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Haargarage GmbHBalingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
ANHANGf ür das Geschäftsjahr 2012 für Offenlegungszwecke nach § 326 HGBHaargarage GmbH, Balingen1. Erläuterungen zur Handelsbilanz Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB - in der Fassung nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.5.2009 - in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG und den Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufgestellt. Die zur Erläuterung einzelner Posten der Bilanz erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 sind die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB angewandt worden. Die vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB sind, soweit gegeben, unter der Bilanz ausgewiesen. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 HGB sowie die besonderen Bewertungsvorschriften der §§ 253 bis 256 HGB sind beachtet worden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die folgenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften - gegenüber dem Vorjahr unverändert - angewandt worden: Immaterielle Vermögensgegenstände Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis nach der linearen Methode, wobei eine Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wird. Die Anschaffungskosten von Programmen bis EUR 410 (sog. Trivialsoftware) sind in voller Höhe als Aufwand behandelt worden. Es ist angenommen worden, dass zum 1.1. des Folgejahres der Abgang erfolgt. Sachanlagen Bei den Sachanlagen erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten (Anschaffungspreis ohne Umsatzsteuer zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungspreisminderungen) oder zu Herstellungskosten, bei Gegenständen des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Bei den Zugängen beweglicher Gegenstände des Anlagevermögens erfolgt die Ermittlung der Jahresabschreibungen zeitanteilig. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 (§ 6 Abs. 2 EStG) sind, da von untergeordneter Bedeutung, in voller Höhe als Aufwand behandelt worden (vereinfachte handelsrechtliche Abschreibungsmethode nach § 253 Abs. 2 HGB). Es ist angenommen worden, dass zum 1.1. des Folgejahres der Abgang erfolgt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 410,00 werden aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abgänge werden bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens abgeschrieben und mit dem Restbuchwert des Abgangsmonats (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierte Abschreibungen). Die Buchgewinne oder Buchverluste sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Posten "sonstige betriebliche Erträge" oder "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bis 2007 und in 2009 nach der degressiven, in 2008 und ab 2010 nach der linearen Methode mit steuerlich zulässigen Sätzen. Vorräte Die Vorräte sind, ausgehend von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Skonti und Anschaffungsnebenkosten sind durch pauschale Ab- bzw. Zuschläge berücksichtigt. Abwertungen auf Waren haben wir vorgenommen, soweit der voraussichtliche Verkaufserlös abzüglich bis zum Verkauf noch anfallender Kosten und einer durchschnittlichen Gewinnspanne niedriger als die Herstellungskosten ist. Abschreibungen auf Waren erfolgten außerdem, wenn die Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag niedriger waren. Abschläge wegen Lagerbestandsrisiken sind nach den zuvor genannten Grundsätzen vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Forderungen sind höchstens mit dem Nennwert bzw. dem Barwert angesetzt; Einzelwertberichtigungen sind vorgenommen, soweit Ausfallrisiken erkennbar sind. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen - entfallen auf Forderungen gegen Gesellschafter EUR 0,00 (Vorjahr EUR 34.019,01) - sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten EUR 34.819,01 (Vorjahr EUR 34.472,74) Liquide Mittel Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. Ausländische Sorten und Devisen sind zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Der folgende Verbindlichkeitenspiegel zeigt den Gesamtposten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie zum Vorjahr, getrennt nach Restlaufzeiten der Rückzahlungsbeträge und die Art und Form der durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesicherten Gesamtbeträge.
davon gesicherte Beträge EUR 0,00 (Vorjahr EUR 24.408,30), gesichert durch Bürgschaften. 2. Sonstige Pflichtangaben Beziehungen zu Unternehmensorganen Geschäftsführer Geschäftsführer der Gesellschaft ist: Sabine Müller, Friseurmeisterin Feststellung des Jahresabschlusses (§ 328 Abs. 1 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss wurde am 19. September 2013 festgestellt.
Haargarage GmbH Der Geschäftsführer Sabine Müller Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.09.2013 |
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