Reifen-Meiser GmbH
Welschbachstraße 2a, 66557 Illingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anke Meiser-Reppert seit 28.3.2025 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reifen-Meiser GmbHIllingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanz zum 31. Dezember 2024Reifen-Meiser GmbHAKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Anhang zum Geschäftsjahr 2024Gliederung des Anhangs: • Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss • Bilanzierungsmethoden • Bewertungsmethoden • Angaben zu Bilanzposten • Sonstige Angaben Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss • Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 / 275 HGB. • Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. • In der Bilanz und G.u.V. ist unter jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. • Bis auf die in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB genannten Ausnahmen sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen sind nicht mit Erträgen verrechnet. • Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. • Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. • Der Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erfolgt als "davon" - Vermerk zu den einzelnen Posten. • Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach Fälligkeit erfolgt als "davon" - Vermerk zu den einzelnen Posten. • Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahrs sind nicht notwendig. • Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bilanzierungsmethoden • Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. • Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. • Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. • Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung von Rückstellungen betrifft nicht in Anspruch genommene Teile, der Verbrauch betrifft die bestimmungsgemäße Verwendung. • Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestehen über das branchenübliche Maß hinaus am Bilanzstichtag nicht. Bewertungsmethoden • Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. • Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Für steuerrechtliche Zwecke erfolgt eine Umrechnung iRv. § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV. • Bei der Bewertung ist das Prinzip des "going concern" unterstellt. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. • Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschluss-Stichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt wurden. • Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschluss-Stichtag realisiert waren. • Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst • Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. • Bewertungsmethoden steuerrechtlicher Natur sind iRd steuerlichen Umrechnung berücksichtigt Angaben zu Bilanzposten Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen wurden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagen p.r.t. vorgenommen. Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet. Forderungen wurden zu Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren Wertberichtigungen nicht erforderlich. Sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten angesetzt. Die ausgewiesenen Salden entsprechen den Salden der Finanzbuchhaltung und sind durch vorliegenden Schriftverkehr nachgewiesen. Flüssige Mittel Die ausgewiesenen Bestände der Finanzkonten stimmen mit den Kontoauszügen der Kreditinstitute überein. Die Abschlussposten sind berücksichtigt. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN wurden für geleistete Versicherungsbeiträge und Leasingsonderzahlung gebildet RÜCKSTELLUNGEN wurden für ungewisse Verbindlichkeiten in angemessener Höhe gebildet. VERBINDLICHKEITEN wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen keine. Sonstige Verbindlichkeiten betreffen i.w. noch nicht fällige Umsatzsteuer der Monate November und Dezember. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN wurden für erhaltene BAFA Förderung eines Elektrofahrzeuges gebildet. Sonstige Angaben • Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl beträgt im Berichtjahr 6 Arbeitnehmer. • Anteilseigner (100%) seit 08.08.2016 Anke Meiser-Reppert 90% = 2.556,46 €, davon eingezahlt 23.008,131 € Volker Reppert 10% = 2.556,46 €, davon eingezahlt 2.556,46 € • Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält keine wesentlichen Beteiligungen. • Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften besteht keine. • Die Gesamtbezüge der Geschäftsführungsorgane werden nicht angegeben. Auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird verwiesen. • Geschäftsführungsorgane Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt von: Frau Anke Meiser-Reppert Herr Volker Reppert • Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am heutigen Tag festgestellt. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus vorliegendem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Illingen, den 24. März 2025 Anke Meiser-Reppert Volker Reppert Auftragsgemäß erteilen wir dem vorstehenden Jahresabschluss der Firma Reifen-Meiser GmbHWelschbachstraße 2A, 66557 Illingenfolgende BESCHEINIGUNGWir haben auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 unter Beachtung der deutschen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher, die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlagen der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgabe zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.
Ottweiler, den 13. März 2025 Dipl.-Kfm. Jürgen Dörr, Steuerberater ppa. Patrick Schäfer, Steuerberater |
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