Ulrich
Stocker GmbH
Haldenwang
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.944,79 |
18.105,50 |
| I.
Sachanlagen |
14.944,79 |
18.105,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
271.611,03 |
435.601,38 |
| I.
Vorräte |
10.286,00 |
10.286,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
261.325,03 |
425.315,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.971,00 |
2.971,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
83.367,04 |
63.442,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
372.893,86 |
520.120,33 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
89.007,04 |
137.991,61 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
19.924,59 |
-48.984,57 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
83.367,04 |
63.442,45 |
| B.
Rückstellungen |
6.194,45 |
6.194,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
366.699,41 |
513.925,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
366.698,71 |
513.925,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
372.893,86 |
520.120,33 |
Anhang
1. Erläuterungen der Bilanz und Gewinn und
Verlustrechnung (284 HGB)
1.1 Bilanzierungs. und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Ulrich Stocker GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes
zu beachten. Im einzelnen waren die folgende
Grundsätze und Methoden:
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
-sofern entgeltlich erworben- mit den Anschaffungskosten
bewertet und um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs-bzw. Herstellungskoten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend der steuerlichen Vorschriften linear /
degressiv vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zu linearen Abschreibung erfolgte in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte. Bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von €
410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind bei dauernder Wertminderung
mit dem am Bilanzstichtag maßgebenden niedrigeren
beizulegenden Wert, im übrigen höchsten zu den
Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte wurden nach Angaben der
Geschäftsleitung unter Beachtung notwendiger
Altersabschläge grundsätzlich mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausgewiesen. Bei
gleichartigen und annähernd gleichwertigen
Vermögensgegenständen wurde vom Wahlrecht der
Gruppenbildung und der Bewertung mit gewogenen
Durchschnittswerten ..................Gebrauch gemacht.
Die Herstellungskosten beinhalten die steuerrechtlich
aktivierungspflichtigen Gemeinkosten, nicht aber Vertriebs-
und Finanzierungskosten.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerrechtlichen Regelungen nach den Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetag
angesetzt und sofern notwendig, mit 5,5 % jährlich
abgezinst.
1.2 Grundlagen für die Währungsumrechnung
Im Geschäftsjahr waren keine
Fremdwährungsumrechnungen notwendig.
Die Fremdwährungsumrechnungen erfolgten jeweils
nach der amtlichen Umrechnungstabelle für den Euro.
1.3 Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden und Darstellung des Einflusses
auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Abweichungen von den gesetzlichen
Bewertungsvorschriften sind nicht erfolgt.
Die Inanspruchnahme des handelsrechtlich und
steuerrechtlich zulässigen
Beertungsvereinfachungsverfahren führt zu keiner
nenneswerten Beeinträchtigung der Vermögens,
Finanz- und Ertragslage.
1.4 Angaben zur Einbeziehung von Zinsen für
Fremdkapital in die Herstellungskosten
Fremdkapitalzinsen wurden in die Herstellungskosten
nicht einbezogen.
Fremdkapitalzinsen wurden nur insoweit in die
Herstellungskosten einbezogen, als sie auf den Zeitraum der
Herstellung entfallen un das Darlehen unmittelbar für
Finanzierung eines bestimmten Vermögengsgegenstandes
dient.
2 Sonstige Pflichtangaben ( 285 HGB)
2.1 Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 1a
HGB
Der Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren
beträgt
€
.
2.2 Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 1b
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ist wie folgt
besichert:
Art der Sicherheit
|
|
Betrag in €
|
Grundschuld
|
|
|
Hypothek
|
|
|
Sicherungsübereignung
|
|
|
Forderungsabtretung
|
|
|
Verpfändung
beweglicher Wirtschaftsgüter
|
|
|
Summe
|
|
|
2.3 Vorschüsse und Kredite für die Mitglieder
des Geschäftsführungsorgans
Name
|
Art
|
Zinssatz
|
wesentliche
Bidingungen
|
zurückgezahlte
Beträge im WJ
|
Betrag in €
|
2.4 Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im
Wirtschaftsjahr
Name
|
Vorname
|
Beruf
|
vom - bis
|
Stocker
|
Ulrich
|
Geschäftsführer
|
01.01.-31.12.2007
|
Für die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans wurden
Haftungsverhältnisse in Höhe von €
.................. eingegangen.
2.5 Unternehmen, von denen die Kapitalgesellschaft
mindestens 20% der Anteile besitzt.
Name
|
Sitz
|
Beteiligung in %
|
Eigenkapital
|
Ergebnis des letzten
Geschäftsjahres
|
2.6 Haftung der GmbH als Gesellschafter
Die GmbH in unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen
2.7 Gründe für die planmäßige
Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes
3 Angaben nach § 42 Abs 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nochfolgenden Rechte und Pflichten
Gesellschafter
|
Ausleihungen
|
Forderungen
|
Verbindlichkeiten
|
Summe
|
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Summe
|
|
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Haldenwang, den 20.02.2009
.................................................................
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