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Faust Consult GmbHWiesbadenJahresabschluss zum 31. Dezember 2009Bilanz zum 31. Dezember 2009AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2009der Faust Consult GmbH, WiesbadenI. Allgemeine AngabenWir haben den Jahresabschluss zum 31.12.2009 nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzes erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Absatz 1 HGB auf. Abweichend vom Vorjahr wird von größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung linearer Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten (Rechnungspreise zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti) oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Bei den Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden die Abschreibungen wie in der Vergangenheit planmäßig ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Absatz 2 EStG werden im Zugangsjahr jeweils voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als € 150,00, jedoch weniger als € 1.000,00 betragen, wird ein Sammelposten nach § 6 Absatz 2a EStG gebildet, der über fünf Jahre verteilt abgeschrieben wird. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden überwiegend innerhalb von fünf Jahren abgeschrieben. Unfertige Leistungen werden mit bis zum Bilanzstichtag angefallenen Material- und Lohnkosten, angefallenen Kosten für Arbeiten von Dritten sowie einem angemessenen Zuschlag für Fertigungsgemeinkosten aktiviert. Es finden die Grundsätze der verlustfreien Bewertung in der Form Anwendung, als bei Anwendung des strengen Niederstwertprinzips der hiernach ermittelte niedrigere Wert anzusetzen war. Der Wertaufholungsgrundsatz wurde beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Risiken bei den Forderungen werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Sonstige Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Bankbestände, die in ausländischen Währungen bestehen, werden zu aktuellen Tageskursen am Bilanzstichtag umgerechnet und nach §§ 253 Absatz 3 und 280 HGB bewertet. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei den Forderungen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Umsätze bzw. Erträge und Aufwendungen sind mit den aktuellen Tageskursen zum Entstehungszeitpunkt gebucht. III. Erläuterungen zur BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus. Der Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" enthält Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 236.111,63 (Vj. EUR 1.086.085,11). Verbindlichkeiten
Der Posten "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" enthält Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 231.192,58 (Vj. EUR 230.313,21). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 1.565.077,17 (Vj. EUR 48.976,04). III. Sonstige AngabenGeschäftsführung Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer
vertreten. Mutterunternehmen Die Faust Consult GmbH ist hundertprozentige Tochter der Obermeyer Planen + Beraten GmbH mit Sitz in München. Diese wiederum ist hundertprozentige Tochter der Obermeyer Holding GmbH mit Sitz in Krailling. Mit der Obermeyer Planen + Beraten GmbH (beherrschende Gesellschaft) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Der Vertrag wurde in 2008 mit Wirkung zum 31.12.2009 gekündigt. Bis 31.12.2009 besteht eine körperschaftsteuerliche, gewerbesteuerliche und umsatzsteuerliche Organschaft mit der Obermeyer Planen + Beraten GmbH. Arbeitsgemeinschaften Die Gesellschaft ist Partner in verschiedenen projektbezogenen Arbeitsgemeinschaften. Bei den Arbeitsgemeinschaften handelt es sich um BGB-Gesellschaften mit einer unbeschränkten Haftung. Bis zur Bilanzerstellung wurden keine Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend gemacht. Von den Erleichterungen nach § 286 Absatz 3 HGB wird Gebrauch gemacht.
Wiesbaden, den 04. Oktober 2010 gezeichnet Dipl.-Ing. Dieter Renth, Geschäftsführer gezeichnet Dipl.-Ing. Thomas Kettenbach, Geschäftsführer |
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