RS
Automobile GmbH
Frontenhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
119.497,00 |
63.493,00 |
| I.
Sachanlagen |
103.886,00 |
45.882,00 |
| II.
Finanzanlagen |
15.611,00 |
17.611,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
658.813,66 |
874.383,71 |
| I.
Vorräte |
320.403,25 |
452.153,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
170.050,27 |
133.813,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
168.360,14 |
288.416,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.500,00 |
600,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
280.319,47 |
229.396,43 |
| Aktiva |
1.060.130,13 |
1.167.873,14 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
254.396,43 |
194.790,25 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
50.923,04 |
59.606,18 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
280.319,47 |
229.396,43 |
| B.
Rückstellungen |
93.039,58 |
100.804,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
967.090,55 |
1.067.068,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
910.598,27 |
1.010.576,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
56.492,28 |
56.492,28 |
| Passiva |
1.060.130,13 |
1.167.873,14 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die RS Automobile GmbH hat ihren Sitz in
Frontenhausen und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Landshut unter der Nummer HRB 5686.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der RS
Automobile GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen der Unternehmenssatzung
zu beachten.
Die RS Automobile GmbH weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
nach § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn-
und Verlustrechnung sowie den Anhang. Der Gliederung der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung liegen die
Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren) zugrunde.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 3
Arbeitnehmer beschäftigt.
II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die im Vorjahr angewandten Bewertungsvorschriften und
Abschreibungsmethoden wurden unverändert beibehalten.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und Methoden
angewandt:
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar -
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Die Abschreibungen wurden dabei ab dem Monat
des Zugangs zum Anlagevermögen pro rata temporis
berechnet und linear vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 EUR
wurden im Zugangsjahr voll als Aufwand erfasst. Bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
einem Wert von 250,00 EUR bis 800,00 EUR wurden analog zu
§ 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr ebenfalls voll als
Aufwand erfasst und separat in das Anlageverzeichnis
aufgenommen.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die
Wertminderung dauerhaft ist. Ausleihungen sind mit dem
Nennwert angesetzt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten lt.
Inventur zum 31.12.2022 bewertet. Wertberichtigungen wurden
nicht vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Erkennbare Einzel- bzw. Pauschalrisiken und
Forderungsausfälle wurden ggf. durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden künftige Kosten- und
Preissteigerungen einbezogen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten in Höhe von
67.715,88 EUR Forderungen gegenüber dem
Geschäftsführer, die entsprechend verzinst
wurden.
2. Eigenkapital
Dies Gesellschaft weist zum 31.12.2022 einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
280.319,47 EUR aus. Dieser wird durch den
Rangrücktritt des Gesellschafters in Höhe von
insgesamt 715.694,69 EUR beseitigt.
3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (90
TEUR) Rückstellungen für die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen (2 TEUR) sowie Rückstellungen
für Rechnungslegungskosten für den
Berichtszeitraum (1 TEUR).
4. Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind
nachfolgend dargestellt.
mit einer Restlaufzeit
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag
TEUR
|
bis zu 1 Jahr
TEUR
|
mehr als 1 Jahr
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
62
|
62
|
0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
45
|
45
|
0
|
sonstige
|
860
|
860
|
0
|
Summe
|
967
|
967
|
0
|
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen gesetzlich entstehende und
branchenübliche Sicherheiten in üblicher
Höhe.
In den Verbindlichkeiten sind 715.694,69 EUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
enthalten. Diese wurden aufgrund des nachhaltig nicht
gedeckten Kapitalfehlbetrags mit 10% wertberichtigt, da mit
einer vollständigen Tilgung in den nächsten
Jahren nicht gerechnet werden kann.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind 3.368,58 EUR
Verbindlichkeiten aus Steuern enthalten. Verbindlichkeiten
aus sozialer Sicherheit bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
Im Personalaufwand sind 2.694,73 EUR Aufwendungen
für Altersversorgung enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge
stammen in Höhe von -,-- EUR aus der
Wertberichtigung der bestehenden Gesellschafterdarlehen.
V. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, SONSTIGE FINANZIELLE
VERPFLICHTUNGEN UND NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE
GESCHÄFTE
Es ist jährlich ein Pachtzins von derzeit
7.174,79 EUR für die Betriebs-/Umsatzpacht und das
gemietete Anlagevermögen zu entrichten.
Weitere sonstige Haftungsverhältnisse oder
finanzielle Verpflichtungen sowie nicht in der Bilanz
enthaltene Geschäfte gem. § 251 i.V.m. § 268
Abs. 7 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
VI. SPEZIELLE ANGABEN ZU ORGANMITGLIEDERN /
GESELLSCHAFTERN
Geschäftsführung: Stey Rudolf
Eckl-Stey Jeanette
Bezüglich der
Geschäftsführerbezüge wird von der
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch
gemacht.
Den Organmitgliedern oder Gesellschaftern wurden im
Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite
gewährt. Haftungsverhältnisse für
Organmitglieder oder Gesellschafter bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Die Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Frontenhausen, im Dezember 2023
Stey Rudolf
Geschäftsführer
Eckl-Stey Jeanette
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2023
festgestellt.
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