Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 43657
Vorher
Reifen-Meiser Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
26.2.1991
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Gegenstand
Der Handel mit sowie die Montage von Autoreifen aller Art sowie hiermit in Zusammenhang stehende Nebenleistungen, der Handel mit Landmaschinen aller Art sowie die Durchführung von Wartungsarbeiten an solchen Maschinen, der Handel mit Kraftfahrzeugen sowie die Durchführung von Kraftfahrzeugreparaturen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anke Meiser-Reppert
seit 28.3.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

66557 Illingen
45.000 DM
90.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reifen-Meiser GmbH

Illingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz zum 31. Dezember 2024

Reifen-Meiser GmbH

AKTIVSEITE

2024 2023
ANLAGEVERMÖGEN 14.238,63 17.839,63
Immaterielle Vermögensgegenstände 1,02 1,02
Sachanlagen 14.237,61 17.838,61
UMLAUFVERMÖGEN 451.015,83 511.766,52
Vorräte 7.849,44 10.412,26
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.438,11 30.251,36
davon an Gesellschafter 0,00 0,00
davon mit Restlaufzeit von: mehr als einem Jahr 0,00 0,00
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 417.728,28 471.102,90
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.800,73 4.385,89
469.055,19 533.992,04

PASSIVSEITE

2024 2023
EIGENKAPITAL 353.182,57 405.785,47
RÜCKSTELLUNGEN 74.220,08 71.943,05
VERBINDLICHKEITEN 39.027,54 52.138,52
davon mit Restlaufzeit von:
bis zu einem Jahr 39.027,54 52.138,52
mehr als einem Jahr 0,00 0,00
davon:
aus Steuern 26.118,17 21.838,42
geg. Gesellschaftern 0,00 0,00
im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 1.134,50
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.625,00 4.125,00
469.055,19 533.992,04

Anhang zum Geschäftsjahr 2024

Gliederung des Anhangs:

• Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

• Bilanzierungsmethoden

• Bewertungsmethoden

• Angaben zu Bilanzposten

• Sonstige Angaben

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

• Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 / 275 HGB.

• Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

• In der Bilanz und G.u.V. ist unter jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

• Bis auf die in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB genannten Ausnahmen sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen sind nicht mit Erträgen verrechnet.

• Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

• Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

• Der Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erfolgt als "davon" - Vermerk zu den einzelnen Posten.

• Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach Fälligkeit erfolgt als "davon" - Vermerk zu den einzelnen Posten.

• Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahrs sind nicht notwendig.

• Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Bilanzierungsmethoden

• Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

• Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

• Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

• Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung von Rückstellungen betrifft nicht in Anspruch genommene Teile, der Verbrauch betrifft die bestimmungsgemäße Verwendung.

• Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestehen über das branchenübliche Maß hinaus am Bilanzstichtag nicht.

Bewertungsmethoden

• Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

• Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Für steuerrechtliche Zwecke erfolgt eine Umrechnung iRv. § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV.

• Bei der Bewertung ist das Prinzip des "going concern" unterstellt. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

• Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschluss-Stichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt wurden.

• Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschluss-Stichtag realisiert waren.

• Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst

• Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

• Bewertungsmethoden steuerrechtlicher Natur sind iRd steuerlichen Umrechnung berücksichtigt

Angaben zu Bilanzposten

Sachanlagen

wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Abschreibungen

wurden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagen p.r.t. vorgenommen.

Vorräte

wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet.

Forderungen

wurden zu Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren Wertberichtigungen nicht erforderlich.

Sonstige Vermögensgegenstände

wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die ausgewiesenen Salden entsprechen den Salden der Finanzbuchhaltung und sind durch vorliegenden Schriftverkehr nachgewiesen.

Flüssige Mittel

Die ausgewiesenen Bestände der Finanzkonten stimmen mit den Kontoauszügen der Kreditinstitute überein. Die Abschlussposten sind berücksichtigt.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

wurden für geleistete Versicherungsbeiträge und Leasingsonderzahlung gebildet

RÜCKSTELLUNGEN

wurden für ungewisse Verbindlichkeiten in angemessener Höhe gebildet.

VERBINDLICHKEITEN

wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

bestehen keine.

Sonstige Verbindlichkeiten

betreffen i.w. noch nicht fällige Umsatzsteuer der Monate November und Dezember.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

wurden für erhaltene BAFA Förderung eines Elektrofahrzeuges gebildet.

Sonstige Angaben

• Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl beträgt im Berichtjahr 6 Arbeitnehmer.

• Anteilseigner (100%) seit 08.08.2016

Anke Meiser-Reppert

90% = 2.556,46 €, davon eingezahlt 23.008,131 €

Volker Reppert

10% = 2.556,46 €, davon eingezahlt 2.556,46 €

• Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine wesentlichen Beteiligungen.

• Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften besteht keine.

• Die Gesamtbezüge der Geschäftsführungsorgane

werden nicht angegeben. Auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird verwiesen.

• Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt von: Frau Anke Meiser-Reppert Herr Volker Reppert

• Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am heutigen Tag festgestellt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus vorliegendem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Illingen, den 24. März 2025

Anke Meiser-Reppert

Volker Reppert

Auftragsgemäß erteilen wir dem vorstehenden Jahresabschluss der Firma

Reifen-Meiser GmbH

Welschbachstraße 2A, 66557 Illingen

folgende

BESCHEINIGUNG

Wir haben auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 unter Beachtung der deutschen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher, die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft.

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlagen der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgabe zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.

 

Ottweiler, den 13. März 2025

Dipl.-Kfm. Jürgen Dörr, Steuerberater

ppa. Patrick Schäfer, Steuerberater

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