu entnehmen.
Der Betrag der
Forderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €).
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die
Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und
Offenlegung des Jahresabschlusses. Der Posten "sonstige
Rückstellungen" beinhaltet darüber hinaus: BGHW.
Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten
sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Gesamtbetrag; 964.261,32 €, davon
964.261,32 €, Restlaufzeit kleiner als
1 Jahr
0,00 €, Restlaufzeit größer als 1 Jahr
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte o.ä Rechte gesichert sind, betragen 0,00
€.
IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Personalaufwand
Löhne und Gehälter 652.905,41 €
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung 131.367,66 €
V. SONSTIGE ANGABEN
Nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
Nicht vorhanden
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Unternehmensorgane, Haftungsübernahmen
An die Geschäftsführung wurden Darlehen von
insgesamt 0,00 € vergeben.
Erhaltene Kredite von Geschäftsführungsorgane
und Unternehmensorgane
Von der Geschäftsführung wurden Darlehen
von insgesamt 0,00 € vergeben.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268
Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt zum Stichtag 0,00 €
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, einen
Betrag von 40.000,00 € an die Gesellschafter
auszuschütten und den restlichen Bilanzgewinn/-verlust
auf neue Rechnung vorzutragen.
Unternehmensorgane
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die
folgenden Geschäftsführer bestellt:
Herr Martin Paffrath, Kaufmann, Grünewaldweg 1,
53340 Meckenheim
Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom
Selbstkontrahierungsverbot befreit.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2024 genehmigt.
Den Geschäftsführern wurde Entlastung erteilt.
Wachtberg, den
30.04.2024
Cruse Technologies GmbH
Gez.
Martin Paffrath
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2024
festgestellt.
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