Cranio-Clinic GmbHLiquidiert
36448 Bad Liebenstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Falk Dr. Ifert seit 22.11.2019 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cranio-Clinic GmbHBad LiebensteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktivseite
Passivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2018Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Schweina und ist unter Nummer B 306072 beim Handelsregister des Amtsgerichtes Jena eingetragen. Zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 01.01.2018 - 31.12.2018 bestellt: Herr Dr. Falk Ifert Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagenspiegel und Verbindlichkeitsspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände werden ab dem Jahr 2018 mit einer vereinfachten planmäßigen handelsrechtlichen Abschreibungsmethode nach § 253 HGB, die der neuen steuerrechtlichen Regelung der Sofortabschreibung entspricht, abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 a EStG). Danach werden Wirtschaftsgüter bis zu € 250,00 bei Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgezogen. Für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, wenn der Wert € 250,00, aber nicht € 1.000,00 übersteigt. Dieser wird mit je 1/5 pro Jahr aufgelöst bzw. abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden alternativ hierzu im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die flüssigen Mittel sind in Höhe Ihres Nennwerts angesetzt. Sofern ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zum Ansatz kommt, sind die Ausgaben des Geschäftsjahres abgegrenzt, die erst für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag zu Aufwendungen führen. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Unverzinsliche Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Gegenüber dem Gesellschafter besteht eine Forderung in Höhe von T€ 59 (Vorjahr T€ 75). Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital der Gesellschaft von EUR 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten die voraussichtlichen Aufwendungen für Abschlusskosten sowie Kosten der Aufbewahrungsverpflichtung. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die sonstigen Verbindlichkeiten mit T€ 0 (Vorjahr T€ 0) betreffen die sozialen Sicherheiten. Haftungsverhältnisse / Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2018 bestanden keine Haftungsverhältnisse. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst. Sonstige Angaben Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 01.01.2018 - 31.12.2018 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Über eine etwaige Gewinnausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer wird noch entschieden. Die Gesellschafterversammlung hat über die Gewinnverwendung noch zu befinden. Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt gemäß § 285 Nr. 7 HGB 7 Arbeitnehmer. Es besteht eine nicht gesondert in der Bilanz ausgewiesene Forderung in Höhe von T€ 59 (Vorjahr T€ 75) gegenüber dem Gesellschafter. Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Schweina, den 22. Mai 2019 Dr. Falk Ifert Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 31. Mai 2019. |
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