LEVER Agrar-Aktiengesellschaft Heiligenstadt
Eichbach-Ziegelei 3, 37308 Heilbad Heiligenstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingolf Lerch seit 20.12.2005 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LEVER Agrar-Aktiengesellschaft HeiligenstadtHeiligenstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023BILANZ ZUM 30. JUNI 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/20231. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN Die LEVER Agrar-Aktiengesellschaft Heiligenstadt wird beim Handelsregister des Amtsgerichtes Jena, Abteilung B (HRB), unter der Nummer HRB 401402 geführt. Sitz der Gesellschaft ist 37308 Heiligenstadt. 2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss wird nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt und in Euro unter Gegenüberstellung der Werte zum 30. Juni 2022 ausgewiesen. Bilanz- sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert und gemäß § 158 Abs. 1 AktG erweitert ist. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde weitgehend der Vermerk in der Bilanz gewählt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB bezeichneten Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vereinfachungsregelungen des Handelsgesetzbuches bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen. 3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear resp. degressiv vorgenommen. Nach § 240 Abs. 4 HGB werden gleichartige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Wiederbeschaffungskosten oder der Marktwert am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Nach § 240 Abs. 4 HGB werden gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit diese Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen. Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie auf steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Die Berechnung erfolgt auf Basis des unternehmensindividuellen Ertragsteuersatzes. Aktive und passive latente Steuern werden nach der Bruttomethode ausgewiesen. Im Falle einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird von dem Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Die größenabhängige Erleichterung des § 274a Nr. 4 HGB wird nicht in Anspruch genommen. Pensionsrückstellungen für versicherungsgebundene Altersversorgungszusagen werden mit dem beizulegenden Zeitwert des korrespondierenden Rückdeckungsversicherungsanspruchs angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 3 HGB analog). Im Ergebnis führt dies zu einer vollständigen Saldierung der Verpflichtungen mit dem hierfür reservierten Zweckvermögen. Die Steuerrückstellungen umfassen die auf das Geschäftsjahr entfallenden, noch nicht veranlagten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre nach der Nettomethode abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit diese Erträge für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen. Als Umsatzerlöse werden alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie der Erbringung von Dienstleistungen ausgewiesen. Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Entsprechend dem Realisationsprinzip erfolgt eine periodengerechte Erfassung. Die Aufwendungen für Ertragsteuern beinhalten die unmittelbar zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie Erträge und Aufwendungen aus der Zuführung resp. Auflösung latenter Steuern. 4. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Angaben gemäß § 152 Abs. 1 AktG Das Grundkapital in Höhe von Euro 250.000,00 (Vorjahr Euro 250.000,00) ist eingeteilt in 8.605 Stammnamensaktien ohne Nennbetrag. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus leistungskongruent rückgedeckten Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechneten Vermögensgegenstände erfolgte in Übereinstimmung mit EStR 2008 H 6a (23). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach Fristigkeiten wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollumfänglich durch Grundpfandrechte sowie Sicherungsübereignung und stille Zession besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch übliche Eigentumsvorbehalte besichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Gemäß § 285 Nr. 3a HGB ist über sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von jährlich Euro 406.000,00 zu berichten. Die Verpflichtungen betreffen Dauerschuldverhältnisse mit einer Dauer von bis zu 20 Jahren (Pachtverträge für landwirtschaftliche Nutzflächen). 5. SONSTIGE ANGABEN Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 32 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt.
Heiligenstadt, den 28. August 2023 Ingolf Lerch, Vorstand Der Jahresabschluss wurde mit Datum vom 15.11.2023 festgestellt. |
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