etrade Handelsgesellschaft mbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nenad Peric seit 28.12.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
etrade Handelsgesellschaft mbHNeukirchen-VluynJahresabschluss zum 31.12.2007Bilanz zum 31.12.2007
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 20071. Allgemeine Angaben zum JahresabschlußDer Jahresabschluß zum 31. Dezember 2007 der etrade Handelsgesellschaft mbH ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert worden. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 HGB. Sie besitzt nur einen Geschäftszweig. Der Jahresabschluß vermittelt ein den tatsächlichen Verhätlnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Im Sinne des Stetigkeitsgrundsatzes wurden keine Abweichungen in der Darstellung insbesondere bei der Gliederung der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. Vorjahreswerte sind mit den Jahreswerten vergleichbar. Anpassungen des Vorjahres wurden nicht vorgenommen. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluß auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches ergänzt um Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Alle Beträge lauten auf Euro, Währungsumrechnungen sind nicht gegeben. Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, soweit abnutzbar vermindert um planmäßige Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (auf Basis steuerrechtlicher Grundsätze), bewertet worden. Für die Berücksichtigung davon abweichender Nutzungsdauern, die nach handelsrechtlichen Vorschriften geboten sind, bestand kein Anlaß. Bei Zugängen des beweglichen Anlagevermögens wird pro rata temporis abgeschrieben. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter wurde die Vereinfachungsregel des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagengitter, welches Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und Bankguthaben wurden zu Nennwerten bilanziert. Die ausgewiesenen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet worden. Ungewisse Verbindlichkeiten sind in angemessener Höhe berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag bewertet worden. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 3. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Im Geschäftsjahr wurden keine außerordentlichen und keine periodenfremden Erträge oder Aufwendungen erzielt, über die zu berichten sind. Auch bezüglich aller übrigen Erträge und Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung besteht nach den handelsrechtlichen Vorschriften keine Erläuterungspflicht. Für das Geschäftsjahr ergibt sich nach der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresüberschuß von Euro 2.513,03. Der Jahresübeschuß wird gemäß dem vorliegenden Verwendungsvorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet. 4. Sonstige AngabenGeschäftsführer der Gesellschaft ist am Bilanzstichtag der Kaufmann Nenad Peric aus Neukirchen-Vluyn. Er ist vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |
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