Ludwig Sperrer GmbH Immobilienverwaltung
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bankhaus Ludwig Sperrer KGFreisingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht1. Gesamtwirtschaftliche Lage Die wirtschaftliche Entwicklungstendenz Deutschlands hat sich im Vergleich zum Vorjahr leider wiederholt. Genau wie vor einem Jahr hat sich die Prognose der Bundesregierung eines minimalen Wachstums für das Jahr 2024 in einer Schrumpfung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,2% realisiert. Die Ursachen werden hauptsächlich in den Coronanachwehen sowie insbesondere in den Auswirkungen des seit nunmehr drei Jahren andauernden Krieges in der Ukraine gesehen. Nach wie vor halten sich Unternehmen mit Investitionen deutlich zurück. Auch der Privatkonsum und öffentliche Ausgaben können keine deutlichen Wachstumsimpulse setzen. Neben den militärischen geopolitischen Risiken waren auch Unsicherheiten über den Wahlausgang in den USA sowie das Scheitern der Ampel-Koalition im Inland wachstumshemmend. Der Arbeitsmarkt in Deutschland zeigt nach Erreichen von Erwerbstätigkeitshöchstmarken kein Wachstum mehr seit der Jahresmitte 2024. Der Anstieg der Verbraucherpreise war mit 2,2% im Jahresdurchschnitt fast auf Zielniveau der EZB, wenngleich die Kernrate (ex Energie und Nahrungsmittel) mit einem Anstieg um 3% aufgrund des Preisdrucks im Bereich der Dienstleistungen deutlich darüber lag. 2. Geschäftsentwicklung und Vermögenslage Als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren sehen wir das Zinsergebnis, das Provisionsergebnis und die Verwaltungsaufwendungen an. Das Zinsergebnis zeigte sich erneut über dem Vorjahresniveau. Die Planungen erwiesen sich jedoch aufgrund der wettbewerbsbedingt deutlich höheren Einlagenverzinsung als zu optimistisch. Hingegen konnte das Provisionsergebnis im Vergleich zum Vorjahr und entgegen unserer vorsichtigen Prognose um erfreuliche 5,2% gesteigert werden. Gemäß unserer Vorschau zu Jahresbeginn haben sich die Verwaltungsaufwendungen nur moderat erhöht. Die Geschäftsentwicklung insgesamt ist trotz der das Gesamtjahr begleitenden Unsicherheiten günstig verlaufen. Die Bankhaus Ludwig Sperrer KG wies zum 31. Dezember 2024 eine Bilanzsumme von 345.676 TEUR aus. Das aufsichtsrechtlich gemeldete Geschäftsvolumen verringerte sich um 2,3% auf 348.976 TEUR. Die Liquiditätspolitik der Bank war im Jahr 2024 unverändert. Die Guthaben bei der Deutschen Bundesbank und kurzfristigen Forderungen an Kreditinstitute sowie die bei der Deutschen Bundesbank bestehenden Refinanzierungslinien kennzeichnen unsere hohe Liquidität. Wir haben im abgelaufenen Geschäftsjahr die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen, gemessen durch die Liquidity Coverage Ratio („LCR“) und die Net Stable Funding Ration („NSFR“) jederzeit deutlich erfüllt. Die Forderungen an Kunden haben sich um 1.053 TEUR oder 0,7% reduziert. Die Bank verfolgt nach wie vor eine konservative Eigenanlagestrategie. Wir erwerben grundsätzlich Wertpapiere aus dem Investment-Grade-Bereich mittlerer Laufzeit und halten diese in der Regel bis zur Endfälligkeit. Auf eine Anlage in Staatsanleihen süd- oder osteuropäischer Länder wird bewusst verzichtet. Unsere Tochterunternehmen haben sich auch im Jahr 2024 plangemäß entwickelt. Die im Vergleich zum Vorjahr um rund 15,5% niedrigeren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stehen fast ausschließlich im Zusammenhang mit der fristenkongruenten Refinanzierung von langfristigen Kundenausleihungen, insbesondere über Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie der LfA Förderbank Bayern. Die Kundenverbindlichkeiten haben sich um 2,2% verringert. Durch Umschichtungen von Kontoguthaben und Zuflüsse verzeichneten die von uns betreuten Wertpapierbestände inklusive der Vermögensverwaltungsmandate erfreuliche Zuwächse. Das Festkapital beträgt unverändert 17 Mio. EUR. Die Bankhaus Ludwig Sperrer KG ist der Sicherungseinrichtung des privaten Bankgewerbes sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Die Bank ist Mitglied im Bundesverband deutscher Banken e.V. sowie im Bayerischen Bankenverband e.V.. 3. Ertragslage Der Zinsüberschuss als Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen - einschließlich der laufenden Erträge aus Aktien, Beteiligungen und verbundenen Unternehmen - hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 5,7% auf 6.143 TEUR erhöht. Trotz des bereits im Vorjahr deutlich gesteigerten Provisionsergebnisses konnten wir dieses mit 2.894 TEUR bzw. um 5,2% erneut verbessern. Die gegenüber dem Vorjahr nahezu konstanten sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Mieterträge. Die Verwaltungsaufwendungen einschließlich der Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte erhöhten sich plangemäß moderat um 3,0%. Das Betriebsergebnis vor Risikovorsorge (die zur Unternehmenssteuerung maßgebliche Kennziffer) lag mit 0,97% (im Vorjahr 0,87%) des Geschäftsvolumens im Rahmen unserer Vorhersage. Das Ergebnis vor Steuern und Dotation des Fonds für allgemeine Bankrisiken liegt mit 1.769 TEUR bzw. 0,51% des Geschäftsvolumens unter unserer Prognose zu Beginn des Jahres 2024. Das Jahresergebnis ermöglichte eine erneute Zuführung zum Posten gem. § 340g HGB („Fonds für allgemeine Bankrisiken“) in Höhe von 700 TEUR. Der Jahresüberschuss 2024 beträgt 789 TEUR nach 1.411 TEUR im Vorjahr. 4. Risikomanagement Die Ausgestaltung unseres Risikomanagementsystems ist durch unsere festgelegte nachhaltige Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt. In dieser zeigen wir auf, mit welchen strategischen Zielen und Maßnahmen wir die langfristige Existenz unserer Bank sichern. Die Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung. Die Risikosteuerung zielt vielmehr auf eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Die zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen die Zielsetzung, dass alle Risiken mit Auswirkungen auf die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit mit Kapital abgedeckt sind. Die Betrachtung der Risikotragfähigkeit aus zwei unterschiedlichen Perspektiven (normative und ökonomische Perspektive) hat die Aufgabe, die Ziele der Fortführung des Institutes und des Gläubigerschutzes einmal aus wertorientierter Sicht (ökonomisch) und andererseits aus periodischer Kapitalsicht (normativ) zu gewährleisten. Dabei verzichten wir auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Geschäfts- und Risikostrategie nicht vertretbar sind. Für die Risikoarten legt die Geschäftsleitung angemessene Risikolimite fest, die in ihrer Gesamtheit das Risikodeckungspotenzial nicht übersteigen dürfen. Wir überwachen die Risiken und die damit verbundenen Risikokonzentrationen unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit. Die Verantwortung für die Überwachung der Risiken der Bank liegt bei Herrn Felix Kaiser. Die Information der Geschäftsleitung über die Risiken der Bank erfolgt in einem vierteljährlichen Risikobericht. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf Basis der Risikotragfähigkeit. Der Rahmen für diesen bankaufsichtlichen Beurteilungsmaßstab ergibt sich aus § 25a Abs. 1 KWG und den Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Die Risikotragfähigkeit ist gegeben, wenn auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils die wesentlichen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial unter Berücksichtigung von Konzentrationen laufend abgedeckt sind. Sämtliche aufgeführte Kennzahlen stammen aus der Risikoberichterstattung. Abschlussbuchungen sind deshalb nicht berücksichtigt. Die aufsichtlichen Anforderungen im Rahmen der Kapitaladäquanzverordnung (Total SREP Capital Requirements (TSCR) und Overall Capital Requirements (OCR)) sowie die aufsichtliche Eigenmittelempfehlung wurden im Berichtsjahr 2024 stets eingehalten. Einem Gesamtrisikobetrag in Höhe von 160.757 TEUR standen Eigenmittel in Höhe von 31.488 TEUR gegenüber. Die maßgebliche Gesamtkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 19,59%. Zur Ermittlung des gesamten ökonomischen Risikodeckungspotenzials erfolgt eine barwertige Aufstellung der einzelnen Vermögenspositionen. Das Gesamtlimit in der Risikotragfähigkeitsberechnung ist zum 31. Dezember 2024 mit 71,07% in Anspruch genommen. Im Rahmen einer Risikoinventur haben wir die für uns wesentlichen Risiken, insbesondere das Adressenausfallrisiko, das Marktpreisrisiko, das Liquiditätsrisiko sowie das operationelle Risiko identifiziert. Das Adressenausfallrisiko beinhaltet im Allgemeinen die Gefahr, dass aufgrund von negativen Bonitätsveränderungen und/oder des Ausfalls von Adressen (z. B. ein Kreditnehmer oder ein Emittent) Verluste entstehen. Dabei lässt sich zwischen dem Ausfall- und dem Migrationsrisiko differenzieren. Weiterhin umschließt es das Kontrahentenrisiko sowie das Länderrisiko. Das Adressenausfallrisiko bzw. Kreditrisiko ist definiert durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall einer Adresse. Es beinhaltet das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommen kann, wenn bereits Leistungen in Form von liquiden Mitteln, Wertpapieren oder Dienstleistungen erbracht wurden. Dies kann zu einem Ausfall von Kapital und zu sonstigen Ausfallrisiken (z. B. entgangene Zinserträge) führen. Das Migrationsrisiko ist auf Veränderungen der Bonitätseinstufung zurückzuführen ohne Veränderung des Credit-Spreads. Unter dem Kontrahentenrisiko verstehen wir das Risiko, dass durch den Ausfall eines Vertragspartners ein unrealisierter Gewinn aus schwebenden Geschäften nicht mehr vereinnahmt werden kann. Somit kann es zu zusätzlichen Adressenausfallrisiken kommen, die sich im Kreditrisiko niederschlagen. Auf Grund unserer Geschäftsaktivitäten ist das Kontrahentenrisiko für uns nicht von Bedeutung. Den potentiellen Ausfall, welcher nicht durch den Vertragspartner selbst verursacht wird, sondern wegen seines Sitzes im Ausland besteht, bezeichnen wir als Länderrisiko. In Folge krisenhafter politischer oder ökonomischer Entwicklungen in einem Land kann es zu Transferproblemen und somit zu zusätzlichen Adressenausfallrisiken kommen, die sich ebenfalls im Kreditrisiko niederschlagen. Unsere Kundenstruktur impliziert ein unbedeutendes Länderrisiko. Für die Eigenanlagen besteht auf Grund einer breiten Diversifikation der Emittenten ein geringes Länderrisiko. Im Rahmen unserer Risikoinventur haben wir für das Adressenausfallrisiko für das Kundenkreditgeschäft und das Eigengeschäft eine hohe Bedeutung mit Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Bank festgelegt. Das Adressenausfallrisiko wird auf zwei Ebenen gesteuert. Hierbei steht die Limitierung der Einzelkreditengagements auf Basis von Risikoklassifizierungsverfahren im Vordergrund. Des Weiteren erfolgt eine vierteljährliche Analyse auf Kreditportfolioebene. Für die einzelnen Kreditportfolios hat die Geschäftsleitung Limite festgelegt. Auf Grund des in der Geschäfts- und Risikostrategie definierten Geschäftsgebietes haben wir ein hohes Maß an Transparenz und Kundenkenntnis. Eine detaillierte Risikobeurteilung der Kreditengagements ist im Kreditprozess ein wichtiges Grundelement. Hierzu nutzen wir im Firmenkundengeschäft u.a. die Risikomanagementsoftware Credit Risk Solution (CRS) der Creditreform e.V. zur Erfassung und Analyse von Finanzinformationen, sowie von Kapitaldienstwerten und ESG-Werten. Für die Bonitätsbeurteilung unserer Kreditkunden steht uns eine 14-stufige Bonitätsskala zur Verfügung. Für jede Bonitätsstufe haben wir Ausfallwahrscheinlichkeiten festgelegt. Diese orientieren sich an unseren Erfahrungen aber auch an den von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, S & P und Creditreform veröffentlichten Ausfallwahrscheinlichkeiten. In die Risikotragfähigkeitsberechnung beziehen wir für das Adressenausfallrisiko im Kunden-kredit- und Interbankengeschäft den unerwarteten Verlust ein. Der erwartete Verlust wird über den Risikoprämienbarwert bereits beim Risikodeckungspotenzial mindernd berücksichtigt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt aus den Blankoanteilen auf Basis der festgelegten Ausfallwahrscheinlichkeiten. Das Risikomessverfahren für das Adressenrisiko Kundenkredit- und Interbankengeschäft zur Ermittlung des unerwarteten Verlusts basiert auf dem Modell Credit-MetricsTM der RiskMetricsGroup. Das etablierte Modell CreditMetricsTM stellt ein angemessenes Verfahren zur Adressenrisikomessung dar und wird bei uns in einer modifizierten Version angewendet, bei der große Kredite detailliert und die volumensmäßig kleinen Kredite gruppiert als Cluster betrachtet werden. Das Modell unterteilt die Portfolien für die Simulationsanalyse in ein Teilportfolio, das aufgrund der Größe seiner Positionen besonders relevant ist und Portfolien, die kleinteiliger und homogen sind („Large Homogenous Portfolio“-Ansatz). Diese beiden Portfolien werden unterschiedlich fein abgebildet:
Die Größenkonzentrationen werden hierbei sachgerecht berücksichtigt und der Konzentrationsaufschlag ausgewiesen. Die Ermittlung der Migrationsrisiken erfolgt unter Anwendung einer angepassten Ratingskala. In dieser adjustierten Skala erfolgt beim Ansatz der Ausfallwahrscheinlichkeiten eine Abbildung der Verschlechterung um eine Note. Die Differenz aus dem Quantilswert, der sich aus der Berechnung mit den verschobenen Ausfallwahrscheinlichkeiten ergibt und dem Quantilswert aus der Berechnung mit unveränderter Ratingskala stellt die Migrationswirkung für das Portfolio dar. Das Limit für das Adressenausfallrisiko im Kundenkredit- und Interbankengeschäft zum 31. Dezember 2024 ist mit 84,56% ausgelastet. Die uns zur Verfügung stehenden Sicherheiten zur Absicherung von Risiken aus dem Kreditgeschäft bewerten wir sehr vorsichtig, nachdem wir zuvor bereits einen Fokus auf die rechtswirksame Bestellung der Sicherheiten gelegt haben. Die Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten lagen in der Vergangenheit in der Regel über den von uns vorgenommen Bewertungen. Wir gehen daher auch in der Zukunft von der generellen Verwertbarkeit und der Werthaltigkeit der zu unseren Gunsten bestehenden Sicherheiten aus. Zur Gewährleistung, dass sich keine zusätzlichen Verwertungsrisiken ergeben, haben wir eine fortlaufende Bewertung von Sicherheiten implementiert. Für einige grundschuldbesicherte Immobilienfinanzierungen haben wir die Sprengnetter Property Valuation GmbH bzw. deren zertifizierte Gutachter mit der Erstellung von Beleihungs- und Marktwertgutachten für Immobilien beauftragt, welche unter Berücksichtigung der BelWertV und ImmoWertV erfolgen. Sofern wir im Rahmen der laufenden Überwachung der Kreditengagements feststellen, dass eine nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit nicht mehr gegeben ist, bilden wir auf den nicht durch Kreditsicherheiten gedeckten Forderungsbetrag eine Risikovorsorge in Form einer Einzelwertberichtigung. Eine Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bilden wir durch Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 ab. Die Berechnung erfolgt nach dem vereinfachten Verfahren. Grundlage ist der erwartete Verlust für einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten. Diese hat bereits in unserer Banksteuerung eine große Bedeutung. Die Berechnung erfolgt mit unserer Risikomanagement-Software ic.risk-view (ICNova AG). Auf die Berechnung und Anrechnung von Bonitätsprämien wurde aus Vereinfachungsgründen verzichtet. Die Kondition ist an die Bonität und folglich an die Ausfallwahrscheinlichkeit angepasst. Folglich besteht zwischen den Bonitätsprämien zum Zeitpunkt der Kreditgewährung dem erwarteten Verlust bzw. der Ausfallwahrscheinlichkeit eine hohe positive Korrelation. Da eine interne Validierung zum Ergebnis gekommen ist, dass auch in der aktuellen wirtschaftlichen Situation in unserem Ansatz weder die erwarteten Verluste unterschätzt werden, noch ein Ungleichgewicht zwischen Bonitätsprämie und erwartetem Verlust über die Gesamtlebensdauer der Kredite besteht, sind Management Adjustments derzeit nicht erforderlich. Um das Adressenausfallrisiko in unserem Wertpapierbestand zu begrenzen, erwerben wir grundsätzlich nur Wertpapiere im Investment-Grade-Bereich. Außerdem haben wir Obergrenzen für Emittenten festgelegt. Auch den Bestand an Aktien sowie an Fremdwährungsanleihen haben wir im Rahmen der Eigenanlagen limitiert. Bedeutsame Risikokonzentrationen in den von uns gehaltenen Wertpapieren und in unseren Forderungen gegenüber Kunden liegen nicht vor. Die Berechnung der Adressenausfallrisiken für unsere festverzinslichen Wertpapiere erfolgt durch Szenarioanalysen. Die Limitauslastung für die Ausfall- und Migrationsrisiken in der Risikotragfähigkeitsberechnung beträgt 43,38 %. Unter Marktpreisrisiken verstehen wir die Gefahr, dass das tatsächliche Ergebnis auf Grund einer Modifikation bestimmter Marktparameter, die eine Wertveränderung auslösen, vom geplanten Ergebnis abweicht. Im Rahmen des Marktpreisrisikos betrachten wir das Zinsänderungsrisiko, das Credit-Spread-Risiko, das Aktienrisiko, das Fremdwährungsrisiko und das Immobilienrisiko. Das Zinsänderungsrisiko ist für uns die Gefahr, dass eine geplante Zinsergebnisgröße aufgrund von Marktzinsänderungen geringer ausfällt als erwartet. Das Risiko von Verlusten infolge von Spreadschwankungen bei marktnotiertem Eigengeschäften bezeichnen wir als Credit-Spread-Risiko. Die Gefahr, dass sich der Wert unseres Aktienportfolios aufgrund von Marktbewegungen vermindert, bezeichnen wir als Aktienrisiko. Weiter besteht bei Wertpapieren in Fremdwährung die Gefahr, dass deren Wert aufgrund von geänderten Wechselkursen sinkt, da diese nicht währungskongruent finanziert sind. Das Immobilienrisiko umfasst die Gefahr, dass sich der Vermögenswert von Bestandsimmobilien stärker verringert als erwartet, dass außerplanmäßige Instandhaltungsmaßnahmen notwendig sind oder, dass sich bei vermieteten Objekten, die Mieten bzw. Pachten nicht bzw. nicht vollständig erzielt werden können. Unsere festverzinslichen Wertpapiere halten wir im Anlagebuch in aller Regel bis zur Endfälligkeit. Eine Handelstätigkeit erfolgt im Rahmen der Grenzen für Nichthandelsbuchinstitute. Ein Handelsbuch besteht nicht. Zinsänderungsrisiken aus festverzinslichen Wertpapieren sind im Gesamtbankzinsänderungsrisiko enthalten. Die Limite sind wie folgt in Anspruch genommen:
Hinsichtlich der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung auf den Barwert wird auf die IRRBB-Leitlinien abgestellt. Die größere negative Barwertänderung zum 31. Dezember 2024 tritt im Szenario Kurzfristzins-Aufwärtsschock auf und beträgt -2.230 TEUR, daraus ergibt sich ein Zinskoeffizient von -7,08. Das Liquiditätsrisiko ist die Gefahr, dass die jederzeitige Zahlungsfähigkeit nicht gegeben ist, weil die benötigten Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen oder nur zu erhöhten Kosten beschaffen werden können. Es umschließt vor allem das Abruf-, Termin-, Liquiditätsanspannungs-, Refinanzierungskosten- und Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Die Gefahr, dass unerwartet Kreditzusagen in Anspruch genommen bzw. Einlagen abgerufen werden, bezeichnen wir als Abrufrisiko. Das Terminrisiko stellt die Gefahr der unplanmäßigen Verlängerung der Kapitalbindungsdauer von Aktivgeschäften dar. Unter dem Liquiditätsanspannungsrisiko verstehen wir die Gefahr, dass mangels ausreichender Marktliquidität Liquidationen erschwert werden und/oder die erforderlichen Anschlussfinanzierungen nicht durchgeführt werden können. Das Refinanzierungskostenrisiko stellt die Gefahr dar, dass eine benötigte Refinanzierung nicht oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen erhalten werden kann. Die Gefahr, dass das Institut nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen bezeichnen wir als Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Wir halten keine wesentlichen Liquiditätspositionen in Fremdwährung. Für Kundeneinlagen in Fremdwährung bestehen sowohl hinsichtlich der Fristigkeit als auch der Höhe nach entsprechende Gegenpositionen. Aufgrund des hohen Kundengeschäftsanteils am Geschäftsvolumen hat das Abrufrisiko für uns eine geringe Bedeutung. Auch das Terminrisiko ist für uns von geringer Bedeutung, da die Zahlungsströme durch Diversifikation auf viele Kunden verteilt sind. Durch die überwiegende Refinanzierung durch Kundeneinlagen oder fristenkongruente Refinanzierung hat das Liquiditätsanspannungsrisiko sowie das Refinanzierungskostenrisiko für uns eine geringe Bedeutung. Die Gefahr, dass mangels ausreichender Marktliquidität Liquidationen erschwert werden, hat keine Bedeutung für die Zahlungsfähigkeit, da wir in hohem Maße über Wertpapiere verfügen, die wir für Refinanzierungszwecke bei der Deutschen Bundesbank beleihen können. Um eine jederzeitige Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten, verfügen wir über ausreichend täglich fällige Guthaben bei der Deutschen Bundesbank. Für die Refinanzierung stehen uns die von der Deutschen Bundesbank angebotenen Möglichkeiten zur Verfügung. Hierzu haben wir festverzinsliche Wertpapiere in einem Wertpapierdepot bei der Deutschen Bundesbank in ausreichender Höhe verwahrt, um jederzeit auf diese Refinanzierungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können. Für nahezu alle von uns gehaltenen Wertpapiere besteht die Möglichkeit, diese über die Börse zu veräußern. Das Limit für Liquiditätsrisiken in der ökonomischen Perspektive ist mit 41,93 % ausgelastet. Auf Basis der Zahlungsunfähigkeitsanalyse für das Risikoszenario wird der maximale Liquiditätsbedarf anhand einer szenariobasierten Maximum-Gap-Analyse ermittelt. Zum 31. Dezember 2024 beträgt die Survival-Period im Risikoszenario 114 Monate. Das Beteiligungsrisiko ist das Risiko, dass die eingegangenen Beteiligungen zu Verlusten (aufgrund von Dividendenausfall, Teilwertabschreibungen, Veräußerungsverlusten oder Verminderung der stillen Reserven) aus bereitgestelltem Eigenkapital, aus Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen) oder aus Haftungsrisiken (z.B. Patronatserklärungen) führen können. Beteiligungen werden nur an zwei Tochtergesellschaften gehalten. Das Limit ist in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung mit 59,23 % ausgelastet. Unter dem operationellen Risiko verstehen wir die Gefahr von Verlusten, die wegen der Unangemessenheit oder des Versagens von Menschen, internen Verfahren und Systemen oder in Folge externer Ereignisse verursacht werden. Diese Definition schließt Rechtsrisiken und dolose Handlungen mit ein. Um Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegenzuwirken, haben wir ein MaRisk-Compliance-Management implementiert. Den operationellen Risiken begegnen wir durch entsprechende organisatorische Regelungen und Maßnahmen. Die im Zusammenhang mit Adressenausfall- und Marktpreisrisiken auftretenden operationellen Risiken werden bei diesen Risikoarten abgebildet. Im technischen und organisatorischen Bereich legen wir besonderen Wert auf die Absicherung der von uns eingesetzten Datenverarbeitungssysteme vor Zugriffen von außen. Die in unseren Datenverarbeitungssystemen ablaufenden Prozesse werden regelmäßig überwacht und kontrolliert. Außerdem regeln Berechtigungen den Zugriff auf die Systeme. Die operationellen Risiken werden mit dem Wert des Basisindikatoransatzes in der Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigt. Das Limit ist mit 63,16 % in Anspruch genommen. Weiterhin betrachten wir Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken). Diese stellen einen Risikotreiber dar, der auf die bekannten Risikoarten (z.B. Kreditrisiken) wirkt und daher innerhalb der wesentlichen Risikoarten berücksichtigt werden. Hierzu gibt es verschiedene Risikotreiber (physische Risiken z.B. Extremwetterereignisse, Klimatische Veränderung, Ökologische Veränderung) sowie Transmissionskanäle (Transitionsrisiken - Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft z.B. politische Maßnahmen; Technologieveränderungen), die auftreten können. Die normative Perspektive stellt die zweite Sicht auf die Risikotragfähigkeit dar. In dieser Perspektive steht die Erfüllung der regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Kapital- und Strukturanforderungen im Fokus. Es erfolgt ein mehrjähriger Kapitalplanungsprozess, der die Planung und Überwachung der zukünftigen Tragfähigkeit der eigenen Risiken sicherstellt. In diesem Kapitalplanungsprozess identifizieren wir rechtzeitig den regulatorischen Kapitalbedarf, um diesen frühzeitig mittels geeigneter Maßnahmen auch unter ungünstigen Rahmenbedingungen decken zu können. Besondere Risiken, insbesondere solche, deren Eintritt den Bestand des Unternehmens voraussichtlich gefährden würde, sind nicht ersichtlich. Auch im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sehen wir keine erhöhten Ausfallrisiken in unserem Kundenkreditportfolio, da wir Kundenkredite auch in der Krise nur bei entsprechender Bonität des Kreditnehmers und der Stellung ausreichender Sicherheiten herausgegeben haben. Auch im Immobilienbereich ist für uns kein primäres Risiko erkennbar. Der Immobilienmarkt als auch die Immobilienpreise in unserem Geschäftsgebiet zeigen nach wie vor eine stabile Entwicklung. 5. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Bankhaus Ludwig Sperrer KG betreibt als unabhängige, inhabergeführte Privatbank das Universalbankgeschäft für Privat- und Firmenkunden. Hauptertragsquellen sind das Zins- und Provisionsgeschäft. Unser Geschäftsgebiet erstreckt sich dabei weitestgehend auf den Landkreis Freising sowie die angrenzenden Landkreise. Insbesondere bei der Kreditvergabe an Kunden beschränken wir uns grundsätzlich auf dieses Gebiet, da wir die vertrauensvolle Bindung unserer Kunden durch die regionale Ausrichtung und damit durch die Nähe zum Kunden festigen wollen. Die Dienstleistungen des klassischen Bankgeschäfts bieten wir über drei Geschäftsstellen an. Der Vertrieb unserer breiten Produktpalette steht dabei unter der Prämisse „Beratung statt Verkauf“. Dies manifestiert sich in der Freiheit unserer Anlage- und Finanzierungsberater von Vertriebszielvorgaben jedweder Art. Die Berücksichtigung der Kundenbelange steht in unseren individualisierten Angeboten für Finanzierungen und Vermögensanlagen an erster Stelle. Volumenwachstum sowie Gewinnmaximierung stellen gegenüber nachhaltigem Ertrag und einer ausgewogenen Risikostruktur untergeordnete Ziele dar. Ein partnerschaftlicher und fairer Umgang mit unseren Mitarbeitern ist die Voraussetzung für eine vertrauensvolle Unternehmenskultur. In einer von vielfältigen Umbrüchen und wirtschaftlicher Unsicherheit gezeichneten Zeit möchten wir ein von Kontinuität geprägtes Arbeitsumfeld bieten, in dem sich unsere Mitarbeiter gerne und erfolgreich weiter entwickeln können. Nach wie vor halten wir daran fest, junge Menschen durch eine fundierte Berufsausbildung zu Bankkaufleuten auszubilden, um diese anschließend in unserem Haus weiter zu beschäftigen. Wir legen Wert auf einen zielstrebigen Weiterqualifizierungswillen und unterstützen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einklang mit den Unternehmenszielen insbesondere bei den von der Frankfurt School of Finance & Management angebotenen Fortbildungsstudiengängen. Unsere Mitarbeiter in der Anlageberatung verfügen über die Qualifikation zum „zertifizierten Anlageberater“ (Frankfurt School of Finance & Management), welche in regelmäßigen Inhouse-Schulungen aktualisiert wird. Die Mitarbeiterzufriedenheit zeigt sich in einer geringen Fluktuation. Umweltbelange berücksichtigen wir im Rahmen unserer laufenden Investitionen in Gebäudetechnik und betriebliche Ausstattung. Wie in den vergangenen Jahren sind wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung u.a. durch die Unterstützung sozialer und caritativ tätiger Organisationen sowie gemeinnütziger Vereine und Stiftungen gerne nachgekommen. Diese, auch die Reputation fördernde Unterstützung beschränkt sich nicht nur auf finanzielle Aspekte, sondern kommt auch durch persönliches Engagement zum Ausdruck. 6. Vergütungsbericht Die Vergütungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren sich am Tarifvertrag für das private Bankgewerbe. Es bestehen keine an Absatzzielen orientierten Vergütungsanreize. Die im Rahmen des Tarifvertrages bestehenden Möglichkeiten zu leistungs- und/oder erfolgsorientierten variablen Vergütungen werden von uns nicht genutzt. Die Gehaltszahlungen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen ausschließlich aus Festvergütungen und betrugen 3.474 TEUR. 7. Prognose Die Bundesregierung hat zu Beginn des Jahres 2025 ihre Wachstumsprojektion für das laufende Jahr gegenüber der Herbstprognose deutlich auf lediglich 0,3% revidiert. Als bremsend für den Außenhandel dürfte sich die US-Handelspolitik erweisen. Ebenso sind erst nach einer mutmaßlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die neu zu bildende Bundesregierung Wachstumsimpulse zu erwarten. Aufgrund der inzwischen gestiegenen Reallöhne könnte im Verlauf des Jahres ein steigender Privatkonsum für eine Belebung der Binnenwirtschaft sorgen. Für eine generelle Stimmungsaufhellung sind jedoch auch eine moderate Preissteigerungsrate und ein tendenziell niedriges Zinsniveau nötig. Wir gehen aufgrund unseres diversifizierten Geschäftsmodells von einer weiterhin positiven Entwicklung unserer Bank aus. Unsere langfristig verfolgte Kreditpolitik erweist sich trotz der konjunkturell bedingten, stagnierenden Kreditnachfrage und einer rezessionsbedingt eher schlechteren Bonitätsentwicklung des Kreditportfolios als nachhaltig erfolgreich. Wie erwartet trägt die EZB der schwächeren Konjunktur im Euroraum Rechnung und lockert die Geldpolitik weiter. Die Absenkung der Leitzinsen zu Beginn des Jahres 2025 wird voraussichtlich nicht der letzte Zinsschritt gewesen sein, soweit sich die Preissteigerungsraten im Zielbereich der Notenbank bewegen. Beim Zinsergebnis gehen wir von einer weiteren Verbesserung aus. Hierzu sollten sowohl insgesamt steigende Zinserträge als auch sinkende Zinsaufwendungen beitragen. Der in den vergangenen Jahren betonte Beratungsansatz im Vermögensanlage- sowie Versicherungsbereich erfährt ebenso wie die Finanzportfolioverwaltung großen Zuspruch bei Bestands- und Neukunden. Im Falle einer günstigen Kapitalmarktentwicklung sehen wir in diesem Geschäftsfeld weiterhin gute Wachstumschancen und planen das Provisionsergebnis mit einer ähnlichen Steigerung wie im Berichtsjahr. Im Verlauf des Jahres werden eine nochmalige Erhöhung der Tarifgehälter und preisbedingte, allgemeine Ausgabenmehrungen für Material bzw. bezogene Dienstleistungen zu moderat steigenden Verwaltungsaufwendungen, welche die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte einschließen. Das Betriebsergebnis vor Risikovorsorge sehen wir in 2025 auf höherem Niveau als im Berichtsjahr. Den Eigenmitteln werden wir wie in den Vorjahren einen bedeutenden Anteil des Gewinns nach Steuern zuführen und prognostizieren einen Jahresüberschuss von ca. TEUR 2.100. Die prognostizierte Entwicklung 2025 kann durch zahlreiche Risikofaktoren in einem nicht zuverlässig quantifizierbaren Ausmaß beeinträchtigt werden. Hierzu zählen die weiterhin bestehenden geopolitischen sowie global konjunkturellen Risiken, die sich auf die Geld- und Kapitalmarktverfassung negativ auswirken können. Die Rahmenbedingungen bleiben für den deutschen Bankensektor auch im Jahr 2025 äußerst herausfordernd. Die durch das Regelwerk Basel III/CRR III erhöhten bankaufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen könnten Kreditvergaben bei einer sich aufhellenden Wirtschaftslage allgemein erschweren. Eine Entspannung in Bezug auf den Fachkräftemangel in unserer Branche ist ebenso wenig ersichtlich wie ein zügiger Abbau von kostentreibenden bürokratischen Hemmnissen. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2024
AnhangA Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Grundlagen der Währungsumrechnung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die vorgeschriebenen Formblätter zum Jahresabschluss nach RechKredV waren bezüglich Eigenkapital und Bilanzgewinnentwicklung den Verhältnissen der Kommanditgesellschaft anzupassen. Gesetzlich geforderte Angaben zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden im Anhang erläutert. Barreserven werden zu Nennwerten bilanziert. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind mit den Nennwerten bilanziert. Für die erkennbaren Einzelrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet; das latente Risiko im Kundenkreditgeschäft wird zudem durch Pauschalwertberichtigungen (nach IDW RS BFA 7) berücksichtigt. Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung (PWB) nach IDW RS BFA 7 erfolgt nach dem vereinfachten Verfahren. Grundlage der Berechnung der PWB ist der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten. Auf die Berechnung und Anrechnung von Bonitätsprämien wurde aus Vereinfachungsgründen verzichtet. Die Kondition ist an die Bonität und folglich an die Ausfallwahrscheinlichkeit angepasst. Folglich besteht zwischen den Bonitätsprämien zum Zeitpunkt der Kreditgewährung und dem erwarteten Verlust bzw. der Ausfallwahrscheinlichkeit eine hohe positive Korrelation. Da eine interne Validierung zum Ergebnis gekommen ist, dass auch in der aktuellen wirtschaftlichen Situation in unserem Ansatz weder die erwarteten Verluste unterschätzt werden, noch ein Ungleichgewicht zwischen Bonitätsprämie und erwartetem Verlust über die Gesamtlebensdauer der Kredite besteht, sind Management Adjustments derzeit nicht erforderlich. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind mit Ausnahme von Aktienanleihen dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und werden deshalb wie Anlagevermögen bewertet. Sie werden grundsätzlich zu An-schaffungskosten angesetzt. Sofern keine Zweifel an der Rückzahlung des Nennwerts bestehen, werden Anleihen und Schuldverschreibungen nicht unter den Rückzahlungsbetrag abgeschrieben, da die entsprechenden Wertpapiere bis zur Fälligkeit gehalten werden sollen. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden berücksichtigt. Zur Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung unter Aspekten des Adressenausfallrisikos wird grundsätzlich die Stellungnahme IDW RS VFA 2 des Versicherungsausschusses des IDW herangezogen. Aktienanleihen werden nach dem strengen Niederstwert bewertet. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind bis auf die Musterdepots der Vermögensverwaltung aufgrund der langfristigen Halteabsicht ebenfalls dem Anlagevermögen zugeordnet. Allerdings werden diese trotz des gemilderten Niederstwertprinzips sofern vorhanden auf einen niedrigeren beizulegenden Wert am Stichtag abgeschrieben. Die Musterdepots werden als Umlaufvermögen bewertet und sind mit dem Niederstwert angesetzt, d.h. zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Immaterielle Anlagewerte, Sachanlagen sowie nach Vorschriften des Anlagevermögens behandelte Teile der sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800 EUR werden im Zugangsjahr in voller Höhe als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt. Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem auf Folgejahre entfallenden Aufwand in Ansatz gebracht. Alle anderen Aktiva sind zu Nennwerten bilanziert. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung und Vorsicht zur Berücksichtigung ungewisser Verbindlichkeiten und aller erkennbaren Risiken mit den voraussichtlichen Erfüllungsbeträgen passiviert. Zur Ermittlung einer etwaigen Drohverlustrückstellung nach IDW RS BFA 3 n.F. verwenden wir das barwertige Konzept. Ausgangspunkt ist der ermittelte Unterschiedsbetrag von zinstragenden Aktiv- und Passivpositionen. Die Risikokosten leiten wir über typisierte Ausfallquoten bezogen auf das Blankovolumen her. Als Verwaltungskosten berücksichtigen wir die auf das Bestandsgeschäft entfallenden anteiligen Verwaltungs-aufwendungen unter Maßgabe der Laufzeit der laufenden zinstragenden Position. Zusätzlich berücksichtigen wir in dem Modell die sich ergebende Zinsänderung bei einem Zinsszenario (Verflachung). Der Saldo aller barwertigen Bestandteile führte im Ergebnis nicht zum Bedarf der Bildung einer Drohverlustrückstellung. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden werden gem. § 340h i.V.m. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Aufwendungen und Erträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Auf ausländische Währung lautende Schulden werden durch entsprechende Vermögensgegenstände gedeckt. Aktive bzw. passive latente Steuern werden unter Inanspruchnahme des doppelten Wahlrechts nach §§ 274 Abs. 1 HGB nicht bilanziert bzw. passiviert. B Erläuterungen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Erläuterung der Bilanz Forderungen an Kreditinstitute Der Bilanzausweis enthält Fremdwährungsposten in Höhe von T€ 1.043 (Vorjahr: T€ 1.150). Forderungen an Kunden Der Gesamtbetrag enthält Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 6 (Vorjahr: T€ 358). Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Zum 31. Dezember 2024 notierten (zu Buchwerten einschließlich Stückzinsen) T€ 100.088 börsenfähige Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere unter dem Rückzahlungsbetrag oder den Anschaffungskosten. Diese Wertpapiere wurden nicht mit dem strengen Niederstwert angesetzt, da die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Wären diese Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips abgeschrieben worden, so hätte sich ein weiterer Abschreibungsbedarf in Höhe von T€ 4.330 ergeben. Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren entfallen auf die Liquiditätsreserve sämtliche Aktienanleihen (T€ 4.190). Im Jahr 2025 sind Anleihen in Höhe von T€ 32.088 endfällig. Der Ausweis betrifft ausschließlich börsenfähige, börsennotierte Anleihen und Schuldverschreibungen. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Der Ausweis betrifft ausschließlich börsenfähige, börsennotierte Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere. In den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind keine stillen Lasten enthalten. Der Bilanzausweis enthält Fremdwährungsposten in Höhe von T€ 2.797 (Vorjahr: T€ 3.044). Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Treuhandvermögen Der Ausweis betrifft Forderungen an Kunden. Immaterielle Anlagewerte Der Ausweis der Immateriellen Anlagewerte betrifft entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten. Sachanlagen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der als Anlage A dem Anhang beigefügt ist. Im Sachanlagevermögen sind Grundstücke und Bauten, die überwiegend im Rahmen eigener Tätigkeit genutzt werden, in Höhe von T€ 376 enthalten. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nicht nur im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben, sondern ab 2024 wird im Anlagenspiegel ein sofortiger Abgang unterstellt. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird in vollem Umfang für eigene Tätigkeiten genutzt. Sonstige Vermögensgegenstände Der Ausweis unter Sonstige Vermögensgegenstände enthält im Wesentlichen den Edelmetallbestand in Höhe von T€ 1.803 sowie Depotgebühren für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von T€ 97. Zudem sind Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Vermietung von Frachtcontainern enthalten, die wegen der Insolvenz des Vertragspartners vorsorglich mit einer erwarteten Insolvenzquote von 25% des rechtlich bestehenden Anspruchs, abzüglich bereits im Vorjahr durch den Insolvenzverwalter erfolgter Rückzahlungsbeträge, mithin mit T€ 55 bewertet sind. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 169 (Vorjahr: T€ 57). Der Bilanzausweis enthält Fremdwährungsposten in Höhe von T€ 1.043 (Vorjahr: € 1.150). Treuhandverbindlichkeiten Der Ausweis betrifft Treuhandkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie der LfA Förderbank Bayern und somit Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit. Sonstige Verbindlichkeiten Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 306 (Vorjahr: T€ 252) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 3 (Vorjahr: T€ 4). Alle sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Andere Rückstellungen Von den anderen Rückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 299 (Vorjahr: T€ 290) betreffen Abschluss- und Prüfungskosten T€ 134, Rückstellungen für geleistete Überstunden bzw. nicht genommenen Urlaub T€ 101 und andere Verpflichtungen T€ 64. Die Bildung der anderen Rückstellungen erfolgt gegebenenfalls unter Berücksichtigung künftiger erwarteter Kostensteigerungen und unter Abzinsung auf den Bilanzstichtag in Abhängigkeit der Restlaufzeiten mit dem jeweiligen Abzinsungssatz der Deutschen Bundesbank. Fonds für allgemeine Bankrisiken Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken wurden unter Maßgabe des § 340g Abs. 1 HGB T€ 700 zugeführt. Eigenkapital Unter dem gezeichneten Kapital werden das Festkapital der Gesellschafter und das variable Kapital der Komplementäre ausgewiesen. Latente Steuern Steuerliche Latenzen ergeben sich wie folgt: Der dabei angewandte Steuersatz beträgt 13,8 %.
Aufgrund der untergeordneten Höhe wurde in der Bilanz von einem Ausweis der passiven Latenz abgesehen. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit übernehmen wir regelmäßig Bürgschaften. Dabei ist es für uns erforderlich, Zahlungen an den Begünstigten zu leisten, wenn ein anderer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt. Der Umfang der übernommenen Verpflichtungen ist aus den Angaben "Unter dem Bilanzstrich" ersichtlich. Die dargestellten Beträge zeigen jedoch nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da die Mehrzahl der Eventualverbindlichkeiten ohne Inanspruchnahme ausläuft. Unwiderrufliche Kreditzusagen Wir gewähren unwiderrufliche Kreditzusagen, um den Finanzierungsbedürfnissen unserer Kunden zu entsprechen. Unwiderrufliche Kreditzusagen umfassen die nicht in Anspruch genommenen Anteile der gewährten Zusagen, welche nicht durch uns widerrufen werden können. Die unwiderruflichen Kreditzusagen werden bei der Überwachung der Kreditrisiken berücksichtigt. Fristengliederung Die Restlaufzeitenangaben sind dem Anhang in Anlage B beigefügt. 2. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinsergebnis Der Zinsertrag enthält Zinserträge in Höhe von T€ 7 (Vorjahr: T€ 4) von verbundenen Unternehmen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Mieterträge. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Gebäudeaufwendungen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 77. Der tatsächliche Gewerbesteueraufwand für das Jahr 2024 beträgt T€ 344 und erfüllt damit in Zusammenschau mit der direkten Besteuerung der Erträge bei den Gesellschaftern die Anforderungen an die Mindestbesteuerungsrichtlinie. C Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von T€ 369, darin T€ 8 an verbundene Unternehmen. Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände Am Bilanzstichtag waren festverzinsliche Wertpapiere mit einem Nominalbetrag von T€ 17.100 bei der Deutschen Bundesbank im Dispositionsdepot hinterlegt. Als Sicherheit für in Anspruch genommene Refinanzierungen waren T€ 2.000 verpfändet. Im Rahmen von durchgeleiteten Sonderkrediten sind Forderungen gegen Kunden aus diesen Krediten gemäß den Darlehensbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der LfA Förderbank Bayern an diese in Höhe von T€ 18.215 abgetreten. Mitarbeiter Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren bei der Bank 52 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 14 Teilzeitbeschäftigte. Termingeschäfte Termingeschäfte ist die Bank nicht eingegangen. Sitz, Handelsregister Die Bankhaus Ludwig Sperrer Kommanditgesellschaft hat ihren Sitz in Freising und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer: HRA 42622 eingetragen. Honorare des Abschlussprüfers Für den Abschlussprüfer wurde im Berichtsjahr ein Gesamthonorar von T€ 136 im Aufwand erfasst. Davon entfallen T€ 134 auf Abschlussprüfungsleistungen und T€ 2 auf andere Leistungen. Geschäftsleitung Die Erlaubnis zum Betreiben des Bankgeschäfts gemäß §§ 1 und 32 KWG ist erteilt an Herrn Christian Sperrer, Bankier, Freising und an die Hans Sperrer GmbH, Freising. Die Hans Sperrer GmbH wird vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Sperrer, Bankier und Herrn Felix Kaiser. Die in § 285 Nr. 9a und b HGB verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen können nach § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben. Den Mitgliedern des Geschäftsleitungsorgans sind zum 31. Dezember 2024 keine Kredite im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV gewährt. Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss der Bank setzt sich wie folgt zusammen: Fritz Ritzmann (Vorsitzender), Bankier Christian Hafner, Bankier Christian Sperrer, Bankier Mandate in Aufsichtsgremien Herr Christian Sperrer ist Mitglied im Prüfungsausschuss der Bankhaus Anton Hafner KG, Augsburg (§ 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB). Eigenmittel Nach den Werten dieses Jahresabschlusses (unter der Prämisse der Feststellung des Jahresabschlusses) betragen die Eigenmittel T€ 32.104. Gewinnverwendung Nach Zuweisung eines Vorweggewinnanteils an den persönlich haftenden Gesellschafter Christian Sperrer und Verzinsung von Rücklagen- und Privatkonten werden T€ 30 des verbleibenden Jahresüberschusses in Rücklagen eingestellt und die übersteigenden Beträge den Privatkonten der Gesellschafter gutgeschrieben. Erfüllung von Offenlegungsanforderungen Sofern die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Jahresabschluss bzw. Lagebericht hervorgehen, sind diese auf der Internetseite www.sperrer.de offengelegt. Die Kapitalrendite nach § 26a Abs. 1 S. 4 des Kreditwesengesetzes zum 31. Dezember 2024, ermittelt als Quotient aus dem Nettogewinn und der Bilanzsumme, beträgt 0,23% (Vorjahr: 0,40%). Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente bestanden nicht. Konzernrechnungslegung Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. § 340i HGB in Verbindung mit § 290 Abs. 1 und 2 HGB wird gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet, da die Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowohl einzeln als auch insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind.
Freising, den 24. März 2025
Bankhaus Ludwig Sperrer KG Christian Sperrer Hans Sperrer GmbH Felix Kaiser Anlage A zum Anhang der Bankhaus Ludwig Sperrer KG Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2024
Der Ausweis der festverzinslichen Wertpapiere bei der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens erfolgt ohne Stückzinsen. Anlage B zum Anhang der Bankhaus Ludwig Sperrer KG Restlaufzeitenspiegel (§ 9 Abs. 1 bis 3 RechKredV i.V.m. § 340 d HGB)
Anlage C zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2024 Die Bankhaus Ludwig Sperrer KG hat keine Niederlassungen, weder im Inland noch im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und beziehen sich ausschließlich auf die Geschäftstätigkeit als überwiegend regional tätiges Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Bankhaus Ludwig Sperrer KG besteht darin, Einlagen und andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden sowie von Sonderkreditinstituten entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung an die Kundschaft zu gewähren sowie überschüssige Liquidität überwiegend am Bondmarkt und in kleinerem Umfang am Aktienmarkt anzulegen. Darüber hinaus erbringt die Bank Beratungsleistungen für die private Geldanlage und führt Handel und Verwahrung der durch die Kundschaft in Wertpapieren veranlagten Gelder aus. Die Bankhaus Ludwig Sperrer KG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB wie folgt: Zinserträge und Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien und Beteiligungen, Provisionserträge und Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 T€ 9.517. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten zum Jahresende beträgt 40. Der Gewinn vor Steuern beträgt T€ 1.069. Unter Berücksichtigung der Steuern von T€ 280 ergibt sich ein Nettogewinn von T€ 789. Die Bankhaus Ludwig Sperrer KG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:An die Bankhaus Ludwig Sperrer KG, Freising Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Bankhaus Ludwig Sperrer KG, Freising, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bankhaus Ludwig Sperrer KG, Freising, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtmäßigen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Bewertung der Forderungen an KundenBezüglich der Erläuterungen zur Bewertung der Forderungen an Kunden verweisen wir auf die Angaben des Instituts im Anhang unter Teil A „Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- undBewertungsmethoden und Grundlagen der Währungsumrechnung“ sowie unter Teil B.1. „Erläuterung der Bilanz“. Angaben zur Geschäftsentwicklung der Forderungen an Kunden finden sich im Lagebericht im Teil 2. „Geschäftsentwicklung und Vermögenslage“ und im Teil 4. „Risikomanagement“. Risiko für den AbschlussDas Kundenkreditgeschäft stellt eines der Kerngeschäftsfelder des Instituts dar und hat ein für die Vermögenslage maßgebliches Ausmaß. Die Bankhaus Ludwig Sperrer KG setzt zur Abschirmung akuter Adressenausfallrisiken Einzelwertberichtigungen und zur Abdeckung latenter Adressenausfallrisiken Pauschalwertberichtigungen von den Bruttoforderungen an Kunden ab. Die Bewertung der Adressenausfallrisiken dieser Forderungen basiert auf geschätzten Werten, die sowohl vergangene als auch künftig erwartete Entwicklungen berücksichtigt. Die Schätzung beinhaltet Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten bei der Bewertung bereits eingetretener oder erst in der Zukunft wahrscheinlich eintretender Ereignisse. Dabei ist im Rahmen der Ermittlung der Einzelwertberichtigungen insbesondere eine Einschätzung des Instituts zur Höhe und zum Zeitpunkt der erwarteten Rückflüsse in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Kreditnehmer, zum Beleihungswert vorhandener Sicherheiten sowie zur Höhe etwaiger Ausfallraten erforderlich. Im Falle nicht sachgerechter Annahmen dieser Parameter, bestünde ein erhöhtes Risiko falscher Darstellungen in der Rechnungslegung.Daneben werden zur Abdeckung latenter Adressenausfallrisiken Pauschalwertberichtigungssätze gemäß IDW RS BFA 7 ermittelt. Die Berechnung der voraussichtlich zu erwartenden Verluste erfolgt aufgrund von Annahmen zur Ausfallkredithöhe, der Ausfallwahrscheinlichkeit der nächsten 12 Monate und der Ausfallverlustquote. Da diese Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf den Wertansatz der Forderungen an Kunden haben, und diese mit Unsicherheiten behaftet sind, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Vorgehen in der PrüfungZunächst haben wir uns einen umfassenden Überblick über die Entwicklung des Kreditportfolios, die damit verbundenen adressenausfallbezogenen Risiken sowie die organisatorische Ausgestaltung des Prozesses zur Ermittlung der Wertberichtigungen in Bezug auf die Identifizierung, Steuerung, Überwachung und Bewertung der Adressenausfallrisiken im Kreditportfolio verschafft. Für die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die Identifizierung, Steuerung, Überwachung und Bewertung der Adressenausfallrisiken im Kreditportfolio haben wir neben Befragungen auch die der Schätzung zugrunde liegenden Daten und das angewandte Verfahren sowie die relevanten Kontrollen, um die Fehlerrisiken im Zusammenhang mit Wertberichtigungen abzuschätzen, herangezogen. Darüber hinaus haben wir uns durch Funktionstests in Stichproben von der Implementierung und Wirksamkeit relevanter Kontrollen, die eine Bewertung entsprechend der handelsrechtlichen Vorschriften gewährleisten sollen, überzeugt. Darüber hinaus haben wir uns ein Verständnis von den zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung zugrundeliegenden Parametern verschafft, um die Notwendigkeit von sog. Management Adjustments einschätzen zu können. Anhand einer Auswahl von einzelnen Kreditengagements haben wir uns sodann von der zutreffenden Anwendung der institutseigenen Vorgaben zur erstmaligen bzw. Folgebewertung und Risikovorsorge auf das individuelle Engagement und die rechnerische Richtigkeit der Werte überzeugt. Erkenntnisse aus den durchgeführten PrüfungshandlungenDie zur Bewertung der Kundenforderungen vom Institut angewandten Bewertungsparameter und -annahmen liegen innerhalb angemessener Bandbreiten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsauschusses für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Gesellschafterversammlung am 16.09.2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden mit Schreiben vom selben Tag von der Geschäftsführung beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der Bankhaus Ludwig Sperrer KG, Freising, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen keine weiteren Leistungen erbracht. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Barbara Protzen.
Baden-Baden, den 31.03.2025 Wissler & Protzen GmbH Barbara Protzen, Wirtschaftsprüferin |
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