Autohaus
e.klinge GmbH
Morsbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
277.339,00 |
438.037,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
277.336,00 |
438.034,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
906.984,09 |
705.554,66 |
| I.
Vorräte |
310.237,01 |
472.888,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
155.087,07 |
167.561,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
441.660,01 |
65.104,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.184.323,09 |
1.144.091,66 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
896.288,16 |
832.944,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
532.944,29 |
380.211,85 |
| III.
Jahresüberschuss |
63.343,87 |
152.732,44 |
| B.
Rückstellungen |
225.177,19 |
258.217,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
62.857,74 |
52.930,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
62.857,74 |
52.930,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.184.323,09 |
1.144.091,66 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die
Gesellschaft hat von den Erleichterungen des § 274a
HGB Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die
Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR
250,00 sind im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst worden.
Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert
von mehr als EUR 250,00 bis EUR 800,00 erfolgt der Abzug
der Anschaffungs-, Herstellungskosten bzw. Einlagewerte
gem. § 6 Abs. 2a EStG in voller Höhe als
Betriebsausgaben aus Vereinfachungsgründen auch in der
Handelsbilanz.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden im Übrigen
zeitanteilig vorgenommen.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In den
Vorräten liegende Risiken werden durch entsprechende
Abschläge zum am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert berücksichtigt.
Die übrigen Posten des Umlaufvermögens
werden mit den Anschaffungskosten, dem Nennwert bzw. mit
dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Der letzte Bilanzansatz wird nicht
überschritten. Den Risiken im Forderungsbestand wird
durch Einzelwertberichtigungen und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Der Unterschiedsbetrag aus der Rückstellung
für Alterversorgungsverpflichtungen aus dem 7- und dem
10-Jahresdurchschnitt des Zinssatzes unterliegt der
Ausschüttungssperre. Zum 31.12.2023 betrug dieser Wert
581 Euro.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
3.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von Euro 24.848.
4.
Mitglieder der Geschäftsführung
Herr Sven Klinge (Kaufmann) vom 01.01. bis 31.12.
sonstige Berichtsbestandteile
Morsbach, den 18.11.2024
gez.
Sven Klinge, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024
festgestellt.
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