Uniper Projects GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elisa Kavouras seit 26.1.2021 | Geschäftsführer |
Eric Dr. Jennes seit 30.8.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gelsenkirchen Raffinerie Netz GmbHGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 20241. Grundlagen der Gesellschaft Die Gelsenkirchen Raffinerie Netz GmbH, Gelsenkirchen, (Gesellschaft oder GRNG) ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BP Europa SE, Hamburg, (BP ESE), mit der ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die Gesellschaft ist Betreiberin eines geschlossenen Verteilernetzes gemäß §110 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit Genehmigung nach §4 EnWG am Raffineriestandort Scholven der Ruhr Oel GmbH, Gelsenkirchen. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst neben der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Stromverteilungsanlagen die Durchleitung des Stroms an Letztverbraucher oder sonstige Netznutzer gegen Entgelt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Geschäftsumfeld Die Wirtschaftstätigkeit im Euro-Raum verzeichnete 2024 einen leichten Aufschwung, der hauptsächlich auf die Leistung des Exportsektors infolge einer moderaten Erholung der Weltwirtschaft zurückzuführen war. Gleichzeitig wurde das Wachstum jedoch durch ein niedriges Investitionsniveau gedämpft und die Verbraucherausgaben blieben trotz steigender Reallöhne zurückhaltend. Im Gegensatz zu diesen Entwicklungen im Euro-Raum stagnierte das Wachstum in Deutschland. Der deutsche Exportsektor profitierte weniger von dem weltwirtschaftlichen Wachstum als in den Vorjahren, vor allem aufgrund des stärkeren Kostenanstiegs im internationalen Vergleich. Darüber hinaus beeinflussten pessimistische Aussichten und eine erhöhte wirtschaftliche Unsicherheit das Wachstum negativ. Nach dem jüngsten Bericht des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird davon ausgegangen, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euro-Raum voraussichtlich um 0,7% steigen wird im Vergleich zu 0,5% im Vorjahr. Im Gegensatz dazu wird für Deutschland ein Rückgang des BIP um -0,1% prognostiziert. Die gesetzlichen Regelungen zum Netzbetrieb waren im Jahr 2024 weitestgehend unverändert. Der Beginn der vierten Regulierungsperiode hatte keine besonderen Auswirkungen auf die GRNG, da die Gesellschaft als Betreiber eines geschlossenen Verteilernetzes von der Anreizregulierung nicht betroffen ist. Das Energiefinanzierungsgesetz führte nur zu geringfügigen Anpassungen der netzwirtschaftlichen Prozesse im Jahr 2024. Aufgrund der zurückgenommenen Einigung zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesregierung stiegen die Netzentgelte des vorgelagerten Netzes gegenüber dem Vorjahr um über 100%. Von den Regelungen der Bundesnetzagentur zum sogenannten Redispatch 2.0 und den damit verbundenen Eingriffen in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken war die GRNG weiterhin nicht betroffen. Die erforderlichen Anpassungen der Marktkommunikation wurden fristgerecht umgesetzt. Der Stromverbrauch in Deutschland im Jahr 2024 betrug 464,4 TWh und stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,3 %. 2.2. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2024 wurden durch das Netz der GRNG geringfügig weniger Strommengen geleitet als im Vorjahr. Die damit verbundenen Netzverluste reduzierten sich deutlich, insbesondere durch den Austausch von Transformatoren. Die maximale verkaufte Leistung war niedriger als im Vorjahr. Die erwarteten Strommengen für die Netzentgeltkalkulation wurden dagegen in etwa erreicht. Die konstant hohen Strompreise hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf das Geschäft der GRNG. Die im Jahr 2019 gestarteten Arbeiten zur Verbesserung der Versorgungszuverlässigkeit im Netz der GRNG wurden im Jahr 2024 fortgesetzt. Die Errichtung der neuen 380 kV Umspannanlage wurde abgeschlossen, die Inbetriebnahme wird fortgeführt. Darüber hinaus hat die Gesellschaft ein Informations-Sicherheits-Management- System nach DIN ISO 27001 eingeführt und hat die Zertifizierung der Konformität mit den Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs gemäß §11 Abs. 1a EnWG erhalten. 2.3. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Als wesentlichen finanziellen Leistungsindikator definiert die Gesellschaft das Ergebnis vor Steuern. Dieses betrug im Geschäftsjahr 2024 807 TEUR (Vorjahr: +434 TEUR) und lag damit über dem leicht positiven prognostizierten Ergebnis, bedingt durch geringere Kosten für das vorgelagerte Netz, obwohl dem höhere Verlustenergiekosten und niedrigere Erlöse aus dem Leistungspreis gegenüber standen. Als wesentlicher nicht finanzieller Leistungsindikator wird die Verfügbarkeit herangezogen, welche die Zeit der gestörten Stromversorgung in Relation zu den Gesamtstunden eines Jahres setzt. Im Jahr 2024 lag die Verfügbarkeit entsprechend dem Vorjahr bei 99,99 %. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.1. Vermögenslage
Der Rückgang des langfristig gebundenen Vermögens resultiert aus den planmäßigen Abschreibungen. Gegenläufig wirkten Investitionen in das Schalthaus 330. Der Anstieg des kurzfristig gebundenen Vermögens ist insbesondere auf die Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Zusammenhang mit gestiegenen Netzentgelten zurückzuführen. Die Verminderung des langfristigen Kapitals ist überwiegend bedingt durch die rückläufige Entwicklung des langfristigen Anteils einer Leasingverpflichtung. Der Anstieg des kurzfristigen Fremdkapitals gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf höhere Verbindlichkeiten gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen der Rückzahlungsverpflichtungen nach §19 Stromnetzentgeltverordnung zurückzuführen. 3.2. Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft ist geprägt durch die Cash-Pooling-Vereinbarung mit der BP ESE. Hierdurch standen der GRNG im Geschäftsjahr 2024 stets ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung. Das Anlagevermögen der Gesellschaft wird zu 103,1 % (Vorjahr: 97,7%) durch das Eigenkapital gedeckt. 3.3. Ertragslage
Der Anstieg der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Netzentgelte der GRNG zurückzuführen. Die Erhöhung des Materialaufwandes gegenüber dem Vorjahr resultiert überwiegend aus der Preissteigerung für die Nutzung des vorgelagerten Übertragungsnetzes. 4. Bericht über Chancen und Risiken 4.1. Wesentliche Chancen Die Gesellschaft sieht wesentliche Chancen in der Bereitstellung einer zuverlässigen und stabilen Stromversorgung am Standort Gelsenkirchen. Diese stellt eine grundlegende Voraussetzung dar, um die Zufriedenheit der Letztverbraucher sicherzustellen und damit die Stabilität des Kundenportfolios sowie der Umsätze zu gewährleisten. Um eine zuverlässige Stromversorgung sicherzustellen, werden kontinuierlich Verbesserungs- und Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt. 4.2. Risikomanagement und Compliance 4.2.1. Risikomanagement Die Gesellschaft ist weitgehend in das Risikomanagementsystem des internationalen bp Konzerns eingebunden. Wesentliche Geschäftsrisiken, einschließlich der Risiken aus wesentlichen Prozessänderungen (z.B. organisatorische Änderungen, Veränderungen der Systemlandschaft), werden zur frühzeitigen Erkennung, Einleitung notwendiger Maßnahmen und effektiven Steuerung regelmäßig systematisch identifiziert, analysiert und aktualisiert sowie im Rahmen eines Risikomanagementsystems dokumentiert und bewertet. 4.2.2. Compliance Zur Begegnung wesentlicher Geschäftsrisiken unterhält die Gesellschaft durch Einbeziehung in die BP ESE umfangreiche Compliance-Programme zur Einhaltung der gesetzlichen Regularien und der bp internen Vorschriften. 4.3. Wesentliche Geschäftsrisiken Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken dargestellt, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen können. 4.3.1. Finanzielle Risiken Die Gesellschaft ist in die Konzernfinanzierung des internationalen bp Konzerns eingebunden. Aufgrund der Einbeziehung und auch durch grundsätzlich vorhandene eigene flüssige Mittel ist die Liquidität der Gesellschaft gesichert. Grundsätzlich trägt die GRNG jedoch das Insolvenzrisiko einzelner Letztverbraucher und die Ergebnisauswirkungen bei einer gegenüber dem Wirtschaftsplan deutlich geringeren Leistungs-/Energieabnahme. Mögliche Verluste werden bei der Planung der Netzentgelte der Folgejahre berücksichtigt. Gemäß §11 Stromnetzentgeltverordnung besteht zudem die Möglichkeit einer Nachverrechnung solcher Verluste in den Folgejahren. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der BP ESE weist die GRNG ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. 4.3.2. Sicherheit und betriebliche Risiken (Safety and Operational Risks) Bei dem Betrieb von Stromnetzen besteht das Risiko, dass einzelne Komponenten ausfallen, wodurch partielle Unterbrechungen der Stromversorgung verursacht werden können. Die damit verbundenen Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit können zu einem Verlust des Letztverbrauchers und finanziellen Einbußen führen. Diesem Risiko begegnet die GRNG mit einer Redundanz im Versorgungssystem, wodurch eine Versorgungsunterbrechung oder eine Fehlerausweitung bei Ausfall eines Netzbetriebsmittels vermieden und die Versorgungssicherheit der Letztverbraucher gesichert wird. 4.3.3. Risiken durch Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen Aus rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Änderungen können sich zusätzliche Anforderungen bis hin zu Nachteilen für die gesamte Energiewirtschaft und damit auch für die Gesellschaft ergeben. Technische und umweltrelevante Entwicklungen werden bereits im Vorfeld identifiziert und durch entsprechendes Engagement der BP ESE in Verband- und Interessenvereinigungen soweit wie möglich aktiv mitgestaltet. Durch geeignete Maßnahmen bereitet sich die Gesellschaft auf neue Anforderungen vor, die sich aus Änderungen der Gesetzeslage oder der betreffenden Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung ergeben. 4.3.4. IT- und Cyber Risiken Cyber-Angriffe auf betriebskritische Systeme können sich negativ auf die Betriebsprozesse der Gesellschaft auswirken und Daten- sowie Informationsdiebstahl zu Reputationseinbußen führen. Zur Begegnung von IT- und Cyberrisiken wird die Gesellschaft durch die Digital Security Abteilung des internationalen bp Konzerns unterstützt, welche die Cyber-Lage fortlaufend analysiert und bei Vorfällen, welche auch bei Zulieferern stattfinden können, konkrete Hilfestellung leistet. Zur Prävention sind definierte IT- und Cybersicherheitsregeln sowie die Absolvierung obligatorischer Trainings für die Mitarbeitenden bindend. 4.4. Risikoeinschätzung der Geschäftsführung Die Geschäftsführung sieht aufgrund der eigenen Risikoeinschätzung und der Einbindung der Gesellschaft in das Risikomanagementsystem des internationalen bp Konzerns derzeit keine Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. 5. Prognosebericht Für 2025 wird eine moderate Konjunkturbelebung für den Euro-Raum erwartet, die durch die Erholung des privaten Konsums und einem Anstieg der Auslandsnachfrage unterstützt wird. Auch sinkende Inflationsraten und mögliche geldpolitische Lockerungen könnten zu einem leichten Anstieg der Nachfrage führen, allerdings könnten geopolitische Unsicherheiten die Energiepreise und das Inflationsrisiko wieder erhöhen. In Deutschland wird die wirtschaftliche Erholung aufgrund erwarteter zurückhaltender Unternehmensinvestitionen sowie einer nachlassenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit voraussichtlich schwach ausfallen. Der Sachverständigenrat prognostiziert ein BIP-Wachstum von 1,3% für den Euro-Raum und 0,4% für Deutschland. Die Methodik zur Kalkulation der Netzentgelte führte im Jahr 2024 dazu, dass in der Netzebene 1 höhere Entgelte als in Netzebene 2 vorlagen. Für das Jahr 2025 wird eine entsprechende Anpassung der Netzentgeltsystematik durchgeführt und eine daraus resultierende Reduzierung der Entgelte im vorgelagerten Netz der GRNG erwartet. Die laufende Prüfung der Bundesregierung zur Begrenzung der Netzentgelte kann neben den bisherigen Plänen zur Energiewende zu weiteren erheblichen Netzausbaukosten führen. Gleichzeitig steigt der Stromverbrauch langsamer als erwartet, sodass ein weiterer Anstieg der Netzentgelte möglich ist. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung der Stromversorgung aufgrund des Krieges in der Ukraine sind ausgelaufen und der Kohleausstieg wird weiterverfolgt. Die Auswirkungen der zukünftig benötigten steuerbaren Erzeugungsleistung sind aufgrund der ausstehenden Umsetzung der angekündigten Kraftwerksstrategie der Bundesregierung ungewiss. Auch die laufende Diskussion über das künftige Strommarktdesign mit einem Kapazitätsmechanismus ist noch nicht abgeschlossen. Die Konsequenzen für die stromintensive Industrie und die Gesamtwirtschaft bleiben vor diesem Hintergrund abzuwarten. Die Gesellschaft erwartet, dass die Änderungen der für die Netzwirtschaft relevanten Gesetze im Jahr 2025 keine wesentlichen Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf haben werden. Das Projekt zur Umlegung von zwei Netzverknüpfungspunkten der GRNG am 220-kV- Netz auf einen Anschluss an das 380-kV-Netz wird fortgeführt und die Zuschaltung der neuen 380-kV-Umspannanlage wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2025 erfolgen. Die für das Jahr 2024 prognostizierte Verfügbarkeit wurde nahezu vollständig erreicht. Für das Jahr 2025 plant das Unternehmen eine Verfügbarkeit von 100 %, vorausgesetzt, dass keine externen Einflüsse die Stromversorgung unterbrechen. Die GRNG rechnet für das Jahr 2025 mit niedrigeren Netzentgelten als im Vorjahr, erwartet jedoch einen stabilen Geschäftsverlauf und ein leicht positives Jahresergebnis vor Steuern. Der Hauptfaktor für diese Entwicklung ist der weitgehend konstant prognostizierte Gesamtstrombedarf der Letztverbraucher im Netz der GRNG.
Gelsenkirchen, 06. Februar 2025 Die Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2024AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024(1) Allgemeine Angaben Die Gelsenkirchen Raffinerie Netz GmbH, (im Folgenden kurz: "Gesellschaft" mit Sitz in Gelsenkirchen, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter HRB 14673), ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der BP Europa SE, Hamburg, (BP ESE), mit der ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften der §§ 242ff. und §§ 264ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), den Vorschriften des GmbH-Gesetzes und den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Gesellschaft betreibt gemäß § 6b Abs. 3 EnWG ein Tätigkeitsfeld, daher entspricht der Jahresabschluss dem Tätigkeitsabschluss. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Ziffern in Klammern in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung verweisen auf die entsprechenden Kapitel im Anhang. (2) Konzernabschluss Die BP p.l.c., London/ UK, (BP plc) stellt als Muttergesellschaft des internationalen bp Konzerns für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen einen weltweiten Konzernabschluss nach IFRS auf. Dieser Abschluss wird auf der Webseite des Companies House in UK hinterlegt. (3) Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsmethoden Die Wahl der Bilanzierungsmethoden erfolgt nach dem Prinzip der Stetigkeit. Die für die Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft maßgebenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare planmäßige und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen. Bei Sachanlagen wird eine Nutzungsdauer von grundsätzlich 20 Jahren unterstellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug notwendiger Einzelwertberichtigungen ausgewiesen. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verlusten in angemessenem Umfang Rechnung. Die Bewertung erfolgt in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages, künftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Erläuterungen zur Bilanz AKTIVA (4) Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024 sind in dem Anlagenspiegel gesondert dargestellt. Entwicklung des Anlagevermögens der Gelsenkirchen Raffinerie Netz GmbH, Gelsenkirchen, vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024- in EUR -
(5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen mit TEUR 21.383 (Vorjahr: TEUR 20.727) auf die Gesellschafterin BP ESE. Sämtliche Forderungen sind im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. PASSIVA (6) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf Archivierungskosten. (7) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen mit TEUR 807 (Vorjahr: TEUR 434) auf die Gesellschafterin BP ESE. Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. (8) Außerbilanzielle Geschäfte Es bestehen folgende außerbilanzielle Geschäfte:
Die Leasingverpflichtungen betreffen Netzanlagen für Strom und für Gebäudeleasing. Die Dienstleistungs- und Abnahmeverträge entfallen im Wesentlichen auf die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft als Stromnetzbetreiber. In den außerbilanziellen Geschäften sind in Höhe von TEUR 374 (Vorjahr: TEUR 369) Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. (9) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren nahezu vollständig aus Netzentgelten für das Betreiben eines Stromnetzes. Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland getätigt. Sonstige Angaben (10) Nachtragsbericht Informationen über Ereignisse und Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres mit nennenswerten Auswirkungen auf die Lage des Unternehmens, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, lagen bei Aufstellung des Jahresabschlusses nicht vor. (11) Abschlussprüferhonorar Das für den Abschlussprüfer, Deloitte GmbH, Düsseldorf, im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Gesamthonorar beträgt TEUR 23 und betrifft in voller Höhe die Abschlussprüfung. (12) Geschäftsführung und Gesamtbezüge der Geschäftsführung
Die Gesellschaft macht von der Befreiung hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung gemäß § 286 Abs. 4. HGB Gebrauch.
Bochum, 06. Februar 2025 Gelsenkirchen Raffinerie Netz GmbH Geschäftsführung Dr. Eric Jennes Elisa Kavouras BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Gelsenkirchen Raffinerie Netz GmbH, Gelsenkirchen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gelsenkirchen Raffinerie Netz GmbH, Gelsenkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gelsenkirchen Raffinerie Netz GmbH, Gelsenkirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Düsseldorf, den 28. Februar 2025 Deloitte
GmbH
Dr. Jörg Panning, Wirtschaftsprüfer Robin Stemmer, Wirtschaftsprüfer GESELLSCHAFTERBESCHLUSSDie BP Europa SE, Hamburg, eingetragen unter HRB 113611 beim Amtsgericht Hamburg, ist alleinige Gesellschafterin der Gelsenkirchen Raffinerie Netz GmbH, Gelsenkirchen, eingetragen unter HRB 14673 beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Unter Verzicht auf die Einhaltung aller gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristvorschriften für die Einberufung sowie die Abhaltung von Gesellschafterversammlungen und für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen hält die BP Europa SE hiermit die ordentliche Gesellschafterversammlung der Gelsenkirchen Raffinerie Netz GmbH ab und beschließt Folgendes: 1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wird festgestellt. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2024 ist gemäß Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 27. August 2018 an die BP Europa SE abgeführt worden. 2. Entlastung der Geschäftsführung Den Mitgliedern der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. 3. Wahl des Abschlussprüfers Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 wird die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, bestellt. Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist hiermit beendet.
Bochum, den April 22, 2025 BP Europa SE René Jansen, Mitglied des Vorstands Dr. Ronald Sieder, Prokurist |
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