KoTel
AG
Neunkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
H A N
D E L S B I L A N Z
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.531,50 |
162.532,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.944,50 |
28.253,50 |
| II.
Sachanlagen |
6.587,00 |
18.642,50 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
115.636,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.664.564,34 |
2.434.337,16 |
| I.
Vorräte |
38.001,37 |
13.495,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.401.069,70 |
932.169,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.805,05 |
10.804,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.225.493,27 |
1.488.672,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.733,19 |
43.897,00 |
| Aktiva |
2.706.829,03 |
2.640.766,66 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.954.682,45 |
1.819.093,35 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.200.000,00 |
1.200.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
120.000,00 |
120.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
634.682,45 |
499.093,35 |
| davon
Gewinnvortrag |
271.093,35 |
265.122,57 |
| B.
Rückstellungen |
102.200,40 |
159.038,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
649.458,68 |
634.438,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
649.458,68 |
634.438,09 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
487,50 |
28.196,86 |
| Passiva |
2.706.829,03 |
2.640.766,66 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
A.
Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft ist unter der Firma KoTel AG mit
Sitz in 66538 Neunkirchen im Handelsregister des
Amtsgerichts Saarbrücken unter der HRB 92184
eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des AktG aufgestellt. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d.
§ 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet und entsprechen grundsätzlich den im
Vorjahr angewandten Methoden. Die Erstellung des
Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Anschaffungskosten der entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Programme
und Lizenzen) werden nach der linearen Methode über
eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 10
Jahren der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen (vergleiche Anlagenspiegel als Anlage zu diesem
Anhang).
Bei den Anschaffungskosten wurden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten bzw. seit 2016 auch zum niedrigeren
beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Auf die in 2016
erfolgte außerplanmäßige Abschreibung auf
einen Beteiligungsbuchwert erfolgte zum 01.01.2023 eine
steuerfreie Wertaufholung.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen gingen im
Zusammenhang mit den im Kalenderjahr 2023 erfolgten
Verschmelzungen unter.
Die Vorräte wurden grundsätzlich nach
einzelnen Artikeln zu fortgeführten gewogenen
durchschnittlichen Einstandskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips zum niedrigeren
Wiederbeschaffungspreis am Bilanzstichtag bewertet.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nominalwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wurde
durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen. Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko
ist durch einen pauschalen Abschlag von rd. 2 % auf die
Nettoforderungen berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten mit 65.745,18 Euro Vorsteuerbeträge, die
erst im Folgejahr abziehbar sind.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Von dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1
HGB, für eine sich insgesamt ergebende
Steuerentlastung keinen Aktivposten zu bilden, wurde
Gebrauch gemacht.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind nach
vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen
ermittelt worden. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Sie sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Eine Rückstellung mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr wird entsprechend ihrer Laufzeit mit
dem durch die Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen
Zinssatz der vergangenen sieben Jahre zum Bilanzstichtag
abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
Personalaufwendungen (TEuro 28), ausstehende Provisionen
für Vertriebspartner sowie noch offene
Rückbelastungen der Provider/Netzbetreibern (TEuro 1),
Aufbewahrungskosten für Geschäftsunterlagen
(TEuro 32), noch durchzuführende Werbemaßnahmen
(TEuro 2) sowie Abschluss- und Prüfungskosten (TEuro
10) gebildet.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
C.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Verlustrechnung
Grundkapital
Das Grundkapital beträgt 1.200.000,00 Euro und
ist eingeteilt in 1.200.000 auf den Namen lautende
Stückaktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG).
Bilanzgewinn
Von dem zum 31.12.2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von 499.093,35 Euro wurden aufgrund des
Hauptversammlungsbeschluss vom 06. Dezember 2023 am 14.
Dezember 2023 228.000,00 € ausgeschüttet. Der
verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 271.093,35 Euro
wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
D.
Sonstige Angaben
Sonstige Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. §§ 251, 268 Abs. 7 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB
Die Jahreskaltmiete für Büro- und
Lagerräume am Sitz der Gesellschaft beträgt TEuro
48 (Laufzeit 1 Jahr, ohne Kündigung Verlängerung
um ein weiteres Jahr).
Daneben bestehen keine wesentlichen finanzielle
Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3 und Nr. 3 a HGB.
Im Jahresdurchschnitt waren 14 (Vorjahr 15)
Arbeitnehmer beschäftigt, davon 8 (Vorjahr 9)
Mitarbeiter in Vollzeit und 6 (Vorjahr 6) Mitarbeiter in
Teilzeit bzw. als Aushilfskraft (§ 285 Nr. 7 HGB).
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des
Aufsichtsrats (§ 285 Nr. 9a HGB) betrugen im
Berichtsjahr 5.625,00 Euro.
Besonderer Vorgang nach dem Schluss des
Geschäftsjahres
Besondere Vorgänge nach dem Schluss des
Geschäftsjahres waren nicht zu verzeichnen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung vor, von dem Bilanzgewinn in Höhe von
Euro 634.682,45 eine Ausschüttung in Höhe von
360.000,00 Euro vorzunehmen und den restlichen Bilanzgewinn
in Höhe von 274.682,45 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen.
Angaben über die Mitglieder des Aufsichtsrats und
des Vorstands:
Folgende Personen waren Mitglieder des
Aufsichtsrats
Herr Dr. Peter Staab, Rechtsanwalt, Saarbrücken,
Vorsitzender
Herr Prof. Dr. Alexander Pocsay, Unternehmensberater,
St. Ingbert, stv. Vorsitzender
Herr Werner Heider, Beamter, Bonn
Vorstand
Herr Dr. Jörg Kohlbauer, Bankfachwirt, Ottweiler
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
gemäß § 245 HGB
Neunkirchen, den 16. Oktober
2024
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Dr. Jörg Kohlbauer
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Vorstand
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2024
festgestellt.
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