Exxxact
GmbH
Gotha
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.440,00 |
3.518,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.440,00 |
3.518,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.579,03 |
43.436,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.849,79 |
36.919,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.729,24 |
6.516,15 |
| Summe
Aktiva |
38.019,03 |
46.954,13 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.517,85 |
42.597,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
17.597,49 |
18.822,37 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.079,64 |
1.224,88 |
| B.
Rückstellungen |
1.830,00 |
2.337,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.671,18 |
2.019,64 |
| Summe
Passiva |
38.019,03 |
46.954,13 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gemäß § 264Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil
des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und
Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden
Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der
Bilanz
- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung und Erläuterung von Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
- Sonstige Angaben
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§
266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend der
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von über 250,00
€ bis 1.000,00 € wurde im Jahr des Zugangs ein
Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der
Bildung und den folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit jeweils
einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Im Geschäftsjahr wurden abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis 800 € in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden zum Nominalwert angesetzt Erkennbaren Risiken wurde
durch die Bildung von Pauschal- und Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Es bestehen Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr in Höhe von 1T€.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 1
T€.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen weder
Forderungen noch Verbindlichkeiten.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
| Der Jahresüberschuss
beträgt |
€ -8.079,64 |
| Einschließlich des
zu berücksichtigenden Gewinnvortrages in Höhe
von |
€ 17.597,49 |
| ergibt sich ein Betrag von
der zu verwenden ist. |
€ 9.517,85 |
| Ein Betrag in Höhe
von wird in die freie Rücklage eingestellt. |
€ 0,00 |
| Auf neue Rechnung wird
vorgetragen |
€ 9.517,85 |
Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je
nach Einstufung in so genannte "kleine", "mittelgroße"
und "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche
Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder
eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr Herr Silvio Schmidt und Herr Torsten
Schönau bestellt.
Gotha, den 26.10.2022
gez. Silvio Schmidt, Geschäftsführer
gez. Torsten Schönau, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 26.10.2022. |